Der Zolltarif enthält wichtige Informationen für den Außenhandel. Unternehmen, die Waren exportieren und importieren, finden hier alle Vorschriften für die Warenklassifizierung, passende Zollsätze sowie Beschränkungen und Verbote im internationalen Warenverkehr. Wir erklären Ihnen den Aufbau des EU-Zolltarifs, beschreiben die korrekte Einreihung von Waren und geben Hinweise zu Beschränkungen und Verboten des Zolls. Außerdem präsentieren wir Ihnen unsere KI-gestützte Lösung für die Warentarifierung.
Zolltarif – Definition
Was ist ein Zolltarif?
Ein Zolltarif beinhaltet wichtige Informationen für die Zollverfahren. Er beschreibt zum einen Kategorien für die Klassifizierung von Waren (Nomenklatur), und zum anderen die Gebühren, die beim Export oder Import dieser Waren anfallen (Zollsätze). Außerdem kann er weiterführende Informationen zu bestimmten Zollmaßnahmen enthalten, darunter:
- Handelsverbote
- Handelsbeschränkungen
- Handelspräferenzen
Allgemeine Funktionen eines Zolltarifs
Der Zolltarif wird im Allgemeinen von einer Regierung oder einer Zollunion festgelegt, um den Außenhandel zu bewachen oder zu regulieren und wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. Unternehmen können den Zolltarif heranziehen, um ihre Waren vor der Einfuhr oder Ausfuhr den korrekten Zolltarifnummern zuzuordnen und beispielsweise die nötigen Gebühren oder gar Beschränkungen zu prüfen.
Welche Zolltarife gibt es weltweit?
Die Europäische Zollunion hat einen gemeinsamen Zolltarif beschlossen: den Tarif Intégré des Communautés Européennes (TARIC). In Deutschland gilt außerdem der Elektronische Zolltarif (EZT).Im internationalen Handel spielen jedoch auch die Zolltarife anderer Regionen eine wichtige Rolle. Es gibt zum Beispiel den Schweizer Zolltarif Tares oder den Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS).
Der EU-Zolltarif
Der EU-Zolltarif legt eine gemeinsame zolltarifliche Basis für alle EU-Länder fest, mit deren Hilfe Exporte und Importe an den EU-Grenzen einheitlich behandelt werden können. Er gilt nicht für den Warenverkehr innerhalb der EU – hier besteht ein Binnenmarkt – sondern den Warenverkehr mit Drittländern. Rechtliche Grundlage des EU-Zolltarifs ist die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 (23.07.1987).
Der Zolltarif der Europäischen Union ist in der Online-Datenbank TARIC (kurz für Tarif Intégré des Communautés Européennes) zu finden. Neben dem Warenverzeichnis sind außerdem Informationen zu agrar- und handelspolitischen Maßnahmen der Europäischen Union gelistet. Ziel dieser Maßnahmen ist im Allgemeinen, faire Voraussetzungen für den Wettbewerb zwischen Erzeugern aus der EU und solchen aus Drittländern zu schaffen.
Der EU-Zolltarif hält unter anderem folgende Zoll-Aspekte fest:
- Zolltarifnummern und Zusatzcodes für die Zollanmeldung
- EU-, Länder- und Gebietscodes für die Zollanmeldung
- Besondere Maßeinheiten für die Zollanmeldung
- Tarife
- Drittlandzollsätze für Waren und Erzeugnisse, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und im Folgenden in die EU importiert werden
- Präferenzielle Ursprünge und Zollsätze
- Verzicht auf Drittlandzollsätze aufgrund von Zollaussetzungen oder Zollkontingenten bei bestimmten Bauteilen, Rohstoffen und Halbfertigwaren
- Maßnahmen aus der Agrarpolitik:
- Zusätzliche Zölle für Zucker, Zucker- und Mehlgehalt
- Agrarteilbeträge
- Maßnahmen aus der Handelspolitik
- Antidumpingzölle
- Ausgleichszölle
- Export- / Import-Beschränkungen und Verbote
- Verbotener Export oder Import von Waren aus bestimmten Ländern (z.B. Nordkorea)
- Beschränkter Export oder Import von Waren in bestimmten Mengen
- Gesondert kontrollierter Export oder Import von Waren bestimmter Art (z.B. Dual-Use-Güter, Veterinär- und Phytosanitärkontrollen für Tiere und Lebensmittel)
Warenklassifizierung mit dem EU-Zolltarif
Der Waren-Export aus der Europäischen Union und der Waren-Import in die Europäische Union sind in der Regel mit einer Zollanmeldung verbunden. Um alle zollrechtlichen Belange korrekt abzuwickeln, muss nicht nur der Zollwert angegeben werden, sondern auch jeder Ware der korrekte Zolltarif zugeordnet werden. Bei diesem Verfahren spricht man auch von der Klassifizierung (also Kategorisierung) von Waren oder der sogenannten Einreihung von Waren in den Zolltarif. Dieses Verfahren ist erforderlich, um korrekte Zollgebühren zu ermitteln (Tarifierung), Handelsbeschränkungen anzuwenden und statistische Daten zu erheben.
Für die Klassifizierung wird jede Ware mit einer Zolltarifnummer aus dem Zolltarif ausgezeichnet. In der Regel sind Exporteure und Importeure selbst dafür verantwortlich. In Zweifelsfällen sollten sie jedoch die Unterstützung der Zollbehörden in Anspruch nehmen, um Fehler oder Verzögerungen im Handelsprozess zu vermeiden.
