Die ATLAS Ausfuhranmeldung einfach erklärt – eine Anleitung und wichtige Antworten für Unternehmen

MRN, EUR.1, EFTA – wer zum ersten Mal eine elektronische Ausfuhranmeldung für den Zoll durchführt, kann sich schnell überfordert fühlen. Kein Wunder, denn bei der Zollabwicklung ist nicht nur Wissen über zahlreiche Fachbegriffe gefragt. Auch ein Verständnis der gesetzlichen Vorschriften zur Warenausfuhr sowie Kenntnisse zum Ablauf der Zollanmeldung sind nötig. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema Ausfuhranmeldung, wie zum Beispiel: Ab wann muss ich meine Ware anmelden? Welche Infos brauche ich für meine Anmeldung? Und vor allem: Wie läuft so eine Ausfuhranmeldung ab?

Alle Grundlagen zum Thema Ausfuhranmeldung im Überblick

Was ist eine Ausfuhranmeldung?

Eine Ausfuhranmeldung ist die offizielle elektronische Erklärung gegenüber dem Zoll, dass Waren aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland ausgeführt werden sollen. Drittland meint jedes Land außerhalb der Europäischen Union, zum Beispiel die Schweiz, die USA oder China.

In der Ausfuhranmeldung stehen alle Angaben, die der Zoll für die Prüfung der Sendung benötigt. Dazu gehören vor allem Informationen zum Ausführer, Empfänger, der Ware und deren Wert, Gewicht, Ursprung und Zolltarifnummer sowie dem geplanten Transportweg. Nach erfolgreicher Prüfung der Ausfuhranmeldung erhält der Vorgang eine Master Reference Number (MRN) als Identifikationscode sowie ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Der Exporteur darf die Ware dann offiziell in Drittländer exportieren.

Was ist „ATLAS“?

ATLAS ist das zentrale IT-System der deutschen Zollverwaltung. Der Begriff steht für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“. Über ATLAS werden Zollanmeldungen elektronisch erfasst, geprüft und zwischen Unternehmen, Zollstellen und weiteren Behörden ausgetauscht.

Was ist der Zweck von Ausfuhranmeldungen?

Ausfuhranmeldungen helfen dem Zoll, Ausfuhren rechtlich, statistisch und sicherheitsbezogen zu prüfen, bevor Waren die EU verlassen.

Die wichtigsten Zwecke sind:

  • Außenwirtschaftskontrolle: Der Zoll prüft, ob die Ware ausgeführt werden darf oder ob Verbote, Genehmigungspflichten, Sanktionen oder Exportkontrollregeln greifen.
  • Außenhandelsstatistik: Die Angaben fließen in die amtliche Erfassung von Warenströmen ein.
  • Umsatzsteuernachweis: Der spätere Ausgangsvermerk dient als Nachweis, dass die Ware die EU verlassen hat.
  • Sicherheitskontrolle: Der Zoll kann Risiken frühzeitig erkennen und bei Bedarf weitere Prüfungen veranlassen.

Für Unternehmen ist die Ausfuhranmeldung deshalb auch ein wichtiger Compliance-Nachweis. Sie zeigt, dass der Export ordnungsgemäß angemeldet und zollrechtlich geprüft wurde.

Braucht man für jeden Export eine Ausfuhranmeldung?

Das kommt darauf an, ob der Export in Drittländer (außerhalb des EU-Zollgebiets) geht oder innerhalb der Europäischen Union bleibt. Jede Ware, die das Zollgebiet der EU verlässt, ist grundsätzlich anmeldepflichtig und muss entsprechend deklariert (also angemeldet) werden. Außerdem muss jeder Artikel des elektronischen Zolltarifs (EZT) bei förmlicher Ausfuhranmeldung nach Warennummern (Zolltarifnummern) sortiert werden. So kann sichergestellt werden, dass nur Waren ausgeführt werden, die nicht gegen Ausfuhrbestimmungen verstoßen (z.B. gegen das AWG = Außenwirtschaftsgesetz). Weiterhin müssen Angaben zum Ausführer, dem Warenempfänger und den Umständen der Beförderung gemacht werden.

