- Was ist eigentlich ein Embargo?
- Welche Arten von Embargos gibt es?
- Beschluss und Rechtsgrundlage von Embargos
- Welche Auswirkungen haben Embargos auf die Ein- bzw. Ausfuhr von Waren?
- Übersicht der EU-Embargos
- Wo sind weiterführende Informationen zu finden?
Was ist eigentlich ein Embargo?
Definition von Embargo
Der Begriff „Embargo” bezeichnet im Spanischen eine Beschlagnahmung. Hierzulande steht der Begriff vor allem für staatlich angeordnete Beschränkungen und Verbote im internationalen Warenverkehr, die häufig im Rahmen von Sanktionen beschlossen werden. Typische Embargomaßnahmen umfassen:
- eine Einschränkung oder ein Verbot der Ausfuhr von Gütern (in bestimmte Länder)
- eine Einschränkung oder ein Verbot der Einfuhr von Gütern (aus bestimmten Ländern)
- eine Einschränkung des Zahlungsverkehrs (z.B. für bestimmte Personen und Einrichtungen)
- ein Erfüllungsverbot (Verträge dürfen nicht erfüllt oder neu abgeschlossen werden)
Gründe für und Ziele von Embargos
Embargoregelungen zielen häufig auf eine Verhaltensänderung bestimmter Staaten, Personen oder Organisationen ab, die bilaterale Abkommen oder die Menschenrechte missachten. So verhängt beispielsweise die Europäische Union Embargos aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen. Sie basieren häufig auf Beschlüssen der Vereinten Nationen. Embargos können jedoch auch auf nationaler Ebene beschlossen werden.
Die Embargos können länderbezogen formuliert werden und damit restriktive Maßnahmen im Handel vom Ziel- beziehungsweise Ursprungsland abhängig machen. Oder aber sie werden länderunabhängig festgelegt, dann zielen sie meist auf eine Liste von Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen ab.
Welche Arten von Embargos gibt es?
Embargos lassen sich unterschiedlich kategorisieren – je nachdem, welche Bereiche des Außenwirtschaftsverkehrs mit Maßnahmen belegt werden.
Teilembargos und Totalembargos
Wird die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr nur zu Teilen eingeschränkt – zum Beispiel durch Einfuhrverbote bestimmter Güter – spricht man von einem Teilembargo. Besonders umfassende Embargomaßnahmen hingegen werden auch als Totalembargo bezeichnet. In solchen Fällen wird beispielsweise der Warenverkehr mit bestimmten Staaten komplett untersagt. Jedoch können im Rahmen der Embargoregelungen Ausnahmen für humanitäre Organisationen festgelegt werden.
Personen-, länder- und güterbezogene Embargos
Embargos lassen sich außerdem nach ihrem Ziel unterscheiden. Während die länderbezogenen Embargos Beschränkungen und Verbote des Außenwirtschaftsverkehrs gegenüber gesamten Ländern aussprechen, gelten die Maßnahmen bei personenbezogenen Embargos nur für die gelisteten Personen – das heißt für diejenigen Personen und Organisationen, die auf der entsprechenden Sanktionsliste stehen. Warenbezogene Embargos wiederum schränken die Ein- und Ausfuhr bestimmter Wirtschaftsbereiche ein – wie beispielsweise russischer Diamanten.
Schiffs-, Öl- und Waffenembargos
Häufig wird der Begriff Embargo auch im Zusammenhang mit bestimmten Gütergruppen verwendet, gegen die Genehmigungspflichten sowie Aus- oder Einfuhrverbote erlassen wurden. So beschreibt ein Schiffsembargo beispielsweise Einschränkungen im Seehandel und ein Ölembargo restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Erdöl und Erdölerzeugnissen. Von zentraler Bedeutung ist vor allem das sogenannte Waffenembargo. Damit wird der Handel von Rüstungsgütern und Waffen reglementiert. Zu den Zielen dieser Beschlüsse gehört häufig die Terrorismusbekämpfung.
Beschluss und Rechtsgrundlage von Embargos
Länderabhängige und länderunabhängige Embargomaßnahmen können beispielsweise auf Beschlüssen der Vereinten Nationen (United Nations, UN) basieren, die beispielsweise darauf abzielen, völkerrechtswidriges Verhalten bestimmter Staaten zu unterbinden. Auch die Europäische Union setzt im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Embargos in Verordnungen fest – zum Teil auf Basis der UN-Resolutionen, zum Teil aus eigener Initiative. Legt Deutschland Embargos fest, werden diese in der Außenwirtschaftsverordnung (§§ 74 ff. AWV) festgehalten.
Wird für den Handel ein Verbot oder die Durchsetzung einer bestimmten Exportkontrolle beschlossen oder Transaktionen von Finanzmitteln reglementiert, werden die neuen Sanktionsmaßnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union beziehungsweise im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Welche Auswirkungen haben Embargos auf die Ein- bzw. Ausfuhr von Waren?
Unternehmen müssen beim internationalen Warenverkehr dringend geltende Handelsembargos beachten. Dazu sind personenbezogene Embargos und länderbezogene Embargos zu prüfen. Auch ein Abgleich der geplanten Transaktion mit den Regelungen der Waffenembargos ist vorzunehmen. Achtung hier: Nicht nur der Export von Waffen und Rüstungsgütern, sondern auch der Handel mit sogenannten Dual-Use-Gütern kann reglementiert sein – und damit Güter betreffen, die vorrangig zwar keine militärisch genutzten Waren sind, aber als solche zweckentfremdet werden können.
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Übersicht der EU-Embargos
Diese EU-Länder-Embargos enthalten Namen von Personen, Organisationen und Unternehmen, deren Vermögen eingefroren werden soll und / oder denen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen:
- Armenien
- Aserbaidschan
- Belarus
- Burundi
- China
- Demokratische Republik Kongo
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Haiti
- Irak
- Iran
- Jemen
- Libanon
- Libyen
- Mali
- Moldau
- Myanmar
- Nicaragua
- Nordkorea
- Russland
- Simbabwe
- Somalia
- Sudan
- Südsudan
- Syrien
- Tunesien
- Türkei
- Venezuela
- Zentralafrikanische Republik
Einen Überblick und weitere Informationen bietet das BAFA. Wichtig ist außerdem die Consolidated Financial Sanctions List (CFSP).
Wo sind weiterführende Informationen zu finden?
Die administrative Umsetzung von Embargos erfolgt in Deutschland vor allem durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei Finanzsanktionen ist die Deutsche Bundesbank zuständig. Weitere Informationen liefert auch der Zoll.