Die wirtschaftlichen Bindungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz gerieten in den letzten Jahren erheblich ins Wanken, insbesondere, seit die Schweizer im Jahr 2021 das Rahmenabkommen nicht unterzeichneten. Obwohl die bestehenden Vereinbarungen nach wie vor Gültigkeit haben, wurden sie länger nicht aktualisiert. Dies hat in jüngster Zeit zunehmend zu Problemen geführt und zeigt sich besonders deutlich im Dienstleistungssektor.
Das gesamte Geflecht aus Abkommen und Einzelverhandlungen ist schwer zu entwirren. Derzeit existieren über 120 bilaterale Abkommen, die von zahlreichen gemeinsamen Ausschüssen und Untergruppen verwaltet werden. Das Fundament für den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Regionen bildet das Freihandelsabkommen von 1972, das den Handel mit Waren zwischen ihnen erleichterte. Doch trotz des Namens führte es nicht zu einem vollständig freien Handel, sondern beseitigte lediglich einige Handelshemmnisse. Die komplexen Zollformalitäten blieben ungelöst.
In den 1980er- und 90er-Jahren engagierte sich die Schweizer Regierung im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und beantragte den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft (EG). Obwohl die Regierung den Vertrag bereits unterzeichnet hatte, wurde dieser Schritt im Dezember 1992 durch ein Referendum knapp mit 50,3 % der Stimmen abgelehnt. Dies führte zu weiteren Verflechtungen und Unsicherheiten in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.
Die gegenwärtige Lage der Handelsbeziehungen erfordert eine sorgfältige Überprüfung und möglicherweise eine Neugestaltung, um den wirtschaftlichen Austausch zwischen diesen beiden wichtigen Akteuren in Europa stabilisieren und stärken zu können.
Das Bilaterale Abkommen I als Alternative zum EU-Beitritt
Um die potenziell negativen Auswirkungen ihrer Entscheidung, nicht der Europäischen Gemeinschaft beizutreten, abzumildern, schritt die Schweizer Regierung entschlossen zur Tat und verhandelte das wegweisende Bilaterale Abkommen I, welches im Juni 2002 in Kraft trat. Dieses umfassende Abkommen, das sich über eine breite Palette von Bereichen erstreckt, wurde geschaffen, um die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu stärken und eine engere Zusammenarbeit zu fördern.
Eine der Schlüsselkomponenten des Beschlusses ist die Regelung des freien Handels landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Schaffung von Möglichkeiten zur (Personen-) Freizügigkeit, die Erleichterung des Luftverkehrs, die Förderung des freien Güter- und Personenverkehrs auf Schienen und Straßen, die Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen und die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit.
Ein bemerkenswerter Punkt, der bei den Verhandlungen nicht außer Acht gelassen wurde, betrifft die Arbeits- und Aufenthaltsfreiheit für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz. Unter bestimmten Bedingungen können sie ihren Arbeits- und Aufenthaltsort frei wählen. Doch gleichzeitig wurden auch Maßnahmen eingeführt, um die hohen Schweizer Lohn- und Arbeitsstandards zu schützen und sicherzustellen, dass fairer Wettbewerb gewährleistet ist.
Ein weiteres wichtiges Element bildet die sogenannte Guillotine-Klausel, welche besagt, dass die Kündigung eines Teilabkommens, wie beispielsweise der Personenfreizügigkeit, automatisch zur Kündigung des gesamten Abkommens führt. Dies fördert die Kohärenz und die Integrität des bilateralen Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU und schafft Anreize für kontinuierliche Zusammenarbeit und Dialog.
Insgesamt galt das Bilaterale Abkommen I als Meilenstein in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, das eine starke Partnerschaft auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt und gemeinsamen Interessen schaffen und die erfolgreiche Zusammenarbeit zweier souveräner Entitäten unterstreichen sollte.
Die Herausforderung der institutionellen Rahmen in den Schweiz-EU Beziehungen: Warum das Rahmenabkommen gescheitert ist
Das Bilaterale Abkommen I markierte den Beginn einer engen Beziehung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die Vereinbarungen verpflichteten die Schweiz dazu, europäische Rechtsvorschriften in verschiedenen Sektoren zu übernehmen. Im Jahr 2005 wurden die Bilateralen II-Verträge hinzugefügt, die die Schweiz in den Schengen-Raum aufnahmen, die Besteuerung von Zinserträgen regelten und die Dublin-III-Verordnung auf die Schweiz ausdehnten, um nur einige Punkte zu nennen.
Die bemerkenswerte Kooperation zwischen Schweiz und EU zeigte sich unter anderem zwischen 2000 und 2019 als der Dienstleistungshandel um mehr als das Vierfache wuchs. Vor allem Telekommunikations- und IT-Dienstleistungen spielten hier eine entscheidende Rolle. Die EU profitierte von schweizerischen Finanzdienstleistungen, während die Schweiz auf spezialisierte europäische Beratungsdienstleistungen angewiesen war. Dennoch blieben diese Bereiche in den bilateralen Abkommen unberücksichtigt.
Das Schweizer Parlament schlug im Jahr 2008 vor, die bilateralen Abkommen zu bündeln und zu aktualisieren. Die EU akzeptierte den Vorschlag, betonte jedoch, dass ein umfassender institutioneller Rahmen erforderlich sei, um die bisherigen Beziehungen aufrechtzuerhalten. Die Erweiterung um neue Mitgliedstaaten spielte hierbei eine Rolle, da die EU darauf bestand, dass alle Staaten mit Zugang zum Binnenmarkt die gleichen Regeln und Pflichten respektieren sollten.
