Die häufigsten Fragen zur Sanktionsliste
- Was ist eine Sanktionsliste?
- Kostenloses E-Book zur Sanktionslistenprüfung
- Wer macht Sanktionslisten?
- Warum muss gegen Sanktionslisten geprüft werden?
- Wann muss gegen Sanktionslisten geprüft werden?
- Wie oft muss gegen Sanktionslisten geprüft werden?
- Welche Sanktionslisten müssen geprüft werden?
- Anleitung Sanktionslistenprüfung
Was ist eine Sanktionsliste?
Eine Sanktionsliste ist eine öffentlich zugängliche Liste mit Personen, Vereinigungen oder Unternehmen gegen die wirtschaftliche und/oder rechtliche Beschränkungen von Staaten oder Staatengemeinschaften erlassen wurden. Teilweise werden auch die Güterlisten zu den Sanktionslisten gezählt, welche wiederum die Lieferung bestimmter Waren an genannte Personen und/oder Staaten untersagen.
Kostenloses E-Book zur Sanktionslistenprüfung
Wie prüfen Unternehmen Ihre Geschäftspartner gegen Sanktionen? Das kostenlose E-Book zur Sanktionslistenprüfung hilft Unternehmen dabei, bei Geschäften mit anderen Ländern sicher zu bleiben. Leicht, verständlich und praxisbezogenen Beispielen erleichtern wir Ihnen den Einstieg.
Das E-Book erklärt, was Sanktionslisten sind und wie Unternehmen sie verwenden können, um sicherzustellen, dass sie mit den richtigen Personen oder Unternehmen zusammenarbeiten.
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Wer macht Sanktionen?
Sanktionen haben in der Regel einen politischen Hintergrund und werden in den meisten Fällen von Regierungen, Bündnissen oder Organisationen verhängt. Für die Länder Deutschland und Österreich stellt die EU die konsolidierte Liste EU_CFSP (Common Foreign & Security Policy) online zur Verfügung. Für die Schweiz gilt die SECO-Liste.
Die Sanktionslisten in unseren Portfolio werden direkt von den ausgestellten Behörden bezogen und in unserem Prüfungsprogramm SANSCREEN eingebunden. Zusätzlich können noch von Drittanbieter, wie z. B. Reguvis über SANSCREEN Lizensiert werden.
Warum muss gegen Sanktionslisten geprüft werden?
Begonnen wurde mit der Prüfung von terrorverdächtigen Personen als Reaktion der Anschläge vom 11. September 2001. Die in der EU dafür geltende rechtliche Grundlage bilden die Verordnungen:
- (EU) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus)
- (EU) Nr. 881/2002 (Al-Quaida)
- (EU) Nr. 553/2007 (Al-Quaida) – Änderungen zu 881/2002
- (EU) Nr. 753/2011 (Taliban)
Daneben existieren weitere allgemeine oder länderbezogene EU-Embargoverordnungen, welche in den Anhängen Personen und Organisationen auflisten, für welche Beschränkungen bestehen. Speziell gegen Einrichtungen im Iran, Nordkorea, Südsudan, Russland und Ukraine finden sich aktuell Exportbeschränkungen für bestimmte Güter. Laut § 4 Absatz 2 des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) müssen die sich aus den Beschlüssen des Rates der Europäischen Union ergebenden Handlungspflichten umgesetzt werden. Bei einem Verstoß drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe und empfindliche Bußgelder für Geschäftsführer und Export-Verantwortliche.
Wie kann man eine Sanktionslistenprüfung durchführen?
Um sicherzustellen, dass keine Geschäfte mit Personen oder Unternehmen gemacht werden, die auf Sanktionslisten stehen, müssen regelmäßig Sanktionslistenprüfungen durchgeführt werden. Aber wer muss eigentlich einer Sanktionslistenprüfung unterzogen werden?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen und Personen eine Sanktionslistenprüfung durchführen, bevor sie Geschäfte mit anderen Partnern abschließen. Das betrifft also sowohl große Unternehmen als auch kleine Selbstständige oder Privatpersonen, die beispielsweise eine Wohnung vermieten oder ein Auto verkaufen möchten.
