Service & Support
Hier finden Sie die richtigen Antworten auf Ihre Fragen.
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Der erste Schritt ist geschafft: Sie haben sich für die richtige Softwarelösung für Ihr Unternehmen entschieden. Ihr Nutzen hängt nun wesentlich von einem effektiven Einsatz der Lösung ab. Kompetente Dienstleistung ist erfolgsentscheidend. Deshalb bietet Ihnen die BEX Components AG schnellen und spezialisierten Service. Von der Installation über die Einrichtung bis hin zur Schulung der Anwender unterstützen wir Sie gerne bei der Optimierung Ihrer Zoll- und Außenhandelsprozesse.
Fragen? Unklarheiten? – Kein Problem!
Das BEX Support-Team steht Ihnen von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns einfach unter 07361/ 999 39 – 33 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an support@bex.ag.
Support per Fernwartung
Zur schnellen Problemlösung ist es häufig sinnvoll direkt einen Blick auf Ihren Computer zu werfen. Dazu setzen wir die Fernwartungssoftware TeamViewer ein. Um die Fernwartung zu starten, klicken Sie bitte auf das TeamViewer-Bild und führen Sie folgende Schritte aus:
- laden Sie die Fernwartungssoftware herunter und starten Sie diese
- nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf
- teilen Sie dem Support-Mitarbeiter Ihre ID und das Kennwort mit, damit sich dieser mit Ihrem Computer verbinden und Sie unterstützen bzw. Ihr Problem beheben kann
- schließen Sie nach Beendigung des Supports die Fernwartungssoftware wieder
FAQs zu GENESYS – Warenursprung und Präferenzkalkulation
Gibt es zusätzliche Filteroptionen durch Spaltenfilter?
Jede Übersicht verfügt über zusätzliche Filteroptionen, die über die Spalten aufgerufen werden können. Dazu kann der Anwender über das Symbol den Spaltenfilter (zusätzlich zu den standardisierten Filter) setzen. Jeder Spaltenfilter kann hierbei noch bearbeitet werden indem man über das Symbol in den Bearbeitungsmodus wechselt. Dabei können dann auch andere Spalten gefiltert werden wie beispielsweise, wenn man nach aktiven Materialien über 5€ Einkaufspreis filtert:
Jeder Spaltenfilter kann über das Symbol wieder gelöscht werden.
Warum schlägt der Versand vom Nachweis via E-Mail fehl?
Wenn Sie Nachweise von Ihren Lieferanten anfordern oder aber Nachweise an Ihre Kunden ausstellen wollen, können Sie dies via E-Mail tun. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Postausgangsserver (auch SMTP Server genannt) im GENESYS-Client eingestellt ist. Diese Einstellung finden Sie unter System >> Einstellungen >> SMPT-Server-Einstellungen.
Sollte Sie über keinen eigenen Postausgangsserver verfügen, ist es auch möglich ein Postfach bei uns zu erwerben und für den E-Mail Versand über GENESYS zu nutzen.
Wie können neue Formulare eingebunden werden?
Schritt 1: Formular hochladen
Um ein neues/abgeändertes Formular einbinden zu können, muss dies innerhalb des Clients hochgeladen werden. Dazu in GENESYS in das Menü System -> Formulare gehen. Dann innerhalb der Übersicht rechtsklicken und auf „Formular hochladen“ gehen und das jeweilige Formular auswählen. Dieses wird automatisch hochgeladen.
Schritt 2: Dokument bearbeiten
Um nun ein Dokument mit diesen Formularen verwenden zu können, muss ein solches erstellt werden. Es können dafür auch die Standard-Dokumente als Vorlage verwendet werden. Dazu in das Menü Dokumente wechseln und das entsprechende Dokument auswählen. Mit einem Rechsklick dieses Dokument kopieren. Es erscheint eine neue Maske, wo nun alle Änderungen vorgenommen werden können.
Schritt 3: Formular in Dokument einbinden
Innerhalb der neuen Maske kann mit dem „Plus-Button“ ein neues, bereits hochgeladenes, Formular eingebunden werden. Ebenfalls ist es dann möglich die Reihenfolge abzuändern. Diese ist für die Erstellung des PDFs relevant.
Innerhalb dieser Maske ist es auch möglich sich eine Dokumenten Vorschau anzeigen zu lassen. Dies sollte immer nach dem Speichern der Vorlage gemacht werden, um sicherzugehen, dass die Anlage des Dokumentes funktioniert hat und alle Formulare korrekt angezeigt werden.
Wie betrachtet GENESYS die durchschnittliche Lagerdauer?
