Spätestens seit dem Krieg in der Ukraine durch Russland ist das Thema Sanktionen in den öffentlichen Fokus gerückt. Aber was ist eigentlich eine Sanktion, warum werden Sanktionen verhängt und wer ist betroffen? Wir liefern alle wichtigen Informationen im Überblick.
Definition: Sanktion
Was ist eine Sanktion?
Der Begriff „Sanktion” basiert auf dem lateinischen „sanctio”, was ursprünglich so viel wie „Heilung” oder „Billigung” meinte. Im Laufe der Zeit unterlief der Begriff jedoch einen Bedeutungswandel: Sanktionen beschreiben im Allgemeinen reaktionäre Maßnahmen, die in Form einer Belohnung oder Bestrafung auftreten und zu einem gewünschten Verhalten anreizen sollen.
Konkret wird der Begriff „Sanktion” vor allem im rechtlichen Kontext verwendet, wobei die genaue Bedeutung je nach Rechtsgebiet variiert. Häufig werden jedoch sogenannte Sanktionen verhängt, wenn ein völkerrechtlicher Verstoß vorliegt. Politische, wirtschaftliche und bzw. oder militärische Maßnahmen sollen dann dazu führen, dass das geltende Völkerrecht umgesetzt und bestimmte Vereinbarungen eingehalten werden.
Wer kann Sanktionen verhängen?
Sanktionen gehen häufig von den Vereinten Nationen (UNO) oder der Europäischen Union (EU) aus. Der EU-Rat kann Beschlüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umsetzen lassen, aber auch durch eigene Maßnahmen ergänzen und eigenständig Sanktionen als Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) beschließen.
Wer kann sanktioniert werden?
Die EU definiert vier Gruppen möglicher Adressaten von Sanktionen. Dazu gehören demnach:
- Regierungen von Staaten, die nicht zur EU gehören
- Unternehmen oder Organisationen, welche die bestraften Regierungen unterstützen
- Vereinigungen oder beispielsweise Gruppen von Terroristen
- Einzelpersonen, welche zum Beispiel einen terroristischen Hintergrund haben
Was sind die Ziele von Sanktionen?
Die EU möchte nach eigenen Angaben mit beschlossenen Sanktionen:
- gemeinsame Werte, Interessen und die EU-Sicherheit bewahren
- demokratische, rechtsstaatliche Verhaltensweisen sowie Menschenrechte und das Völkerrecht fördern
- internationalen Konflikten entgegenwirken und globale Sicherheit sowie Frieden fördern
Welche Arten von Sanktionen gibt es?
Je nach Kontext können Sanktionen unterschiedlich kategorisiert werden. Dazu gehören folgende Begriffsunterscheidungen:
Auf allgemeiner Ebene kann der Begriff „Sanktion” sowohl positiv konnotierte Maßnahmen – wie etwa ein Lob – als auch negativ konnotierte Maßnahmen – wie etwa eine Bestrafung oder einen Ausschluss – beschreiben.
Sanktionen können darüber hinaus entweder restitutiv oder repressiv sein. Soll durch die Maßnahmen erzwungen werden, dass die Regierungen, Einzelpersonen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmte Schritte gegen geltende Vereinbarungen rückgängig machen, spricht man von einem restitutiven Charakter. Sollen die Maßnahmen das Fehlverhalten jedoch abstrafen, geht es um repressive Sanktionen.
Die Vereinten Nationen unterscheiden beim Verhängen von Sanktionen außerdem zwischen nicht-militärischen sowie militärischen Sanktionsmöglichkeiten.
Sanktionsmöglichkeiten: Mit welchen Maßnahmen werden Sanktionen umgesetzt?