Aber wie kann man eine Sanktionslistenprüfung durchführen? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die manuelle Suche auf den Websites der Sanktionslistenbehörden. Hier findet man die aktuellen Listen mit den betroffenen Personen und Unternehmen. Eine andere Möglichkeit ist die automatisierte Suche mithilfe von speziellen Softwarelösungen wie z. B. mit SANSCREEN. Diese Programme durchsuchen automatisch die Sanktionslisten und vergleichen die Namen mit den Geschäftspartnern. So können mögliche Treffer schnell erkannt werden.
Werden bei einer Sanktionslistenprüfung Treffer erzielt, sollte man vorsichtig sein und weitere Schritte einleiten. In manchen Fällen ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass man eine Geschäftsbeziehung mit einer Person oder einem Unternehmen, das auf einer Sanktionsliste steht, nicht eingehen darf.
Kostenlose Sanktionlistenberatung
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Wann muss gegen Sanktionslisten geprüft werden?
Selbst, wenn Ihr Unternehmen nur Geschäfte innerhalb Deutschlands tätigt, ist die Geschäftsführung dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste oder einer Anti-Terror-Liste aufgeführt ist. In diesem Fall darf dieser Kontakt keine wirtschaftliche Ressource und auch keine finanzielle Zuwendung erhalten. Wird dies nicht beachtet, kann dies mit Geldbußen und Freiheitsentzug bestraft werden. An erster Stelle haftet zwar das Unternehmen, die davon betroffenen Personen sind fast immer die Geschäftsleiter und unter Umständen der Exportverantwortliche. Darüber hinaus bestehen besonders im Zusammenhang mit den US-Listen auch konkrete, wirtschaftliche Risiken. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter oder das Unternehmen auf der SDN-Liste geführt wird, nur weil es legal nach deutschem Recht mit dem Iran Geschäftsbeziehungen pflegt, kann dies dazu führen, dass das Unternehmen nicht mehr von amerikanischen Herstellern beliefert wird.
Wie oft muss gegen Sanktionslisten geprüft werden?
Eine verbindliche Aussage wie oft und in welcher Weise geprüft werden muss, ist nicht vorgegeben. Es muss ein wirtschaftlich und technisch vertretbarer Aufwand betrieben werden, um zu vermeiden, dass die gelistete Person Waren, Dienste oder finanzielle Unterstützung erhält. Ob dies ausreichend war, entscheidet im Streitfall ein Richter. Die meisten Unternehmen prüfen nach folgender Häufigkeit:
- min. 1x im Monat alle Adressen – Adress-Stamm-Prüfung
- laufend bei Adressanlage oder Adressänderung – Online-Prüfung
- laufend bei der reinen Adressverwendung, z.B. für ein Angebot – Beleg-Prüfung
TIPP Wenn ein Eintrag nicht gefunden wird ist es wichtig mit einem Prüfprotokoll nachweisen zu können, dass prinzipiell geprüft wurde.
Welche Sanktionslisten müssen geprüft werden?
Im Folgenden finden Sie einen Überblick aller aktuell relevanten Sanktionslisten und die dazugehörige Erklärung, wann welche Liste geprüft werden muss.
Ebenfalls können Sie nachlesen, welche Konsequenzen ein Treffer in den Sanktionslisten hat.
Welche Sanktionslisten gibt es? Wo finde ich die richtige Sanktionsliste?
EU_CFSP - Consolidated list of persons
Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions, Herausgeber: European Union External Action: Common Foreign and Security Policy.
EU-RUSK - Russland Embargo für den Kapitalmarkt
GB_HMT - Consolidated list of Financial Sanctions Targets in the UK
JP_METI - End User List
US_DPL - Denied Persons List
Denied Persons List, Herausgeber: Bureau of Industry and Security, U.S. Department of Commerce
US_UL - Unverified List
Unverified List, Herausgeber: Bureau of Industry and Security, U.S. Department of Commerce
US_LADP - List of Administratively Debarred Parties
US_NONSDN- Consolidated Sanctions List
EU_RUSD - Russland Embargo für Dual-use-Güter
EU_IRAN - Iran Embargo
CH_SECO - Consolidated List
US_SDN - Specially Designated Nationals And Blocked Persons List
US_EL - Entity List
Entity List, Herausgeber: Bureau of Industry and Security, U.S. Department of Commerce
US_LSDP - List of Statutorily Debarred Parties
US_NPL- Nonproliferation List
Nonproliferation List, Herausgeber: U.S. Department of State, Bureau of International Security and Nonproliferation
Wie können auf Sanktionslisten zugegriffen werden?
