Die wichtigsten Sanktionslisten: Grundlagen & Übersicht für Unternehmen

Was ist eine Sanktionsliste?

Bei Finanztransaktionen und im Warenverkehr ist die Prüfung sogenannter Sanktionslisten für europäische Unternehmen essenziell. Denn für die in Sanktionslisten aufgeführten Personen, Organisationen und Güter bestehen eine Reihe restriktiver Maßnahmen. Die Listen können den Außenhandel einschränken , ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren festlegen oder jegliche Geschäftsbeziehung, auch im Inland, verbieten. Wer nicht gegen diese Sanktionen verstoßen möchte, muss ein entsprechendes Compliance-Screening durchführen. Doch was sind eigentlich Sanktionslisten? Wer ist dafür zuständig und wo findet man die Listen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Sanktionslistenprüfung

Listen zu personen-, organisations- und güterbezogenen Sanktionen

Eine Sanktionsliste ist eine öffentlich zugängliche Liste mit Personen, Vereinigungen oder Unternehmen, gegen die wirtschaftliche und / oder rechtliche Beschränkungen von Staaten oder Staatengemeinschaften im Rahmen von Sanktionen erlassen wurden. Teilweise werden auch die Güterlisten zu den Sanktionslisten gezählt, welche wiederum die Lieferung bestimmter Güter an die aufgeführten Personen und / oder Staaten untersagen. Neben Personen stehen so zum Teil auch Waren im Fokus von Sanktionen. 

Abgrenzung zum Begriff „Embargo”

Wenn von Sanktionen die Rede ist, fällt häufig auch der Begriff „Embargo”. Tatsächlich hängen beide Begriffe zusammen: Embargos sind eine Sonderform von Sanktionen, die den internationalen Handel einschränken. Sie betreffen spezifische Warengruppen oder ganze Länder. Im Gegensatz zu Embargos können Sanktionen zum Beispiel diplomatischer Natur sein.

Ein Beispiel ist das Waffenembargo. Es beschränkt oder verbietet den Export von Rüstungsgütern. Zum Teil legt es ebenfalls strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter fest, die indirekt militärisch verwendet werden können (Dual Use).

Beispiel: Sanktionen und Sanktionslisten gegen Russland

Als Reaktion auf die Annexion der Krim und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurden von der EU Sanktionen gegen russische Personen, Gruppen und Organisationen in Russland aufgesetzt. Aber auch Drittländer wie Belarus wurden aufgrund ihrer Kooperation bei der russischen Invasion mit restriktiven Maßnahmen belegt. Die Russland-Sanktionen umfassen beispielsweise:

  • das Einfrieren jeglicher Vermögenswerte russischer Personen, Gruppen oder Organisationen bei EU-Banken
  • ein Stopp für alle Transaktionen zwischen EU-Banken und der russischen Zentralbank
  • eine Sperre für die EU-Einreise sanktionierter Personen
  • ein Ausfuhrverbot von Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern (physische Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck)
  • ein Exportverbot für Luxusgüter, kritische Waren für die Luft- und Raumfahrtindustrie, sowie weitere Güter und Technologien
  • Einschränkungen für medienschaffende Personen und Einrichtungen, die russische Propaganda verbreiten

Die Sanktionsbeschlüsse der EU sollen bewirken, dass Russland weniger Möglichkeiten und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die dem Land bei der Fortführung der Invasion in der Ukraine helfen.

Einen umfassenden Überblick zu aktuellen Regelungen und Sanktionslisten liefert unser Ratgeber zum Thema Russland-Sanktionen.

Wer verhängt Sanktionen gegen Einzelpersonen, Vereinigungen und Unternehmen?

Sanktionen haben in der Regel einen politischen Hintergrund und werden in den meisten Fällen von Regierungen, Bündnissen oder Organisationen verhängt. Das können zum Beispiel die Vereinten Nationen sein, deren Sanktionslisten weltweit in vielen Ländern angewandt werden. Neben den Sanktionsbeschlüssen der UN existieren auch Sanktionen der EU. Denn im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) stellt die Europäische Union nochmals eine eigene Liste sanktionierter Personen, Organisationen und Staaten auf.