Waren in den Zolltarif einreihen – So geht’s
Sie möchten Waren in den Zolltarif einreihen? Dazu müssen Sie zunächst die korrekte Zolltarifnummer bestimmen.
Zolltarifnummer
Aber was ist die Zolltarifnummer eigentlich? Die Zolltarifnummer – häufig auch Warennummer oder Codenummer genannt – dient zur zolltariflichen Identifizierung einer bestimmten Ware und dem dafür gültigen Zollsatz.
Die Tarifnummer, die für die jeweilige Zollanmeldung einer Ware nötig ist, besteht beim Import in der Regel aus elf Stellen, beim Export aus acht Stellen. Jeder Code beinhaltet verschiedene Sequenzen mit unterschiedlichen Funktionen und Gültigkeitsbereichen.
Der Aufbau einer Zolltarifnummer im Überblick:
- – 6- Stelle: Harmonisiertes System (HS)
- – 8. Stelle: Kombinierte Nomenklatur (KN)
- – 10. Stelle: Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft (TARIC).
- Stelle: elektronischer Zolltarif (EZT)
- + 4 weitere Stellen (optional): Zusatzcode
Allgemeine Regeln für die Warenklassifizierung
Wenn Sie den Zolltarif nach einer passenden Zolltarifnummer für Ihre Ware durchsuchen, können in vielen Fällen zunächst mehrere Codes in Frage kommen. Arbeiten Sie das Warenverzeichnis deshalb immer auf Basis folgender Faustregeln durch:
- Namentliche Nennung der Ware im Zolltarif hat höhere Priorität als Kategorisierung
- Verwendungszweck der Ware hat höhere Priorität als verwendete Stoffe
- Zuordnung zu „andere Waren“ nur nach Ausschluss anderer Möglichkeiten
Zolltarifnummer recherchieren
Durchsuchen Sie den Zolltarif online nach einer passenden Zolltarifnummer. Diese Webseite können Sie dafür nutzen: EZT-Online
Sie möchten eine rechtssichere Beurteilung über die korrekte Zuordnung Ihrer Ware? Dann nutzen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Eine vZTA ist in der Regel in der ganzen EU für drei Jahre gültig und kann anschließend auf der Zollanmeldung vermerkt werden.
Sehen Sie hier aktuelle vZTA-Entscheidungen online ein: VZTA (europa.eu)
Sonderfälle bei der Warenklassifizierung
Besondere Vorsicht bei der Einreihung von Waren ist gefragt in Sonderfällen, wie:
- Warenzusammenstellungen
- Neue Waren (Innovationen)
- Verpackungen
- Fehlende Informationen über die Waren
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, detaillierte Sonderfälle und ausführliche Beispiele finden Sie auch in unserem Leitfaden zur Zolltarifierung.
Handelspolitische Maßnahmen im EU-Zolltarif
Der EU-Zolltarif beschreibt neben den allgemeinen Tarif-Informationen zusätzliche handelspolitische Maßnahmen der Gemeinschaft. Wichtige Instrumente sind hier vor allem Antidumpingzölle und Ausgleichszölle.
Was ist ein Antidumpingzoll?
Bei einem Antidumpingzoll handelt es sich um einen zusätzlichen Zollsatz, der für Waren anfällt, die zu Dumpingpreisen in die EU importiert werden. Die Preise der importierten Ware fallen dann niedriger aus als die Preise derselben Ware im Importland. Geht die Europäische Union davon aus, dass diese Dumping-Importe die gemeinschaftliche Industrie negativ beeinflussen, werden handelspolitische Maßnahmen in Form von Antidumpingzöllen beschlossen.
Was ist ein Ausgleichszoll?
Bei einem Ausgleichszoll handelt es sich um einen Zollsatz, der für Waren anfällt, die aufgrund staatlicher Subventionierungen der Herkunftsländer zu vergleichsweise günstigen Preisen importiert werden können. Ähnlich wie bei den Dumpingzöllen werden hier Ausgleichszölle festgelegt, um die Preisunterschiede auszubalancieren.
Beschränkungen und Verbote im EU-Zolltarif
Der EU-Zolltarif beschreibt nicht zuletzt auch Beschränkungen und Verbote, die beim Warenverkehr gelten. Ein Beispiel dafür sind die sogenannten Dual-Use-Güter – Waren, die sowohl zivile als auch militärische Nutzungsmöglichkeiten aufweisen. Der Handel mit Dual-Use-Gütern unterliegt in der EU besonderen Vorschriften.
Dual-Use-Gütern können zum Beispiel sein:
- Softwaren
- Technologien
- Werkstoffe
- Chemikalien
- Maschinen
Die Dual-Use-VO der EU umfasst Waren, deren Ausfuhr einer Genehmigung bedarf. Ein Teil dieser Güter ist im Anhang I gelistet (Güterlisten). Jedoch können auch andere Waren aus zollrechtlicher Perspektive als Dual-Use-Güter gelten, für die dann eine Genehmigung einzuholen ist. Die Bewertung der Ware ist jeweils abhängig von den am Handel beteiligten Nationen sowie der letztlichen Nutzung der Ware – zum Beispiel als Bauteil für illegal exportierte Rüstungsgüter.
Genauere Bestimmungen zur Genehmigungspflicht enthält die Dual-Use-VO. Im Elektronischen Zolltarif sind im Zusammenhang mit den verschiedenen Zolltarifnummern ebenfalls Verweise auf die Dual-Use-VO zu lesen. Hilfreich ist außerdem das Umschlüsselungsverzeichnis.
CLASS-X: Warentarifierung einfach gemacht
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