Was ist Exportkontrolle?

Exportkontrolle

Was ist Exportkontrolle?

Die Exportkontrolle spielt eine wichtige Rolle im Außenwirtschaftsverkehr. Alle Exporteure sind von der Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr betroffen. Was es mit der Ausfuhrkontrolle auf sich hat und was Unternehmen bei der Arbeit im internationalen Handel beachten müssen, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag:

  1. Exportkontrolle – ein Überblick
  2. VIDEO: Exportkontrolle einfach erklärt in 3 Minuten!
  3. Warum Exportkontrolle?
  4. Was ist für Exporteure konkret zu tun?
  5. Welche Gebühren fallen für Genehmigungen an?
  6. Welche Folgen haben Verstöße gegen Exportbestimmungen und -verbote?
  7. Weiterführende Informationen zur Exportkontrolle

 

Exportkontrolle – ein Überblick

Eine allgemeine Definition der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle – auch Ausfuhrkontrolle genannt – umfasst präventive Maßnahmen im Außenwirtschaftsverkehr, die der internationalen Sicherheit und Friedensgewährleistung dienen. Für Exporteure bedeutet die Exportkontrolle vor allem, dass die Lieferung von Gütern, also von:

  • Waren,
  • Technologien
  • oder Software

in nicht-europäische (aber auch europäische) Länder genehmigungspflichtig sein kann.

Wann ist eine Exportkontrolle nötig?

Das deutsche und internationale Recht legt diverse Verbote und Genehmigungspflichten für die Ausfuhr fest. Allgemein unterscheidet man vier Arten von Exporteinschränkungen:

1)    Exportbeschränkungen aufgrund der Art der Güter

Bestimmte EU-Vorschriften legen fest, dass der Export von einigen Gütern (wie beispielsweise Waffen) nur mit entsprechender Genehmigung erfolgen darf.

2)    Exportbeschränkungen aufgrund der Zielländer (Embargo)

Es existieren länderbezogene EU-Verordnungen (Embargos), welche in den Anhängen Personen und Organisationen auflisten, für die Beschränkungen bestehen.

3)    Exportbeschränkungen aufgrund der involvierten Personen (Sanktion)

Auch eine Prüfung der zu beliefernden Person bzw. Institution ist nach den diversen EG-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung durchzuführen.

4)    Exportbeschränkungen aufgrund des Verwendungszwecks der Güter (Dual-Use)

Einige EU-Vorschriften zur Exportkontrolle gelten für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Sie haben einen doppelten Verwendungszweck und heißen deshalb auch „Dual-Use-Güter“.

Für Unternehmen gilt also, dass eine Kenntnis über bestehende Exportbeschränkungen bei den zu exportierenden Gütern zwingend nötig ist. Zum anderen sind Ausfuhren auf den Endbestimmungsort, die Endverwendung und den Endempfänger genau zu prüfen.

Für wen sind Exportkontrollen wichtig?

Allgemein ist die Exportkontrolle für Unternehmen – aber auch für die Wissenschaft – relevant, sobald diese im internationalen Handel tätig sind. Das gilt besonders für den Export von Rüstungsgütern, aber auch kleine ausführende Unternehmen. Um nicht gegen Sanktionen, Embargos oder die Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union zu verstoßen, ist eine detaillierte Prüfung wichtig.

Welche Gesetze und Verordnungen liegen der Exportkontrolle zugrunde?

Für die Exportkontrolle sind verschiedene Gesetze und Verordnungen relevant, die Informationen zu den Einschränkungen der geplanten Ausfuhr umfassen. darunter:

Wichtig sind außerdem die Embargo-Verordnungen sowie verschiedene internationale Vorgaben.

VIDEO: Exportkontrolle einfach erklärt in 3 Minuten!

Was ist Exportkontrolle und wen betrifft sie? Auf was müssen Unternehmen bei der Ausfuhr ihrer Güter achten? Und wie kann man Exportkontrolle umsetzen? All diese Fragen beantworten und erklären wir auf einfache Weise in diesem kurzen Clip.

Warum Exportkontrolle?

Die Kernidee der Exportkontrolle ist Prävention: Eine Kontrolle von Exporten soll dazu beitragen, eine Gefährdung des Friedens von vorneherein zu vermeiden. In letzter Zeit wird Ausfuhrkontrolle jedoch oft als Sanktionsrecht, also dem Befolgen von Verboten und der Vermeidung von Strafen, wahrgenommen.

Dabei besteht im Außenwirtschaftsverkehr sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zunächst der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Die Gründe, warum die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs eingeschränkt werden kann, sind in §4 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aufgeführt:

  • Gewährleistung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland
  • Verhütung der Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker
  • Verhütung einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
  • Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen Im Inland
  • Einhaltung zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Verpflichtungen

Das heißt: Der freie Außenwirtschaftsverkehr kann aufgrund von Sicherheits- und außenpolitischen Risiken durch ein entsprechendes Gesetz eingeschränkt sein. Friedenserhaltung und Schutz der Bevölkerung sind die maßgebenden Ziele dieser Restriktionen.

Wen betrifft die Exportkontrolle?

Wie kaum ein anderes Land beruht der Erfolg der deutschen Wirtschaft auf dem Export. Die Pflicht zur Exportkontrolle betrifft nicht nur große, sondern auch viele kleine und mittelständische Unternehmen. Anders als in anderen Bereichen gibt es im Rahmen des Exportkontrollrechts keine Verfahrenserleichterungen oder geringere Anforderungen für Unternehmen – ungeachtet ihrer Größe. Grund hierfür ist, dass die Ziele der Exportkontrolle noch höher gewertet werden als die immense Bedeutung des Außenhandels für die nationale Wirtschaft.