Was ist eine vereinfachte Ausfuhranmeldung?

Die vereinfachte Ausfuhranmeldung ist ein vereinfachter Prozess, bei dem die zeitaufwändige Gestellung der Ware entfällt. Heißt: Der Exporteur muss die Ware nicht mehr physisch beim Ausfuhrzollamt für eine Kontrolle vorführen; der Export kann direkt am Ort der Beladung starten. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Bewilligung durch den Zoll.

Wer ist für die ATLAS Ausfuhranmeldung zuständig?

Zuständig ist grundsätzlich der zollrechtliche Ausführer. Das ist die in der EU ansässige Person oder Firma, die über die Ausfuhr der Ware bestimmt und diese Entscheidung tatsächlich trifft. In der Praxis ist das häufig der Verkäufer, aber nicht immer.

Welche Formen der Zollanmeldung gibt es – und wann brauche ich welche?

Zollanmeldungen können grundsätzlich über Handelsrechnungen oder förmliche Ausfuhranmeldungen erfolgen. Welche Form nötig ist, hängt vom Warenwert bzw. Warengewicht des geplanten Exports ab:

  • Bei Sendungen bis 1.000 Euro und Kilogramm reichen Handelsrechnungen bei der Ausgangszollstelle an der Außengrenze der EU. Sendungen, die am gleichen Tag in dasselbe Bestimmungsland verschickt werden, müssen jedoch zusammengefasst werden.
  • Für Sendungen, deren Wert 1.000 Euro übersteigt oder deren Gesamtgewicht mehr als 1.000 Kilogramm beträgt, ist eine förmliche Ausfuhranmeldung beim Zoll gesetzlich vorgeschrieben.
  • Liegt der Warenwert über 3.000 Euro, muss die Anmeldung vorab beim zuständigen Binnenzollamt – also der Ausfuhrzollstelle – im Rahmen des zweistufigen Ausfuhrverfahrens bearbeitet werden.

Entscheidungshilfe: Muss ich für meinen Export ein Ausfuhrverfahren beim Zoll anmelden?

Gehen Sie Schritt für Schritt folgende Fragen durch, um herauszufinden, ob Sie eine Ausfuhranmeldung benötigen:

Schritt 1: Geht die Ware überhaupt in ein Drittland?

  • Innerhalb der EU (Intra-Handel): Keine Ausfuhranmeldung erforderlich – es gibt keine Zollgrenze zwischen EU-Mitgliedstaaten
  • In ein Nicht-EU-Land (Extra-Handel): Grundsätzlich besteht Anmeldepflicht im Ausfuhrverfahren nach Art. 269 UZK
Ausfuhranmeldungen - Geht die Ware in ein Drittland?

Schritt 2: Liegt ein Sonderfall vor?

Es gibt Sonderfälle, bei denen keine förmliche ATLAS Ausfuhranmeldung notwendig ist – zum Beispiel:

  • Carnet ATA
  • Technischer ATLAS-Ausfall
  • Mündliche / konkludente Anmeldung bei Kleinsendungen (vgl. Schritt 3)

Zusätzlich sind die Wertgrenzen in Schritt 3 zu beachten.

Ausfuhranmeldungen - Liegt ein Sonderfall vor?

Schritt 3: Liegt die Sendung unter der Wertgrenze?

Elektronische Ausfuhranmeldung ist erforderlich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

✅ Warenwert über 1.000 €
✅ Gewicht über 1.000 kg

Wichtig: Das bewusste Aufteilen einer Gesamtsendung (Warenwert > 1.000 €) in mehrere Einzelsendungen befreit nicht von der Anmeldepflicht – jede Teilsendung muss dann einzeln angemeldet werden.