Die durchschnittliche Lagerdauer definiert die Umschlagszeit eines Materials im Lager. Sie wird für die präferenzrechtliche Bewertung eines Materials verwendet. So werden zum Zeitpunkt der Bewertung nur die Einzelbewertungen für Wareneingänge herangezogen, die innerhalb der durchschnittlichen Lagerdauer im System verbucht wurden. Sofern kein Wareneingang innerhalb der durchschnittlichen Lagerdauer existiert, wird der letzte verbuchte Wareneingang und dessen Bewertung herangezogen.
Die durchschnittliche Lagerdauer kann an zwei Stellen im System hinterlegt bzw. eingestellt werden: einerseits können Sie diese pro Material im Materialstamm mitgeben, andererseits können Sie diese auch global für alle Materialien einstellen über System >> Kalkulation/Bewertung >> Allgemeine Einstellung:
Wie kann ein Bewertungsaustausch über Intercompany aussehen?
Sofern das Modul „Intercompany“ lizensiert wurde, ist es möglich innerhalb von GENESYS Bewertungen zwischen Mandanten auszutauschen. Dadurch können LLEfKs elektronisch übermittelt sowieso Materialbewertungen und Kalkulationsprotokolle freigegeben bzw. zur Verfügung gestellt werden.
Um diese Funktionen nutzen zu können, müssen entsprechend Einstellungen im Client getroffen werden:
Um Bewertungen für einen anderen Mandanten freizugeben, muss unter System >> Kalkulation/Bewertung >> Bewertungsaustausch der entsprechende Mandant ausgewählt werden:
Um die Materialbewertungen und Protokolle eines anderen Mandanten nutzen zu können, muss die Einstellung entsprechend umgestellt werden:
Zum Ausstellen der LLEfKs muss der Debitor in den Stammdaten hinterlegt sein, um den Zustellweg auf den Systeminternen Mandanten einzustellen. Damit ist der Austausch des Nachweises elektronisch möglich.
Ein Material erhält (im Nachweis an den Kunden) keine Präferenz – warum?
Wenn ein Artikel beim Ausstellen eines Nachweises keine Präferenz ausgibt, kann das mehrere Gründe haben. Ausschlaggebend für die Präferenzaussage ist die Materialbewertung des Artikels. Diese kann man in GENESYS unter dem Navigationspunkt Stammdaten >> Material >> [Artikelnummer] >> Öffnen >> Reiter „Materialbewertung“ einsehen.
Sofern es sich bei dem Material um eine Handelsware handelt, sind die Nachweise von Lieferanten ausschlaggebend, die innerhalb der durchschnittlichen Lagerdauer, vorliegen. Egal ob diese präferenzberechtigt oder nicht präferenzberechtigt gepflegt sind, werden diese zu Bewertung (im Worst-Case) herangezogen.
Sollte es sich bei dem Material um eine Eigenfertigung handeln, ist das Kalkulationsergebnis (und damit der Grenzwert) ausschlaggebend für die Präferenzaussage. Hierbei wird der kalkulierte Grenzwert pro Land mit dem im Kundenauftrag stehenden Verkaufspreis abgeglichen. Sobald der Grenzwert erreicht oder überschritten wird, kann eine Präferenzberechtigung ausgewiesen werden.
Sollte innerhalb der Materialbewertung kein Eintrag vorhanden sein bedeutet das, dass es zu einer Handelsware keine gültigen Wareneingänge im System gibt und für eine Eigenfertigung die Präferenzkalkulation aufgrund aufgetretener Fehler (kein Preis, keine Listenregel, keine Stückliste etc.) zu keinem Ergebnis geführt hat.
Beim Import der Daten aus dem ERP kommt es zu einem Fehler – wie können Sie diesen auswerten?
Im Bereich des Datenimport (zu finden im Menü Daten importieren >> Übersicht Datenimport) kann geprüft werden, ob die exportierten CSV-Dateien aus dem jeweiligen ERP-System erfolgreich in GENESYS importiert wurden. Sollte es dabei zu einem Fehler kommen, gibt die Software eine entsprechende Meldung aus:
Eine Warnung (in Gelb markiert), sofern einige Datensätze innerhalb der Datei nicht validiert werden konnten (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Datenimport -> Warnung
Einen Fehler (in Rot markiert), sobald der Schwellenwert (20%) an fehlerhaften Datensätzen innerhalb der Datei überschritten wurde (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Datenimport -> Fehler
Die Details zu einer Warnung oder einem Fehler können Sie sich anzeigen lassen, indem Sie mit einem Doppelklick den Eintrag aus der Übersicht öffnen. Nun können Sie sich in den Fehlerdetails alle Informationen zu den jeweils aufgetretenen Fehlern ausgeben lassen (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3: Datenimport -> Fehlerdetails
Was ist der Unterschied zwischen EUR.1 und EUR-MED?
