Personenbezogene Sanktionslisten: Überblick für Unternehmen

Was ist eine personenbezogene Sanktionsliste?

Sanktionen gegen Personen und Organisationen

Auf einer personenbezogenen Sanktionsliste werden natürliche oder juristische Personen aufgelistet, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Sie konzentrieren sich also auf Einzelpersonen und Einrichtungen und führen politische Maßnahmen für den Umgang mit ihnen auf. Hintergrund ist häufig eine Beteiligung der sanktionierten Personen oder Organisationen an Terrorismus, Kriegsverbrechen, Cyberangriffen, Korruption oder Ähnlichem.

Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen

Zu den personenbezogenen Sanktionsmaßnahmen können zum Beispiel gehören:

  • Reiseverbote: Ein- oder Durchreise im EU-Zollgebiet verboten
  • Finanzsanktionen: Verbot oder Beschränkung des Zahlungsverkehrs
  • Beteiligungsverbote: direkte und indirekte Involvierung in die Geschäfte, Unternehmen, Zahlungstransaktionen etc. der gelisteten Personen verboten
  • Erfüllungsverbote: auch bereits zum Zeitpunkt der Sanktionierung abgeschlossene Verträge dürfen nicht mehr abgewickelt werden
  • Waffenembargos: Ausfuhr / Übermittlung von Waffen und Rüstungsgütern untersagt

Personenbezogene vs. länder- und güterbezogenen Listen

Personenbezogene Sanktionslisten sind zum einen von länderbezogenen Sanktionslisten abzugrenzen. Diese beschreiben nämlich Maßnahmen, die direkt für einen ganzen Nationalstaat gelten – wie zum Beispiel Sanktionen gegen Russland. Zum anderen unterscheiden sich personenbezogene Listen von güterbezogenen, die Beschränkungen für den Handel mit bestimmten Waren und Dienstleistungen festlegen.

Welche personenbezogenen Sanktionslisten gibt es?

Aktuell bestehen in der EU folgende Verordnungen beziehungsweise personenbezogene Sanktionslisten gegenüber …

Außerdem gelten Sanktionen mit Bezug auf bestimmte Gruppierungen:

Wichtig: Neben diesen personenbezogenen Sanktionslisten müssen Unternehmen unbedingt auch länder- und güterbezogene Beschränkungen beachten. Der Abgleich der Geschäftskontakte mit einzelnen sanktionierten Personen, Organisationen oder Unternehmen reicht nicht aus.

 

SANSCREEN

Mit SANSCREEN Geschäftskontakte auf gelistete Personen und Organisationen prüfen

Sie möchten wissen, ob einer Ihrer Geschäftskontakte auf der Liste sanktionierter Personen und Organisationen aufgeführt wird? Mit dem Add-on SANSCREEN sind im Handumdrehen alle aktuellen Sanktionslisten geprüft.

Hintergrund: Sanktionen & Sanktionslistenprüfung

Was ist eine Sanktion? Wer verhängt Sanktionen und warum?

Sanktionen sind restriktive Maßnahmen, welche die Vereinten Nationen, die Europäische Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie Nationalstaaten eigenständig beschließen. Sie können gegenüber Personen und Organisationen, aber auch ganzen Ländern oder beschränkt auf bestimmte Güter gelten. Die Sanktionen werden zum Beispiel zur Bekämpfung von Terrorismus oder der Unterbindung von Menschenrechtsverletzungen oder Kriegen verhängt. Je nach Art der Maßnahmen unterscheidet man auch nach …

Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Unternehmensgeschäfte?

Werden bestimmte Personen oder Organisationen – oder sogar Länder insgesamt – sanktioniert, hat das für sie selbst unmittelbare Konsequenzen. So können die EU-Verordnungen zum Beispiel das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vorsehen. Aber auch ein Handelsstopp kann angeordnet werden. Dann sind Geschäftsbeziehungen und Zahlungsverkehr sofort einzustellen. Ansonsten drohen Reputationsschäden und strafrechtliche Konsequenzen.

Für Unternehmen bedeutet das im Umkehrschluss: Für alle Geschäftspartner (Lieferanten, Dienstleister, Kunden etc.) und gegebenenfalls auch Mitarbeiter ist regelmäßig zu prüfen, ob gegen sie Sanktionen verhängt wurden.

Wie finde ich heraus, welche Länder, Personen und Organisationen sanktioniert sind?

Um Länder und Personen sowie Unternehmen und Organisationen auf Sanktionen zu testen, ist ein Blick auf die sogenannten Sanktionslisten nötig. Sie werden für jeden frei zugänglich von UN, EU oder dem Nationalstaat veröffentlicht. Auf den Listen werden stets die aktuell betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen aufgeführt.

Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX arbeite ich vor allem im Bereich Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.