Neues zu PAN-EURO-MED: Änderungen der Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen im Fachbereich Warenursprung & Präferenzen weitreichende Änderungen an. Diese erfordern Anpassungen in unserer Anwendung GENESYS sowie das Mitwirken der Verantwortlichen in den betroffenen Unternehmen.

Dieser Artikel ist die zentrale Stelle für alle derzeit bekannten und noch kommenden Fachinformationen, Anleitungen und Handlungsaufforderungen.

Stand: 18.11.2024

  1. Was sind PAN-EURO-MED (PEM) und das Regionale Übereinkommen?
  2. Details zum fachlichen Hintergrund
  3. Welche Änderungen ergeben sich aus den neuen Regelungen?
  4. Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
  5. Neuigkeiten:
  6. Fachliche Informationen und Anleitungen
  7. Was ist jetzt vorbereitend für GENESYS-Anwender zu tun?

 

Was sind PAN-EURO-MED (PEM) und das Regionale Übereinkommen?

Die Paneuropäisch Mediterrane Ursprungszone (Kurz: PEM- oder Pan-Euro-Med-Zone) ist eine Gruppe von Ländern, die ab 2005 zahlreiche bilaterale Freihandelsabkommen untereinander geschlossen haben, darin die gleichen Ursprungsregeln verwenden und somit die Grundlage zur Paneuropäisch Mediterranen Kumulierung geschaffen haben.

Details zum fachlichen Hintergrund

Es stellte sich als schwierig heraus, eine große Zahl von Abkommen gleichzeitig zu ändern. Dabei wollte man das System der gleichen Ursprungsregeln nicht gefährden. Deshalb klammerte man 2013 die Ursprungsregeln als ein eigenes Regelwerk aus – das sogenannte Regionale Übereinkommen. In den Freihandelsabkommen wurde fortan für das Ursprungsprotokoll, in dem die Regeln für den präferenziellen Warenursprung festgeschrieben sind, nur noch auf die Regeln des Regionalen Übereinkommens (Amtsblatt der EU L 54 vom 26.3.2013) verwiesen.  Um die Ursprungsregeln zu ändern, muss die Änderung nur noch im Regionalen Übereinkommen vorgenommen werden und nicht mehr in allen bilateralen Präferenzabkommen umgesetzt werden.

In der Pan-Euro-Med-Matrix, die beschreibt, wer mit wem aus der PEM-Zone ein Abkommen hat und somit auch kumulieren darf, wird die Umstellung auf das Regionale Übereinkommen mit einem Datum mit dem Zusatz „(C)“ dargestellt. In der letzten Revision dieser Matrix sind auch die Freihandelsabkommen mit einem „(R)“ gekennzeichnet, die ab 01.01.2025 von der Änderung betroffen sind.

Bisher sind noch nicht alle Freihandelsabkommen auf das Regionale Übereinkommen umgestellt. Es ist zu erwarten, dass auch über den 01.01.2025 hinaus noch Freihandelsabkommen auf diese Regeln wechseln und dass Regelungen veröffentlicht werden, wie bis dahin zu verfahren ist.

Ausschnitt der Pan-Euro-Med-Matrix des deutschen Zoll am Beispiel Schweiz. (Stand: 03.05.2024)

 

Welche Änderungen ergeben sich aus den neuen Regelungen?

Isoliert betrachtet sind die Übergangsregeln einfacher zu erfüllen. Es werden im Wesentlichen folgende langfristigen Vereinfachungen in Kraft treten:

  • Erhöhung der allgemeinen Toleranz von 10% auf 15%
  • Inhaltliche und strukturelle Änderung der Listenregeln, insbesondere durch:
    • Erhöhung der Anteile an erlaubten Vormaterialien ohne Ursprung in Abhängigkeit vom Ab-Werk-Preis; ergo höherer Prozentsatz
    • Reduzierung von Kombinationsregeln
    • Einführung von Gewichtsregeln
    • Vereinfachungen für Textil- und Chemiebranche durch besondere Verfahren, zusätzliche textuelle Regeln, die eventuell zutreffen könnten
    • Viele Positionsregeln werden auf die Kapitelregeln zusammengefasst; d.h. Wegfall vieler ex-Regeln für HS-Position oder HS-Unterposition
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED entfallen.

Durch diese Änderungen müssen bestehende Regelzuordnungen aufgelöst und Regeln neu zugeordnet werden. Ebenso bedingt dies neue Kalkulationen und Bewertungen.

 

Wann tritt die Regeländerung in Kraft?

Die Regeländerung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. D.h. die Abkommen, die in der Matrix mit einem (R) gekennzeichnet sind, wenden ab diesem Tag nur noch die neuen Ursprungsregeln ohne Alternative an.

Update (18.11.2024):

PEM-Regeln 2025: Übergangsbestimmungen

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen PEM-Regeln zum 1. Januar 2025 gibt es im November 2024 noch erhebliche Unsicherheiten wegen der Regelungen zu den Übergangsbestimmungen. Der offizielle Beschluss des Gemischten Ausschusses des PEM-Übereinkommens wird Mitte Dezember 2024 erwartet. Es ist unklar, ob die Übergangsbestimmungen rechtzeitig vor dem ersten Januar 2025 in Kraft treten werden.

