Zweck und Beantragung der Ausfuhrgenehmigung

genehmigung

Bestimmte Ausfuhrvorhaben unterliegen laut geltendem EU-Recht und nationalem Außenwirtschaftsrecht umfassenden Exportkontrollen. Neben einem strikten Ausfuhrverbot können Beschränkungen gelten, die vorab eine Ausfuhrgenehmigung nötig machen. Das gilt zum Beispiel für die Verbringung von Waren wie Rüstungsgütern oder Gütern mit zivilen und militärischen Verwendungszwecken. Aber bei welchen Warengruppen genau ist eine Genehmigungserteilung nötig? Wie und wo kann man eine Ausfuhrgenehmigung beantragen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Ausfuhrgenehmigungen.

Was ist eine Ausfuhrgenehmigung?

Im Rahmen der Exportkontrolle werden auf nationaler und EU-Ebene Beschränkungen für den Warenverkehr festgelegt. Abgesehen von Ausfuhrverboten können daher für den Export mancher Waren, Technologien und Softwares spezielle Freigaben durch die jeweils zuständige Autorität nötig sein – und zwar in Form einer Ausfuhrgenehmigung.

Ziel der Exportkontrolle

Die Genehmigungspflicht für Exporte bestimmter Waren aus dem Zollgebiet der EU heraus stellt eine nichttarifäre Maßnahme dar, mit der der internationale Warenverkehr eingeschränkt wird. Ziel der Einführung solcher Beschränkungen – und damit der Ausfuhrgenehmigung – ist es hauptsächlich, die nationale und internationale Sicherheit zu unterstützen. So sollen vor allem illegale Handelsgeschäfte, Terrorismus und kriegerische Auseinandersetzungen unterbunden werden. Aber auch andere nationale Interessen können eine Rolle spielen, wie beispielsweise die Gewährleistung des nationalen Grundbedarfs an einer bestimmten Ware.

Arten von Ausfuhrgenehmigungen

Eine Ausfuhrgenehmigung kann für einzelne Exporte, oder aber auch gesammelt erteilt werden. Man unterscheidet drei Arten von Ausfuhrgenehmigungen:

  • Einzelgenehmigung:

Diese Art von Genehmigung wird für eine bestimmte Ware, einen bestimmten Empfänger und einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. Eine Einzelgenehmigung kann beantragt und erteilt werden für: Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter sowie Anti-Folter-Güter. Einzelgenehmigungen können außerdem im Rahmen spezieller Embargos genutzt werden.

  • Sammelgenehmigung:

Statt jedes Mal eine einzelne Genehmigung einzuholen, können Exporteure auf eine sogenannte Sammelgenehmigung setzen. Hiermit können mehrere Exporte an eine zuvor festgelegte Liste von Endverwendern stattfinden. Sammelgenehmigungen sind möglich für: Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter sowie Anti-Folter-Güter.

  • Allgemeine Genehmigung:

Um den Warenverkehr zu beschleunigen, werden auch sogenannte Allgemeine Genehmigungen erlassen. Dabei handelt es sich um Allgemeinverfügungen. Um sie nutzen zu können, muss der geplante Export jedoch einige Bedingungen einhalten. Denn die Erteilung von Allgemeinen Genehmigungen erfolgt meist für spezielle Waren und Zielländer. Eine Übersicht bietet der deutsche Zoll auf seiner Webseite an.

Wann ist eine Genehmigung nötig?

Welche Arten von Waren sind von Ausfuhrkontrollen betroffen?

Eine Ausfuhrgenehmigung wird meist bei Exporten in Drittländer, aber zum Teil auch bei solchen im Zollgebiet der EU selbst fällig. Von einer Ausfuhrkontrolle betroffen sind jedoch nur bestimmte Waren, Technologien und Softwares. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Kriegswaffen, Munition und Rüstungsmaterial
  • Werkzeuge, die zur Folterung dienen
  • Chemikalien
  • Medikamente
  • Rohdiamanten
  • Kulturgut
  • Agrarerzeugnisse

Wichtig ist darüber hinaus die Gruppe derer Waren, die zwar in der Regel zivil genutzt werden und harmlos erscheinen, jedoch ebenfalls für militärische Zwecke verwendet werden können (Dual-Use).

Für einige dieser Warengruppen erfolgt die Handelskontrolle über eine Ausfuhrgenehmigung (und Einfuhrgenehmigung), andere wiederum können das EU-Zollgebiet beispielsweise nur mit Lizenzen, Konformitätsbescheinigungen oder Zertifikaten legal verlassen – wenn die Ausfuhr nicht allgemein rechtswidrig ist. Der Zoll bietet eine Übersicht zu Exporteinschränkungen, aufgelistet nach Warengruppen.

 Wo sind Güter mit Ausfuhrgenehmigungspflicht gelistet?

Sie möchten wissen, ob für die Ausfuhr Ihrer Ware Ausfuhrgenehmigungen nötig sind? Dazu müssen Sie verschiedene nationale und internationale Güterlisten prüfen:

  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  • EU-Verordnung 2021/821 (Dual-Use-Verordnung)
  • EU-Verordnung Nr. 258/2012 (Feuerwaffenverordnung)
  • EU-Verordnung 2019/125 (Anti-Folter-Verordnung)
  • zusätzlich: einzelne Embargos für bestimmte Länder

Achtung: Nicht nur Ausfuhr-, sondern auch Einfuhrgenehmigungen können für den internationalen Transport einer Ware eingefordert werden.