Für die Länder Deutschland und Österreich veröffentlicht die EU die konsolidierte Liste EU_CFSP (Common Foreign & Security Policy) online. Für die Schweiz gilt die SECO-Liste.

Warum werden Güter, Personen und Organisationen sanktioniert?

Sanktionen dienen häufig als Repressalie gegenüber einem Drittland, bestimmten Personen sowie Organisationen und Einrichtungen, die beispielsweise die Menschenrechte und das Völkerrecht verletzt haben. Handelsbeschränkungen können aber auch für den Schutz von Pflanzen- und Tierarten sowie Kulturgütern beschlossen werden. Sanktionslisten beinhalten also häufig Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus sowie zur Unterstützung der Menschenrechte oder des Umweltschutzes.

Das veranschaulicht auch ein Blick auf die Historie von EU-Sanktionen: Begonnen wurde mit der Prüfung von terrorverdächtigen Personen als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001. Die rechtliche Grundlage für diese EU-erstellte Liste sanktionierter Personen bilden die Verordnungen:

Daneben existieren weitere allgemeine oder länderbezogene EU-Embargoverordnungen, welche in den Anhängen Personen und Organisationen auflisten, für welche Beschränkungen bestehen. Speziell gegen Einrichtungen im Iran, Nordkorea, Südsudan, Russland und Ukraine finden sich aktuell Exportbeschränkungen für bestimmte Güter.

Was passiert bei der Umgehung von Sanktionen?

Nicht nur aus humanitären und moralischen Gründen ist die Sanktionslistenprüfung für Unternehmen so wichtig: Laut § 4 Absatz 2 des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) müssen die sich aus den Beschlüssen des Rates der Europäischen Union ergebenden Handlungspflichten umgesetzt werden. Bei einem Verstoß drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe und empfindliche Bußgelder für Geschäftsführer und Exportverantwortliche.

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Für wen gelten Sanktionslisten?

Gibt es EU-Pflicht zur Sanktionslistenprüfung?

Wer sollte gegen Sanktionslisten Prüfen?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmen und Personen sicherstellen, dass nicht gegen Finanzsanktionen verstoßen wird. Die meisten führen dazu eine Sanktionslistenprüfung durch, bevor sie Geschäfte mit anderen Partnern abschließen. Das betrifft also sowohl große Unternehmen als auch kleine Unternehmen, Selbstständige oder Privatpersonen, die beispielsweise eine Wohnung vermieten oder ein Auto verkaufen möchten.

Selbst, wenn Ihr Unternehmen nur Geschäfte innerhalb Deutschlands tätigt, gilt: Die Geschäftsleitung muss aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen, dass keine Geschäftsanbahnung mit einer von Finanzsanktionen betroffenen Person zustande kommt. In diesem Fall darf dieser Kontakt keine wirtschaftliche Ressource und auch keine finanzielle Zuwendung erhalten. Bei Missachtung kann dies mit Geldbußen und Freiheitsentzug bestraft werden.

In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht, daher werden bei Verstößen gegen das Exportkontrollrecht in der Regel die verantwortlichen natürlichen Personen haftbar gemacht. Das bedeutet, dass die Geschäftsleiter und gegebenenfalls der benannte Exportverantwortliche persönlich für Verstöße haften.

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften und kann bei Verstößen strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitsrechtlich belangt werden. Wenn ein Ausfuhrverantwortlicher gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) benannt wurde, haftet dieser ebenfalls persönlich.

 

Prüfen von US-Listen zusätzlich empfohlen für:

Unabhängig von der Nationalität der konkreten Geschäftskontakte sollten alle Unternehmen das Thema Sanktionslisten weltweit betrachten. Denn nicht nur die von der EU erstellte Liste sanktionierter Personen, Organisationen oder Güter ist zu beachten. Besonders im Zusammenhang mit den US-Listen bestehen auch für inländische Unternehmen konkrete wirtschaftliche Risiken.

Selbst wenn die USA keine direkte rechtliche Handhabe in der EU haben, sieht das US-Recht eine extraterritoriale Exportkontrolle z.B. in Form der „Secondary Sanctions“ vor. Es empfiehlt sich also auch relevante US-amerikanische Listen wie die SDN-Liste (auch OFAC-Liste genannt) zu beachten.

