Sanktionslistenprüfung im Überblick

Einleitung zum Thema Sanktionslistenprüfung

Die Sanktionslistenprüfung gewinnt zunehmend an Bedeutung in Politik, Medien und insbesondere für Unternehmen. In Zeiten von Konflikten, Unruhen und Krieg rückt dieses Thema immer stärker in den Fokus.
Doch warum ist eine solche Prüfung überhaupt notwendig? Welche Verpflichtungen haben Unternehmen? Und wie kann die Sanktionslistenprüfung effektiv durchgeführt werden? Dieser Artikel beantwortet diese zentralen Fragen und präsentiert kostenlose Möglichkeiten zur Durchführung der Prüfung.

Sanktionslistenprüfung mit SANSCREEN

Sind Sie mit Ihren Geschäftspartnern und Kunden auf der sicheren Seite? Die Sanktionslistenprüfungs-Software SANSCREEN kennt die Antwort: Prüfen Sie Ihre Business Kontakte auf Treffer in den EU-Listen sanktionierter Unternehmen, und schließen Sie illegale Geschäfte im internationalen Handel automatisch aus.

  • Vollautomatisierte Prüfung von Geschäftspartnern & Mitarbeitenden möglich

  • Sanktionslisten von offiziellen Quellen und Behörden

  • Tägliche Aktualisierung aller relevanten Listen von sanktionierten Unternehmen und Personen

  • Komplette Protokollierung der Prüfergebnisse – zur Vorlage bei einer Prüfung durch den Zoll

Jetzt umfassend zu SANSCREEN informieren. 

SANSCREEN
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Warum benötige ich eine Sanktionslisten-Prüfung?

Unabhängig ob Ihr Unternehmen im Import oder Export aktiv ist, ist die Geschäftsführung in der Pflicht ein Geschäftspartner-Screening durchzuführen. Das heißt es ist zu gewährleisten, dass Kunden, Lieferanten, Organisationen und Personen nicht auf einer Sanktionsliste oder einer Anti-Terror-Liste aufgeführt sind. In diesem Fall darf der betreffende Kontakt kein Gut, keine Dienstleistung und auch keine finanzielle Zuwendung erhalten. Wird dies nicht beachtet, kann dies mit Geldbußen und Freiheitsentzug bestraft werden.  Die davon betroffenen Personen sind vor allem Geschäftsführer und in einigen Fällen auch der Exportverantwortliche.
Darüber hinaus bestehen besonders im Zusammenhang mit den US-Listen auch konkrete, wirtschaftliche Risiken. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter oder das Unternehmen auf der SDN-Liste geführt wird, nur weil es legal nach deutschem Recht mit dem Iran Geschäftsbeziehungen pflegt, kann dies dazu führen, dass das Unternehmen nicht mehr von amerikanischen Herstellern beliefert wird. Ein bekanntes Beispiel ist das Schicksal von Ulrich Wippermann und seinem Unternehmen.

Rechtliche Grundlagen der Sanktionslistenprüfung

Unternehmen stehen in der heutigen globalisierten Welt vor immer komplexeren rechtlichen Anforderungen. Eine dieser Anforderungen betrifft die Sanktionslistenprüfung. Aber was genau ist eine Sanktionslistenprüfung und welche rechtlichen Grundlagen sind damit verbunden?

Eine Sanktionslistenprüfung bezieht sich auf den Prozess, bei dem Namen von Personen, Unternehmen oder Organisationen mit internationalen Sanktionslisten abgeglichen werden. Diese Sanktionslisten, auch als Embargolisten bezeichnet, enthalten Namen von Personen oder Unternehmen, gegen die wirtschaftliche Sanktionen verhängt wurden. Diese Sanktionen können beispielsweise aufgrund von Terrorismusfinanzierung, Menschenrechtsverletzungen oder Verstößen gegen internationale Abkommen verhängt werden. Die Durchführung einer Sanktionslistenprüfung ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da Verstöße gegen internationale Sanktionen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Unternehmen können beispielsweise mit Strafen, Bußgeldern oder dem Ausschluss von internationalen Geschäften konfrontiert werden.

Die rechtlichen Grundlagen der Sanktionslistenprüfung variieren je nach Land und Rechtsordnung. In der Europäischen Union ist die Sanktionslistenprüfung beispielsweise durch Verordnungen und Beschlüsse der EU geregelt. Diese Verordnungen und Beschlüsse legen fest, welche Personen oder Organisationen auf die Sanktionslisten gesetzt werden und welche Maßnahmen zur Einhaltung der Sanktionen ergriffen werden müssen. Die Verantwortung für die Sanktionslistenprüfung liegt in der Regel bei den Unternehmen selbst, insbesondere bei denen, die international tätig sind. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten nicht auf den Sanktionslisten stehen. Unternehmen können dabei auf spezialisierte Softwarelösungen zurückgreifen, die eine automatisierte Überprüfung ermöglichen.

Wer muss gegen Sanktionslisten prüfen?