Achtung: Mehrere Sendungen desselben Absenders an denselben Empfänger im selben Bestimmungsland am selben Tag sind für die Wertberechnung zusammenzufassen.

Ausfuhranmeldungen - Liegt die Sendung unter der Wertgrenze?

Schritt 4: Ist die Ware genehmigungspflichtig?

Unabhängig von Wert und Gewicht besteht immer eine förmliche Anmeldepflicht (und ist meist zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung nötig) bei:

a) Dual-Use-Gütern

  • Güter mit zivilem und militärischem Verwendungszweck (z. B. Chemikalien, Halbleiter, Software, Telekommunikationstechnik)
  • Rechtsgrundlage: EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821
  • Prüfung: Ware in Anhang I gelistet oder von Catch-All-Klausel betroffen?

b) Rüstungsgütern

c) Verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung

  • Tabak, Alkohol, Energieerzeugnisse aus dem Steuerlager
  • Zusätzlich zur ATLAS-Anmeldung: Abwicklung über EMCS (elektronisches Verbrauchsteuer-Kontrollsystem)

d) Kulturgüter (bestimmte Kategorien)

  • Archäologische Gegenstände und Handschriften: wertunabhängig genehmigungspflichtig
  • Gemälde (älter als 75 Jahre): ab 300.000 €
  • Genehmigung über zuständige Landesbehörde für Kulturgutschutz
Ausfuhranmeldungen - Ist die Ware genehmigungspflichtig?

Schritt 5: Ist das Bestimmungsland sanktioniert?

Selbst bei niedrigem Warenwert und unproblematischer Ware gilt: Vor jedem Export Sanktionslisten prüfen.

Ausfuhranmeldungen - Ist das Bestimmungsland sanktioniert?
SANSCREEN

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen – mit SANSCREEN

Mit SANSCREEN gehen Sie auf Nummer sicher. Prüfen Sie Ihre Geschäftskontakte manuell oder automatisch gegen tagesaktuelle Sanktionslisten. Ausführlich und revionssicher protokolliert können Sie Ihre Compliance-Maßnahmen bei Bedarf lückenlos nachweisen.

Schritt 6: Welches Verfahren greift ab 1.000 €?

Ausfuhranmeldungen - Welches Verfahren greift ab 1.000 €?

Technische Umsetzung: Wie erstellt man eine Ausfuhranmeldung?

Grundsätzlich müssen seit 2009 in der EU alle Ausfuhranmeldungen elektronisch abgegeben werden. Jeder Mitgliedsstaat nutzt ein eigenes System zur elektronischen Ausfuhranmeldung – Deutschland zum Beispiel das System ATLAS-Ausfuhr.

Für Unternehmen im Außenhandel gibt es verschiedene Möglichkeiten auf ATLAS zuzugreifen:

Einzelne manuelle Ausfuhranmeldungen über IAA-Plus

  • Lösung: eigenständige Ausfuhranmeldungen über die Anwendung Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) (Achtung: Zugriff seit 17.03.2026 über zoll-portal.de); die IAA-Plus wird mithilfe des ELSTER-Zertifikats / eIDAS-Zertifikat digital signiert, sodass eine Vorlage der Druckausgabe der erfassten Ausfuhranmeldung nicht mehr vom Zollamt benötigt wird
  • Voraussetzungen: ausreichende Ausfuhr-Kenntnisse, Besitz eines ELSTER-Zertifikats oder eIDAS-konformes Zertifikat
  • Kosten: kostenfrei

 Abwicklung über externen Vertreter

  • Lösung: Zolldienstleister als Vertreter eingesetzt:
    1. exportierendes Unternehmen übermittelt Dokumente an Zolldienstleister
    2. Zolldienstleister erstellt die Dokumente und übernimmt die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung
    3. Zolldienstleister leitet Ausfuhrbegleitdokument (ABD) zurück an exportierendes Unternehmen
  • geeignet für: Unternehmen mit einer geringeren Anzahl an Ausfuhrsendungen und fehlenden eigenen Kenntnissen rund ums Thema Ausfuhr und / oder fehlenden zeitlichen Ressourcen für Zollabwicklung
  • Voraussetzungen: keine
  • Kosten: kostenpflichtig (Höhe der Kosten abhängig von Zolldienstleister und Umfang der zu bearbeitenden Vorgänge)