Der Unterschied einer EUR.1 zu einer EUR-MED ist, dass bei der EUR-MED die Kumulierungsländer mit angegeben werden können.
Wenn man eine EUR-MED ins System einpflegen möchte, muss als Nachweisart „WVB“ (= Warenverkehrsbescheinigung) ausgewählt werden und bei den Positionen die Kumulierungsländer angegeben werden. Mit Angabe der Kumulierungsländer wird die WVB als EUR-MED betrachtet.
Regelzuordnung – Unterschied „nicht zugeordnet“ vs. „maschinell nicht auswertbar“?
Die Meldung „Listenregel nicht vollständig zugeordnet“ deutet darauf hin, dass es sich bei der Regel, auf Grundlage der Warentarifnummer, um eine sogenannte „Ex“-Regel handelt. Diese haben die Besonderheit, dass der Regeltext auf eine spezifische Eigenschaft des Materials hinweist, welche Anwendung finden muss, um mit dieser Listenregel kalkuliert werden zu können. Anhand eines Beispiels erklärt:
Warentarifnummer: 8418
Es gibt für diese Warentarifnummer eine „Ex“-Regel für das Kapitel, die für „Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte“ Anwendung findet.
Sofern es sich allerdings um „Kühl- oder Gefrierschränke, Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen zur Kälteerzeugung“ handelt, muss die Listenregel des 4-Stellers 8418 angewendet werden.
Diese Entscheidung kann GENESYS nicht treffen, da die Beschaffenheit bzw. der Zweck des Materials nicht ausgewertet werden kann. Daher ist das manuelle Eingreifen an dieser Stelle heutzutage noch notwendig.
Wenn eine Listenregel „maschinell nicht auswertbar“ ist, bedeutet dies, dass ein bestimmter Herstellungsprozess stattfinden muss, damit diese Regel als erfüllt gelten kann. Dies kann beispielweise eine bestimmte chemische Reaktion sein, die das Material beim Herstellen durchlaufen muss (Beispiel: Galvanisieren um die Korrosionsbeständigkeit von Eisen und Stahl zu verbessern). Ob ein derartiger Prozess stattfindet, kann GENESYS nicht berechnen und gibt Ihnen daher die Meldung „maschinell nicht auswertbar“ aus. Sie erkennen diese Meldung immer an einem Warnsymbol im Materialstamm an der Materialnummer.
Warum ist das Abkommensland nicht auswählbar?
Innerhalb von GENESYS können nur bilaterale Abkommen angefordert, eingepflegt, kalkuliert und ausgestellt werden. Einseitige Abkommen (wie beispielsweise APS oder ÜLG) können nicht über GENESYS abgebildet werden.
Was ist die Worst-Case Betrachtung?
Die sogenannte „Worst-Case-Betrachtung“ findet in GENESYS immer dann Anwendung, wenn die Nämlichkeit nicht zu hundertprozentig sichergestellt werden kann. Sie bezeichnet den schlechtesten Fall, der bei einer Gegenüberstellung mehrere Möglichkeiten als Ergebnis berechnet wird. Damit vermeidet die Worst-Case-Betrachtung falsche Ergebnisse, indem bei Unsicherheiten stets von einer negativen Aussage (= keine Präferenz) ausgegangen wird.
Dies ermöglicht GENESYS durch:
- Worst-Case Betrachtung bei der präferenziellen Bewertung von Vormaterialien unterschiedlicher Bezugsquellen (mehrere Lieferanten), indem bei nicht getrennter Lagerhaltung, das schlechtere Ergebnis verwendet wird
- Verwendung von minimalen und maximalen Einstandspreisen bei der Kalkulation. Bei Vormaterialien mit Ursprung wird für die Kalkulation der minimale Einstandspreis verwendet und bei Vormaterialien ohne Ursprung der maximale Einstandspreis
- Vormaterialen zu denen keine Nachweise oder nicht gepflegte Nachweise vorliegen werden als Vormaterialien ohne Ursprung bewertet
- Bei Wareneingängen von Lieferanten aus Drittländern werden Negativnachweise erstellt, die bei der Kalkulation berücksichtigt werden
„Was bedeutet die Fehlermeldung „Customer's email address was empty" beim E-Mail Versand?
Zum Versenden einer Anforderung über das GENESYS Portal ist es notwendig, dass Ihre E-Mail-Adresse im GENESYS-Mandanten hinterlegt ist. Ist dies nicht der Fall, so wird im Dokumentenausgang der Fehler „Customer’s email address was empty“ auftauchen. Sie sollten dann Ihre E-Mail-Adresse in GENESYS unter System >> Mandanten >> Ansprechpartner hinterlegen.