Die Beachtung der US-Sanktionsvorschriften und der SDN-Liste ist besonders wichtig, wenn:

  • Transaktionen in US-Dollar durchgeführt werden
  • US-amerikanische Finanzinstitute involviert sind
  • Geschäftsbeziehungen zu US-Märkten bestehen oder geplant sind

Wie oft muss gegen Sanktionslisten geprüft werden?

Eine verbindliche Aussage, wie oft und in welcher Weise geprüft werden muss, ist nicht vorgegeben. Es muss ein wirtschaftlich und technisch vertretbarer Aufwand betrieben werden, um zu vermeiden, dass die auf Sanktionslisten genannten Personen und Organisationen Waren, Dienste oder finanzielle Unterstützung erhalten. Ob dies ausreichend war, entscheidet im Streitfall ein Richter. Die meisten Unternehmen prüfen nach folgender Häufigkeit:

  • 1-2x im Monat alle Adressen – Adress-Stamm-Prüfung / Stapelprüfung
  • laufend bei Adressanlage oder Adressänderung – Einzel-Prüfung
  • laufend bei der reinen Adressverwendung, z.B. für ein Angebot – Beleg-Prüfung

TIPP: Wenn ein Eintrag nicht gefunden wird, ist es wichtig mit einem Prüfprotokoll nachweisen zu können, dass prinzipiell geprüft wurde.

Wie kann man eine Sanktionslistenprüfung gut durchführen?

Woher weiß man, welche Geschäftskontakte beispielsweise zu den Listen sanktionierter Organisationen und Personen gehören? Um sicherzustellen, dass keine Geschäfte mit Personen oder Unternehmen gemacht werden, die auf Sanktionslisten stehen, müssen regelmäßig Sanktionslistenprüfungen durchgeführt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die manuelle Suche auf den Websites der Sanktionslistenbehörden – wie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier findet man die aktuellen personen- und organisationsbezogenen Sanktionslisten.

Eine andere Möglichkeit ist die automatisierte Suche mithilfe von speziellen Softwarelösungen wie z. B. mit SANSCREEN. Diese Programme durchsuchen automatisch die Sanktionslisten und vergleichen die Namen mit den Geschäftspartnern. So kann eine Prüfung der Staaten, Personen und Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden.

Anleitung zur Sanktionslistenprüfung

Mithilfe einer passenden Software – wie beispielsweise SANSCREEN – kann die Sanktionslistenprüfung unkompliziert in Ihre unternehmerischen Prozesse integriert werden. Das Tool prüft regelmäßig bestehende und neue Geschäftskontakte auf Treffer mit den verschiedenen Sanktionslisten. Bei einem Match sind dann weitere Schritte einzuleiten, die je nach Listenart variieren. Für Unternehmen können sich beispielsweise Genehmigungspflichten oder gar ganze Ein- oder Ausfuhrverbote ergeben. Sie möchten wissen, wie die Ermittlung von Sanktionslistentreffern im Detail abläuft?  Lernen Sie, wie Sie Ihre Geschäftspartner erfolgreich prüfen und Sanktionslisten sogar kostenlos einsehen können – und zwar mit unserer praktischen Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Wie kann auf Sanktionslisten zugegriffen werden?

Um auf die Sanktionslisten zugreifen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist, im Internet nach den verschiedenen Sanktionslisten zu suchen. Es gibt viele Websites, die solche Informationen bereitstellen. Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass die Informationen auf solchen Websites aktuell und zuverlässig sind. Eine andere Möglichkeit, auf die Sanktionslisten zuzugreifen, ist die Verwendung von Software oder Tools, die speziell für diesen Zweck entwickelt wurden. Solche Tools können Unternehmen und Organisationen dabei helfen, schnell und einfach zu prüfen, ob ihre Geschäftspartner auf Sanktionslisten stehen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Sanktionslistenprüfung für Unternehmen und Organisationen von großer Bedeutung ist. Durch die Prüfung können illegale Geschäftspraktiken vermieden werden und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Strafen wird minimiert.

Welche Sanktionslisten müssen geprüft werden?

SanktionslistenprüfungIm Folgenden finden Sie einen Überblick aller aktuell relevanten Sanktionslisten und die dazugehörige Erklärung, wann welche Liste geprüft werden muss.

Ebenfalls können Sie nachlesen, welche Konsequenzen ein Treffer in den Sanktionslisten hat.