Inhouse-Lösung mit eigener Software für Ausfuhranmeldungen

  • Lösung: Anschaffung einer Inhouse-Lösung mit eigener ATLAS-Software für mehr betriebswirtschaftliche Effizienz
  • geeignet für: Unternehmen mit einer hohen Zahl an Ausfuhrvorgängen
  • Voraussetzungen: passende Software-Lösung
  • Kosten: kostenpflichtig (Höhe der Kosten abhängig von gewählter Software)

Online-Software für Ausfuhranmeldungen

  • Lösung: Einschalten eines Dienstleisters oder Softwareanbieters, der per Rechenzentrum / ATLAS-System für das Unternehmen die Exportdokumente erstellt
  • geeignet für: Unternehmen, die möglichst zeit- und kosteneffizient arbeiten möchten
  • Voraussetzungen: Internetzugang und Internetbrowser
  • Kosten: je nach Leistungsumfang des Dienstleisters und Umfang der Dokumente (i.d.R. Einmalbetrag für Anschluss / Freischaltung, Schulungsmaßnahmen und monatliche Kosten für die Erstellung der Dokumente in verschiedenen Abrechnungsmodellen)
ATLAS Ausfuhr

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen – mit SANSCREEN

ATLAS-Software wie das BEX Add-on AES3 steigert Ihre betriebswirtschaftliche Effizienz bei Ausfuhranmeldungsvorgängen. Die werden nämlich durch die Software automatisiert erstellt. Die Vorteile für exportierende Unternehmen liegen auf der Hand:

Kein Verwaltungsaufwand
✅ Klare, fixe Kosten
✅ Keine weiteren Zertifikate nötig
✅ Kein Extrapersonal nötig

Welche Informationen brauche ich für die Anmeldung?

Über alle nötigen Unterlagen für den anzumeldenden Verkehr der Waren informiert der Zoll, wichtig aber in der Regel folgende Unterlagen:

Je nach Art der Anmeldung sind ebenfalls folgende Dokumente nötig:

  • Echtheits- oder Reinheitszeugnis
  • Einfuhrgenehmigung
  • Ursprungszeugnis
  • Überwachungsdokument
  • Formular 0467
  • Einfuhrbewilligung für die Alkoholeinfuhr
  • CITES-Bescheinigung
  • Waffenbesitzkarte
  • tierärztliche Bescheinigungen

Achtung: Obwohl zur elektronischen Ausfuhranmeldung und zum Erhalt der Master Reference Number (MRN) nicht alle Dokumente zwingend digital einzureichen sind, müssen Unternehmen dennoch zum Zeitpunkt des Verfahrens über diese Dokumente verfügen und sie aufbewahren. Bestimmte Informationen können für die Anmeldung nötig sein. Unter Umständen müssen die Dokumente außerdem später vorgelegt werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie funktioniert die ATLAS Ausfuhranmeldung?

Sie müssen den Export bei der zuständigen Zollbehörde anmelden, bevor Sie die Ware tatsächlich ins Ausland überführen. Wir erklären Ihnen die elektronische Ausfuhranmeldung Schritt für Schritt:

ATLAS Ausfuhranmeldung

1. Eine Ausfuhranmeldung erstellen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ware anzumelden und Ihre MRN-Nummer zu erhalten, darunter:

a) Manuell über das IAA PLUS Portal des deutschen Zolls oder eine andere Ausfuhrlösung
Hierfür brauchen Sie die Rechnung und den Lieferschein Ihrer Sendung. Diese Dokumente enthalten in der Regel alle relevanten Daten für Ihre Anmeldung.

b) Über die Integration einer Ausfuhrlösung in Ihr ERP-System
Dabei wird ein Großteil der Anmeldedaten automatisch aus Ihrem ERP-System in die Ausfuhranmeldung übernommen.