Kalkulationsfehler „Für das Land […] wurde im Abkommen […] eine Regel mit Kennzeichen ´EX=1´ gefunden. Bitte Regelzuordnung prüfen“ – Was ist zu tun?
Die Kennzeichnung einer Ex-Regel sagt aus, dass die Listenregeln (Spalte 3 und/oder Spalte 4) nur auf jenen Teil der Position oder des Kapitels gelten, die in Spalte 2 (= Warenbezeichnung) genannt werden. Steht also innerhalb der Warenbezeichnung beispielsweise „Tonaufnahme und Tonwiedergabegeräte“ darf die dahinterstehende Regel nur auf diese Waren angewendet werden.
Die Software kann eine derartige Spezifikation nicht vornehmen und ist somit auf den Anwender angewiesen. Dieser muss eine (manuelle) Entscheidung treffen, ob die Warenbezeichnung für die hergestellte Waren anwendbar ist oder nicht. Diese manuelle Entscheidung kann entweder über das Material direkt (Stammdaten >> Material >> Regelzuordnung) oder aber über die Listenregeln (Datenservice >> Listenregeln) getroffen werden.
Eine Timeout-Meldung erscheint in GENESYS – was ist zu tun?
Eine Timeout-Meldung wird ausgegeben, wenn eine Abfrage beim GENESYS Server länger als zwei Minuten andauert und kein Ergebnis zurückgeliefert wird. Um den Client des Benutzers nicht unnötig lange zu sperren, wird die Timeout-Meldung ausgegeben. Im Hintergrund wird die Aufgabe weiter ausgeführt. Es wird hierbei zwischen drei Szenarien, bei dem die Fehlermeldung auftreten kann, unterschieden:
- Timeout-Meldung bei einer Suche
Hier wird im Hintergrund, die laufende Suche durchgeführt, allerdings wird das Ergebnis nicht ausgegeben. In diesem Fall sollte die Suche über geeignete Filterwerte eingeschränkt werden.
- Timeout-Meldung beim Speichern von Änderungen
Diese Meldung kann bei der Speicherung größerer Datenänderungen (z.B. manuelle Zuordnung von Listenregeln auf eine Vielzahl von Materialstammdaten) auftreten. Die Speicherung wird im Hintergrund weiter durchgeführt.
- Timeout-Meldung bei der Ausführung von lange laufenden Jobs
Durch die Ausführung eines Jobs kann es zu einer Timeout-Meldung kommen. Der Job wird im Hintergrund weiter ausgeführt.
FAQs zu AES3 – Automatische Ausfuhranmeldungen
Was ist der Unterschied zwischen Hauptpack und Beipack?
Ein Beipack ist eine Ware, die in der Verpackung einer anderen Warenposition mitverpackt wird. Beide Warenpositionen müssen hierbei in derselben Ausfuhranmeldung angemeldet werden.
Barcode wird im Ausfuhrbegleitdokument (ABD) nicht angezeigt. Woran liegt das?
Hierzu muss eine Schriftart auf dem jeweiligen Arbeitsplatzrechner installiert werden. Diese erhalten Sie in der Auslieferung des Clients oder direkt über unseren Kundensupport.
Kann eine Ausfuhranmeldung gelöscht werden?
Im Status „Neuer Vorgang“ kann die Ausfuhranmeldung in den Kopfdaten im Bearbeitungsmodus über den Button „Löschen“ gelöscht werden. Wenn die Ausfuhranmeldung überlassen ist, kann diese nur über den Reiter „Storno“ storniert werden.
Der Vorgang wurde gesendet, steht aber weiterhin auf „Neuer Vorgang“. Was ist zu tun?
Die Überprüfung des Zollsystems hat einen fachlichen oder technischen Fehler erkannt. Diese sind per Rechtsklick abrufbar.
Der Vorgang kann nicht an den Zoll gesendet werden, da der "Senden" Button grau hinterlegt ist. Warum?
Was bedeutet Wiedervorlage/Nachverfolgung?
Sofern der Zoll keine Information zum Verbleib oder dem Grenzübertritt der Lieferung erhalten hat, muss die dem Zoll über das Follow-Up-Verfahren mitgeteilt werden.
Ein überlassener Vorgang wechselt auf den Status Wiedervorlage. Wie erhalte ich meine Erledigung?
Über den Reiter Nachverfolgung kann die Erklärung zu einem Alternativnachweis angegeben und an den Zoll gesendet werden.
Worin besteht der Unterschied der Rohmasse, Eigenmasse und der Gesamtmasse?
Um eine Warensendung korrekt anzumelden, müssen alle relevanten Massen der Sendung an den Zoll übermittelt werden.