Sanktionen werden häufig mit einem Importverbot oder Exportverbot von Waren in Verbindung gebracht. Es gibt jedoch viele verschiedene Maßnahmen, die nach dem Beschluss von Sanktionen gelten können. Diese können politischer, wirtschaftlicher oder aber militärischer Art sein. Die Europäische Union differenziert folgende Kategorien:
- Einfrieren von Vermögenswerten
- Nichtverfügbarkeit von finanziellen Mitteln
- diplomatische Sanktionen
- Reiseverbote
- Wirtschaftssanktionen
- Waffenembargo
In Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen fällt häufig der Begriff „Embargo”. Damit sind die Handelsbeschränkungen gemeint, welche aus den Sanktionen resultieren. Embargos können den gesamten oder Teile des Handelsverkehrs untersagen, sich auf bestimmte Länder, Personen oder Gütergruppen beziehen.
EU-Sanktionen
Die Europäische Union definiert eigenständig oder auf Basis von Beschlüssen der Vereinten Nationen (VN) Sanktionen gegenüber bestimmten Personen und Entitäten, falls diese beispielsweise die Einhaltung von Menschenrechten missachten. In entsprechenden Verordnungen werden die Details der Sanktionen festgelegt. Dort wird etwa definiert, wo die Sanktionen gelten und wie deren Umsetzung erfolgt. Verordnungen gelten für alle Organisationen und Personen des Gebiets der Union. Ein Verstoß wird nach einem Beschluss von November 2022 als Straftat geahndet.
Wie werden Sanktionen in der Europäischen Union beschlossen?
Zunächst muss der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Vorschlag für eine Sanktion einreichen. Dieser wird durch verschiedene Gremien geprüft. Anschließend muss der Rat der Europäischen Union über den Vorschlag abstimmen. Bei Einstimmigkeit wird häufig eine entsprechende Verordnung erlassen. Auch dafür ist zu Beginn ein offizieller Vorschlag durch den Hohen Vertreter sowie die Europäische Kommission nötig. Sobald dieser durch Referenten geprüft und von Rat und AStV II angenommen wurde, wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Dieser Schritt bedeutet gleichzeitig das Inkrafttreten der Verordnung über ein Sanktionspaket.
Soll eine Sanktionierung beschlossen werden, müssen sich alle beteiligten Stellen an bestimmte Grundprinzipien halten, die 2004 festgelegt wurden. Es bestehen außerdem Leitlinien über:
- „Vorbildliches Verhalten für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen” (letztes Update Juni 2022)
- „Umsetzung und Bewertung restriktiver Maßnahmen” (letztes Update 2018)
EU-Sanktionen gegen Russland
Nach der Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 sowie dem Beginn des Invasionskriegs in der Ukraine im Februar 2022 bestehen umfassende Sanktionen gegenüber russischen Personen, Parteien, Streitkräften, Finanzinstituten, Medien, Unternehmen aus verschiedenen Branchen und weiteren Organisationen mit Ursprung in Russland.
Einen Überblick über weitere bestehende Sanktionen der EU liefern folgende Tools:
Auswirkungen von Sanktionen auf die Einfuhr & Ausfuhr von Waren
Für europäische Unternehmen ist die Einhaltung von Handelsbeschränkungen im Rahmen von Wirtschaftssanktionen der EU und der VN imperativ. Sanktionen zu umgehen, bedeutet eine Straftat; bei Missachtung der Sanktionen sind daher Strafmaßnahmen zu erwarten.
Insgesamt müssen Unternehmen bei Einfuhr oder Ausfuhr von Waren deshalb viele mögliche Beschränkungen prüfen und beachten. Es kann zum einen der Handel mit bestimmten Gütern eingeschränkt sein – etwa, weil sie unmittelbar oder mittelbar der Streitkraft eines sanktionierten Staates helfen könnten. Die Handelsbeschränkungen betreffen beispielsweise den Export von Dual-Use-Gütern – also Waren, Technologien oder Software mit nicht-militärischem und militärischem Verwendungszweck – oder in speziellen Fällen die Einfuhr von Erdölerzeugnissen oder Kohle. Zum anderen betreffen Handelsbeschränkungen die in Sanktionslisten aufgeführten Personen; hier gilt für in der EU niedergelassene Unternehmen ebenfalls das Verbot, Handelsbeziehungen einzugehen.
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