Das Ausfuhrbegleitdokument – ein Überblick
Was ist das Ausfuhrbegleitdokument?
Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist auch als Ausfuhrerklärung oder sogar Ausfuhranmeldung bekannt. Dabei handelt es sich hierbei streng genommen um ein (digitales) Dokument, das für den Prozess der Ausfuhranmeldung nötig ist. Im Englischen bezeichnet man das Ausfuhrbegleitdokument deshalb auch als „export accompanying document“ (EAD).
Wofür ist das Ausfuhrbegleitdokument nötig?
Das Ausfuhrbegleitdokument dokumentiert den erfolgreichen Export der Ware aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft und ist damit ein offizieller Ausgangsvermerk. Zum anderen hilft das ABD bei der Nachverfolgung des weiteren Transports der Ware.
Ziel des ABDs ist die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs: Werden bei der Ausfuhr dieser Ware alle zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten, oder verstößt sie gar gegen geltendes EU-Außenwirtschaftsrecht, indem sich der Export Verboten und Beschränkungen widersetzt? Die ABD soll also die Zulässigkeit der Ausfuhr erfassen. Außerdem hilft das Dokument bei der Erstellung der Außenhandelsstatistik.
Wann ist das Ausfuhrbegleitdokument zu erstellen?
Nicht für alle Ausfuhrverfahren ist ein Ausfuhrbegleitdokument zwingend nötig. Ob Sie ein Ausfuhrbegleitdokument erstellen müssen, hängt vom Zielort der Sendung und dem Warenwert ab. Verpflichtend ist der Nachweis der Ausfuhr einer Ware mithilfe des ABDs, wenn:
- a) die Ware das Zollgebiet der EU verlässt und in ein Drittland exportiert wird
- b) die Ware entweder einen Wert von 1.000 Euro oder ein Gewicht von 1.000 Kilogramm überschreitet
Bitte beachten: Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zu Bußgeldern führen!
Wer ist für das Ausfuhrbegleitdokument zuständig?
Bei der Erstellung und Bearbeitung des Ausfuhrbegleitdokuments sind verschiedene Instanzen involviert, darunter der Ausführer, sein Spediteur, das zuständige Binnenzollamt sowie die Ausgangszollstelle. Weiter unten erfahren Sie, wie genau die Erstellung des ABDs abläuft.
Inhalt des Ausfuhrbegleitdokuments
Das Ausfuhrbegleitdokument enthält wichtige Informationen für die Nachverfolgung der grenzüberschreitenden Sendung. Dazu gehören zum einen Angaben über den Ausführer sowie weitere involvierte Instanzen, und zum anderen eine genaue Beschreibung der Ware.
Wichtige Angaben auf einem Begleitdokument:
- Ausführer mit Adresse und EORI-Nummer (als Ausführer gilt das Unternehmen, das den Export beauftragt)
- Adresse des Ladungsortes
- Empfänger der Sendung mit Adresse und ggf. EORI-Nummer
- Anmelder (Wer führt die Ausfuhranmeldung durch? Kann gleich mit Ausführer sein oder durch Vertretung erfolgen)
- Beförderungsmittel und -weg
- Gewicht der Ware (einschließlich Verpackung)
- Ausgangszollstelle
- Informationen über den Zollverschluss (zur Nämlichkeitssicherung)
- Art des Ausfuhrverfahrens
- MRN (Master Reference Number oder Movement Reference Number)
- Ausstellungsdatum
- Anzahl der Positionen (Arten von Waren innerhalb der Sendung)
- Anzahl der Packstücke
- Zolltarifnummer der Ware
- Details zur Ware
Hinweis: Bei der EORI-Nummer handelt es sich um die „Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten“. Sie muss zuvor beim Zoll beantragt werden. Die Master Reference Number (MRN) ist eine Art Barcode zur Sendungsidentifikation. Sie wird während des Ausfuhrverfahrens generiert.
Verfahrensablauf bei der Ausfuhranmeldung
Wie eingangs erläutert hat das ABD zwei vorrangige Zwecke: Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein Nachweis über den Export in ein Drittland. Es spielt jedoch nicht nur eine Rolle, wenn die Ausfuhr an der EU-Außengrenze von der zuständigen Zollstelle kontrolliert wird. Auch beim weiteren internationalen Transport wird das ABD immer wieder vom Zoll verwendet.
Von besonderem Interesse ist für Ausführer natürlich die Erstellung des Dokuments und dessen Umwandlung in den sogenannten Ausgangsvermerk. Der genaue Ablauf dazu hängt vom Wert der Ware ab. Man unterscheidet zwei Fälle:
Fall 1: Das Einstufige Ausfuhrverfahren (Warenwert unter 3.000 Euro)
Liegt der Wert der Ware unter 3.000 Euro, wird sie in der Regel im einstufigen Verfahren exportiert. Die Ausfuhrzollstelle (also die Zollstelle, an der die Ausfuhr abgewickelt wird) ist in diesem Fall die Ausgangszollstelle (also die Zollstelle, an der die Ware das EU-Zollgebiet verlässt). Zur Eröffnung des Ausfuhrverfahrens wird dort eine Ausfuhranmeldung durchgeführt. Das ABD wird in der Regel sofort finalisiert und der grenzüberschreitende Transport kann starten.
Fall 2: Das zweistufige Ausfuhrverfahren (Warenwert über 3.000 Euro)
Übersteigt der Warenwert die Grenze von 3.000 Euro, ist diese im zweistufigen Verfahren auszuführen. Dazu muss der Ausführer zunächst eine Ausfuhranmeldung bei der nächsten Ausfuhrzollstelle im Inland durchführen. Diese darf anschließend die Sendung überprüfen. Man spricht hierbei auch von der sogenannten Gestellung. Das ABD begleitet die Ware dann weiter zur Ausgangszollstelle, von wo aus der endgültige Export stattfindet.
Erstellung des ABD
Wer ein Ausfuhrbegleitdokument erstellen will, der benötigt dafür also vor allem:
- detaillierte Informationen über die Ware
- Warenwert und -gewicht
- Zolltarifnummer
- Rechnung
- Lieferschein
Die ABD fordert der Zoll online bzw. elektronisch ein, das heißt, es gibt keine Vordrucke in Papierform für die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments. Eine Möglichkeit, das ABD an die zuständige Zollstelle zu schicken, ist das IAA Plus Portal. Dazu benötigen Sie jedoch zusätzlich eine ELSTER-Signatur.
Effizienter und einfacher ist der Prozess mit einer passenden Software: Hier wird das Ausfuhrbegleitdokument automatisch erstellt. Die Abgabe erfolgt beim Zoll über eine elektronische Schnittstelle. Wird die elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben, erreicht die zuständige Zollstelle direkt auch das ABD.