MRN, EUR.1, EFTA – wer zum ersten Mal eine elektronische Ausfuhranmeldung für den Zoll durchführt, kann sich schnell überfordert fühlen. Kein Wunder, denn bei der Zollabwicklung für das Versandverfahren ist nicht nur Wissen über zahlreiche Fachbegriffe gefragt. Auch ein Verständnis der gesetzlichen Vorschriften zur Warenausfuhr sowie Kenntnisse zum Ablauf der Zollanmeldung werden benötigt. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema Ausfuhranmeldung und MRN.
Eine Onlineausfuhranmeldung erscheint auf den ersten Blick recht simpel, ist man aber mit dem Thema konfrontiert kommen schnell Fragen auf:
- Ab wann muss ich meine Ware anmelden?
- Welche Infos brauche ich für meine Anmeldung?
- Und vor allem: Wie läuft so eine Ausfuhranmeldung ab?
Damit Ihre Fragezeichen verschwinden haben wir von der BEX Components AG die 8 wichtigsten Schritte einer Ausfuhranmeldung im zweistufigen vereinfachten Verfahren für Sie zusammengefasst und erklärt.
Warum muss ich eine Ausfuhranmeldung machen?
Seit 2009 erkennt der Zoll nur noch Ausfuhranmeldungen an, die in digitaler Form eingereicht werden.Das bedeutet, dass die Annahme der Anmeldung und die Vergabe der Master Reference Number (MRN) ebenfalls digital verlaufen. Anmeldedokumente in Papierform sind hinfällig; Unternehmen müssen sich mit dem Online-Verfahren auseinandersetzen. Diese Veränderungen stellen jedoch keine Probleme dar, wenn Sie unsere Anleitung zum elektronischen Ausfuhrverfahren Schritt für Schritt befolgen.
Ab wann muss ich ein Ausfuhrverfahren beim Zoll anmelden?
Waren-Sendungen ins EU-Ausland müssen in der Regel ab einem Warenwert von über 1.000 € beim Zoll angemeldet werden. In manchen Fällen muss eine Anmeldung aber auch bereits bei kleineren Summen erfolgen, wie zum Beispiel bei Dual-Use-Gütern.
Welche Informationen brauche ich für die Anmeldung?
Achtung: Obwohl zur elektronischen Ausfuhranmeldung und zum Erhalt der Master oder Movement Reference Number (MRN) nicht alle Dokumente zwingend digital einzureichen sind, müssen Unternehmen dennoch zum Zeitpunkt des Verfahrens über diese Dokumente verfügen und sie aufbewahren. Bestimmte Informationen können für die Anmeldung nötig sein. Unter Umständen müssen die Dokumente außerdem später vorgelegt werden.
Wichtig sind folgende Unterlagen:
- Handelsrechnung (oder Pro-forma-Rechnung)
- Zollwertanmeldung
- Dokumente für das Gültigmachen von Sonderregeln, z.B. im Rahmen des Präferenzrechts (bspw. Warenverkehrsbescheinigungen, Präferenzerklärung auf der Rechnung, Echtheits- / Reinheitszeugnis)
- Beförderungspapiere / Dokumente eines vorherigen Verfahrens
- Packstückliste
Je nach Art der Anmeldung sind ebenfalls folgende Dokumente nötig:
- Echtheits- oder Reinheitszeugnis
- Einfuhrgenehmigung
- Ursprungszeugnis
- Überwachungsdokument
- Formular 0467
- Einfuhrbewilligung für die Alkoholeinfuhr
- CITES-Bescheinigung
- Waffenbesitzkarte
- tierärztliche Bescheinigungen
Über alle nötigen Unterlagen für den anzumeldenden Verkehr der Waren informiert der Zoll.
Ausfuhranmeldung beim Zoll: eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Von der ersten Anmeldung bei der zuständigen Zollbehörde über den Erhalt der MRN bis hin zum tatsächlichen Verkehr der Ware – wir erklären Ihnen die elektronische Ausfuhranmeldung Schritt für Schritt:
1. Eine Ausfuhranmeldung erstellen
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Ware anzumelden und Ihre MRN-Nummer zu erhalten:
a) Manuell über das IAA PLUS Portal des deutschen Zolls oder eine andere Ausfuhrlösung
Hierfür brauchen Sie die Rechnung und den Lieferschein Ihrer Sendung. Diese Dokumente enthalten in der Regel alle relevanten Daten für Ihre Anmeldung.
b) Über die Integration einer Ausfuhrlösung in Ihr ERP-System
Dabei wird ein Großteil der Anmeldedaten automatisch aus Ihrem ERP-System in die Ausfuhranmeldung übernommen.
2. Die Angaben prüfen
Bevor Sie eine Ausfuhranmeldung endgültig an den Zoll gesendet wird, werden alle angegebenen Daten anhand einer vom Zoll vorgegebenen Fehlerprüfung gegengeprüft. Diese Plausibilitätsprüfung fragt vor allem ab, ob die Formate, Feldlängen und Feldabhängigkeiten, die bei einer Anmeldung vorgegeben sind, eingehalten werden.