2. Prüfung der Angaben

Bevor eine Ausfuhranmeldung endgültig an den Zoll gesendet wird, werden alle angegebenen Daten anhand einer vom Zoll vorgegebenen Fehlerprüfung gegengeprüft. Diese Plausibilitätsprüfung fragt vor allem ab, ob die Formate, Feldlängen und Feldabhängigkeiten, die bei einer Anmeldung vorgegeben sind, eingehalten werden.

3. Die Ausfuhranmeldung an die Zollstelle senden

Hat Ihre Ausfuhranmeldung die Plausibilitätsprüfung erfolgreich durchlaufen, werden Ihre Daten an den Zoll übermittelt. Dies kann auf zwei Arten geschehen:

a) Selbstständig über ein Portal: Hierbei senden Sie Ihre Anmeldedaten direkt über das IAA PLUS Portal des Zolls.

b) Über eine Ausfuhrlösung: Entweder Sie übermitteln Ihre Daten direkt an den Zoll
oder Ihre Daten werden über den Anbieter der Ausfuhrlösung als dezentralen Kommunikationspartner an den Zoll gesendet.

4. Die Angaben vom Zoll prüfen lassen

Sind die Daten beim Zoll eingegangen, werden sie hier erneut auf ihre Plausibilität geprüft. Hier liegt der Fokus vor allem auf der Richtigkeit des Inhalts, wie zum Beispiel, ob jedes Paket der Ware in der angegebenen Bewilligung enthalten sind.

5. Die Annahme der Anmeldung durch den Zoll (MRN)

Wird auch bei der zweiten Prüfung durch den Zoll kein Fehler gefunden, nimmt der Zoll den Auftrag an. Jeder vom Zoll angenommene Vorgang bekommt eine individuelle MRN zugewiesen – also einen Code beziehungsweise eine Nummer, anhand derer man ein einzelnes Versandverfahren identifizieren kann.

Liegt eine Bewilligung Ihrerseits vor, so geht Ihre Anmeldung direkt in den Status der Überlassung über. Das nennt man Anmeldung im zweistufigen vereinfachten Verfahren (grüner Weg).

Liegt keine Bewilligung vor, muss der Zoll die Ware erst prüfen, bevor er den Vorgang überlässt. Die Anmeldung wird also im zweistufigen Normalverfahren durchgeführt (blauer Weg).

6. Die Überlassung der Anmeldung und das Ausfuhrbegleitdokument

Nachdem Ihre Ware erfolgreich angemeldet und vom Zoll anerkannt oder begutachtet wurde, erhält Ihr Vorgang durch den Zoll den Status der Überlassung. Ihnen wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) übermittelt. Dieses Dokument ersetzt die Ausfuhranmeldung in Papierform und muss an der Ausgangszollstellt vorgelegt werden.

7. Die Ware versenden mit Warenbegleitdokumenten (z. B: UZ, EUR. 1)

Haben Sie das ABD erhalten, können Sie Ihre Ware zusammen mit dem Ausfuhrbegleitdokument und allen etwaigen Warenbegleitdokumenten versenden. Die drei am häufigsten verwendeten Dokumente sind das ATR, das UZ und das EUR1.

8. Die Ware geht über die Grenze und verlässt die EU

Verlässt die Ware die EU, wird sie an der letzten Zollstelle kontrolliert und erfasst. Es wird ein [Sprungmarke zum entsprechenden H3-FAQ-Abschnitt: Ausgangsvermerk (AGV) bzw. Ausfuhrnachweisdokument (AND)] erstellt, das belegt, dass die Ware das Land rechtmäßig verlassen hat.

