Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnis

Wofür wird ein Ursprungszeugnis benötigt?

Ein Ursprungszeugnis ist ein Warenbegleitpapier und beweist eindeutig den handelspolitischen Ursprung bestimmter Waren. Es wird als öffentliche Urkunde angesehen. Abhängig von den Importvorschriften des Empfangslandes, wird ein Ursprungszeugnis ausgestellt oder nicht. Dem entsprechend, kann es in jeder Amtssprache der EU ausgestellt werden.

 

Wie wird ein Ursprungszeugnis ausgestellt?

In Deutschland wird ein Ursprungszeugnis von einer unabhängigen Stelle erstellt, wie den Industrie- und Handelskammern. Jeder Antragssteller muss seinen Firmen- oder Wohnsitz in dem örtlich zuständigen IHK-Bezirk haben.

Es gibt drei Varianten von Ursprungszeugnissen: das Original, den Antrag auf Ausstellung und die Durchschrift (Kopie). Für jede Warensendung gibt es nur ein Original. Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt, wenn das Ursprungszeugnisformular korrekt ausgefüllt wurde. Die IHK kann eine Ausstellung auch ablehnen, wenn die Angaben überprüft wurden und sich als unvollständig oder falsch herausstellen. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Ursprungszeugnisses ohne Zustimmung der IHK wird als Urkundenfälschung gewertet.

 

Wie ist ein Ursprungszeugnis aufgebaut?

Alle drei Varianten eines Ursprungszeugnisses bestehen aus acht Hauptfeldern, im Antrag kommt noch ein neuntes hinzu. In der oberen, rechten Ecke ist bei jeder Variante die entsprechende Bezeichnung (Original, Durchschrift, Antrag auf Ausstellung) und die Seriennummer angegeben. Darunter stehen die Angaben „Europäische Gemeinschaft“ und „Ursprungszeugnis“. Bei Durchschrift und Original wird dies auf Englisch, Französisch und Spanisch übersetzt.

Pflichtangaben bei einem Ursprungszeugnis/Welche Angaben werden benötigt?

Im Folgenden werden die notwendigen Daten pro Feld aufgeführt.

Feld 1:

  • vollständige Firmierung, wie im Handelsregister eingetragen
  • Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts: ausgeschriebener Vor- und Zuname
  • Fantasienamen sind nur nach korrekter Firmierung zulässig
  • ein ausländischer Auftraggeber kann hier genannt werden, mit Angabe des Vertragsverhältnisses (z.B.: „on behalf of …/as agent for …“)

Feld 2:

  • vollständige Anschrift des Empfängers
  • unbekannter Empfänger oder dieser möchte nicht genannt werden: „an Order“ und Empfangsland
  • Mindestangabe: Zielland

Feld 3:

  • Angabe der offiziellen Bezeichnung des Ursprungslandes
  • Liste der offiziellen Länderbezeichnungen bei Downloads der IHK

Feld 4:

  • freiwillige Angabe über die Beförderungsart (z.B.: Luftfracht, LKW etc.)

Feld 5:

  • freiwillige Bemerkungen (z.B.: Rechnungsnummer, L/C-Nummer, Auftragsnummer etc.)
  • weiterführende Angaben sollten vorher mit der IHK besprochen werden

Feld 6:

  • Warenbezeichnung/-beschreibung, muss verständlich sein und Identifikation der Ware ermöglichen
  • weitere Angaben: Artikelnummer, Typ- oder Seriennummer, Anzahl und Art der Packstücke, sowie deren Markierung

Feld 7:

  • Angaben zur Ware (z.B.: Brutto- und Nettogewicht, Stückzahl, Liter, Meter etc.)
  • Mengenangaben können in geeigneten Maßeinheiten erfolgen

Feld 8 (nur im Antrag ausfüllen):

  • Erklärung, ob Ware im eigenen Betrieb in Deutschland oder in einem anderen Betrieb hergestellt wurde
  • bei mehreren Waren: Zuordnung muss eindeutig sein
  • Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers

Feld 9 (nur im Antrag vorhanden):

  • muss nur ausgefüllt werden, wenn Antragsteller und Absender nicht identisch sind
  • Antragsteller muss seinen Sitz in dem zuständigen Bezirk der IHK haben und benötigt eine Vollmacht des Absenders
  • Absender muss in der EU ansässig sein

Rückseite:

  • spezielle Erklärungen, die von Empfangsland oder Kunde gefordert werden (müssen auf allen drei Ausfertigungen angegeben werden)
  • Unterschrift des Antragstellers

 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Wareneinfuhr/Aussenwirtschafts-rechtliche-Dokumente-Wareneinfuhr/Ursprungszeugnis/ursprungszeugnis_node.html

https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/import-export/warenursprung/ursprungszeugnisse/ausstellung-von-ursprungszeugnissen-und-bescheinigung-von-handel-683706#titleInText3

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/international/aussenwirtschaftliches_bescheinigungswesen/ursprungszeugnisse/merkblatt-beantragung-ursprungszeugnis/2725282

https://www.ihk-arnsberg.de/Downloads_Bescheinigungen_Aussenwirtschaftsverkehr.HTM

https://www.ihk-arnsberg.de/upload/3_UZ_Ausfuellanleitung_10271.pdf

https://www.ihk-krefeld.de/de/international/aussenhandelsdokumente/ursprungszeugnis.html

Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX leite ich den Bereich Vertrieb und Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.