Was heißt „kumuliert“? – Kumulierung im Präferenzrecht

Kumulierung-Beitragsbild

kumuliert – aufsummiert, angesammelt

Unter Kumulierung versteht man im Präferenzrecht nach der Definition des Zolls, dass beim Ursprungserwerb Bearbeitungen, die in anderen Ländern durchgeführt wurden „angerechnet“, sprich kumuliert werden. Je nachdem, wie viele Länder beteiligt sind, unterscheidet man verschiedene Kumulierungsvarianten.

 

Wann kumuliert man?

Wer eine Ware liefert, die vollständig in der EG gewonnen oder hergestellt wurde, der kumuliert nicht. Beispiele sind in Frankreich geerntete Äpfel; daraus in Belgien hergestelltes Apfelmus; Holz von in Tschechien gefällten Bäumen; in Spanien abgebaute Kohle.
Wer eine Ware liefert, die in der EG ausreichend be- oder verarbeitet wurde, der kumuliert auch nicht. Welche Be- oder Verarbeitungen ausreichend sind, wird in den Verarbeitungslisten der Ursprungsprotokolle geregelt (www.wup.zoll.de).
Wer eine Ware liefert, die in der EG aus Vormaterial hergestellt wurde, das seinen Ursprung in einem Land der Pan-Euro-Med-Zone hat ohne dieses ausreichend zu be- oder verarbeiten, der muss kumulieren, um seinen Abnehmern in anderen Ländern der PanEuroMed-Zone Zollpräferenzen verschaffen zu können. Das funktioniert, weil das o. g. Vormaterial nicht mehr ausreichend be- oder verarbeitet werden muss, da es bereits (Präferenz-)Ursprungseigenschaft besitzt. Es muss also als – Vormaterial mit Ursprungseigenschaft – in der Präferenzkalkulation nicht mehr berücksichtigt werden. Für welche Länder diese Möglichkeit bereits besteht, lässt sich aus der oben erwähnten Matrix ablesen.

Welche Kumulierungsvarianten gibt es?

Bilateral kumuliert

An der Herstellung der Ausfuhrware sind lediglich zwei Länder als Vertragsparteien beteiligt, das heißt das hergestellte Ursprungserzeugnis wird in die Vertragspartei geliefert, aus der die Vormaterialien stammen.

Kumuliert nach dem Regionalen Übereinkommen/Pan-Euro-Med-Kumulierung

Sind an der Herstellung einer Ware mehrere Länder als Vertragsparteien beteiligt, kann eine diagonale Kumulierung angewendet werden, wie etwa die Kumulierung nach dem Regionalen Übereinkommen bzw. übergangsweise die Pan-Euro-Med-Kumulierung.

Eingeschränkt und vollständig kumuliert

Im Gegensatz zur eingeschränkten Kumulierung können bei der vollständigen Kumulierung auch Vormaterialien verwendet werden, die in einem Partnerstaat be- oder verarbeitet wurden, jedoch dadurch noch keinen Präferenzursprung erlangt haben.

SAP-Kumulierung

Die SAP-Kumulierung stellt eine weitere diagonale Kumulierung für die Länder des „westlichen Balkans“ dar, die noch übergangsweise angewendet werden kann.

Kumulierungsvermerk auf der Lieferantenerklärung

Wenn Sie von einem Kunden, der von Ihnen gelieferten Waren ausführt oder weiterverkauft, eine Anforderung zur Ausstellung einer Lieferantenerklärung erhalten, benötigt dieser Informationen darüber, wie die Waren ihren Ursprung erlangt haben. Insbesondere ist es von Bedeutung, ob von der Ursprungsregel „Kumulierung“ Gebrauch gemacht wurde und welches Land bzw. welche Länder ggf. daran beteiligt waren.
Der Wortlaut der Lieferantenerklärung sieht hierfür den sog. Kumulierungsvermerk vor.

Hier ist anzukreuzen:

  • „keine Kumulierung angewendet“, wenn der Ursprung ohne Anwendung einer Kumulierung erlangt wurde
  • „Kumulierung angewendet mit …“, wenn der Ursprung mit Anwendung einer Kumulierung mit einem oder mehreren Ländern erlangt wurde; diese Länder sind einzutragen

In bestimmten Fällen kann auf den Kumulierungsvermerk verzichtet werden. Wurde eine sogenannte Pan-Euro-Med-Kumulierung angewandt, muss dies allerdings zwingend durch den entsprechenden Kumulierungsvermerk dokumentiert werden.

Die Prüfung dieser Ausnahmeregelungen ist jedoch schwierig und aufwendig. Sie als Aussteller der Lieferantenerklärung wissen in der Regel nicht, welchen weiteren Handelsweg die gelieferte Ware nehmen wird und welcher Präferenznachweis dafür ausgestellt werden soll.

Deshalb ist grundsätzlich zu empfehlen, dass ein Kumulierungsvermerk (durch Ankreuzen einer der beiden Varianten „keine Kumulierung angewendet“ oder „Kumulierung angewendet mit …“) angebracht wird.

Von Zollbegünstigungen profitieren

Sie möchten die Präferenzregeln richtig anwenden, um von den Zollbegünstigungen optimal zu profitieren? GENESYS ist die Lösung, die es Ihnen ermöglicht, den Prozess rund um Warenursprung und Präferenzen (WuP) effizient abzuwickeln, zu überwachen und eine korrekte Präferenzkalkulation durchzuführen.

Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX leite ich den Bereich Vertrieb und Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.