Diese sind:
- die Rohmasse der einzelnen Warenpositionen, das heißt das Gewicht der Ware zuzüglich des Verpackungsgewichts.
- die Eigenmasse der Ware, also das tatsächliche Gewicht der jeweiligen Warenpositionen ohne die Verpackung
- die Gesamtmasse, diese gibt das Gesamtgewicht aller Warenpositionen der Sendung mit deren Verpackung in der Summe an.
Kann eine Ausfuhranmeldung verschiedene Empfänger enthalten?
Wenn die Lieferungspositionen verschiedene Empfänger haben, können diese in den Positionsdaten einzeln angegeben werden. In diesem Fall darf auf den Kopfdaten kein Empfänger angegeben werden.
Wie kann eine nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur (nK) in AES erstellt werden?
Symptom:
Ausfuhranmeldung enthält z. B. falsche Gewichtsangaben oder falsche Packstückanzahl. Dies wurde an der Ausgangszollstelle festgestellt. Ausfuhranmeldung muss korrigiert werden. Ist nur möglich beim Status „Erledigt“ und die ursprüngliche Ausfuhranmeldung darf nicht storniert sein.
Problem:
Kunde weiß nicht, wie er diese Ausfuhranmeldung machen muss oder bekommt Fachliche Fehler.
Lösung:
Die alte Ausfuhranmeldung kopieren und dann folgende Besonderheiten beachten:
Kopfdaten I: nK und a
Kopfdaten I:
– Datum des Ausgangs:
JJJJMMTT > Datum, wann die Ware die EU verlassen hat
– Maßgebliches Datum:
JJJJMMTT > Datum, wann der Zoll die Ware ursprünglich überlassen hat
– Zugelassener Ausführer:
Nummer rauslöschen/bleibt leer
Kopfdaten II:
– Warenort / Ladeort:
Ladeort muss vollständig ausgefüllt werden
(immer der Ladeort und nicht der jetzige Warenort)
– Vorgesehene Ausgangszollstelle:
Nummer rauslöschen > dafür die Tats. Ausgangszollstelle ausfüllen (beim Spediteur erfragen)
Ware II:
Unterlagen – Typ: N830, Referenz: MRN der alten Ausfuhranmeldung angeben(diese Unterlage nur bei der ersten Position angeben)
Wie können Vorlagen erstellt und verwaltet werden?
Symptom:
Der Kunde möchte Vorlagen für den Import von Daten oder für die Vorbelegung von Feldern bei der manuellen Eingabe erstellen.
Problem:
Dem Kunden liegen keine Informationen zum Anlegen oder Ändern von Vorlagen vor.
Lösung:
Vorlagen lassen sich in allen Client Versionen gleich anlegen und verwalten.
Probleme bei der Sendungsbildung AES
Symptom:
Vorgänge lassen sich nicht kumulieren.
Problem:
Es besteht ein Lizenzierungsproblem oder es wurden falsche Angaben gemacht.
Lösung:
Die Kumulierung von Vorgängen (nicht Warenpositionen innerhalb eines Vorgangs) ist lizenzierungspflichtig und steht nur der Client Version Professional zur Verfügung. Das Paket das bestellt werden muss nennt sich Sendungsbildung und ist in den Lizenzinformationen unter Administration einzusehen. Dort muss das Modul KUM vorhanden sein.
Um mehrere (neue) Vorgänge kumulieren zu können, sind diese mit gedrückter STRG-Taste zu markieren. Anschließend per Rechtsklick „Vorgänge kumulieren“ auswählen.
Wenn es nicht möglich ist die gewünschten Vorgänge zu kumulieren, dann stimmt der Datenbestand der einzelnen Vorgänge nicht überein. In Abhängigkeit der Einstellungen müssen die Inhalte folgender Felder oder Feldgruppen übereinstimmen:
- Art der Anmeldung (Ausfuhr)
- Art der Anmeldung (Überführung)
- Ausfuhr- und Bestimmungsland
- Beteiligtenkonstellation
- Empfänger
- Art des Geschäfts (optional)
- Lieferbedingung
- Beförderungsmittel
Vor allem bei den Adressfelder ist zu beachten, dass bereits ein unterschiedliches Zeichen (z.B. „Meier“ / „Maier“, „Leer zeichen“ / „Leerzeichen“) dazu führt, dass Vorgänge nicht zusammengefasst werden!
Probleme bei der Kumulierung von Waren
Symptom:
Die Kumulierung von Warenpositionen innerhalb eines Vorgangs ist nicht möglich.
Problem:
Mangelnde Übereinstimmung der Feldinhalte.