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Mit SANSCREEN gehen Sie auf Nummer sicher. Prüfen Sie Ihre Geschäftskontakte manuell oder automatisch gegen tagesaktuelle Sanktionslisten. Ausführlich und revionssicher protokolliert können Sie Ihre Compliance-Maßnahmen bei Bedarf lückenlos nachweisen.

Welche Sanktionslisten gibt es? Wo finde ich die richtige Sanktionsliste?

EU_CFSP - Consolidated list of persons

Name: Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions
Herausgeber: European Union External Action: Common Foreign and Security Policy.

EU-RUSK - Russland Embargo für den Kapitalmarkt

Name: Russland Embargo für den Kapitalmarkt
Herausgeber: Europäische Kommission / Rat der europäischen Kommission

GB_HMT - Consolidated list of Financial Sanctions Targets in the UK

Name: Consolidated list of Financial Sanctions Targets in the UK
Herausgeber: HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation

JP_METI - End User List

Name: End User List
Herausgeber: METI Ministry of Economy, Trade and Industry

US_DPL - Denied Persons List

Name: Denied Persons List
Herausgeber: Bureau of Industry and Security, U.S. Department of Commerce

US_UL - Unverified List

Name Unverified List
Herausgeber: Bureau of Industry and Security, U.S. Department of Commerce

US_LADP - List of Administratively Debarred Parties

Name: List of Administratively Debarred Parties
Herausgeber: U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls

US_NONSDN- Consolidated Sanctions List

Name: Consolidated Sanctions List
Herausgeber: Office of Foreign Assets Controls, U.S. Departmet of Treasury

EU_RUSD - Russland Embargo für Dual-use-Güter

Name: Russland Embargo für Dual-use-Güter
Herausgeber: Europäische Kommission / Rat der europäischen Kommission

EU_IRAN - Iran Embargo

Name: Iran Embargo
Herausgeber: Europäische Kommission / Rat der europäischen Kommission

CH_SECO - Consolidated List

Name: Consolidated List
Herausgeber: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

US_SDN - Specially Designated Nationals And Blocked Persons List

Name: Specially Designated Nationals And Blocked Persons List
Herausgeber: Office of Foreign Assets Controls, U.S. Departmet of Treasury

US_EL - Entity List

Name: Entity List
Herausgeber: Bureau of Industry and Security, U.S. Department of Commerce

US_LSDP - List of Statutorily Debarred Parties

Name: List of Statutorily Debarred Parties
Herausgeber: U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls

US_NPL- Nonproliferation List

Name: Nonproliferation List
Herausgeber: U.S. Department of State, Bureau of International Security and Nonproliferation

EU-Listen

EU_CFSP – Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions (EU Sanktionsliste)

EU_CFSP - Consolidated list of persons - EU Sanktionen

Sanktionen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt, die für alle EU-Länder Gültigkeit haben. Viele dieser Verordnungen basieren wiederum auf Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, wie beispielsweise die Maßnahmen gegenüber Russland, Nordkorea, Syrien oder Libyen. Die konsolidierte Finanz-Sanktionsliste European Union (EEAS) – Common Foreign & Security Policy (CFSP) steht in verschiedenen Formaten unter diesem Link zum Download zur Verfügung. Diese Adresssammlung enthält sämtliche Personen, Organisationen und Vereinigungen gegenüber welchen Finanz-Sanktionen seitens der EU bestehen. Alle EU-weiten Namenslisten, die im Zuge von Verordnungen im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden, finden sich auf dieser konsolidierten Listensammlung. Die Einträge erfolgen daher mit unterschiedlichen Hintergründen zur Terror-Bekämpfung, zur Umsetzung von Länderembargos, zur Folter-Bekämpfung und zur politischen, wie wirtschaftlichen Sanktionierung.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Für Unternehmen und Personen auf dieser Liste gelten Finanzsanktionen, daher dürfen keine wirtschaftlichen Ressourcen und Gelder zur Verfügung gestellt werden und das Vermögen der betroffenen Person wird eingefroren. In Ausnahmefällen können Genehmigungen beantragt werden. In Deutschland ist die zuständige Behörde zur Genehmigung der Lieferung von wirtschaftlichen Ressourcen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Finanzmittel die Deutsche Bundesbank.

