Durch ein Handelsembargo belegt ein Staat oder Staatenbündnis den Außenwirtschaftsverkehr mit Restriktionen gegenüber bestimmten anderen Ländern. Für Unternehmen, die internationale Handelsbeziehungen pflegen, bedeutet dies oft erhebliche Einschränkungen bei der Ausfuhr und Einfuhr von bestimmten Gütern, aber auch bei globalen Finanztransaktionen. Doch woher weiß man, welche Embargoregelungen wann gelten? Wir zeigen, wie Unternehmen Beschränkungen im Rahmen von handelspolitischen Sanktionen souverän meistern.
Inhaltsverzeichnis:
Embargos und Sanktionen im Überblick: Was ist ein Handelsembargo?
Ein Handelsembargo beschreibt jeweils eine Liste von Beschränkungen und Verboten, die im Kontext von Wirtschaftssanktionen für den internationalen Warenverkehr festgelegt wurden. Ein solcher Beschluss erfolgt meist auf UN-, EU- oder nationaler Ebene – und zwar häufig als sicherheitspolitische Maßnahme. Denn die sanktionierten Personen, Einrichtungen und Organisationen sowie Staaten stehen zum Teil in Verbindung mit Terrorismus oder anderen schwerwiegenden Völkerrechtsverletzungen.
Welche Embargomaßnahmen gibt es?
Wurde ein Handelsembargo erlassen, folgen Maßnahmen für den Warenverkehr mit bestimmten Ländern. Für die Einfuhr und / oder Ausfuhr von speziellen Gütern gelten dann Restriktionen. Konkret möglich sind: Verbot und Durchsetzung von erweiterten Exportkontrollen, die eine Sondergenehmigung umfassen. Liegen Finanzsanktionen vor, werden auch Maßnahmen getroffen, die Transaktionen von Vermögenswerten gegenüber sanktionierten Personen und Organisationen erschweren oder gänzlich unterbinden – wie das Einfrieren von Geldern bei ausländischen Banken.
Woher weiß ich, ob Handelsembargos mein Unternehmen betreffen?
Sanktionslistenprüfung vor Ein- und Ausfuhr
Wenn Sie internationale Handelsbeziehungen pflegen, können die Beschlüsse internationaler Organisationen wie der United Nations und der Europäischen Union, aber auch nationale Verordnungen für Sie von großer Wichtigkeit sein. Neuerungen zu Beschränkungen und Verboten werden stets im Amtsblatt der Europäischen Union sowie dem Bundesanzeiger veröffentlicht. Um mögliche Handelsembargos zu entdecken, die beispielsweise eine geplante Aus- oder Einfuhr von Gütern beschränken, ist jedoch eine umfangreiche Sanktionslistenprüfung nötig – schon allein deshalb, weil selbst für EU-Unternehmen beispielsweise US-Sanktionslisten relevant werden können, ohne, dass ein direkter Warenaustausch mit US-Personen oder -Unternehmen besteht.
Um sich im internationalen Handel abzusichern, müssen Sie
- Listen von Embargos, die sich auf Personen, Einrichtungen oder Organisationen beziehen
- Listen von Embargos, die für bestimmte Länder gelten
- Listen von Embargos, die sich auf bestimmte Güter beziehen
ausführlich prüfen. Zu letzteren gehören im Übrigen auch die sogenannten Dual-Use-Güter. Hier sind Waren aufgeführt, die sowohl nicht-militärisch als auch militärisch genutzt werden können und somit unter dem Verdacht stehen, für eine Umgehung von Handelsembargos missbraucht zu werden.
Was passiert, wenn bei der Sanktionslistenprüfung ein Treffer auftaucht?
Taucht einer Ihrer Geschäftskontakte oder Zielorte auf einer Sanktionsliste auf, oder führt die Prüfung der Listen zu einem Treffer bei Ihren Gütern, bestehen womöglich Handelsembargos, die Sie beachten müssen. Wie die Sanktionsmaßnahmen aussehen und was genau zu tun ist, hängt von der jeweiligen Sanktionsliste ab.
Eine mögliche Folge für den Handel ist ein Bereitstellungsverbot für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen an bestimmte Staaten, Personen und Organisationen. Das wiederum kann ein Einfuhr- oder Ausfuhrverbot nach sich ziehen. Andere Handelsbeschränkungen hingegen zielen darauf ab, die Ein- und Ausfuhr durch Genehmigungen zu reglementieren. Sie müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde eingeholt und bei den Zollstellen vorgezeigt werden.
Durch die Ausfuhr-, Einfuhr- und Transaktionsbeschränkungen entstehen also aufwändige Prozesse für Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen. Umfangreiches Know-how durch beispielsweise Schulungen, laufende Updates der Unterlagen und zeitliche Ressourcen sind gefragt, um die Compliance bei Handelsembargos sicherzustellen.
Das soll Sie jedoch nicht davon abhalten, am internationalen Warenverkehr teilzunehmen – im Gegenteil! Denn die Sanktionsprüfung können Sie sich mit einer geeigneten Software erleichtern.
Sanktionslistenprüfung leicht gemacht mit SANSCREEN
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Wo finde ich weitere Informationen zu den aktuellen Embargovorschriften?
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Handelsembargo
Welche Embargoarten gibt es?
Handelsembargos können nach ihrem Umfang, aber auch ihrem Subjekt unterschieden werden. Deshalb lesen Sie häufig auch folgende Begriffe:
- Totalembargo: Totalembargos bezeichnen die umfassendste Art von Handelsembargos. Damit soll der gesamte Wirtschaftsverkehr mit einem betroffenen Staat eingestellt werden.
- Teilembargo: Die sogenannten Teilembargos legen zwar Sanktionsmaßnahmen fest, diese gelten jedoch noch eingeschränkt – also zum Beispiel für bestimmte Gütergruppen. Das ist etwa bei Waffenembargos der Fall.
- Waffenembargo: Diese Embargoart bezieht sich auf eine spezielle Gütergruppe. Gemeint ist der Verbot des Exports beziehungsweise eine Einschränkung der Ausfuhr bei Rüstungsgütern, Munition und anderen Waffen.
Was sind Embargoländer?
Unter dem Begriff Embargoländer versteht man die Länder, gegen die ein Embargo verhängt wurde. Welche Länder betroffen sind, müssen Sie den aktuellen Sanktionslisten entnehmen. So bestehen zum Beispiel ein Embargo gegen den Irak und Sanktionsmaßnahmen gegen Russland.
Was ist der Unterschied zwischen Embargo und Sanktion?
Sanktionen und (Handels-)Embargos sind eng miteinander verknüpft. Streng genommen beschreiben Sanktionen auf einer allgemeinen Ebene aktive Reaktionen – beispielsweise von Bündnissen wie den Vereinten Nationen auf Völkerrechtsverletzungen durch bestimmte Staaten. Sie sollen dann als Repressalie wirken, also Druck auf die Betroffenen ausüben. Sind die konkreten Sanktionsmaßnahmen gegenüber bestimmten Ländern wirtschaftlich ausgerichtet, spricht man auch von einem Handelsembargo. Jedoch gibt es auch noch andere Formen von Sanktionen. Sie können zum Beispiel Maßnahmen auf diplomatischer Ebene umfassen.
Zur Begriffsdifferenzierung ebenfalls gut zu wissen: Ein Handelsembargo ist kein Boykott, ersterer wird durch Staaten oder Staatenbündnisse organisiert, während letzterer auf freiwilliger Basis beruht.
Warum werden Sanktionen und Handelsembargos beschlossen?
Es kann verschiedene Gründe – und damit Absichten – geben, warum Handelsembargos und andere Arten von Sanktionen beschlossen werden. Häufig sind Terrorismus, Menschenrechtsverletzungen, Gebietsannexionen oder Angriffskriege der Hintergrund für Handelsbeschränkungen. Sie sollen dann dazu führen, dass der sanktionierte Staat oder die sanktionierten Personen und Organisationen ebendiese Handlungen unterlässt oder eine Fortführung der Handlungen erschwert wird.
Auf der anderen Seite kann der Fokus auch auf der nationalen Wirtschaftskraft liegen. So kann ein Staat etwa Einfuhren bestimmter Güter beschränken, um es der jeweiligen Branche im eigenen Land auf dem Markt zu erleichtern. Außerdem können Handelsembargos Schutzmaßnahmen sein, zum Beispiel für wertvolles Kulturgut oder bedrohte Pflanzen- und Tierarten.
Wer kann ein Handelsembargo verhängen?
Per Definition werden Embargos von Staaten einzeln oder gemeinschaftlich beschlossen und für Unternehmen mit Sitz in dem jeweiligen Land festgelegt. Wird freiwillig auf den Warenverkehr verzichtet, handelt es sich nur um einen Boykott.
Häufig wird ein Handelsembargo also ausgesprochen von:
- Den Vereinten Nationen (United Nations, UN)
- Der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinschaftlichen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- Einzelnen Ländern, wie beispielsweise Deutschland in den Außenwirtschaftsverordnungen (AWV)
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