Wer ist betroffen?
Das neue Exportkontrollgesetz betrifft ein Unternehmen, wenn dieses:
- kontrollierte Güter aus China exportiert
- kontrollierte Güter als Vorprodukt oder Endprodukt verarbeitet und nochmals exportiert
- Anteile an chinesischen Unternehmen hat
Welche Güter werden kontrolliert?
Das neue Gesetz kontrolliert Dual-Use-Güter, militärische und nukleare Güter. Außerdem werden andere Güter sowie Technologien oder Dienstleistungen kontrolliert, die für die nationale Sicherheit und nationale Interessen wichtig sind und mit der Erfüllung von Antiproliferations- und anderen internationalen Verpflichtungen im Zusammenhang stehen. Diese anderen Güter werden in Listen aufgeführt. Auch die Ausfuhr nicht-gelisteter Güter kann genehmigungspflichtig sein, wenn die zu exportierende Ware die nationale Sicherheit oder nationale Interessen verletzen könnte, wenn diese der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen dienen oder zu terroristischen Zwecken verwendet werden könnte.
Welche Begleitpapiere werden benötigt?
Für das Zollverfahren in China werden unter anderem Handelsrechnungen (2-fach) mit Unterschrift und allen handelsüblichen Angaben benötigt. Dazu gehören zum Beispiel:
- Name und Anschrift des Empfängers
- Name und Anschrift des Verkäufers
- die genaue Warenbezeichnung
- die HS-Zolltarifnummer
- der Einzelpreis und der Gesamtpreis
- FOB-Wert
- CIF-Kosten und CIF-Wert
- Angaben zur Beförderung
- Zahlungs- und Lieferbedingungen
- Marke, Nummer, Anzahl und Art der Packstücke
- Nettogewicht und Bruttogewicht
- Ursprungsland
Bei der Handelsrechnung fordert der chinesische Zoll eine Bewertung der Einzelteile statt Anlagenkomponenten. Außerdem werden Transferpreise und Verträge überprüft.
Mögliche Konsequenzen bei Missachtung der Gesetze
Konsequenzen bei Fehlverhalten reichen von hohen Bußgeldern, bzw. Einziehen von Vermögenswerten, bis zum Verbot der Ausübung von Exportgeschäften für 5 Jahre. Entsprechend wird das Vergehen im Sozial-Kreditsystem vermerkt. Konsequenzen für natürliche Personen werden verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich verurteilt und geregelt. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung kann dies auch ein lebenslanges Verbot von Exportgeschäften bedeuten. Verstöße von Organisationen oder Einzelpersonen werden auch außerhalb Chinas geahndet. Hierfür wird die „Liste für unzuverlässige Entitäten“ (= „Unreliable List“) verwendet. Diese dokumentiert hauptsächlich ausländische Unternehmen, die entgegen chinesischer Interessen handeln.