EU_RUSD – Russland Embargo: Dual-Use-Güter

Russland Sanktionen Finanzsanktionen

Durch die Verordnung (EU) Nr. 960/2014 neu eingeführt wurde das Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr von Gütern des Anhangs I der EG-Dual-Use- Verordnung an die in Anhang IV dieser Verordnung aufgeführten Mischempfänger (Art. 2a). Dies gilt ebenfalls für technische Hilfen oder Finanzdienstleistungen, die im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern stehen. Mit dem 16. Sanktionspaket bzw. der VO EU 2025/395 wurden außerdem erweiterte Dual-Use-Beschränkungen im Bereich Chemie und Drohnentechnologie festgelegt. Ausnahmen von dem Verbot gelten beispielsweise für Notfallmedizin und Güter, die zur humanitären Hilfe nötig sind.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Aktivitäten im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern sind verboten.

EU_RUSK – Russland Embargo: Kapitalmarkt

Nach Verordnung (EU) 833/2014 Artikel 5 und der Neufassung mit Verordnung (EU) Nr. 960/2014 gelten folgende Verbote:

  • Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die bis zum 12. September 2014 von einer Einrichtung begeben wird, die in Anhang III der Verordnung genannt ist
  • Kauf und Verkauf Wertpapieren und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen, die nach dem 12. September 2014 von einer Einrichtung begeben wird, die in den Anhängen III, V und VI der Verordnung genannt ist
  • Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen an die Einrichtungen, die in den Anhängen III, IV und VI der Verordnung genannt sind, es sei denn diese dienen der Erfüllung der Finanzierung erlaubter Ein- und Ausfuhren zwischen der EU und Russland
Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Die Verbote gelten ausschließlich für Finanzierungsinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen.

Nach Verordnung (EU) 2022/345 Artikel 5h vom 1. März 2022 gilt ab dem 12. März 2022 folgendes Verbot:

  • Verwendung von spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden, für die in Anhang XIV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar bei einer in Anhang XIV aufgeführten Organisation liegen, zu erbringen.

Seit 2025 außerdem verboten:

  • Nutzung des russischen SPFS-Systems (Art. 5n)
  • Transaktionen mit Sberbank Europe AG

Darüber hinaus verboten mit Bezug auf russische Finanzinstitute:

  • IT-Beratung
  • Rechtsberatung

 

EU_IRAN – Iran Embargo

Iran Sanktionen - EU_IRAN - Iran Embargo

Die Sanktionsliste Iran spielt nach der vereinbarten Lockerung im Zuge des Atomvertrages keine große Rolle mehr, jedoch sind die Sanktionen nicht vollständig aufgehoben. Die Personenlisten wurden zwar minimiert, sind aber noch vorhanden. Zu beachten ist, dass bei der Aufnahme der Iran-Sanktionen die konsolidierte EU-Liste mit zeitlicher Verzögerung erweitert wurde. Mit den gelisteten Personen dürfen teilweise keine Geschäfte getätigt werden. Bei manchen Einträgen gilt ausschließlich ein Verbot für die Lieferung von Dual-Use-Gütern oder Anlagebeschränkungen bei bestimmten Banken. Dies muss in der Embargoverordnung geprüft werden. Bei Iran-Geschäften wird dringend auch die Prüfung gegen die US-Listen empfohlen, da die Sanktionen der US-Regierung gegen den Iran verlängert und sogar erweitert wurden. Diese Empfehlung sprechen wir aus, da fast jedes deutsche Unternehmen in wirtschaftlichen Abhängigkeiten mit den USA steht.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Mit den gelisteten Personen dürfen teilweise keine Geschäfte getätigt werden. Bei manchen Einträgen gilt ausschließlich ein Verbot für die Lieferung von Dual-Use-Gütern oder Anlagebeschränkungen bei bestimmten Banken. Dies muss in der Embargoverordnung geprüft werden.

 

JP_METI – End User List

JP METI List - Sanktionsliste JAPANDie METI Liste wird vom japanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (Ministry of Economy, Trade and Industry) veröffentlicht. Die Liste enthält Unternehmen und Organisationen, die im Verdacht der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen oder Raketen stehen oder mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden.