Lösung:
Folgende Feldinhalte müssen übereinstimmen, damit Positionen kumuliert werden können:
- Warennummer
- Ursprungsbundesland
- Verfahren
- Warenbezeichnung*
*Empfehlung: Kumulierung ohne Warenbezeichnung unter System/Kumulierungs-Einstellungen aktivieren. Dadurch wird die Warenbezeichnung nicht auf genaue Übereinstimmung überprüft, was gerade bei Importen aus Vorsystemen von Vorteil sein kann.
Ich werde trotz installierter Schriftart 128, beim Start der Anwendung, dazu aufgefordert diese zu installieren. Was ist zu tun?
Sie lassen sich beim Start der Anwendung die Ordner mit den Schriftarten anzeigen und wählen die zu installierende Schriftart mit einem Rechtsklick aus.
Nun wählen Sie „Für alle Benutzer installieren“, der Fehler sollte nun künftig nicht mehr erscheinen. Je nach den Sicherheitseinstellungen Ihrer Organisation kann es erforderlich sein, dass Ihnen Ihre IT entsprechende Rechte einräumt, um dies zu tun.
Passive Veredelung (Plausifehler „pwgPV“)
Eine Ausfuhranmeldung mit passiver Veredelung bedeutet, dass Unionswaren zur Weiterverarbeitung in Drittländer versendet werden. Bei der Wiedereinfuhr darf auf diese veredelten Erzeugnisse keine volle Zollbelastung angewendet werden. Dafür meldet man die Waren mit der passiven Veredelung bei der Ausfuhr an. Sollten dabei Angaben fehlen, wird Sie das System AES for YOU! Mit folgender Meldung darauf hinweisen:
Sollten Sie die Datengruppe „Passive Veredelung“ (wie hier im Screenshot) nicht sehen, bedeutet das, dass der Bereich derzeit nicht eingeblendet ist. Sie müssten nun unter Ansicht >> Bereich ein-/ausblenden >> Passive Veredelung einblenden diesen Bereich unter der AM Kopf einblenden.
Nun können Sie die fehlenden Daten zur passiven Veredelung nachtragen und die Zollanmeldung versenden.
Die Anwendung startet nicht, ich erhalte die Meldung „Sie besitzen nicht die benötigen Rechte…“ Was ist zu tun?
Bei jedem Start der Anwendung überprüft diese automatisch, ob neue Updates vorhanden sind und lädt bzw. installiert diese. Hierfür ist es notwendig, dass Sie mit Ihrer Windows Anmeldung auch über die nötigen Rechte verfügen diese Änderungen durchzuführen. Wenn dies nicht gegeben ist, erhalten sie die oben genannte Fehlermeldung. Sie können nun die Anwendung per Rechtsklick „als Administrator ausführen“ um die nötigen Rechte zu verwenden, wenn diese bestehen. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie sich an die IT-Abteilung Ihrer Organisation wenden.
Wie kann man Hauptpack und Beipack im AES3 angeben?
Wenn mehrere Packstücke mit unterschiedlichen Zolltarifnummern auf einer Palette versendet werden, muss für den Zoll aus der Anmeldung heraus ersichtlich sein, dass diese Waren zusammen verpackt wurden.
In AES for YOU! Muss nun bei der Position 1 (unter Ware I) das Gesamtbruttogewicht des Packstücks und das Nettogewicht von Position 1 angegeben werden:
Unter der Position 2 muss als Gesamtbruttogewicht die Angabe „0“ hinterlegt werden und beim Feld „Eigenmasse“ das Gewicht der Position 2.
Die Angaben im Bereich „Ware II“ würden dann wie folgt aussehen:
Position 1 (Hauptpack)
Position 2 (Beipack)
Achtung: Die Angabe in der Spalte „Zeichen/Nummern“ muss in beiden Positionen identisch sein. Die Angabe des Hauptpack muss auf der ersten Position „leer“ bleiben. Die Angabe Hauptpack „1“ auf der 2. Position bezieht sich dann auf Position 1.
Mit der Spalte „Anzahl“ ist die Anzahl der Art (=Palette) gemeint und ist daher mit „1“ anzugeben.
FAQs zu SANSCREEN – Sanktionslistenprüfung
Keine Protokolle für "Keine Treffer". Warum?
Symptom:
Es werden keine Protokolle für negative Prüfungen (=Keine Treffer) angezeigt.
Problem:
Einstellung steht noch auf „Einfache Protokollierung“
Lösung:
Unter dem Menüpunkt System->Optionen die Protokollierung auf „Ausführliche Protokollierung“ setzen, um alle Protokolle ausgeben zu lassen. Damit werden nun auch Protokolle angezeigt, welche keinen Treffer bei der Überprüfung ergeben haben.