Was tun, wenn die Ware die EU verlassen hat, man aber kein Ausfuhrnachweisdokument erhalten hat?

In diesem Fall hat der Zoll Ihre Sendung nicht erfasst. Es liegt nun an Ihnen durch Dokumente und Belege nachzuweisen, dass Ihre Ware die EU verlassen hat und an ihrem Ziel angekommen ist. Diesen Vorgang der Wiedervorlage nennt man auch Nachverfolgung.

Was kostet eine Ausfuhranmeldung?

Die reine elektronische Anmeldung einer Ausfuhr über das System ATLAS-Ausfuhr ist grundsätzlich kostenfrei möglich – das Verfahren selbst zieht keine festen staatlichen Gebühren nach sich.

Wenn Sie jedoch einen externen Dienstleister bzw. Zollagenten damit beauftragen, die Ausfuhranmeldung und ggf. das Begleitdokument (z. B. ein Exportbegleitdokument, ABD / EAD) zu erstellen, fallen häufig Servicegebühren an. Die Höhe kann dabei deutlich variieren, je nach Anbieter und Leistung:

  • Manche Anbieter verlangen ab etwa 39 € (zzgl. MwSt.) für die Erstellung einer Ausfuhranmeldung inklusive einer Zolltarifnummer.
  • Andere Dienstleister starten bei ca. 65 € (inklusive einer Position) — und berechnen für jede zusätzliche Position (d. h. zusätzliche Zolltarifnummer bzw. Artikel) etwa 5 € extra.
  • Bei spezialisierten Agenturen oder für komplexere Exporte mit mehreren Positionen bzw. spezieller Dokumentation kann der Aufwand entsprechend höher sein.

Welcher Betrag in Ihrem Fall anfällt, hängt also stark davon ab, ob Sie die Ausfuhranmeldung selbst über ATLAS vornehmen — oder ob Sie einen Dienstleister mit der Abwicklung beauftragen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen & Antworten zur ATLAS Ausfuhranmeldung

Was ist eine Ausfuhrzollstelle?

Die Ausfuhrzollstelle ist das jeweils zuständige​ Zollamt des Ortes, an dem Ihre Waren für die Ausfuhr angemeldet, geprüft und freigegeben werden.

Achtung: Im sogenannten zweistufigen Ausfuhrverfahren ist die Ausfuhrzollstelle noch nicht die Zollstelle, an der die Ware das EU-Zollgebiet verlässt. Stattdessen erfolgt die Ausfuhranmeldung zum Beispiel an einem Zollamt in der Nähe des Unternehmenssitzes (das dann die Ausfuhrzollstelle ist), der eigentliche Export aus dem Zollgebiet der EU beginnt jedoch erst an der Ausgangszollstelle an der Grenze.

Was ist eine Ausgangszollstelle?

Die Ausgangszollstelle ist die Zollstelle, an der Ihre Waren die EU-Grenze überqueren.

Achtung: Im zweistufigen Ausfuhrverfahren unterscheidet sich die Ausgangszollstelle von der Ausfuhrzollstelle. Letztere ist dann nämlich ein inländisches Zollamt, an dem die Zollanmeldung erfolgt, während sich die Ausgangszollstelle an der Grenze des EU-Zollgebiet befindet und – vereinfacht gesagt – nur noch für die tatsächliche physische Ausfuhr wichtig ist.

Gut zu wissen für das Ausfuhrmanagement: Im Exportprozess ist es oft schwer genau zu wissen, wo Ihre Waren die EU verlassen. Deswegen reicht es in einigen Fällen aus, die vorgesehene Ausgangszollstelle anzugeben.

Was ist die Master Reference Number (MRN)?

Die Master Reference Number (ehemals auch Movement Reference Number, kurz MRN) ist eine vom Zoll vergebene, einzigartige, 18-stellige Registriernummer für einen Exportvorgang. Sie ist die wichtigste Referenz für die Zolldeklaration und wird vom Zoll verwendet, um Ihren Vorgang zuzuordnen, bearbeiten und die zugehörigen Warensendungen identifizieren zu können.

