EORI-Nummer beantragen – Anleitung & Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern importiert oder in Drittländer exportiert, benötigt in den meisten Fällen eine EORI-Nummer. Ohne diese Kennnummer lassen sich elektronische Zollanmeldungen grundsätzlich nicht durchführen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer eine EORI-Nummer beantragen muss, welche Unterlagen erforderlich sind, wo der Antrag gestellt wird und wie der Ablauf Schritt für Schritt funktioniert. Außerdem beantworten wir häufige Fragen rund um die Beantragung und zeigen, worauf Unternehmen bereits vor dem ersten Import oder Export achten sollten.

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  1. Wir haben noch keine EORI-Nummer wie beantrage ich sie?

  2. Wir kennen unsere EORI-Nummer nicht, verfügen aber bereits über eine.

  3. Wir wollen die Gültigkeit einer EORI-Nummer prüfen.

 

 

Hintergrund: die EORI-Nummer & ihr Zweck erklärt

Was ist eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer ist eine EU-weit einheitliche Identifikationsnummer für Unternehmen und andere Wirtschaftsbeteiligte im Zollverkehr. Sie wird einmalig beantragt und danach unter anderem bei elektronischen Zollanmeldungen verwendet. Die EORI ersetzt seit 2009 die frühere deutsche Zollnummer und gilt stattdessen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine in Deutschland ausgestellte EORI-Nummer beginnt immer mit dem Länderkennzeichen „DE“, gefolgt von 15 alphanumerischen Zeichen. Insgesamt umfasst sie somit 17 Zeichen.

Wichtig: Die EORI-Nummer dient ausschließlich der Identifizierung im Zollverfahren. Sie ersetzt weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch die Steuernummer Ihres Unternehmens.

Wofür steht EORI?

EORI steht für „Economic Operators‘ Registration and Identification“. Auf Deutsch bedeutet dies „Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten“. Damit beschreibt die Abkürzung den eigentlichen Zweck der Nummer: Zollbehörden innerhalb der Europäischen Union können anhand der Kennnummer Unternehmen und andere Wirtschaftsbeteiligte eindeutig identifizieren.

Wer muss eine EORI-Nummer beantragen?

Grundsätzlich muss jeder Wirtschaftsbeteiligte eine EORI-Nummer beantragen, der zollrechtliche Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union ausführt. Dazu zählen natürliche Personen ebenso wie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften.

Typische Beispiele sind:

 

  • Importeure: Unternehmen, die Waren aus Drittländern nach Deutschland oder in die restliche EU einführen
  • Exporteure: Unternehmen, die Waren aus der EU in Drittländer ausführen
  • Zollspediteure und Zollagenten: Unternehmen, die Zollanmeldungen für ihre Kunden durchführen
  • Unternehmen mit zollrechtlichen Bewilligungen: beispielsweise Antragsteller eines AEO-Status oder einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Keine EORI ist dagegen erforderlich, wenn ein Unternehmen ausschließlich Waren innerhalb der Europäischen Union handelt und keinerlei Zollverfahren mit Drittländern durchführt.

 

Wann benötigen Unternehmen eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer wird für verschiedene zollrechtliche Vorgänge benötigt – in der Regel noch vor dem ersten Import oder Export aus beziehungsweise in ein Drittland.

Eine EORI-Nummer ist insbesondere erforderlich für:

 

Wichtig: Beantragen Sie Ihre EORI-Nummer möglichst vor dem ersten geplanten Import oder Export. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Zollanmeldung und schaffen die Voraussetzung für einen reibungslosen Warenverkehr.

 

Checkliste: Was braucht man für die Beantragung der EORI-Nummer?

Bevor Sie die EORI-Nummer beantragen, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereitlegen, um die Antragstellung zu beschleunigen. Dazu gehören:

  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Kontaktdaten eines Ansprechpartners
  • gültiges ELSTER-Zertifikat

 

Achtung: Achten Sie darauf, dass die im ELSTER-Zertifikat hinterlegten Unternehmensdaten aktuell sind. Sie bilden die Grundlage für die Stammdaten Ihrer späteren EORI-Nummer. Veraltete Unternehmensdaten im ELSTER-Zertifikat können zu Rückfragen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

Außerdem werden – je nach Unternehmensform – folgende Nachweise benötigt:

EORI: Benötigte Nachweise je nach Unternehmensform

Wo kann man die EORI-Nummer beantragen?