Um auf die Sanktionslisten zugreifen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist, im Internet nach den verschiedenen Sanktionslisten zu suchen. Es gibt viele Websites, die solche Informationen bereitstellen. Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass die Informationen auf solchen Websites aktuell und zuverlässig sind. Eine andere Möglichkeit, auf die Sanktionslisten zuzugreifen, ist die Verwendung von Software oder Tools, die speziell für diesen Zweck entwickelt wurden. Solche Tools können Unternehmen und Organisationen dabei helfen, schnell und einfach zu prüfen, ob ihre Geschäftspartner auf Sanktionslisten stehen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Sanktionslistenprüfung für Unternehmen und Organisationen von großer Bedeutung ist. Durch die Prüfung können illegale Geschäftspraktiken vermieden werden und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Strafen wird minimiert.
EU_CFSP – Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions (EU Sanktionsliste)
Sanktionen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt, die für alle EU-Länder Gültigkeit haben. Viele dieser Verordnungen basieren wiederum auf Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, wie beispielsweise die Maßnahmen gegenüber Russland, Nordkorea, Syrien oder Libyen. Die konsolidierte Sanktionsliste European Union (EEAS) – Common Foreign & Security Policy (CFSP) steht im XML-Format unter diesem Link zum Download zur Verfügung. Diese Adresssammlung enthält sämtliche Personen, Organisationen und Vereinigungen gegenüber welchen Finanz-Sanktionen seitens der EU bestehen. Alle EU-weiten Namenslisten, die im Zuge von Verordnungen im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden, finden sich auf dieser konsolidierten Listensammlung. Die Einträge erfolgen daher mit unterschiedlichen Hintergründen zur Terror-Bekämpfung, zur Umsetzung von Länderembargos, zur Folter-Bekämpfung und zur politischen, wie wirtschaftlichen Sanktionierung.
Verordnung (EU) 2019/796 gegen Cyberangriffe
Um einen sicheren Cyberraum zu schaffen hat die EU im Mai 2019 Sanktionen gegen den Cyberterror erlassen. In unserem Artikel „Neue Verordnung gegen Cyberangriffe“ veröffentlichen wir Regelmäßig Updates und fassen die wesentlichen Punkte für Sie zusammen.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Für Unternehmen und Personen auf dieser Liste gelten Finanzsanktionen, daher dürfen keine wirtschaftlichen Ressourcen und Gelder zur Verfügung gestellt werden und das Vermögen der betroffenen Person wird eingefroren. In Ausnahmefällen können Genehmigungen beantragt werden. In Deutschland ist die zuständige Behörde zur Genehmigung der Lieferung von wirtschaftlichen Ressourcen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Finanzmittel die Deutsche Bundesbank.
EU_RUSD – Russland Embargo: Dual-use-Güter
Durch die Verordnung (EU) Nr. 960/2014 neu eingefügt wurde das Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr von Gütern des Anhangs I der EG-Dual-use Verordnung an die in Anhang IV dieser Verordnung aufgeführten Mischempfänger (Art. 2a). Dies gilt ebenfalls für technische Hilfen oder Finanzdienstleistungen, die im Zusammenhang mit Dual-use-Gütern stehen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Verträge, die vor dem 12.09.2014 geschlossen wurden oder wenn die Güter für die Wahrung und Sicherheit vorhandener ziviler nuklearer Kapazitäten in der EU bestimmt sind oder an nichtmilitärische Endnutzer im Bereich der Luft- und Raumfahrt geliefert werden.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Aktivitäten im Zusammenhang mit Dual-use-Gütern sind verboten.
EU_RUSK – Russland Embargo: Kapitalmarkt
Nach Verordnung (EU) 833/2014 Artikel 5 und der Neufassung mit Verordnung (EU) Nr. 960/2014 gelten folgende Verbote:
- Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die bis zum 12. September 2014 von einer Einrichtung begeben wird, die in Anhang III der Verordnung genannt ist.
- Kauf und Verkauf Wertpapieren und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen, die nach dem 12. September 2014 von einer Einrichtung begeben wird, die in den Anhängen III, V und VI der Verordnung genannt ist.
- Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen an die Einrichtungen, die in den Anhängen III, IV und VI der Verordnung genannt sind, es sei denn diese dienen der Erfüllung der Finanzierung erlaubter Ein- und Ausfuhren zwischen der EU und Russland.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Die Verbote gelten ausschließlich für Finanzierungsinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen. Bei Laufzeiten von mehr als 30 Tagen gelten die o.g. Verbote.
