Durch EU-Abkommen können Unternehmen im Handel mit bestimmten Regionen von Zollvorteilen profitieren. Ob der Zollsatz gesenkt wird oder gar entfällt, hängt jedoch stets vom Ursprung einer Ware ab – er muss „präferenzberechtigt” sein. Als Importeur beziehungsweise Exporteur benötigen Sie deshalb einen gültigen Nachweis des präferenziellen Ursprungs.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was es mit dem sogenannten Präferenznachweis auf sich hat. Wir geben Ihnen eine kurze Übersicht über Präferenznachweise sowie deren Ausstellung und Anwendung. Außerdem verweisen wir auf wichtige Informationsquellen im Zusammenhang mit Präferenznachweisen.
Hintergrund: Präferenzabkommen beim Import und Export
Die Europäische Union hat mit bestimmten Regionen Handelsabkommen geschlossen, die Zollvorteile für den bilateralen Warenverkehr vorsehen. Besteht ein solches Präferenzabkommen zwischen der EU und dem Ursprungs- oder Empfangsland einer Warensendung, müssen Unternehmen keine oder nur reduzierte Abgaben für die Präferenzware beim Zoll zahlen. Voraussetzung: Die Ware weist die nötige Präferenzursprungseigenschaft nach den jeweils gültigen Ursprungsregeln auf. Dies ist gegenüber der zuständigen Zollbehörde mithilfe bestimmter Unterlagen nachzuweisen – dem Präferenznachweis.
Was ist ein Präferenznachweis?
Mit einem Präferenznachweis können Sie bei dem Export oder der Einfuhr einer Ware Zollvergünstigungen nutzen. Er gibt an, dass die Ware eine präferenzielle Ursprungseigenschaft aufweist – also einen Ursprung hat, der laut einem EU-Handelsabkommen präferenzbegünstigt ist. Die Form und die zur Ausstellung eines Präferenznachweises ermächtigte Instanz variieren je nach Abkommen.
Wann fordert der Zoll Präferenznachweise?
Grundsätzlich muss ein Unternehmen die Berechtigung zur Präferenzbehandlung gegenüber der zuständigen Zollstelle immer nachweisen können, wenn Zollvergünstigungen bei der Zollanmeldung beantragt werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die EU auf einen expliziten Präferenznachweis verzichtet.
Dies gilt zum einen für privates Reisegepäck und zum anderen für sogenannte nichtkommerzielle Kleinsendungen. Auch im Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei kann die Nachweispflicht entfallen. Wichtig: In allen drei Fällen sind jedoch spezifische Voraussetzungen einzuhalten. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Zolls.
Übersicht: Welche Arten von Präferenznachweisen gibt es?
Eine Zollbegünstigung erfolgt durch eine Beantragung mit einem schriftlichen Präferenznachweis. Dieser basiert jedoch nicht auf einheitlichen Unterlagen. Stattdessen müssen Unternehmen – stets abhängig vom geltenden Präferenzabkommen – dem Zoll unterschiedliche Bescheinigungen vorlegen. Je nachdem, wer den Präferenznachweis ausstellen kann, gruppiert man diese in förmliche und nicht-förmliche Präferenznachweise:
Förmliche Präferenznachweise
Schreibt ein Präferenzabkommen einen förmlichen Nachweis vor, kann Ihnen der Zoll diesen meist ausfertigen. Präferenzgünstige Waren müssen bei der Zollanmeldung dann durch eins der drei folgenden Dokumente begleitet werden:
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
- Warenverkehrsbescheinigung A.TR. (auch im vereinfachten Verfahren durch einen ermächtigten Ausführer)
Nicht-Förmliche Präferenznachweise
Nicht alle Abkommen sehen Warenverkehrsbescheinigungen als Nachweis für den Präferenzverkehr vor. Bei einigen Präferenzabkommen reicht eine nicht-förmliche Bescheinigung aus, andere wiederum lassen nicht-förmliche Varianten in Ausnahmen zu.
Der Unterschied zwischen den förmlichen und nicht-förmlichen Nachweisen: Bei den nicht-förmlichen Präferenznachweisen sind Sie als Exporteur nicht vom Zoll abhängig. Sie können ihn selbst erstellen. Beachten Sie jedoch: Unter Umständen müssen Sie Warengrenzen beachten und Ermächtigter Ausführer oder Registrierter Ausführer sein. Zu den nicht-förmlichen Präferenznachweisen gehören:
- Erklärung zum Ursprung
- Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE / UE EUR-MED)
Als Exporteur präferenziellen Ursprung nachweisen – so geht’s
Sie möchten mithilfe eines Präferenznachweises Zollbegünstigungen für Ihre Warensendungen geltend machen? Wir erklären Ihnen, wie Sie vorgehen müssen:
1. Präferenziellen Ursprung prüfen und Art des benötigten Nachweises recherchieren
Ob eine Ware präferenzberechtigt ist, hängt von deren Ursprung und dem Bestimmungsland beziehungsweise dessen Abkommen ab. Prüfen Sie vorab also immer im Detail, ob für Ihre Ware eine Präferenz vorliegt.