 

 Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Genehmigungspflichten bestehen für Güter, die für die Entwicklung oder Herstellung von Massenvernichtungswaffen bestimmt sind. Sendungen an gelistete Unternehmen oder Organisationen müssen vom METI genehmigt werden.

GB_HMT – Consolidated list of Financial Sanctions Targets in the UK

GB_HMT - Sanktionslisten Groß BritanienDie ehemalige Liste der Bank von England wird verwaltet durch das HM Treasury, dem Finanzministerium von Großbritannien. Das HM Treasury veröffentlicht diese Liste zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Diese Liste enthält damit Finanzsanktionen, die durch die EU beschlossen wurden und nationale Ergänzungen durch Großbritannien. Da die europäischen Finanzsanktionen in der EU_CFSP Liste enthalten sind, wird dies durch diese Liste um die nationalen Ergänzungen erweitert.

 

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

A: Unternehmenssitz im Rechtsgebiet von GB: Sie sollten den Treffer an das HM Treasury melden. Dort wird entschieden, ob die Ware / Dienstleistung oder das Geld an den Empfänger weitergegeben werden darf.

B: Unternehmenssitz im Rechtsgebiet der EU Da auf der Sanktionsliste europäisches Recht umgesetzt wird, ist die Folge – wie bei der EU Liste – dass zunächst keine wirtschaftlichen Ressourcen oder Finanzen übermittelt werden dürfen. Bei den nationalen Ergänzungen, welche sich nicht auch auf der EU-Liste befinden, kann eine Abstimmung mit dem HM Treasury sinnvoll sein.

CH_SECO – Consolidated List

SECO List - Sanktionsliste Schweiz

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (französisch: Secrétariat d’État à l’économie – SECO) stellt die Schweizer Sanktionsliste bereit. Die Maßnahmen wurden erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Embargogesetz (EmbG). Die SECO Liste sollte von Unternehmen, die dem Schweizer Recht unterstehen oder Handelsbeziehungen mit der Schweiz pflegen, geprüft werden.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

A: Unternehmenssitz im Rechtsgebiet der Schweiz: Wer von Maßnahmen nach dem Schweizer Embargogesetz (EmbG) unmittelbar oder mittelbar betroffen ist, muss dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft die Auskünfte erteilen und die Unterlagen einreichen, die für eine umfassende Beurteilung oder Kontrolle erforderlich sind.

B: Unternehmenssitz im Rechtsgebiet der EU: Da sich die SECO an den europäisches Sanktionen beteiligt, sollten auch hier zunächst keine wirtschaftlichen Ressourcen oder Finanzen übermittelt werden. Bei den nationalen Ergänzungen, welche sich nicht auch auf der EU-Liste befinden, sollte eine Abstimmung mit dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft erfolgen.

US-Listen

Welche US-Listen sind für mich relevant?

USA Sanktionen Die Behörden der USA stellen inzwischen viele unterschiedliche Adresslisten zur Verfügung, welche von Unternehmen vor einer Geschäftsanbahnung zu prüfen sind. Es wurden verschiedene Programme erlassen, welche sich in der sogenannten OFAC-Listensammlung (siehe unten) finden. Wichtiger Unterschied zur EU-Liste: Nicht jeder Treffer in einer US-Liste führt automatisch zu einem Verbot. Manchmal wird nur eine Genehmigung benötigt. Im Wesentlichen müssen Länder auch außerhalb der USA die folgenden Listen beachten, da diese aus Sicht der US-Behörden weltweit berücksichtigt werden müssen – besonders von europäischen Unternehmen.

 

US_SDN – Specially Designated Nationals And Blocked Persons List

Hier finden sich natürliche oder juristische Personen, welche in Aktivitäten verwickelt sind, die die Sicherheit der USA gefährden. Dies musste leider auch der deutsche Unternehmer Ulrich Wippermann leidvoll erfahren, als er mit seiner Firma ins Visier der amerikanischen Behörden geriet. Dabei hatte er sich nach deutschem Recht nichts zu Schulden kommen lassen.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Kommt es hier zu einem Treffer, muss bei diesem Handelspartner für den Austausch von Gütern, die der Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, eine Genehmigung bei den amerikanischen Behörden beantragt werden. Dies gilt für US-Personen und weltweit für alle Einträge mit den folgenden Kennzeichnungen: NPWMD, SDGT, SDT, FTO, IRAQ2, BURMA.