Bis zur Bekanntgabe des Beschlusses Mitte Dezember ist daher offen, wie es weitergehen wird. Für BEX ist es von zentraler Bedeutung, am 1. Januar 2025 eine rechtssichere Lösung zur Verfügung zu stellen. BEX wird auch künftig nur ein Regelset zur Verfügung stellen. Zur Wahrung der Konsistenz von Bewertungen kann dies nicht beliebig geändert werden. BEX behält sich für Dezember eine kurzfristige Entscheidung vor, um bestmöglich reagieren zu können.

Mit dem Stand der Informationen Anfang November 2024 hält BEX folgende drei Szenarien bezüglich einer Einigung auf eine parallele Verwendung der Übergangsbestimmungen in 2025 für möglich – und bittet alle Kunden von GENESYS, sich für alle drei organisatorisch vorzubereiten:

Szenario 1: Einstimmiger Beschluss, jedoch keine rechtzeitige Ratifizierung (bis Ende Dezember 2024) aller Teilnehmer des Regionalen Übereinkommens

In diesem Szenario werden wir auf die revidierten PEM-Regeln umstellen, da BEX zum 1. Januar 2025 in der Anwendung GENESYS eine rechtskonforme Lösung bereitstellen muss, die alle Abkommenskonstellationen berücksichtigt. Eine Anwendung der Übergangsbestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt kann nicht berücksichtigt werden. Dieses Szenario gilt derzeit als das wahrscheinlichste, und BEX bereitet hierfür ein entsprechendes Servicepaket vor.

Szenario 2: Kein einstimmiger Beschluss im Dezember 2024

Dies würde keine Änderung der bisher bekannten Situation bedeuten. Die überarbeiteten PEM-Regeln würden am 1.Januar 2025 als alleinige Regeln für das Regionale Übereinkommen in Kraft treten. Es gäbe keine Übergangsbestimmungen. Dieses Szenario kann nicht ausgeschlossen werden und BEX hält für diese Möglichkeit ein Servicepaket bereit.

Szenario 3: Einstimmiger Beschluss und rechtzeitige Ratifizierung (bis Ende Dezember 2024) aller Teilnehmer des Regionalen Übereinkommens

In diesem Szenario könnte es möglicherweise sinnvoll sein, weiterhin mit den Vorteilen der vielfältigeren Kumulierungsoptionen der alten PEM-Regeln zu arbeiten, auf die weiteren Teilnehmer zum Regionalen Übereinkommen zu warten und dann mit diesen gesamthaft zum Jahreswechsel 2026 umzustellen. Die finale Entscheidung für dieses mögliche Szenario kann leider sehr kurzfristig ausfallen.
Auch in diesem Szenario können gegebenenfalls Änderungen, z. B. Hinweise auf Formularen auf die verwendeten Regeln, erforderlich werden. In diesem Fall würde BEX ebenfalls ein Servicepaket zur Verfügung stellen.

Anmerkungen
  • Wir werden Sie in der zweiten Dezemberhälfte über diesen Kanal darüber informieren, welches Szenario von uns tatsächlich umgesetzt wird.
  •  Insbesondere für Kunden mit Inhouse-Installationen weisen wir darauf hin, die Hinweise zum Installieren des erforderlichen Servicepakets, wie wir sie in diesem Artikel beschrieben haben zu befolgen.
  • Wir bitten um Verständnis, dass im Dezember keine Version zum Testen bereitgestellt werden kann.

 

Neue Version Grenzwertdatei

Da wir uns derzeit auf das oben beschriebene Szenario 1 vorbereiten, wird eine neue Version der Grenzwertdatei benötigt. Die Grenzwertdatei für den Export in Ihr Vorsystem wird um das Feld „FTA-Reform“ erweitert und die Schnittstelle angepasst. Dieses Feld ermöglicht es, die Textauswahl für die Ursprungserklärung zu steuern, sofern weitere Länder kurzfristig dem Regionalen Übereinkommen beitreten. Die Auslieferung erfolgt vorbereitend mit dem Servicepaket GENESYS im November 2024.

 

 

Update (14.10.2024):

Nicht alle bilateralen Abkommen werden bis zum Jahresende auf das Regionale Übereinkommen (neue PEM-Regeln) umstellen. Demnach würden sich zwei voneinander isolierte Kumulierungszonen ergeben:

  • Einerseits die Abkommen untereinander gemäß der Matrix für das revidierte Regionale Übereinkommen (neue PEM-Regeln)
  • Andererseits die bilateralen Abkommen, die noch die alten PEM-Regeln verwenden.

Dies hätte Einschränkungen in der Kumulierung und für die Präferenzgewährung von Handelsware zur Folge.

Gemäß der Veröffentlichung des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gibt es daher wohl eine grundsätzliche Einigung auf Übergangsbestimmungen, die noch offiziell beschlossen werden müssen.