Was geschieht wenn die geprüften Daten Tippfehler oder alternative Schreibweisen enthalten?
Dank der fehlertoleranten S3-Logik ist das kein Problem. Teiltreffer, alternative Schreibweisen und Abweichungen werden durch den speziell entwickelten S3-Algorithmus, der auf einer „Fuzzy Logic“ basiert, berücksichtigt. Deshalb führen Adressprüfungen auch in solchen Fällen bei hinreichender Relevanz zu Treffern. So entgeht Ihnen nichts und Sie erhalten optimale Trefferergebnisse zur Weiterbearbeitung.
Ich habe eine Adresse auf die Whitelist gesetzt, dennoch erhalte ich wieder Treffer zu dieser, warum?
Es gibt zwei wahrscheinliche Möglichkeiten dazu:
- Die Adresse der aktuellen Suche unterscheidet sich vom Eintrag auf der Whitelist. Dabei können bereits kleine Abweichungen, z.B. ein Leerzeichen, der Auslöser dafür sein.
- Der Eintrag auf der Whitelist wurde gesperrt. Ihre Whitelisteinträge werden regelmäßig, nach dem sich eine Sanktionsliste geändert hat, automatisch auf Aktualität geprüft. Sollte sich das Trefferbild, auch hierbei sind kleinste Änderungen ausschlaggebend, geändert haben wird der Eintrag gesperrt. Dies äußert sich durch ein Schloss-Symbol am entsprechenden Eintrag in der Whitelist.
Sie können den Eintrag direkt in der Whitelist durch einen Doppelklick freigeben oder löschen.
„Verfügbare Transaktionen 'X' reichen nicht aus“ Was ist zu tun?
Was sind Transaktionen?
Transaktionen sind eine digitale Währung, die zum Erwerb von Dienstleistungen oder Leistungen verwendet werden.
Wo benötige ich Transaktionen?
Transaktionen benötigen Sie in unseren Produkten AES3 und SANSCREEN. In SANCSREEN wird pro geprüfte Adresse eine Transaktion verbraucht. In AES3 wird pro angemeldeter Warenposition eine Transaktion verbraucht.
Wie bekomme ich Transaktionen?
Auf einigen Kundenumgebungen können Sie neue Transaktionen bequem direkt in der Anwendung bestellen. Die entsprechende Funktion finden Sie jeweils in SANSCREEN oder AES3 über den Einkaufswagen in der oberen Aktionsleiste. Ist dieser nicht vorhanden müssen Sie sich an uns bzw. an Ihren Partner wenden.
Bei einer Dateiprüfung wird die Fehlermeldung „UNIQUE_KEY-Einschränkung …“ ausgegeben. Was bedeutet das?
Bei einer Dateiprüfung wird die Fehlermeldung „MALFORMED“ ausgegeben. Was ist zu tun?
Diese Fehlermeldung wird dann ausgegeben, wenn im Dateinamen Umlaute enthalten sind. Diese kann der Client nicht interpretieren und gibt daher einen Fehler aus. Um diesen zu beheben, muss die Datei abgeändert werden, so dass keine Umlaute mehr enthalten sind. Sobald die Datei umbenannt wurde, kann die Prüfung erneut durchgeführt werden.
Dem Mandanten sind keine Sanktionslisten zugeordnet - keine Prüfung möglich. Was bedeutet das?
Eine Prüfung ist nur dann möglich, wenn Sie Listen ausgewählt haben, gegen die Sie prüfen möchten. Im Client finden Sie unter dem Punkt „Sanktionslisten“ die Möglichkeit, einzelne Listen an- und abzuwählen. Bei neuen Mandaten sind standardmäßig keine Listen ausgewählt. Für eine Prüfung muss mindestens eine Liste ausgewählt werden.
FAQs zur IT
Webservice nicht erreichbar
Falls der Webservice nicht erreichbar sein sollte, sind folgende Punkte zu prüfen:
- Wird HTTPS oder HTTP verwendet? Falls noch HTTP verwendet wird, sollte die Hostadresse mit HTTPS verwendet werden.
- Wird im Unternehmen ein Proxy verwendet, der die Verbindung blockiert?
Fragen Sie bitte bei Ihrer IT nach und lassen die Verbindung zur Hostadresse prüfen. - Handelt es sich um eine Neuinstallation des Clients?
Eventuell wird eine alte Client Installation verwendet. Ändern Sie einmalig unter Verbindung die Hostadresse auf HTTP und versuchen den Client zu starten. Der Client sollte sich dann Updaten und eine Verbindung mit HTTPS sollte wieder möglich sein.