Der Zoll bietet dafür beispielsweise eine Liste der Regionen mit EU-Präferenzabkommen an. Genaue Informationen zu den verschiedenen Präferenzregelungen der EU sowie dem in Ihrem Fall gültigen Präferenznachweise erhalten Sie über das System „WuP online“.
2. Präferenznachweis ausstellen (lassen)
Im nächsten Schritt bereiten Sie den Präferenznachweis vor. Er muss entweder beim Zoll beantragt werden oder kann eigenständig fertiggestellt werden.
a) Förmliche Präferenznachweise
Fordert das Abkommen, auf das Sie sich beziehen möchten, einen förmlichen Nachweis? Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Ware die Voraussetzungen erfüllt. Bedingung für eine Ausstellung ist – je nach Fall – die reine Überlassung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr oder ein konkretes Ursprungszeugnis für Ihre Ware.
Dann können Sie beim Zoll einen Antrag stellen. Besorgen Sie im Fachhandel oder bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer ein Formblatt für die gültige Warenverkehrsbescheinigung. Ein ordnungsgemäßer Vordruck weist einen besonderen Fälschungsschutz auf. Unter Umständen sind auch elektronische Bescheinigungen gültig. Das Formblatt muss für den Präferenzantrag ausgefüllt, unterschrieben, gestempelt und beim Zoll eingereicht werden. Die Beamten untersuchen gegebenenfalls die Ware und erstellen Ihnen dann den Präferenznachweis im Rahmen der WVB.
b) Nicht-förmliche Präferenznachweise
Das Präferenzabkommen erlaubt eine eigenständige Ausstellung des Präferenznachweises? Dann recherchieren Sie zunächst die Form des benötigten Nachweises und die Warenbedingungen. Wichtig ist hier häufig die Warenwertgrenze, welche in den meisten Fällen bei 6.000 Euro liegt. Zum Teil ist ein eigenständiger Präferenznachweis auch nur dann möglich, wenn Sie Registrierter Ausführer oder Ermächtigter Ausführer sind. Die weiteren Formalitäten hängen ebenfalls von der Art des gefragten Nachweises ab, müssen jedoch genaustens befolgt werden.
Beispiel: Die Ursprungserklärung auf der Rechnung kann beispielsweise auf Rechnungen, Rechnungskopien, Lieferscheinen und Handelspapieren erfolgen, auf Etiketten jedoch nur in Sonderfällen. Eine Unterschrift sowie – bei Ermächtigten und Registrierten Ausführern – die Angabe der Bewilligungs- oder Registrierungsnummer sind nötig. Darüber hinaus sind vorgeschriebene Wortlaute für den Präferenznachweis zu nutzen.
Informieren Sie sich daher im Detail über die Vorgehensweise und mögliche Sonderregelungen in Ihrem Fall!
3. Vorlage eines Präferenznachweises beim Zoll
Wenn Sie Ihre Ware beim Zoll anmelden, muss der ausgestellte oder selbständig gefertigte Präferenznachweis (im Original) gegebenenfalls vorgezeigt werden, genau wie eine Handelsrechnung und ein Direktbeförderungsnachweis. Nutzen Sie das elektronische ATLAS-System, ist der Präferenzantrag dort vorzunehmen. Dafür sind unter anderem bestimmte Codes nötig.
Erklären die Zollbeamten Ihren Präferenznachweis für gültig und fällt der Abgleich von Nachweis und Ware positiv aus, können Ihnen im Anschluss die Zollabgaben für Ihre Warensendung erlassen werden.
Weitere wichtige Hinweise zu Präferenznachweisen
- Prüfen Sie immer mögliche Ausnahmen und Sonderregelungen für die von Ihnen geplante Ausfuhr beziehungsweise Einfuhr, wenn es um das Ausfertigen und Nutzen von Präferenznachweisen geht.
- Zur Bestimmung der Gültigkeit von Warenwertgrenzen kann es nötig sein, die Rechnungswährung in Euro umzurechnen. Hierfür existieren gesonderte Vorlagen.
- Beachten Sie, dass Präferenznachweise unter Umständen nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit haben. Diese können von Abkommen zu Abkommen variieren. Eine Übersicht bietet der Zoll.
- Nachdem ein Präferenznachweis erstellt und vorgelegt wurde, ist dieser weiterhin aufzubewahren. Es gelten die offiziellen Fristen.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu Präferenznachweisen?
Wenn Sie sich im Detail zum Thema Warenursprung und Präferenz informieren möchten, können Sie sich auf der Webseite des Zolls darüber informieren. Hier gibt es einen umfassenden Überblick zur Erstellung und Verwendung von Präferenznachweisen.
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