Die EORI-Nummer wird von der Generalzolldirektion vergeben. Der empfohlene Weg ist die digitale Beantragung über das Zoll-Portal. Dort steht die Dienstleistung „EORI-Nr. Verwaltung“ zur Verfügung. Bis zum 30. September 2026 können Unternehmen den Antrag alternativ noch schriftlich stellen. Hierfür stehen folgende Formulare zur Verfügung:

Die Formulare können per E-Mail, Post oder Fax an die Generalzolldirektion übermittelt werden.

Ab dem 1. Oktober 2026 ist jedoch regulär ausschließlich die Beantragung über das Zoll-Portal vorgesehen. Der bisherige Formularweg bleibt nur noch für a) technische Systemausfälle sowie b) Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern ohne Zugang zum Zoll-Portal bestehen. Die Online-Beantragung bietet dafür jedoch eine sichere Übermittlung, schnellere Bearbeitung und Verwaltung des EORI-Nummer-Antrags.

Was kostet die Beantragung einer EORI-Nummer?

Die Beantragung einer EORI-Nummer ist vollständig kostenlos. Für die Registrierung und Vergabe der Nummer erhebt die Generalzolldirektion keine Gebühren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie beantragt man die EORI-Nummer?

Der Antrag erfolgt in der Regel über ein Formular im Zoll-Portal und dauert nur wenige Minuten, sofern Sie über alle benötigten Unterlagen und ein aktives Benutzerkonto verfügen. Wenn Sie die EORI-Nummer digital beantragen (Papier-Weg ab 1. Oktober 2026 nur noch in bestimmtem Ausnahmefällen gültig), müssen Sie diesen Schritten folgen:

Schritt 1: Nötige Unterlagen sammeln

Vor der Anmeldung im Zoll-Portal benötigen Sie den passenden digitalen Ausweis sowie weitere Unterlagen und Daten zu Ihrem Unternehmen beziehungsweise Ihrer Person. Stellen Sie sicher, dass diese in aktueller und gültiger Form bereitliegen, um die Antragsstellung zu erleichtern.

Schritt 2: Im Zoll-Portal anmelden oder erstmalig registrieren

Falls Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen: Melden Sie sich mit Ihrem Konto im offiziellen Zoll-Portal an.

Falls Sie das Zoll-Portal noch nicht nutzen: Legen Sie ein Benutzerkonto an. Die Registrierung ist einmalig erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung wird das Konto aktiviert. Achtung: Dieser Vorgang dauert in der Regel ein bis zwei Werktage. Erst danach können Sie die Dienstleistung zur Beantragung der EORI-Nummer nutzen.

Schritt 3: Die Dienstleistung „EORI-Nr. Verwaltung“ auswählen

Nach der Anmeldung wechseln Sie im Zoll-Portal zur Dienstleistung „EORI-Nr. Verwaltung“. Dort können Sie eine neue EORI-Nummer beantragen oder später bestehende Stammdaten ändern.

Schritt 4: Antrag vollständig ausfüllen

Im Antrag werden die Stammdaten Ihres Unternehmens erfasst. Sämtliche Angaben sollten exakt mit den offiziellen Daten aus Handelsregister oder Gewerbeanmeldung übereinstimmen.

Typischerweise werden folgende Informationen abgefragt:

  • Firmenname
  • Rechtsform
  • Anschrift
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Handelsregisternummer
  • Ansprechpartner
  • erforderliche Nachweise und Dokumente

Schritt 5: Zustimmung zur Datenpublikation erteilen

Im Rahmen des Antrags können Sie pauschal der Veröffentlichung bestimmter Stammdaten für die öffentliche Online-EORI-Prüfung zustimmen:

  • EORI-Nummer
  • Name / Firmenbezeichnung
  • Anschrift (Straße, PLZ, Ort, Land)

Diese Freigabe ist freiwillig, ermöglicht es Geschäftspartnern und Zollbehörden jedoch, Ihre EORI-Nummer später gemeinsam mit Ihrem Unternehmensnamen und Ihrer Anschrift im EU-Validierungssystem zu prüfen. Gerade für Unternehmen, die regelmäßig international handeln, erleichtert dies die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und Speditionen.

Eine kurze Entscheidungshilfe: Daten-Veröffentlichung, ja oder nein?

EORI: Vorteile und Nachteile

Gut zu wissen: Wenn Sie die Veröffentlichung verbieten, können Dritte dennoch später die Gültigkeit Ihrer EORI-Nummer verifizieren. Ihnen wird im System dann nur „gültig“ oder „nicht gültig“ angezeigt – die Daten Ihres Unternehmens sehen sie nicht.