Was ist das Ausfuhrbegleitdokument (ABD)?

Das Ausfuhrbegleitdokument (kurz ABD) ist ein Nachweisdokument über die Zulässigkeit Ihrer Ausfuhr. Es muss an der Ausgangszollstelle vorgezeigt werden, da es die MRN und einen Barcode enthält und somit für die prüfende Zollstelle die Ausfuhranmeldung in Papierform ersetzt.

Was ist der Ausgangsvermerk (AGV) / das Ausfuhrnachweisdokument (AND)?

Der Ausgangsvermerk (AGV) (früher: das Ausfuhrnachweisdokument (AND)) ist die Bestätigung des Zolls, dass eine Exportware kontrolliert wurde und rechtmäßig die Grenze verlassen hat. Sie erhalten das Dokument, nachdem Ihre Warensendung die Ausgangszollstelle passiert hat.

Gut zu wissen: Hat Ihre Ware die Grenze verlassen und wurde nicht vom Zoll erfasst, müssen Sie durch Wiedervorlage (Nachverfolgung) beim Zoll durch eigene Papiere nachweisen, dass die Ware die Grenze überquert hat.

Was sind Hauptpack und Beipack?

Ein Beipack ist eine Ware, die in der Verpackung einer anderen Warenposition (Hauptpack) mitverpackt wird. Beide Warenpositionen müssen hierbei in derselben Ausfuhranmeldung angemeldet werden.

Was bedeutet die Abkürzung CO?

CO Waren sind Gemeinschaftswaren, die

  • innerhalb der EU gefertigt wurden und nicht mit Teilen aus Drittländern ergänzt wurden
  • oder mit Teilen aus einem Drittland ergänzt oder gebaut wurden, das aber mit der EU zollfrei handeln darf.
Was bedeutet die Abkürzung EFTA?

EFTA Waren sind Waren, die innerhalb der zur Europäischen Freihandelszone (EFTA) gehörenden Länder gehandelt werden.

Was bedeutet die Abkürzung EX?

EX Waren sind Waren, die in ein Drittland ohne Freihandelsabkommen gesendet werden. Hier fallen Zollgebühren zur Überführung an.

Was sind Incoterms?

Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind Richtlinien zur Kosten- und Risikotragung zwischen Käufer und Verkäufer. Im Einverständnis mit Ihrem Handelspartner können Sie die Incoterms® als Exporteur in den Handelsvertrag einbinden. Wie Incoterms® genau funktionieren, welche es gibt und welche seit 2020 gelten, erklären wir Ihnen in unserer Incoterms®-Übersicht.

Was ist das Ausfuhrland?

Das Ausfuhrland Ihrer Warensendung ist das Land, in dem Ihre Ware entsteht und von wo aus sie versendet wird.

Was ist das Bestimmungsland?

Das Bestimmungsland ist das Land, in das Sie Ihre Ware senden wollen. Wichtig: Das Bestimmungsland ist das letzte Land, in dem Ihre Ware ankommt. Alle Länder, die dazwischen passiert werden, sind nur für Ihre Beförderungsroute relevant.

Was ist mit Beförderungsmittel gemeint?

Das Beförderungsmittel an der Grenze gibt das Transportfahrzeug an, mit dem Ihre Ware die EU-Grenze überquert. Das könnte z. B. ein Flugzeug oder Schiff sein.

Worin besteht der Unterschied zwischen der Rohmasse, Eigenmasse und der Gesamtmasse?