Dies bedeutete auch, dass ein gemeinsamer Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelten würde. Nach langwierigen Verhandlungen entschied sich der Schweizer Bundesrat Ende 2018 jedoch dagegen, das vermeintlich vollständig ausgehandelte Abkommen zu unterzeichnen, und bevorzugte es, zunächst die innenpolitische Unterstützung für das Abkommen zu überprüfen. Diese Entscheidung markierte einen wichtigen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU und warf Fragen über die Zukunft ihrer Partnerschaft auf.
Unsicherheit in den Handelsbeziehungen seit dem Abbruch der Gespräche
Seit einem einseitigen Abbruch der Gespräche im Mai 2021 herrscht in den Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU große Unsicherheit. Die kontinuierliche Entwicklung des EU-Binnenmarktes erfordert komplexe Anpassungen der bilateralen Abkommen. Dies führt bereits zu Problemen, insbesondere im Bereich der Medizintechnik und Dienstleistungen. Ein geplantes Stromabkommen wurde ebenfalls auf Eis gelegt und die Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung von der EU entzogen.
Im März 2023 gab es einen Hoffnungsschimmer, als der Schweizer Bundesrat das Außenministerium beauftragte, die Eckpunkte für neue Verhandlungen auszuarbeiten. Die Regierung favorisiert dabei einen sektorbezogenen Ansatz, bei dem die EU-Vorgaben nur in bestimmten Bereichen übernommen werden. Die EU ist ebenfalls bereit, zu verhandeln, und hofft auf eine Einigung bis zum Sommer 2024.
In der Schweizer Politik spielen Umfragedaten eine entscheidende Rolle und die jüngste Befragung zeigt eine Verschiebung der Verhandlungsposition. Eine klare Mehrheit von 59 % sieht Vorteile in den aktuellen Handelsverträgen mit der EU. Die Bereitschaft zu Kompromissen ist gestiegen, aber die Unionsbürgerschaft und damit verbundene Sozialleistungen für EU-Bürger werden vehement abgelehnt. Ein Beitritt der Schweiz in den EWR erfreut sich hoher Zustimmung.
Eine Studie von Wirtschaftsinstituten skizziert verschiedene Szenarien. Ein Freihandelsabkommen nach CETA-Art könnte die Schweizer Wirtschaft stärken und die Einkommen erhöhen. Im Gegensatz dazu würden die Handelsbeziehungen bei einer Rückkehr zur Drittstaaten-Regelung erheblich leiden. Ein hypothetischer EU-Beitritt hätte zwar positive Handelseffekte, aber auch hohe Kosten und politische Herausforderungen.
Die Zukunft der Beziehung zwischen der Schweiz und der EU bleibt ungewiss, aber die Entwicklungen sind in Bewegung.
Die EWR-Debatte in der Schweiz: Einflussfaktoren auf die Zukunft der EU-Beziehungen
Eine beträchtliche Abnahme des Außenhandels könnte die Schweiz erwarten, sollten die Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union auf die Drittstaaten-Regelung der Welthandelsorganisation zurückfallen. Die Schweizer Gesamtexporte würden um 9,3 % schrumpfen, während die Importe um 11,2 % zurückgehen könnten. Die Wertschöpfung in der Schweizer Wirtschaft würde um 1,6 % schrumpfen und die Realeinkommen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger um 2,6 % sinken.
Dagegen könnte ein hypothetischer EU-Beitritt der Schweiz erhebliche positive Handelseffekte mit sich bringen. Die Gesamtexporte könnten um 21,6 % steigen, während die Gesamtimporte um 24,7 % zunehmen würden. Dies könnte zu einer Steigerung der Wertschöpfung um 4 % führen und theoretisch das Realeinkommen um 7,2 % erhöhen. Allerdings müssten auch die finanziellen Aspekte und die politischen Kosten der Integration in die EU berücksichtigt werden. Die Schweiz könnte das Land mit dem höchsten Beitrag pro Kopf zum EU-Haushalt werden.
Angesichts dieser Szenarien erscheinen vier verschiedene Möglichkeiten für die Zukunft der Schweizer Handelsbeziehungen mit der EU wahrscheinlich: der Beitritt zum EWR ein Freihandelsabkommen, das auch Dienstleistungen einschließt, ein vertikales Handelspaket für bestimmte Branchen oder die Beibehaltung des aktuellen Status quo.
Der Beitritt zum EWR würde der Schweiz einen umfassenden Marktzugang zur EU ermöglichen, jedoch ohne direkte politische Mitbestimmung. Ein Freihandelsabkommen könnte die Handelsbeziehungen aufrechterhalten, aber die Integration in Dienstleistungen und regulatorische Angelegenheiten verkomplizieren. Ein vertikales Handelspaket trägt zur gezielten Stärkung der Sektoren bei, könnte jedoch den Gesamthandel begrenzen. Die Beibehaltung der gegenwärtigen Umstände bewahrt zwar die vertraute Flexibilität, schürt allerdings Unsicherheiten über die zukünftigen Handelsbedingungen.
In Anbetracht des raschen technologischen Wandels, der wachsenden Bedeutung von Dienstleistungen und der geopolitischen Lage Europas scheinen die ersten beiden Alternativen vernünftig, insbesondere weil sie eine kontinuierliche Anpassung der Verträge vermeiden könnten. Letztendlich liegt die Entscheidung jedoch bei der Schweizer Bevölkerung, die in der Vergangenheit bereits mit einigen Überraschungen aufwartete. Die politische Debatte und die öffentliche Meinung in der Schweiz werden in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle bei der Gestaltung dieser zukünftigen Beziehungen spielen.

