Das Auskunftsblatt INF 3 als Nämlichkeitsnachweis bei der Wiedereinfuhr

Sie möchten die Rückwarenregelung bei der Wiedereinfuhr Ihrer Ware nutzen und dafür von Einfuhrabgaben befreit werden? Nicht immer ist eine Ein- und Ausfuhr mit Carnets ATA gewünscht oder möglich. Stattdessen können Sie auch das Auskunftsblatt INF 3 nutzen. Dafür müssen Sie jedoch einige Bestimmungen beachten und vorab ein entsprechendes Formular besorgen. Wir erklären, wie Sie mit einem INF 3 die Abgabenfreiheit bei der Wiedereinfuhr gültig machen.

Verfahrensarten bei der Wiedereinfuhr als Rückware

Erfolgt die Ausfuhr einer Unionsware in ein Drittland nur temporär und ist innerhalb von drei Jahren eine Wiedereinfuhr der bis dahin unveränderten Ware in das Zollgebiet der Union geplant, können Sie zollrechtliche Sonderregelungen nutzen. Mit dem passenden Zollverfahren und den richtigen Dokumenten können sogenannte Rückwaren (Art. 203 Abs. 1 UZK) nämlich grundsätzlich ohne Einfuhrabgaben eingeführt werden.

Ein vorübergehender Export mit dem entsprechenden Heft (Carnet ATA / Carnet TIR) ist jedoch nur beim Warenverkehr mit den jeweiligen Vertragsstaaten möglich. Es gibt allerdings noch weitere Alternativen. Zum einen ist ein sogenannter Vereinfachter Nämlichkeitsnachweis im Reiseverkehr gültig. Zum anderen kann eine reguläre Zollanmeldung mit dem Auskunftsblatt INF 3 kombiniert werden.

Allgemeine Definition: Was ist das Auskunftsblatt INF 3?

Das INF 3 ist ein Ausfuhrdokument [Link zum Beitrag „Ausfuhrdokumente”, sobald online], mit dem Sie Einfuhrabgaben nach einer temporären Warenausfuhr sparen können. Es dient als Nämlichkeitsbescheinigung. Sie können es also als Nachweis nutzen, dass es sich bei der Importware um eine ursprüngliche Unionsware handelt, die nun unverändert wieder eingeführt wird.

Wo ist das Formular erhältlich?

Das Auskunftsblatt INF 3 basiert auf dem Formular 0329. Bitte beachten Sie: Entsprechende Formulare müssen Sie vor der Ausfuhr selbstständig erwerben und ausfüllen. Sie sind im Fachhandel erhältlich. Zum Teil bieten beispielsweise die zuständigen Stellen der IHK Vordrucke als Serviceleistung an.

Wie ist das Formular auszufüllen?

Neben der Anmeldung der Ausfuhr müssen Sie für den Antrag eines INF 3 Dokuments das Formular 0329 kaufen und fertigstellen. Tragen Sie dazu die richtige Info in die folgenden Felder ein:

  • Feld 1: Name und Anschrift des Ausführers
  • Feld 2: Name und Anschrift des Empfängers
  • Feld 3: Bestimmungsland
  • Feld 4: ausführliche Warenbeschreibung und Nennung der Anzahl (inklusive Informationen wie Hersteller, Seriennummer etc.) zur eindeutigen Identifizierung der Ware und ggf. Hinweis auf beiliegende Proforma-Rechnung
  • Feld 5: Rohgewicht der Ware in Kilogramm
  • Feld 6: Eigengewicht in Kilogramm
  • Feld 7: Statistischer Wert der Ware
  • Feld 8: Menge der Ware
  • Feld 9: Zolltarifnummer der Ware sowie ggf. Hinweis auf beiliegende Proforma-Rechnung
  • Feld 10: Ausfuhrpapier (Art, Nummer, Datum)
  • Feld 11: Ort, Datum, Unterschrift des Ausführers

 

Beschreibung des Verfahrens mit INF 3

Voraussetzungen für die Rückwarenregelung erfüllen

Grundsätzlich gelten im Fall eines vorübergehenden Exportes mit INF 3 dieselben Vorschriften wie bei einer regulären Ausfuhr. Das heißt: Übersteigt der Warenwert 1.000 Euro oder das Warengewicht 1.000 Kilogramm, führen Sie eine ATLAS Ausfuhranmeldung durch. Geben Sie hier an, dass Sie planen, die Ware zu einem späteren Zeitpunkt wiedereinzuführen. Nutzen Sie dazu die Nummer 69 für die Geschäftsart sowie die Verfahrensnummer 2300. Falls Sie für die Ware Unterlagen wie eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, sind diese ebenso vorab zu beantragen.

Vor dem tatsächlichen Export müssen Sie außerdem das Formular 0329 besorgen und das entsprechende Blatt – wie oben beschrieben – sorgfältig ausfüllen. Denn mit diesem Formular erfolgt später der zollrechtliche Nachweis über die Nämlichkeit der Ware und deren Zulassung als einfuhrabgabenfreie Rückware.

Ausfuhr der Ware aus der EU

Vor dem Transport der Ware in das Drittland geben Sie bei der Ausfuhrzollstelle dann schließlich das ausgefüllte Formular ab. Die Zollbeamten überreichen Ihnen nach Prüfung der Unterlagen und Ware das INF 3 Dokument mit einer Kopie wieder, sodass Sie diese als Auskunftsblatt bei der Wiedereinfuhr nutzen können.

Einfuhr im Drittland

Danach kann die Ware in das Bestimmungsland eingeführt werden. Der örtliche Zoll kann dabei eine Sicherheit verlangen, die gegebenenfalls die entfallenden Einfuhrabgaben abdecken würden. Die allgemeine Suche nach den jeweils gültigen Einfuhrbestimmungen und -regelungen in ein bestimmtes Drittland ist über die EU-Plattform Access to Markets möglich.

Wiedereinfuhr der Ware in die EU mit INF 3

Können Sie bei der Wiedereinfuhr der Ware in die EU nachweisen, dass diese als Unionsware maximal drei Jahre zuvor ausgeführt wurde, gilt diese als Rückware – es fallen keine Einfuhrabgaben an. Jedoch wird die entsprechende Zollstelle gewisse Unterlagen verlangen, um dies nachzuverfolgen. Wenn Sie beim Export ein INF 3 beantragt haben, können Sie dies nun zusammen mit dem Ausgangsvermerk einreichen. Übrigens: Eine Einfuhranmeldung müssen Sie trotzdem nach den regulären Vorschriften einreichen. Hierbei nutzen Sie die Codenummer 6123 F01, wenn Sie die Ware nach Deutschland importieren. Bei dem Import in andere EU-Staaten gilt alternativ die Codenummer 6323 F01.

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Steven Schindler

Steven Schindler begleitet die BEX seit ihrer Gründung und steht unseren Kunden als Experte im Bereich Export und Außenhandel zur Seite. Seine besondere Expertise liegt in der ATLAS Ausfuhr. Als Projektleiter verantwortet er zudem die Entwicklung und Integration unserer SAP-Schnittstellen und sorgt damit für nahtlose Systemübergänge.