3. Die Ausfuhranmeldung an den Zoll senden
Hat Ihre Ausfuhranmeldung die Plausibilitätsprüfung erfolgreich durchlaufen, werden Ihre Daten an den Zoll übermittelt, dies kann auf zwei Arten geschehen:
a) Selbstständig über ein Portal
Hierbei senden Sie Ihre Anmeldedaten direkt über das IAA PLUS Portal vom Zoll
b) Über eine Ausfuhrlösung
Entweder Sie übermitteln Ihre Daten direkt an den Zoll
oder
Ihre Daten werden über den Anbieter der Ausfuhrlösung als dezentralen Kommunikationspartner an den Zoll gesendet.
4. Die Angaben vom Zoll prüfen lassen
Sind die Daten beim Zoll eingegangen, werden sie hier erneut auf ihre Plausibilität geprüft. Hier liegt der Fokus vor allem auf der Richtigkeit des Inhalts, wie zum Beispiel, ob jedes Paket der Ware in der angegebenen Bewilligung enthalten sind.
5. Die Annahme der Anmeldung durch den Zoll
Wird auch bei der zweiten Prüfung durch den Zoll kein Fehler gefunden, nimmt der Zoll den Auftrag an. Jeder vom Zoll angenommene Vorgang bekommt eine individuelle MRN zugewiesen – also einen Code beziehungsweise eine Nummer, anhand derer man eine bestimmtes Versandverfharen identifizieren kann.
Liegt eine Bewilligung Ihrerseits vor, so geht Ihre Anmeldung direkt in den Status der Überlassung über. Das nennt man Anmeldung im zweistufigen vereinfachten Verfahren (grüner Weg).
Liegt keine Bewilligung vor, muss der Zoll die Ware erst prüfen, bevor er den Vorgang überlässt. Die Anmeldung wird also im zweistufigen Normalverfahren durchgeführt (blauer Weg).
6. Die Überlassung der Anmeldung und das ABD
Nachdem Ihre Ware erfolgreich angemeldet und vom Zoll anerkannt oder begutachtet wurde, erhält Ihr Vorgang durch den Zoll den Status der Überlassung. Ihnen wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) übermittelt. Dieses Dokument ersetzt die Ausfuhranmeldung in Papierform und muss jeder Ihrer Warensendungen beigelegt werden.
7. Die Ware versenden
Haben Sie das ABD erhalten, können Sie Ihre Ware zusammen mit dem Ausfuhrbegleitdokument und allen etwaigen Warenbegleitdokumenten versenden. Die drei am häufigsten verwendeten Dokumente sind das ATR, das UZ und das EUR1.
8. Die Ware geht über die Grenze und verlässt die EU
Verlässt die Ware die EU, wird sie an der letzten Zollstelle kontrolliert und erfasst. Es wird ein Ausfuhrnachweisdokument (AND) erstellt, das belegt, dass die Ware das Land rechtmäßig verlassen hat.
Was tun, wenn die Ware die EU verlassen hat, Sie aber kein Ausfuhrnachweisdokument erhalten haben? In diesem Fall hat der Zoll Ihre Sendung nicht erfasst. Es liegt nun an Ihnen durch Dokumente und Belege nachzuweisen, dass Ihre Ware die EU verlassen hat und an ihrem Ziel angekommen ist. Diesen Vorgang der Wiedervorlage nennt man auch Nachverfolgung.
Jetzt kennen Sie die wichtigsten Punkte der Ausfuhranmeldung und haben hoffentlich einen tieferen Einblick in einige Zolltermini bekommen. Sollten Ihnen trotzdem noch einige Begriffe unklar sein, schauen Sie gerne in unserem Glossar/FAQ vorbei!
Sie wollen weitere Unterstützung bei Ihren Ausfuhranmeldungen? Dann ist unsere Ausfuhrlösung AES3 genau das Richtige für Sie.
Glossar ATLAS Ausfuhranmeldung – FAQ
Was ist eine Ausfuhrzollstelle?
Die Ausfuhrzollstelle ist das jeweils zuständige Zollamt des Ortes an dem Ihre Waren losgeschickt werden.
Was ist eine Ausgangszollstelle?
Die Ausgangszollstelle ist die Zollstelle, an der ihre Waren die EU-Grenze überqueren. Hierbei ist es oft schwer genau zu wissen, wo Ihre Waren die EU verlassen. Deswegen reicht es in einigen Fällen aus die vorgesehene Ausgangszollstelle anzugeben.
Was bedeutet MRN?
Die Masters Reference Number (ehemals auch Movement Reference Number: kurz MRN) ist eine vom Zoll vergebene, einzigartige Registriernummer. Sie ist die wichtigste Referenz für die Zolldeklaration und wird vom Zoll verwendet um Ihren Vorgang zuordnen, bearbeiten und die zugehörigen Warensendungen identifizieren zu können.
Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Das Ausfuhrbegleitdokument (kurz ABD) ist ein Nachweisdokument über die Zulässigkeit Ihrer Ausfuhr. Es muss immer der zugehörigen Warensendung beiliegen, da es die MRN und einen Barcode enthält und somit für die prüfende Zollstelle die Ausfuhranmeldung in Papierform ersetzt
Ausfuhrnachweisdokument (AND)
Das Ausfuhrnachweisdokument erhalten Sie, nachdem Ihre Warensendung die Ausgangszollstelle passiert hat. Es ist die Bestätigung vom Zoll, dass die Ware kontrolliert wurde und rechtmäßig die Grenze verlassen hat.
Hat Ihre Ware die Grenze verlassen und wurde nicht vom Zoll erfasst müssen Sie durch Wiedervorlage (Nachverfolgung) beim Zoll durch eigene Papiere nachweisen, dass die Ware die Grenze überquert hat.
Was ist der Unterschied zwischen Hauptpack und Beipack?
Ein Beipack ist eine Ware, die in der Verpackung einer anderen Warenposition mitverpackt wird. Beide Warenpositionen müssen hierbei in der selben Ausfuhranmeldung angemeldet werden.
Was bedeuten die Abkürzungen CO, EFTA & EX?
CO Waren sind Gemeinschatswaren die
- innerhalb der EU gefertigt wurden und nicht mit Teilen aus Drittländern ergänzt wurden
- oder mit Teilen aus einem Drittland ergänzt oder gebaut wurden, das aber mit der EU zollfrei handeln darf.
EFTA Waren sind Waren, die innerhalb der zur Europäischen Freihandelszone (EFTA) gehörenden Länder gehandelt werden.
EX Waren sind Waren die in ein Drittland ohne Freihandelsabkommen gesendet werden. Hier fallen Zollgebühren zur Überführung an.
Was sind Incoterms?
Incoterms sind Richtlinien, die jährlich angepasst werden. Diese freiwilligen Regeln beziehen sich sich auf Ihren Vertrag und Ihre Lieferung und können im Einverständnis mit Ihrem Handelspartner in den Handelsvertrag eingebunden werden. Welche Incoterms es gibt und welche ab 2020 gelten sehen Sie hier.
Das Ausfuhrland bzw. das Bestimmungsland
Das Ausfuhrland Ihrer Warensendung ist das Land, in dem Ihre Ware entsteht und von wo aus sie versendet wird.
Das Bestimmungsland ist das Land, in das Sie ihre Ware senden wollen. Wichtig ist, das Bestimmungsland ist das letzte Land in dem Ihre Ware ankommt, alle Länder die dazwischen passiert werden sind nur für Ihre Beförderungsroute relevant.
Beförderungsmittel
Das Beförderungsmittel an der Grenze gibt das Transportfahrzeug an, mit dem Ihre Ware die EU-Grenze überquert. Das könnte z. B. per Luftfracht oder Seefahrt sein.
Worin besteht der Unterschied der Rohmasse, Eigenmasse und der Gesamtmasse?
Um ihre Warensendung korrekt anzumelden müssen Sie alle relevanten Massen Ihrer Sendung an den Zoll übermitteln.
Diese sind:
- die Rohmasse ihrer einzelnen Warenpositionen, das heißt das Gewicht Ihrer Ware zuzüglich des Verpackungsgewichts.
- die Eigenmasse ihrer Ware, also das tatsächliche Gewicht Ihrer jeweiligen Warenpositionen ohne ihre Verpackung
- die Gesamtmasse, diese gibt das Gesamtgewicht aller Warenpositionen Ihrer Sendung mit deren Verpackung in der Summe an
Warenbegleitdokumente und Warenverkehrsbescheinigung
Warenbegleitdokumente sind Dokumente die Ihre Ware auf dem Weg zum Endkunden begleiten.
Die wichtigsten hierbei sind :
- Frachtbrief
- Lieferschein
- Ladeschein
Warenverkehrsbescheinigungen sind Bescheinigungen die Ihre Waren, abhängig von deren Ursprung, als zollfrei oder geringer zu verzollen bescheinigen.
Die am hierbei häufigsten genutzten sind:
- EUR1: Diese Bescheinigung gilt als Präferenznachweis, Sie wird Waren beigelegt, die innerhalb von bi- und multilateralen Abkommensländern der EU gehandelt werden. Sie wird als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftlichen Sinne anerkannt.
- ATR: Diese Bescheinigung legen Sie Waren bei, die Sie zwischen einem EU-Mitgliedsstaat und der Türkei im freien Warenverkehr unmittelbar handeln.
- UZ: Die Abkürzung UZ steht für Ursprungszeugnis, das UZ ist also ein Dokument, das den eigentlichen Ursprung Ihrer Ware bescheinigt.