Jedes in der EU ansässige oder wirtschaftlich tätige Unternehmen ist nach den geltenden EU-Verordnungen und dem AWG dazu verpflichtet einen wirtschaftlich und technisch vertretbaren Aufwand zu betreiben, alle Geschäftspartner gegen die veröffentliche europäische Liste Common Foreign & Security Policy(CFSP) zu prüfen. Das bedeutet, dass nicht nur exportierende Unternehmen, sondern auch Unternehmen die nur in Deutschland Geschäfte machen, alle Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden und auch die Mitarbeiter gegen die Sanktionsliste prüfen müssen.

Vertrieb

Es dürfen keine Waffen, Güter, Gelder und Informationen an Personen, Gruppierungen, Organisationen oder Unternehmen fließen, welche sich auf einer Sanktionsliste befinden. Deshalb kann bereits die Abgabe eines Angebots dazu führen, dass Sie gegen Anti-Terror-Verordnungen verstoßen. Denn das Angebot kann theoretisch dazu benutzt werden, um Gelder von z. B. Banken zu erhalten und somit den Terrorismus zu fördern.
Daher ist es empfehlenswert neue Geschäftspartner zu prüfen, bevor ein Informationsaustausch stattfindet.

Einkauf

Der Einkauf muss gewährleisten, dass Dienstleistungen oder Waren nur von Lieferanten bezogen werden, die nicht auf einer Sanktionsliste stehen.

Personal / Recruiting

Im Personalwesen ist das Überprüfen der Mitarbeiter kontroverse. Denn es verstoßt gegen Datenschutzrichtlinien. Dennoch muss gewährleistet werden, dass kein Mitarbeiter Geld beziehen darf, welcher auf einer Sanktionsliste gelistet ist.
Speziell, wenn neue Mitarbeiter gesucht werden, ist es ratsam, diese schon früh in der Bewerbungsphase zu prüfen.

Sanktionslistenprüfung von Mitarbeitern

Das Screening von Mitarbeitern gegen EU-Sanktionslisten ist von der Rechtsprechung § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Rechtsgrundlage anerkannt worden. Nach dieser Norm dürfen personenbezogene Daten für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, vor allem wenn dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Eine weitere Ermächtigung würde sich dann ergeben, wenn das Screening der Mitarbeiter aufgrund eines Gesetzes oder einer Betriebsvereinbarung erfolgt. Die regelmäßigen Lohn­zahlungen durch den Arbeitgeber setzen voraus, dass der Beschäftigte nicht auf Sanktionslisten (vor allem nicht solchen der EU) gelistet ist. Somit dürfen die eigenen Mitarbeiter entsprechend überprüft werden. Entsprechendes ist auch für eine AEO-Zertifizierung anerkannt, weil dabei vor allem die Mitarbeiter in sicherheits­relevanten Bereichen der Überprüfung gegen Sanktionslisten unterzogen werden müssen.

Kostenlose Beratung zur Sanktionslistenprüfung

Bild Sankionslisten BeratungEntdecken Sie unsere kostenlose Beratung zu Sanktionslistenprüfung, um Ihre Geschäftsaktivitäten rechtskonform zu gestalten. Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Prozesse und bietet maßgeschneiderte Lösungen, um Compliance-Risiken zu minimieren. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und eine individuelle rechtliche Überprüfung empfohlen wird. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Ihre Sicherheit und Compliance stehen bei uns im Fokus.

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Die häufigsten Fragen zur Sanktionsliste

Eine Übersicht über die Sanktionslisten sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen stellen wir separat auf dieser Seite zur Verfügung.

Gegen welche Sanktionslisten muss ich prüfen?

In unserer Sanktionslisten-Übersicht finden Sie alle Sanktionslisten (Stand März 2019) gegen die ein Unternehmen prüfen sollte. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick und Erläuterungen, unter welchen Bedingungen geprüft werden muss. Ebenfalls werden die Konsequenzen eines Treffers beschrieben.

Kostenloses E-Book zur Sanktionslistenprüfung

Wir haben für Sie alles Wichtige, was Sie über Sanktionslistenprüfung in der EU wissen müssen, in einem E-Book zusammen gefasst.

E-Book zur Sanktionslistenprüfung

Das E-Book umfasst die Themen:

  • Warum Sanktionslistenprüfung so wichtig ist?
  • Was genau eine Sanktionsliste ist?
  • Wer muss gegen Sanktionslisten prüfen?
  • Wie oft muss geprüft werden?
  • Gegen welche Sanktionen muss geprüft werden?
  • …und vieles mehr

Verschaffen Sie sich einen Überblick und nutzen Sie das E-Book als Nachschlaglektüre.

Wie kann ich mit wenig Aufwand automatisiert im Hintergrund prüfen?

Durch die manuelle Prüfung und der nötigen Dokumentation (Zoll, BAFA) der Vorgänge entsteht ein sehr großer Aufwand. Dank automatisierter Abfrage im Hintergrund und Anbindung an das ERP-System, kann eine Software zum Sanktionslisten-Screening eine attraktive Lösung darstellen. Dann kann auch jederzeit bei Adressanlage, Adressänderung oder auch nur der Adress-Verwendung protokolliert geprüft werden. SANSCREEN ist integriert in SAP® ERP, SAP S/4HANA®, Dynamics NAVDynamics AX, Sage und APplus und vielen weiteren Systemen verfügbar.

Manuelle Prüfung zu aufwendig? Prüfen Sie direkt in Ihrem ERP-System.
Automatisieren Sie die Prüfung mit SANSCREEN.

Wie manuell eine kostenlose Suche online vorgenommen werden kann und welche Vorteile eine Screening-Software bietet, erfahren Sie im Folgenden.

Wie kann ich kostenlos gegen Sanktionslisten online prüfen?

FiSaLis – Justizministerium Nordrhein-Westfalen

In Deutschland bietet das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen einen kostenlosen Online-Service, um Adressen gegen Sanktionslisten der EU zu prüfen.
Die Prüfung bezieht sich allein auf die EU-Verordnung 881/2002. Nach der textuellen Beschreibung ist aber davon auszugehen, dass die gesamte konsolidierte EU-Liste als Datengrundlage für die Prüfung herangezogen wird.

Unter http://www.finanz-sanktionsliste.de kann mit der Auswahl von 3 Stufen 100, 80 und 60% Übereinstimmung nach möglichen Treffern gesucht werden.

Fisalis_Screenshot

Quelle: finanz-sanktionsliste.de

EU Sanction Map

Sanctionmap

Eine gute und ansprechende Alternative
bietet seit dem Sommer 2017 die EU Sanction Map.

Die Sanktions-Weltkarte der EU, welche von der estnischen Seite umgesetzt wurde, bietet eine sehr benutzerfreundliche Sanktionslisten-Prüfung mit einer übersichtlichen Darstellung der Ergebnisse. Die Anwendung ist unter https://www.sanctionsmap.eu/ in englisch verfügbar.
Übersichtlich gelöst ist die grafische Darstellung der von Sanktionen betroffenen Länder sowie eine Auflistung aller Maßnahmen, betroffener Güter, Firmen und Personen. Die  entsprechende Rechtsakte der Europäischen Union ist direkt verlinkt.

Quelle: sanctionsmap.eu

Sanktionslisten-online.de

Eine lückenlose Dokumentation bieten wir mit unserer selbst entwickelten online Tool zur Sanktionslistenprüfung an. Über https://sanktionslisten-online.de/ können umfassende Prüfungen zu den 15 wichtigsten Sanktionslisten durchgeführt werden. Die Sanktionslisten sind Tagesaktuell und werden direkt von den ausgestellten Behörden bezogen.

Mit der Upload-Funktion ist es möglich, komplette Stammdaten in einer CSV-Datei hochzuladen und prüfen zu lassen. Die Ergebnisse können direkt bearbeitet werden und ermöglicht eine langfristige Protokollierung der Ergebnisse. Somit können bei Bedarf freigegebene Treffer auf der Sanktionsliste nachvollziehbar dem Zoll übermittelt werden.

Die Anmeldung erfolgt in nur wenigen Minuten.

Sanktionlisten online Screenshotsanktionslistenonline.de

OFAC (nur US-Sanktionslisten)

Eine umfangreiche Prüfung der US-Sanktionslisten bietet das Office of Foreign Asset Control (OFAC) unter https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/. Aktuell kann hier auf eine Übereinstimmung in 46 Programmen geprüft werden.Interessant ist bei dieser Suche, dass die Schwelle der unscharfen Suche über einen Schieberegler angepasst werden kann. Die OFAC selbst gibt aber bewusst keine Empfehlung, welche Einstellung verwendet werden sollte: „OFAC does not provide recommendations with regard to the appropriateness of any specific confidence rating“.

Auch wird darauf hingewiesen, dass diese Suche nur ein Werkzeug ist und allein die Verwendung keine straf- oder zivilrechtliche Haftung einschränkt.

Quelle: sanctionssearch.ofac.treas.gov

 

 

 

 
OFAC Sanktionslistenprüfung
Ofac Sanktionslistenprüfung Screenshot

Export.gov (nur US-Sanktionslisten)

export.gov

Alternativ hierzu bietet die internationale Handelsverwaltung des US-Handelsministeriums zusammen mit 19 US-Regierungsbehörden auf Ihrer Webseite Export.gov ein
Suchwerkzeug an, welche aktuell gegen 11 US-Listen prüft, welche hier https://www.trade.gov/consolidated-screening-list unter Sources aufgeführt werden.

 

Quelle: https://www.trade.gov/export-solutions

Auch hier gibt es einen Schalter für die unscharfe Suche. Klickt man allerdings auf die Ansicht der hinterlegten Listen-Einträge, erscheint eine unformatierte Textwüste. Daher empfehlen wir hier lieber die OFAC-Listensuche zu verwenden und diese Suche lediglich als AddOn zur Absicherung zu wählen.

 
Elvira Jahnke

Ihre Ansprechpartnerin