US_DPL – Denied Persons List

Die Konsequenzen dieser Liste sind härter. Hier werden natürliche und juristische Personen geführt, welche gegen das US-Ausfuhrrecht verstoßen haben. Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat gegen diese Personen eine Verbotsverfügung (Denial Order) erlassen. Für diese Personen gilt ein umfassendes Verbot für den Handel mit US-Produkten.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Unternehmen, die gegen dieses Verbot verstoßen, verletzen die US-Ausfuhrregeln. Dies kann zu Strafen führen und zudem können sie dadurch selbst auf der DPL gelistet werden. Daher keine Geschäfte mit dort gelisteten Personen betreiben.

US_EL – Entity List

Hier werden Personen gelistet, welche ein Risiko darstellen an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beteiligt zu sein.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Im jeweils gefundenen Listeneintrag ist angegeben, welches Verbot besteht und welche Genehmigung benötigt wird, um dieser Person US-Produkte zur Verfügung zu stellen. Zu beachten ist dabei, dass EAR99 Güter oft keinem Genehmigungsvorbehalt unterliegen.

US_UL – Unverified List

Auf dieser Liste können Personen geführt werden, bei denen nur ein Zweifel besteht, ob diese zum Bezug von US-Produkten geeignet sind. Es handelt sich um eine Art Warnliste.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Es ist sicherzustellen, dass die Güter nicht für eine verbotene Endverwendung eingesetzt werden.

US_LSDP – List of Statutorily Debarred Parties

Hier geht ein Verstoß und eine Verurteilung nach dem Waffenexport-Kontrollrecht für die natürliche oder juristische Person voraus.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Die gelisteten Personen sind vom Handel mit US-Rüstungsgütern ausgeschlossen.

US_LADP – List of Administratively Debarred Parties

Der stellvertretende Staatssekretär für politisch-militärische Angelegenheiten kann bestimmte Personen oder Organisationen vom Handel mit Rüstungsgütern ausschließen.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Die gelisteten Personen sind vom Handel mit US-Rüstungsgütern ausgeschlossen.

US_NPL – Nonproliferation List

Das Bureau of International Security and Nonproliferation ist verantwortlich für die Einhaltung verschiedener Programme zur Nichtverbreitung von Materialien, Technologien und Fachkenntnissen im Bereich nuklearer, biologischer, chemischer oder radiologischer Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologie. Die Nichtverbreitung ist in diversen Programmen* umgesetzt, welche unterschiedliche Sanktionen gegenüber Personen und Regierungen vorsehen.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Bei einem Treffer müssen Sie ermitteln, durch welches Programm die Person oder Regierung sanktioniert wird. Dies können Sie anhand der Sanktionsliste feststellen. Je nach Programm müssen Sie prüfen, ob Ihre Aktivität durch die Sanktionen umfasst ist und bei Zutreffen eine Genehmigung bei der zuständigen Abteilung beantragen. *Programme: Executive Order 13382 Executive Order 12938 Missile Sanctions laws Iran, North Korea, Syria Nonproliferation Act Sanctions Iran Nonproliferation Act of 2000 Chemical and Biological Weapons Control and Warfare Elimination Act Nuclear Proliferation Prevention Act Export-Import Bank Act Iran and Syria Nonproliferation Act Transfer of Lethal Military Equipment Iran-Iraq Arms Nonproliferation Act of 1992 Section 231 of CAATSA

US-NONSDN – Consolidated Sanctions List

Um die Einhaltung der Sanktionsvorschriften des Office of Foreign Assets Control (OFAC) zu erleichtern, gibt es eine konsolidierte Liste aller Non-SDN Sanktionslisten. Die konsolidierte Liste beinhaltet:

Obwohl die enthaltenen Listen nicht Teil der SDN-Liste sind, können die Einträge in beiden Listen enthalten sein.

Was muss bei einem Treffer beachtet werden?

Bei einem Treffer müssen Sie ermitteln, auf welcher der o.g. Listen der entsprechende Eintrag steht und ob ihre Aktivität von den Sanktionen umfasst wird. Sollte dies zutreffen, benötigen Sie eine Genehmigung des OFAC.

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