Schritt 6: Antrag absenden und Bestätigung speichern

Nach einer abschließenden Prüfung senden Sie den Antrag elektronisch ab.

Anschließend erhalten Sie:

  • eine Eingangsbestätigung im Postfach des Zoll-Portals
  • zusätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail

Speichern Sie sowohl die Antragskopie als auch die Sendebestätigung sorgfältig. Diese Unterlagen können in der Zeit bis zur endgültigen Aktivierung Ihrer EORI-Nummer als Nachweis dienen.

 

Die ATLAS Ausfuhranmeldung einfach erklärt – eine Anleitung und wichtige Antworten für Unternehmen

Sie möchten Ihre Zollanmeldungen anschließend digital abwickeln? Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum ATLAS-System.

 

Was passiert nach der Beantragung der EORI-Nummer?

Der Ablauf nach der Antragstellung sieht in der Regel wie folgt aus:

  1. Die Generalzolldirektion prüft die eingereichten Angaben.
  2. Nach erfolgreicher Prüfung wird die EORI-Nummer vergeben.
  3. Sie erhalten die Mitteilung über das Postfach im Zoll-Portal oder – bei schriftlicher Beantragung (nur noch bis 30. September 2026 möglich) – per Post.
  4. Anschließend werden die Stammdaten an die EU-EORI-Datenbank übermittelt.
  5. Nach der nächsten Synchronisierung erscheint die Nummer auch im europäischen Validierungssystem.

Gut zu wissen: Bis die Nummer im Validierungssystem sichtbar ist, können einige Tage oder Wochen vergehen. Bis dahin sollten Sie Ihre Antragsunterlagen und die Eingangsbestätigung aufbewahren. Sie dienen bei Bedarf als Nachweis gegenüber Zollbehörden oder Geschäftspartnern.

Wie lange dauert es, bis man die EORI-Nummer erhält?

Die Bearbeitungszeit hängt davon ab, auf welchem Weg der Antrag eingereicht wurde. Der Online-Antrag über das Zoll-Portal wird in der Regel schneller bearbeitet als ein schriftlicher Antrag (als reguläres Verfahren ab 1. Oktober 2026 sowieso nicht mehr möglich).

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der Vergabe der EORI-Nummer und ihrer europaweiten Sichtbarkeit. Die Nummer kann bereits vergeben worden sein, obwohl sie im EU-Validierungstool noch nicht gefunden wird. Unternehmen können ihre EORI jedoch bereits nach Erhalt der Antragsbestätigung beziehungsweise der Mitteilung über die Vergabe verwenden. Bis die Synchronisierung abgeschlossen ist, sollten sie jedoch die Antragsunterlagen als Nachweis bereithalten.

 

Als Orientierung gelten folgende Bearbeitungszeiten:

  • Online-Antrag über das Zoll-Portal: in der Regel bis zu einer Woche ab Portal-Aktivierung (kann 1-2 Werktage dauern)
  • Schriftlicher Antrag (regulär nur noch bis 30. September 2026 möglich): in der Regel zwei bis drei Wochen
  • Erscheinen im EU-Validierungssystem: zusätzliche Verzögerung bis zur nächsten Synchronisierung der europäischen Datenbank

 

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um die EORI-Nummer-Beantragung

Benötige ich als Privatperson eine EORI?

Privatpersonen benötigen grundsätzlich keine EORI-Nummer, solange keine der folgenden Ausnahmen zutreffen:

  1. zehn oder mehr Zollanmeldungen pro Jahr
  2. genehmigungspflichtige Ausfuhr inkl. BAFA Verwaltungsverfahren mit EORI-Nummer

Wer ausschließlich gelegentlich private Sendungen empfängt oder versendet, benötigt in der Regel keine EORI-Nummer.

Benötige ich als Kleinunternehmer eine EORI?

Ja. Der Kleinunternehmerstatus hat keinen Einfluss auf die EORI-Pflicht. Sobald Sie als Unternehmen Waren aus einem Drittland importieren oder in ein Drittland exportieren, benötigen Sie bereits ab dem ersten zollrechtlichen Vorgang eine EORI-Nummer – unabhängig von Ihrem Umsatz oder Ihrer Unternehmensgröße.

Benötige ich auch für einen einmaligen Import / Export eine EORI?