Es gilt der Grundsatz:

„Wer am Außenwirtschaftsverkehr teilnimmt, muss die Regeln vollständig beherrschen und anwenden.“

Was ist für Exporteure konkret zu tun?

Grundsätzlich gilt: Exporteure sind für die Exportkontrolle selbst zuständig. Dazu sind die folgenden Schritte notwendig:

Schritt 1: Export selbstständig prüfen

Vor dem Export der Ware müssen Sie vier Aspekte gut prüfen:

 Teil 1: Güterlistenprüfung

Besitzt die zu exportierende Ware, Technologie oder Software bestimmte Eigenschaften, sodass ihr Export genehmigungspflichtig ist? Untersuchen Sie, ob die Güter in einer relevanten Liste aufgeführt werden. Zu prüfen sind:

 Teil 2: Embargoprüfung

Besteht für das Land, in das die Güter exportiert werden sollen, ein Embargo? Bei einem Embargo handelt es sich um Maßnahmen in der Außenwirtschaft, die bestimmte Länder betreffen. Es gibt Totalembargos, Teilembargos oder reine Waffenembargos.

Ob für Ihr Zielland ein Embargo beschlossen wurde, können Sie unter anderem auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen recherchieren.

Teil 3: Sanktionslistenprüfung

Gibt es für den Handel mit meinen Business Partnern Beschränkungen oder gar ein Verbot? Bei der Sanktionslistenprüfung wird eine Exportkontrolle mit Fokus auf Einzelpersonen, Personengruppen und Organisationen durchgeführt. Staaten können für diese sogenannte Sanktionen aussprechen. Weitere Informationen unter anderem:

 Machen Sie sich die Sanktionslistenprüfung einfach – mit der Software SANSCREEN! Sparen Sie sich Aufwand, Zeit und finanzielle Ressourcen: Anstatt Business Partner manuell mit Sanktionslisten abzugleichen, können Sie Ihre Geschäftskontakte automatisch prüfen lassen. Das Add-On SANSCREEN lässt sich einfach in Ihr ERP-System integrieren.

Mehr Informationen

Teil 4: Prüfung des Verwendungszwecks

Ist für die zu exportierenden Güter ein doppelter Verwendungszweck möglich? Dual-Use-Güter sind von einer strengen Exportkontrolle betroffen. Prüfen Sie deswegen, ob Ihre Ware, Technologie oder Software auf der Liste in Anhang I der Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union geführt wird.

Alternativ können Sie Dual-Use-Güter auch mithilfe des Umschlüsselungsverzeichnisses finden. Dazu benötigen Sie die Zolltarifnummer Ihrer Güter. Allerdings handelt es sich hierbei um keine rechtsverbindliche Auskunft.

Schritt 2: Genehmigung beantragen

Ist Ihr geplanter Export durch eine Verordnung beschränkt, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Genehmigung beantragen. Möglich sind sowohl einzelne Genehmigungen für konkrete Fälle als auch Allgemeine Genehmigungen (AGG) und Sammelgenehmigungen (SAG) mit erweiterter Gültigkeit.

Stellen Sie den Antrag für die gewünschte Genehmigung beim BAFA, indem Sie die nötigen Formulare im Online-System ELAN-K2 einreichen. Voraussetzung dafür ist zum einen die Angabe eines Ausfuhrverantwortlichen (AV), welcher als solcher registriert werden muss. Außerdem benötigen Sie die EORI-Nummer.

Achtung beim Export von Waffen und Rüstungsgütern: Es bestehen zum Teil besondere Anforderungen bei der Exportkontrolle. Eine Angabe der Waffennummer sowie ein Bescheid des erfolgten Exports können nötig sein. Mehr Informationen erhalten Sie beim BAFA.

Schritt 3: Genehmigung erhalten

Sollte keine Genehmigung für die Ausfuhr der Güter nötig sein, sendet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ihnen einen sogenannten Nullbescheid zu. Diesen Bescheid und mögliche Genehmigungen erhalten Sie in der Regel elektronisch.

Welche Gebühren fallen für Genehmigungen an?

Seit Januar 2024 müssen Exporteure für die Ausstellung von Genehmigungen zum Teil Gebühren bezahlen. Sie sind bei Güterwerten über 5.000 Euro fällig (Ausnahme: Software und Technologien) und betragen maximal zwei Prozent des Wertes. Ausnahmen und weitere Details beschreibt die neue Gebührenverordnung, die am 19.09.2023 veröffentlicht wurde.

Welche Folgen haben Verstöße gegen Exportbestimmungen und -verbote?

Verstöße gegen exportkontrollrechtliche Bestimmungen können schwerwiegende Folgen für das betreffende Unternehmen haben. Es drohen Imageschäden, Verlust von Exportprivilegien und ge­ge­be­nen­falls auch Bußgelder.  Zudem haftet der Ausfuhrverantwortliche in der Ge­schäfts­führung persönlich stellvertretend für begangene Verstöße.

 

Weiterführende Informationen zur Exportkontrolle

Mehr Informationen und Auskünfte zur Exportkontrolle erhalten Sie in den Arbeitshilfen des BAFA.

Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX leite ich den Bereich Vertrieb und Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.