Fehler beim Öffnen von PDF-Dokumenten
Beim Versuch ein PDF-Dokument aus dem AUSFUHRPORTAL heraus zu öffnen, tritt ein Fehler auf.
Dies Problem kann auftreten, wenn der Adobe Reader unvollständig oder fehlerhaft installiert wurde.
Den Adobe Reader öffnen und unter Hilfe | Adobe-Reader-Installation reparieren ausführen. Wenn reparieren nichts bringt, muss der Adobe-Reader einmal deinstalliert und neu installiert werden.
Als weiteres Problem kann es vorkommen, dass mehrere Produkte von Adobe auf dem Rechner installiert sind. Adobe Reader ist nicht das Standardprogramm zum Öffnen von PDF-Dateien.
Zum Öffnen von PDF-Dokumenten den Adobe Reader setzen (rechte Maustaste | Öffnen mit | Adobe Acrobat Reader auswählen und Häkchen bei „Dateityp immer mit dem ausgewählten Programm öffnen“ setzen). Dann sollte auch das Öffnen aus dem AUSFUHRPORTAL-Client heraus funktionieren.
Proxy Einstellungen im Inhouse System ändern
Die neuen Proxyeinstellungen müssen direkt in der Datenbank eingetragen/abgeändert werden.
Zu finden sind diese in der Tabelle CO02_CONFIG. Dort müssen dann folgende Felder ausgefüllt werden:
Client bemängelt wiederholt fehlende Schriftart
Trotz bereits erfolgter Installation der Schriftart Code128bWinLarge.ttf (Barcode-Font) bemängelt der AUSFUHRPORTAL Client nach einem Neustart das Fehlen des Fonts und bietet, wie bei einer Erstinstallation an, den Font zu installieren.
Ab Windows 10 (1809) ermöglicht Windows die Installation von Schriftarten an mehreren Stellen auf dem System. Wenn der Font wie gewohnt durch Verschieben nach C:\Windows\Fonts oder per Kontextmenü/Installieren bereitgestellt wird, findet der AUSFUHRPORTAL Client diese Schriftart nicht.
Der Font muss über das Kontextmenü/Für alle Benutzer installieren bereitgestellt werden. Diese Aktion erfordert ggf. eine administrative Authentifizierung.
Fehlermeldung "Zeichenabstände sind ungültig..." beim Start des Clients
In der neuen Version (2.4.4.15) des AUSFUHRPORTALs wurden die Sicherheitsvorkehrungen für die Verbindung vom Client zum Server verbessert. Dies bedingt allerdings, dass sich die AUSFUHRPORTAL-Einstellungen im Profil der Benutzer ändern. Bei Benutzern mit lokalen Profilen erfolgt der Wechsel auf die neue Version automatisch – bei servergespeicherten Profilen kann es jedoch zu Problemen mit der Fehlermeldung „Zeichenabstände sind ungültig und können nicht entfernt werden“ kommen. Diese wird beim Start des Clients ausgegeben.
Lösung:
Im Verzeichnis %APPDATA%/AusfuhrPortal befinden sich eine oder mehrere Dateien mit dem Namen „userconfig_-<zahl>.xml“. Diese sind zu löschen.
Dazu den Windows Explorer öffnen und nach „%appdata%“ suchen:
Dann den Ordner „AusfuhrPortal“ aufrufen:
Ist die userconfig-Datei gelöscht und wird der Client neu gestartet wird automatisch eine neue userconfig-Datei angelegt.
War in der alten Datei ein Basispfad für den Dateiimport hinterlegt, ist dieser auch in der neuen Datei wieder zu hinterlegen.
Beispiel:
<ImportBaseDir> K:\import </ImportBaseDir>
Infos, Vorlagen, Muster & Downloads
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Sanktionslistenprüfung
Unabhängig ob Ihr Unternehmen im Import oder Export aktiv ist, ist die Geschäftsführung in der Pflicht ein Geschäftspartner-Screening durchzuführen. Wie Sie dies kostenlos & online machen können?
E-Book Sanktionslistenprüfung
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Zolltarifnummern aus dem aktuellen Warenverzeichnis für SAP® Business ByDesign®
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Kostenlose Proformarechnung Muster & Vorlagen
Die Proformarechnung ist ein Dokument, dass sich in erster Linie von der herkömmlichen Rechnung unterscheidet, in dem es den Käufer nicht zur Zahlung auffordert. Sie wird buchhalterisch deshalb nicht erfasst.
Leitfaden Tarifierung
Ein Leitfaden für die korrekte Vorgehensweise bei der Tarifierung von Waren:
Neues und Hilfreiches
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Zollunion – Definition und Beispiele
Inhaltsverzeichnis Was ist eine Zollunion? Was ist die...
Was ist der Ausfuhrnachweis?
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