Nach Verordnung (EU) 2022/345 Artikel 5h vom 1. März 2022 gilt ab dem 12. März 2022 folgendes Verbot:
- Verwendung von spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden, für die in Anhang XIV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar bei einer in Anhang XIV aufgeführten Organisation liegen, zu erbringen.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Es ist verboten mit den gelisteten juristischen Personen, Organisation oder Einrichtungen spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für einen Austausch von Finanzdaten zu verwendet.
EU_IRAN – Iran Embargo
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Mit den gelisteten Personen dürfen teilweise keine Geschäfte getätigt werden. Bei manchen Einträgen gilt ausschließlich ein Verbot für die Lieferung von Dual-use Gütern oder Anlagebeschränkungen bei bestimmten Banken. Dies muss in der Embargo Verordnung geprüft werden.
JP_METI – End User List
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Genehmigungspflichten bestehen für Güter, die für die Entwicklung oder Herstellung von Massenvernichtungswaffen bestimmt sind. Sendungen an gelistete Unternehmen oder Organisationen müssen vom METI genehmigt werden.
GB_HMT – Consolidated list of Financial Sanctions Targets in the UK
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
A: Unternehmenssitz im Rechtsgebiet von GB: Sie sollten den Treffer an das HM Treasury melden. Dort wird entschieden, ob die Ware/Dienstleistung oder das Geld an den Empfänger weitergegeben werden darf. B: Unternehmenssitz im Rechtsgebiet der EU Da auf der Sanktionsliste europäisches Recht umgesetzt wird ist die Folge, wie bei der EU Liste, dass zunächst keine wirtschaftlichen Ressourcen oder Finanzen übermittelt werden dürfen. Bei den nationalen Ergänzungen, welche sich nicht auch auf der EU-Liste befinden, kann eine Abstimmung mit dem HM Treasury sinnvoll sein.
CH_SECO – Consolidated List
Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (französisch: Secrétariat d’État à l’économie – SECO) stellt die Schweizer Sanktionsliste bereit. Die Maßnahmen wurden erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Embargogesetz (EmbG). Die SECO Liste sollte von Unternehmen, die dem Schweizer Recht unterstehen oder Handelsbeziehungen mit der Schweiz pflegen geprüft werden.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
A: Unternehmenssitz im Rechtsgebiet der Schweiz: Wer von Maßnahmen nach dem Schweizer Embargogesetz (EmbG, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20000358/index.html) unmittelbar oder mittelbar betroffen ist, muss dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft die Auskünfte erteilen und die Unterlagen einreichen, die für eine umfassende Beurteilung oder Kontrolle erforderlich sind. B: Unternehmenssitz im Rechtsgebiet der EU: Da sich die SECO an den europäisches Sanktionen beteiligt, sollten auch hier zunächst keine wirtschaftlichen Ressourcen oder Finanzen übermittelt werden. Bei den nationalen Ergänzungen, welche sich nicht auch auf der EU-Liste befinden, sollte eine Abstimmung mit dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft erfolgen.
US-Listen
Welche US-Listen sind für mich relevant?
US_SDN – Specially Designated Nationals And Blocked Persons List
Hier finden sich natürliche oder juristische Personen, welche in Aktivitäten verwickelt sind, die die Sicherheit der USA gefährden. Dies musste leider auch der deutsche Unternehmer Ulrich Wippermann leidvoll erfahren, als er mit seiner Firma ins Visier der amerikanischen Behörden geriet. Dabei hatte er sich nach deutschem Recht nichts zu Schulden kommen lassen.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Kommt es hier zu einem Treffer muss bei diesem Handelspartner für den Austausch von Gütern, die der Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, eine Genehmigung bei den amerikanischen Behörden beantragt werden. Dies gilt für US-Personen und weltweit für alle Einträge mit den folgenden Kennzeichnungen: NPWMD, SDGT, SDT, FTO, IRAQ2, BURMA.