Diese Übergangsbestimmungen sehen unter anderem vor, dass:

  • die neuen PEM-Regeln zum 1.1.2025 wie geplant in Kraft treten und
  • die alten PEM-Regeln noch als Übergangsbestimmungen bis 31.12.2025 gelten.

Der offizielle Beschluss des Gemischten Ausschusses des PEM-Übereinkommens wird erst Mitte Dezember erwartet und muss einstimmig sein. Zudem muss die Anwendung der Übergangsbestimmungen noch von jedem Teilnehmerland im nationalen Verfahren ratifiziert werden. Es ist daher nicht sichergestellt, dass die Übergangsbestimmungen auch wirklich bereits zum 1.1.2025 für alle Teilnehmerländer Wirkungen entfalten.

BEX stellt sich auf die unterschiedlichen Szenarien ein, setzt die Änderungen in der Software um und informiert Sie frühestmöglich. Sie finden hier auf dieser Seite alle aktuellen Informationen, so dass Sie sich jederzeit über Neuigkeiten informieren können.

Für die Umstellung wird in der Software Ende Dezember in einem Servicepaket ein Assistent (Widget) zur Verfügung gestellt. Dieses Widget führt Sie durch alle notwendigen Schritte. Die Ausführung muss Anfang Januar 2025 durch einen fachlichen Administrator erfolgen. Für den Betrieb von GENESYS in der Cloud wird das Servicepaket automatisch installiert. Wenn Sie die Software on-premises betreiben, installieren Sie vorher das Servicepaket.

 
 

Fachliche Informationen und Anleitungen

Was ist jetzt vorbereitend für GENESYS-Anwender zu tun?

  • Planen Sie Fachressourcen für den Jahreswechsel 2024/2025 z.B. für die Regelzuordnung und ggf. das Anlegen von manuellen Listenregeln ein.
  • Planen Sie Kapazitäten ein und berücksichtigen Sie auch eventuelle kundenspezifische Änderungen, z.B. für Sie individuell angepasste Formulare in Ihrem Budget.
  • Ihre nächsten Schritte bis zum offiziellen Beschluss Mitte Dezember
    • Listenregel: Vergleichen Sie neue und alte Listenregeln für Ihre Hauptprodukte auf wup.zoll.de.

    Damit erlangen Sie Einblicke in die Regeln, die Sie zukünftig für die Kalkulation benutzen und können die Auswirkungen der Änderungen einschätzen. Prüfen Sie hier auch, ob Sie manuell angelegte Regeln künftig noch benötigen.

    • Zolltarifnummern: Pflegen Sie unbedingt die Zolltarifnummer in den Materialien, die Angabe eines Kapitels ist dabei ausreichend.
      Da es für Waren im Agrar- und Lebensmittelbereich (Waren der Kapitel 1-24) keine Durchlässigkeit zwischen den beiden Regelsystemen gibt, verlieren diese Materialien ihren Ursprung. Alle Materialien, bei denen Sie keine Zolltarifnummer gepflegt haben, werden nach dem Worst-Case-Prinzip bewertet und verlieren damit ebenfalls den Ursprung. Weiterhin möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir auch künftig keine Gewichtsregeln zur automatisierten Kalkulation unterstützen.

     

    • Ausstellen von Langzeitlieferantenerklärungen:
    1. Für alle Waren aus den Kapiteln 1-24 stellen Sie LLEs erst 2025 aus. Sie können diese bereits vorbereitend verlängern. Versenden Sie erst nach dem Jahreswechsel und nach Umstellung von GENESYS. Damit reduzieren Sie die Anzahl der Widerrufe erheblich.
    2. Für alle Waren aus den Kapiteln 25-97 können Sie die LLEs aufgrund der Durchlässigkeitsregelung bereits heute verlängern und auch ausstellen.
    • Add-on für SAP: Planen Sie das Einspielen eines SAP-Transports für Januar 2025 ein.
      Die Ursprungserklärungstexte auf der Rechnung ändern sich mit dem neuen PEM-Regeln ebenfalls. Haben Sie GENESYS gemeinsam mit dem Add-on für SAP im Einsatz, so bedarf es zur Aktualisierung der Einspielung eines SAP-Transports.

 

GENESYS

WuP-Prozesse meistern und Zollpräferenzen nutzen – mit GENESYS

GENESYS lässt sich einfach in Ihre Systeme integrieren und unterstützt Sie dabei, im internationalen Handel eine Zollpräferenz geltend zu machen. Mit der Software von BEX weisen Sie den Präferenzursprung Ihrer Ware ganz einfach nach und nutzen Zollbegünstigungen effektiv und gesetzeskonform.

Alexander Haun

Bei BEX bin ich im Bereich Produktmanagement tätig. Exportkontrolle, Warenursprung und Präferenzen gehören zu meinen Schwerpunktthemen. Für die fachlichen Beiträge zu den genannten Themengebieten bin ich im BEXblog verantwortlich. Haben Sie Fragen zu unseren Lösungen oder einem meiner Beiträge? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.