Ja. Bereits der erste Import oder Export mit einem Drittland macht grundsätzlich eine EORI-Nummer erforderlich. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann die Zollanmeldung über einen Dienstleister erfolgen, während der Antrag auf eine EORI-Nummer parallel bearbeitet wird.

Brauche ich als Amazon-FBA- oder Online-Händler eine EORI?

Ja, in den meisten Fällen. Wenn Sie Waren aus Nicht-EU-Staaten – beispielsweise aus China – importieren oder im Rahmen von Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) grenzüberschreitend lagern und versenden, benötigen Sie eine EORI-Nummer. Für viele Online-Händler gehört die EORI daher zu den grundlegenden Voraussetzungen für den internationalen Warenhandel.

Benötige ich für Importe aus Großbritannien oder der Schweiz ebenfalls eine EORI?

Ja, Großbritannien und die Schweiz gelten als Drittländer. Für Importe nach Deutschland genügt die deutsche EORI-Nummer. Für einen Export in eines dieser Länder kann jedoch eine zusätzliche, EORI-ähnliche Nummer des Ziellandes nötig sein.

Kann mein Steuerberater oder meine Spedition die EORI für mich beantragen?

Ja, Sie können einen Steuerberater, Zollagenten oder eine Spedition mit der Antragstellung beauftragen. Hierfür ist eine entsprechende Vertretungsvollmacht erforderlich.

  • Bei Papier-Weg (regulär nur noch bis 30. September 2026 nutzbar): Vollmacht dem Antrag beifügen, Vollmacht auf Antrag kennzeichnen
  • Bei digitalem Weg: Regeln der Vollmachtsverwaltung im Zoll-Portal gelten

Kann ich mehrere EORI-Nummern beantragen?

Nein, denn jeder Wirtschaftsbeteiligte erhält grundsätzlich nur eine einzige EORI-Nummer. Auch mehrere Niederlassungen eines Unternehmens erhalten keine eigenen EORI-Nummern, sondern werden über Niederlassungsnummern verwaltet. Die einmal vergebene EORI bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen.

Muss ich nach einer Umfirmierung oder Adressänderung eine neue EORI beantragen?

Nein. Ändern sich Firmenname, Rechtsform oder Anschrift, bleibt die bestehende EORI-Nummer erhalten. Stattdessen müssen die Stammdaten aktualisiert werden. Dies erfolgt über das Zoll-Portal oder – bis zum Ablauf der Übergangsregelung am 30. September 2026 – über die entsprechenden Änderungsformulare.

Ich habe eine EORI beantragt – warum finde ich sie noch nicht?

Das ist ein häufiger Fall und meist kein Grund zur Sorge, denn nach der Vergabe der EORI-Nummer werden die Daten zunächst an die europäische EORI-Datenbank übermittelt. Erst nach der nächsten Synchronisierung erscheint die Nummer auch im EU-Validierungssystem. Dieser Vorgang kann bis zu zwei oder drei Wochen dauern. Den Bearbeitungsstand Ihres Antrags können Sie im Zoll-Portal unter „Vorgänge“ verfolgen.

Ab wann kann ich meine EORI verwenden?

Grundsätzlich können Sie Ihre EORI verwenden, sobald sie von der Generalzolldirektion vergeben wurde. Bis die Nummer im europäischen Validierungssystem sichtbar ist, sollten Sie die Antragsbestätigung beziehungsweise die Mitteilung über die Vergabe als Nachweis aufbewahren.

Kann ich ohne EORI bereits Waren importieren oder exportieren?

Grundsätzlich nein. Für elektronische Zollanmeldungen ist die EORI-Nummer regelmäßig erforderlich. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann während einer Übergangsphase die Antragsbestätigung als Nachweis dienen. Wer regelmäßig mit dem ATLAS-System arbeitet, sollte seine EORI deshalb bereits vor dem ersten Import oder Export beantragt haben.

Was passiert, wenn ich beim Antrag einen Fehler gemacht habe?

Fehler im Antrag lassen sich in den meisten Fällen korrigieren. Änderungen an den Stammdaten können über das Zoll-Portal vorgenommen werden. Während der Übergangsfrist sind Korrekturen außerdem weiterhin über die entsprechenden Formulare möglich.

Alexander Haun

Bei BEX bin ich im Bereich Produktmanagement tätig. Exportkontrolle, Warenursprung und Präferenzen gehören zu meinen Schwerpunktthemen. Für die fachlichen Beiträge zu den genannten Themengebieten bin ich im BEXblog verantwortlich.