Alternativ können Sie als Ausführer zunächst die Zolltarifnummer der zu exportierenden Ware bestimmen. Dabei hilft Ihnen unser Leitfaden zur Warentarifierung. Danach können Sie den Code im Umschlüsselungsverzeichnis nachschlagen, welches wiederum auf entsprechende Stellen über eine Ausfuhrgenehmigungspflicht in der Ausfuhrliste sowie der Dual-Use-Verordnung hinweisen kann.

Auskunft zur Güterliste

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet einen Gutachtenservice an. Hierüber lässt sich feststellen, ob die zu exportierenden Waren, Technologien und Softwares für eine Ausfuhrkontrolle gelistet sind. Das BAFA gleicht dabei

  • Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung
  • Teil I der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung
  • die Liste der Feuerwaffenverordnung
  • die Liste der Anti-Folter-Verordnung

mit der Exportware ab. Danach erhalten Sie entweder eine Bestätigung, dass die betreffenden Güter genehmigungspflichtig sind, oder die Rückmeldung, dass Sie auf eine Ausfuhrgenehmigung verzichten können. Eine solche Auskunft ist maximal zwei Jahre lang gültig. Sie können sie beim BAFA beantragen – und zwar über deren Online-Portal ELAN-K2.

Achtung: Weitere Ausfuhrlisten müssen anderweitig geprüft werden!

Wie und wo beantragt man eine Ausfuhrgenehmigung?

Eine Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Behörde. Diese variiert je nach Warengruppe. Für Kulturgüter sind beispielsweise die Kulturgutschutzbehörden der Länder zuständig, während das Bundesamt für Naturschutz die Ausfuhr von artenschutzrechtlich geschützten Pflanzen und Tieren mitüberwacht. Erste Informationen über Zuständigkeitsbereiche sowie nötige Dokumente für die Ausfuhr und deren Beantragung erhalten Sie in der Übersicht der exporteingeschränkten Warengruppen des Zolls.

Im Folgenden wird der Antragsprozess für eine Ausfuhrgenehmigung vom BAFA genauer erläutert. Wenn Sie dort eine Genehmigung beantragen möchten, müssen Sie zunächst zwei Schritte erledigen:

  • Schritt 1: Einen Ausfuhrverantwortlichen (AV) festlegen

Diese Person bestätigt schriftlich Ihre Verantwortung für den Antrag. Voraussetzung ist, dass sie zum Vorstand oder der Geschäftsführung des exportierenden Unternehmens gehört. Mithilfe des Formular AV 1 sowie einem Auszug aus dem aktuell gültigen Handelsregister kann sie ernannt werden. Über das Formular AV 2 bestätigt die Person für eine Zeitspanne von maximal zwei Jahren die Verantwortung für die genehmigungspflichtigen Exporte.

  • Schritt 2: Im Online-System des BAFA registrieren

Als Exporteur benötigen Sie einen Zugang zum Online-System ELAN-K2 Ausfuhr. Es dient der Beantragung und Erteilung der Ausfuhrgenehmigung. Die Registrierung ist kostenlos.

Danach können Sie die Ausfuhrgenehmigung für Ihren Warenexport beim BAFA elektronisch anfordern. Im Anschluss wird der Antrag einer Prüfung unterzogen und entweder genehmigt oder abgelehnt. Stellt sich im Verlauf des Prozesses heraus, dass für Ihre Ware tatsächlich gar keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich wäre, erhalten Sie einen sogenannten Nullbescheid.

Wird Ihnen die Ausfuhr der Ware nicht verboten, können Sie diese beim Zoll anmelden. Auf der Ausfuhranmeldung müssen Sie die jeweiligen Codes der Ausfuhrgenehmigungen angeben. Im Übrigen können Sie dort auch eine Auskunft zur Güterliste vermerken; dies ist jedoch keine Pflicht. Haben Sie eine Einzelgenehmigung erhalten, wird der Zoll diese im Anschluss an das Verfahren „abschreiben“.

Hinweis: Wegen der Exportkontrolle können – abgesehen von der Ausfuhrgenehmigung – bei der Ausfuhr weitere Schritte nötig werden. Je nach Fall sind verschiedene Endverbleibserklärungen einzureichen. Außerdem muss in manchen Fällen eine Waffennummer eingefügt und der grenzüberschreitende Export bestätigt werden.

Wie viel kostet eine Ausfuhrgenehmigung?

Seit 2024 wird für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durch die zuständige Behörde eine Gebühr fällig. Das hält die „Besondere Gebührenverordnung des BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung“ (GebV) fest. Es gilt dabei in der Regel eine Wertgrenze. Ab einem Warenwert von 5.000 Euro fallen anteilige Gebühren dafür an.

Wie viel ist also laut Verordnung zu zahlen? Die Gebühren hängen von der Art der Ware ab, belaufen sich jedoch auf maximal zwei Prozent ihres Wertes. Übersteigt der Warenwert 100 Millionen Euro, kommen jeweils 10.000 Euro pro Genehmigung dazu. Über die warenbezogene Gebührenhöhe sowie mögliche Ermäßigungen informiert das Gebührenverzeichnis der Gebührenverordnung.

Steven Schindler

Steven Schindler ist seit der Gründung der BEX im Unternehmen und fachlicher Ansprechpartner für unsere Kunden im Bereich Export/ Außenhandel mit dem Schwerpunkt ATLAS Ausfuhr. Ebenso ist er Verantwortlich für unsere Projekte zu unseren SAP Schnittstellen. Haben Sie fachliche Fragen zu unseren Produkten? Gerne können Sie sich direkt an Herrn Schindler wenden.