US_DPL – Denied Persons List
Die Konsequenzen dieser Liste sind härter. Hier werden natürliche und juristische Personen geführt, welche gegen das US-Ausfuhrrecht verstoßen haben. Das Bureau of Industry an Security (BIS) hat gegen diese Personen eine Verbotsverfügung (Denial Order) erlassen. Für diese Personen gilt ein umfassendes Verbot für den Handel mit US-Produkten.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Unternehmen, die gegen dieses Verbot verstoßen, verletzen die US-Ausfuhrregeln. Dies kann zu Strafen führen und zudem können sie dadurch selbst auf der DPL gelistet werden. Daher keine Geschäfte mit dort gelisteten Personen betreiben.
US_EL – Entity List
Hier werden Personen gelistet, welche ein Risiko darstellen an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beteiligt zu sein.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Im jeweilig gefundenen Listeneintrag ist angegeben, welches Verbot besteht und welche Genehmigung benötigt wird, um dieser Person US-Produkte zur Verfügung zu stellen. Zu beachten ist dabei, dass EAR99 Güter oft keinem Genehmigungsvorbehalt unterliegen.
US_UL – Unverified List
Auf dieser Liste können Personen geführt werden, bei denen nur ein Zweifel besteht, ob diese zum Bezug von US-Produkten geeignet sind. Es handelt sich um eine Art Warnliste.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Es ist sicherzustellen, dass die Güter nicht für eine verbotene Endverwendung eingesetzt werden.
US_LSDP – List of Statutorily Debarred Parties
Hier geht ein Verstoß und eine Verurteilung nach dem Waffenexport-Kontrollrecht für die natürliche oder juristische Person voraus.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Die gelisteten Personen sind vom Handel mit US-Rüstungsgütern ausgeschlossen.
US_LADP – List of Administratively Debarred Parties
Der stellvertretende Staatssekretär für politisch-militärische Angelegenheiten kann bestimmte Personen oder Organisationen vom Handel mit Rüstungsgütern ausschließen.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Die gelisteten Personen sind vom Handel mit US-Rüstungsgütern ausgeschlossen.
US_NPL – Nonproliferation List
Das Bureau of International Security and Nonproliferation ist verantwortlich für die Einhaltung verschiedener Programme zur Nichtverbreitung von Materialien, Technologien und Fachkenntnissen im Bereich nuklearer, biologischer, chemischer oder radiologischer Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologie. Die Nichtverbreitung ist in diversen Programmen* umgesetzt, welche unterschiedliche Sanktionen gegenüber Personen und Regierungen vorsehen.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Bei einem Treffer müssen Sie ermitteln durch welches Programm die Person oder Regierung sanktioniert wird. Dies können Sie an Hand der Sanktionsliste feststellen. Je nach Programm müssen Sie prüfen, ob ihre Aktivität durch die Sanktionen umfasst ist und bei Zutreffen eine Genehmigung bei der zuständigen Abteilung beantragen. *Programme: Executive Order 13382 Executive Order 12938 Missile Sanctions laws Iran, North Korea, Syria Nonproliferation Act Sanctions Iran Nonproliferation Act of 2000 Chemical and Biological Weapons Control and Warfare Elimination Act Nuclear Proliferation Prevention Act Export-Import Bank Act Iran and Syria Nonproliferation Act Transfer of Lethal Military Equipment Iran-Iraq Arms Nonproliferation Act of 1992 Section 231 of CAATSA
US-NONSDN – Consolidated Sanctions List
Um die Einhaltung der Sanktionsvorschriften des Office of Foreign Assets Control (OFAC) zu erleichtern gibt es eine konsolidierte Liste aller Non-SDN Sanktionslisten. Die konsolidierte Liste beinhaltet:
- Foreign Sanctions Evaders (FSE) List,
- Sectoral Sanctions Identifications (SSI) List,
- Palestinian Legislative Council (NS-PLC) list,
- The List of Foreign Financial Institutions Subject to Part 561 (the Part 561 List),
- Non-SDN Iranian Sanctions Act (NS-ISA) List und
- List of Persons Identified as Blocked Solely Pursuant to Executive Order 13599 (the 13599 List).
Obwohl die enthaltenen Listen nicht Teil der SDN-Liste sind können die Einträge in beiden Listen enthalten sein.
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?
Bei einem Treffer müssen Sie ermitteln auf welcher der o.g. Listen der entspreche Eintrag steht und ob ihre Aktivität von den Sanktionen umfasst wird. Sollte dies zutreffen benötigen Sie eine Genehmigung des OFAC.
Anleitung zur Sanktionslistenprüfung
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