Rohmasse, Eigenmasse und Gesamtmasse einer Ware werden bei der Ausfuhranmeldung unterschiedlich berechnet, und zwar wie folgt:

  • Rohmasse einzelner Warenpositionen: Gewicht der Ware zuzüglich des Verpackungsgewichts
  • Eigenmasse einer Ware: das tatsächliche Gewicht der jeweiligen Warenpositionen ohne ihre Verpackung
  • Gesamtmasse: das Gesamtgewicht aller Warenpositionen der Sendung mit deren Verpackung in der Summe

Um ihre Warensendung korrekt anzumelden, müssen Sie alle relevanten Massen Ihrer Sendung an den Zoll übermitteln.

Was sind Warenbegleitdokumente?

Warenbegleitdokumente sind Dokumente, die Ihre Ware auf dem Weg zum Endkunden begleiten.

Die wichtigsten hierbei sind:

    • Frachtbrief
    • Lieferschein
    • Ladeschein
Was sind Warenverkehrsbescheinigungen?

Warenverkehrsbescheinigungen sind Bescheinigungen, die Ihre Waren, abhängig von deren Ursprung, als zollfrei oder geringer zu verzollen bescheinigen.

Die am hierbei häufigsten genutzten sind:

    • EUR1: Diese Bescheinigung gilt als Präferenznachweis. Sie wird Waren beigelegt, die innerhalb von bi- und multilateralen Abkommensländern der EU gehandelt werden. Sie wird als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftlichen Sinne anerkannt.
    • ATR: Diese Bescheinigung legen Sie Waren bei, die Sie zwischen einem EU-Mitgliedsstaat und der Türkei im freien Warenverkehr unmittelbar handeln.
    • UZ: Die Abkürzung UZ steht für Ursprungszeugnis. Dies ist ein Dokument, das den eigentlichen Ursprung Ihrer Ware bescheinigt.
Was ist eine Zolltarifnummer – und wie finde ich sie heraus?
  • Eine Zolltarifnummer (auch statistische Warennummer, customs code, HS-Code, KN-Code oder Warennummer genannt) ist eine zollrechtliche, international standardisierte Identifikationsnummer des Warentyps und für die Ausfuhranmeldung nötig.
  • Falls vorher nicht bekannt, muss die Zolltarifnummer durch den Exporteur ermittelt werden („Warentarifierung“). Dies kann kostenfrei über die Webseite des Statistischen Bundesamtes gemacht werden. Außerdem kann der deutsche Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft Diese gibt rechtsverbindlich an, wie eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif der EU eingereiht werden muss und kann bei jeder Zollbehörde der EU beantragt werden.
  • Tipp: Nutzen Sie auch unsere verständliche Anleitung zur Warentarifierung und laden Sie sich unser E-Book rund ums Thema Zolltarifnummer herunter!
Kann man die Ausfuhranmeldung auch in Papierform einreichen?

Nein, seit 2009 erkennt der Zoll nur noch Ausfuhranmeldungen an, die in digitaler Form eingereicht werden. Das bedeutet, dass die Annahme der Anmeldung und die Vergabe der Master Reference Number (MRN) ebenfalls digital verlaufen. Anmeldedokumente in Papierform sind hinfällig; Unternehmen müssen sich mit dem Online-Verfahren auseinandersetzen.

Hinweis zur Rechtsgrundlage

Die in diesem Artikel beschriebenen Schritte und Verfahren zur Ausfuhranmeldung beruhen auf dem Unionszollkodex (UZK), der durch die „Verordnung (EU) Nr. 952/2013“ des Europäischen Parlaments und des Rates kodifiziert wurde.
Mit dem UZK sind seit seinem Inkrafttreten einheitliche Zoll- und Ausfuhrverfahren innerhalb der EU festgelegt — inklusive der Pflicht zur elektronischen Anmeldung, Datenübermittlung sowie der Anforderungen an Dokumente und formelle Verfahren.
Bitte beachten Sie: Änderungen und Ergänzungen durch nachfolgende Durchführungs- und Delegierte Rechtsakte können einzelne Abläufe betreffen. Prüfen Sie daher ggf. regelmäßig die aktuelle Rechtslage.

Quellen: