Grundlagen: A.TR verstehen
Was ist eine A.TR Warenverkehrsbescheinigung?
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR ist ein förmliches Zolldokument für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Die A.TR wird für sogenannte Zollunionswaren eingesetzt und begleitet Warensendungen, für die eine zollfreie Einfuhr möglich ist.
Ist die A.TR ein Ursprungsnachweis?
Nein. Auch wenn die A.TR Zollvergünstigungen im Warenverkehr zwischen EU und Türkei ermöglicht, ist sie kein Ursprungsnachweis. Das heißt sie bescheinigt nicht, dass eine Ware ihren Ursprung in der EU oder der Türkei hat. Sie weist stattdessen nach, dass sie sich im freien Verkehr des Ausfuhrlandes befindet.
Was ist der Unterschied zwischen A.TR und EUR.1?
A.TR und EUR.1 sind beide Warenverkehrsbescheinigungen, dienen aber unterschiedlichen zollrechtlichen Zwecken. Die A.TR weist die Freiverkehrseigenschaft einer Ware nach, während die EUR.1 den präferenziellen Ursprung einer Ware bescheinigt.
Vergleich A.TR und EUR.1:
Für welche Waren kann eine A.TR genutzt werden?
Die A.TR kann grundsätzlich für fast alle gewerblichen beziehungsweise industriellen Waren im Handel zwischen der EU und der Türkei verwendet werden. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Damit kann eine A.TR auch bei Sendungen mit geringem Warenwert relevant sein.
Ausnahmen bestehen insbesondere für bestimmte Warenbereiche. Dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie bestimmte Eisen- und Stahlwaren aus dem EGKS-Warenkreis. Für diese Waren können stattdessen andere Ursprungsnachweise wie eine EUR.1 oder eine Ursprungserklärung erforderlich sein.
Zusätzlich können bei bestimmten Waren handelspolitische Maßnahmen der Türkei greifen. In solchen Fällen kann neben der A.TR ein Ursprungszeugnis erforderlich sein.
Wer kann eine A.TR nutzen?
Grundsätzlich kann jeder Exporteur oder sein Vertreter eine A.TR Warenverkehrsbescheinigung für eine zollfreie Einfuhr in der EU oder Türkei nutzen. Besondere Voraussetzungen gelten bezüglich des Exporteurs nicht.
Wer allerdings den Status als „Ermächtigter Ausführer“ hat, vereinfacht sich den Prozess: Unternehmen mit entsprechender Bewilligung können A.TR-Formulare im vereinfachten Verfahren vorabstempeln lassen.
Soll / kann ich eine A.TR verwenden?
Ob eine A.TR für Ihre Sendung infrage kommt, lässt sich anhand einiger zentraler Kriterien festmachen. Ihre Checkliste zur eigenständigen Prüfung:
- Warenverkehr EU–Türkei: Die Ware wird zwischen einem EU-Mitgliedstaat und der Türkei beziehungsweise umgekehrt befördert.
- Freiverkehrseigenschaft: Die Waren befinden sich vor der Ausfuhr im zollrechtlich freien Verkehr des Ausfuhrlands.
- Gültige Warenart:
- Es handelt sich grundsätzlich um eine gewerbliche beziehungsweise industrielle Ware.
- Die Ware ist außerdem keine der Waren, die vom A.TR ausgeschlossen sind (z.B. Agrarwaren oder bestimmte Eisen- und Stahlwaren aus dem EKGS-Warenkreis).
- Bei Drittlandswaren: Die Ware ist vollständig verzollt und versteuert.
- Beförderung: Die Waren werden unmittelbar befördert. Ein Transit durch Drittländer ist möglich, wenn die Sendung unter zollamtlicher Überwachung bleibt und dort grundsätzlich nur umgeladen, vorübergehend gelagert oder zustandserhaltend behandelt wird.
- Nachweise: Die erforderlichen Angaben und Unterlagen zum Warenstatus können vorgelegt werden.
Wie wird eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR beantragt?
Die A.TR wird grundsätzlich bei der zuständigen Zollstelle des Ausfuhrstaats beantragt und bescheinigt. Der Exporteur stellt die erforderlichen Angaben bereit, die Zollstelle prüft das Dokument und bescheinigt es.
Informationen für den Warenexport mit A.TR von Deutschland in die Türkei (im Normalverfahren – Sonderregelungen für Ermächtigte Ausführer können gelten):
Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt? (Normalverfahren)
- Vollständig ausgefülltes A.TR Formblatt (erhältlich im Formularhandel oder bei der örtlichen IHK)
- Nachweis der Freiverkehrseigenschaft der Ware
- falls in Feld 10 des A.TR Antrags angegeben: Handelsrechnung mit genauer Warenbezeichnung (oder Alternative)
Wie wird die A.TR richtig ausgefüllt? (Normalverfahren)
- Feld 1: Name und Anschrift des Ausführers
- Feld 2 (optional): Frachtpapier-Nummer
- Feld 3 (optional): Namen und Anschrift des Empfängers
- Feld 5: Ausfuhrstaat: „Deutschland“
- Feld 6: Bestimmungsland: „Türkei“ / „Türkiye“
- Feld 7 (optional): Beförderungsart (z. B. Lkw, Schiff, Luftfracht)
- Feld 8: Bemerkungen (z.B. „nachträglich ausgestellt“)
- Feld 9: fortlaufende Nummerierung der in Feld 10 aufgelisteten Warenpositionen
- Feld 10: Warenbezeichnung (oder Verweis auf beiliegendes Dokument mit Warenbezeichnung) mit Angaben zu Packstücken; nicht genutzter Raum im Feld 10 entwerten
- Feld 11: Rohmasse in handelsüblicher Maßeinheit
- Feld 12: Master Reference Number (MRN) der Ausfuhrsendung
- Feld 13: Ort, Datum, Unterschrift und Name des Ausführers oder seiner Vertretung (bei Vertretung: Angabe des Vertretungsverhältnisses nötig)
Hinweis: In Feld 4 des Antragsformulars ist bereits ein Eintrag vorgemerkt – hier müssen Exporteure nichts eintragen.
Wo wird die A.TR beantragt? (Normalverfahren)
Die A.TR Warenverkehrsbescheinigung wird bei der jeweils für das Ausfuhrverfahren zuständigen Zollstelle eingereicht.
Die Formulare erhalten Sie vorab entweder bei der örtlichen IHK oder im normalen Formularhandel.
Wie läuft der Versand in die Türkei mit A.TR ab?
Im Normalverfahren:
- ATLAS Ausfuhranmeldung: Der Exporteur meldet die Ausfuhr in ATLAS an und erhält für den Ausfuhrvorgang eine einzigartige MRN.
- A.TR beantragen: Der Exporteur beantragt die Warenverkehrsbescheinigung bei der zuständigen Zollstelle.
- A.TR bescheinigen lassen: Die Zollstelle prüft und bescheinigt das Dokument.
- A.TR weiterleiten & Ware versenden: Die Ware wird in die Türkei befördert. Die A.TR wird dem Importeur überreicht.
- A.TR vorlegen: Bei der Einfuhr wird die A.TR der zuständigen Zollstelle nach den geltenden Verfahrensvorschriften vorgelegt.
FAQ: Häufige Fragen & Antworten zur A.TR Warenverkehrsbescheinigung
Muss die Ware aus der EU stammen?
Nein. Der Warenursprung ist für die A.TR grundsätzlich nicht entscheidend. Maßgeblich ist, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr der EU oder der Türkei befindet. Das kann auch eine Ware sein, die ursprünglich aus einem Drittland kommt und dann zollrechtlich in die EU oder die Türkei eingeführt wurde.
Was kostet eine A.TR?
Für die Ausstellung der A.TR fällt in Deutschland in der Regel keine Gebühr an. Die A.TR Antragsformulare kosten allerdings einen Betrag im Centbereich, häufig unter einem Euro pro Formular. Bei Beauftragung externer Dienstleister kommen deren Servicekosten hinzu.
Kann eine A.TR nachträglich ausgestellt werden?
Ja, in Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Ausstellung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Ausnahmefälle gelten etwa:
- Zu späte A.TR Ausstellung wegen Irrtum, unverschuldetem Versehen oder besonderen Umständen
- TR Ablehnung bei Einfuhr aufgrund von Formfehlern
Die nachträgliche Beantragung erfolgt bei der für den Exporteur zuständigen Zollstelle unter Angabe einer Begründung. Die A.TR ist dann in Feld 8 als „nachträglich ausgestellt“ gekennzeichnet
Wie lange ist eine A.TR gültig?
Die A.TR ist ab dem Ausstellungsdatum in der Regel vier Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss sie der Zollstelle des Einfuhrstaats vorgelegt werden. Ausnahmen sind möglich.
Fazit
Die A.TR Warenverkehrsbescheinigung ist ein zentraler Nachweis für den Warenverkehr zwischen EU und Türkei. Sie ermöglicht unter den Voraussetzungen der Zollunion die zollfreie Einfuhr. Mit einer rechtzeitigen Beantragung mithilfe der richtigen Formulare können Exporteure ihren Handelspartnern also Zollvorteile verschaffen.


