Durch ein Embargo können die Handelsbeziehungen zwischen Ländern stark eingeschränkt werden – zum Beispiel im Rahmen von Sanktionen gegen Unternehmen, Organisationen und Personen. Ob auch Ihre Ein- und Ausfuhren betroffen sind, kann von der Art der zu versendenden Güter, den involvierten Akteuren sowie dem Ziel- beziehungsweise Ursprungsland abhängen. Wir erklären, was es mit Embargos auf sich hat, und zeigen Ihnen, wie Sie Embargoregelungen im internationalen Warenverkehr meistern.
Was ist eigentlich ein Embargo?
Definition von Embargo
Der Begriff „Embargo” bezeichnet im Spanischen eine Beschlagnahmung. Hierzulande steht der Begriff vor allem für staatlich angeordnete Beschränkungen und Verbote im internationalen Warenverkehr, die häufig im Rahmen von Sanktionen beschlossen werden. Bei Embargos handelt es sich also um Wirtschaftssanktionen. Sie werden deshalb häufig auch als „Handelsembargos” bezeichnet. Typische Embargomaßnahmen umfassen:
- eine Einschränkung oder ein Verbot der Einfuhr von Gütern (aus bestimmten Ländern)
- ein Erfüllungsverbot (nachträgliche Erfüllung von Verträgen untersagt
- Bereitstellungsverbote, d.h. eine Einschränkung oder ein Verbot
- der Ausfuhr von Gütern (in bestimmte Länder)
- des Zahlungsverkehrs (z.B. für bestimmte Personen und Einrichtungen)
Sanktionen vs. Embargos – was ist der Unterschied?
Obwohl die Begriffe häufig als Synonyme verwendet werden, sind Sanktionen und Embargos nicht dasselbe. Embargos bilden nur eine Untergruppe von Sanktionen. Denn letztere umfassen nicht nur Handelsbeschränkungen, sondern können zum Beispiel auch diplomatische Dimensionen haben.
Gründe für und Ziele von Embargos
Embargoregelungen zielen häufig auf eine Verhaltensänderung bestimmter Staaten, Personen oder Organisationen ab, die bilaterale Abkommen oder die Menschenrechte missachten, zum Beispiel das Völkerrecht. So verhängt beispielsweise der Rat der Europäischen Union Embargos aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen (im Rahmen der GASP, der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik). Die EU-Verordnungen basieren häufig auf Beschlüssen der Vereinten Nationen. Repressalien gegenüber anderen Ländern können jedoch auch auf nationaler Ebene beschlossen werden.
Die Embargos können länderbezogen formuliert werden und damit restriktive Maßnahmen im Handel vom Ziel- beziehungsweise Ursprungsland abhängig machen. Oder aber sie werden länderunabhängig festgelegt, dann schränken sie den Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einer Liste von Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen ein.
Welche Arten von Embargos gibt es?
Embargos lassen sich unterschiedlich kategorisieren – je nachdem, welche Bereiche des Außenwirtschaftsverkehrs mit Maßnahmen belegt werden.
Teilembargos und Totalembargos
Wird die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr nur zu Teilen eingeschränkt – zum Beispiel durch Einfuhrverbote bestimmter Güter – spricht man von einem Teilembargo. Besonders umfassende Embargomaßnahmen hingegen werden auch als Totalembargo bezeichnet. In solchen Fällen wird beispielsweise der Warenverkehr mit bestimmten Staaten komplett untersagt. Jedoch können im Rahmen der Embargoregelungen Ausnahmen für humanitäre Organisationen festgelegt werden.
Personen-, länder- und güterbezogene Embargos
Embargos lassen sich außerdem nach ihrem Ziel unterscheiden. Während die länderbezogenen Embargos Beschränkungen und Verbote des Außenwirtschaftsverkehrs gegenüber gesamten Ländern aussprechen, gelten die Maßnahmen bei personenbezogenen Embargos nur für die gelisteten Personen – das heißt für diejenigen Personen und Organisationen, die auf der entsprechenden Sanktionsliste stehen. Warenbezogene Embargos wiederum schränken die Ein- und Ausfuhr bestimmter Wirtschaftsbereiche ein –also den Handel mit bestimmten Gütern, wie etwa russischen Diamanten.
Schiffs-, Öl- und Waffenembargos
Häufig wird der Begriff Embargo auch im Zusammenhang mit bestimmten Gütergruppen verwendet, gegen die Genehmigungspflichten sowie Aus- oder Einfuhrverbote erlassen wurden. So beschreibt ein Schiffsembargo beispielsweise Einschränkungen im Seehandel und ein Ölembargo restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Erdöl und Erdölerzeugnissen. Von zentraler Bedeutung ist vor allem das sogenannte Waffenembargo. Damit wird der Handel von Rüstungsgütern und Waffen reglementiert. Zu den Zielen dieser Beschlüsse gehört häufig die Terrorismusbekämpfung.
Beschluss und Rechtsgrundlage von Embargos
Länderabhängige und länderunabhängige Embargomaßnahmen können beispielsweise auf Beschlüssen der Vereinten Nationen (United Nations, UN) basieren, die beispielsweise darauf abzielen, völkerrechtswidriges Verhalten bestimmter Staaten zu unterbinden. Auch die Europäische Union setzt im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Embargos in Verordnungen fest – zum Teil auf Basis der UN-Resolutionen, zum Teil aus eigener Initiative. Legt Deutschland Embargos fest, werden diese in der Außenwirtschaftsverordnung (§§ 74 ff. AWV) festgehalten.
Wird für den Handel ein Verbot oder die Durchsetzung einer bestimmten Exportkontrolle beschlossen oder Transaktionen von Finanzmitteln reglementiert, werden die neuen Sanktionsmaßnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union beziehungsweise im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Welche Auswirkungen haben Embargos auf die Ein- bzw. Ausfuhr von Waren?
Unternehmen müssen beim internationalen Warenverkehr dringend geltende Handelsembargos beachten. Dazu sind personenbezogene Embargos und länderbezogene Embargos zu prüfen. Auch ein Abgleich der geplanten Transaktion mit den Regelungen der Waffenembargos ist vorzunehmen. Achtung hier: Nicht nur der Export von Waffen und Rüstungsgütern, sondern auch der Handel mit sogenannten Dual-Use-Gütern kann reglementiert sein – und damit Güter betreffen, die vorrangig zwar keine militärisch genutzten Waren sind, aber als solche zweckentfremdet werden können.
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Welche EU-Embargos gibt es
Diese EU-Länder-Embargos enthalten Namen von Personen, Organisationen und Unternehmen, deren Vermögen eingefroren werden soll und / oder denen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen:
- Armenien
- Aserbaidschan
- Belarus
- Burundi
- China
- Demokratische Republik Kongo
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Haiti
- Irak
- Iran
- Jemen
- Libanon
- Libyen
- Mali
- Moldau
- Myanmar
- Nicaragua
- Nordkorea
- Russland
- Simbabwe
- Somalia
- Sudan
- Südsudan
- Syrien
- Tunesien
- Türkei
- Venezuela
- Zentralafrikanische Republik
Einen Überblick und weitere Informationen bietet das BAFA. Wichtig ist außerdem die Consolidated Financial Sanctions List (CFSP).
Wo sind weiterführende Informationen zu finden?
Die administrative Umsetzung von Embargos erfolgt in Deutschland vor allem durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei Finanzsanktionen ist die Deutsche Bundesbank zuständig. Weitere Informationen liefert auch der Zoll.