So werden Sie „Fit für AES 3.0“ – unsere Guides zum neuen Zollrelease:
Was ist AES 3.0?
Das Projekt AES 3.0 der EU im Zusammenhang mit dem transeuropäischen AES (Projektkomponente 1) beinhaltet zum einen die Umsetzung des für den Handel im Rahmen des UZK angebotenen vereinfachten Verfahrens. Dadurch werden die Ausfuhren von Waren für europäische Unternehmen erleichtert (z. B die zentrale Zollabwicklung). Zum anderen enthält es die sich aus dem UZK ergebenden Verpflichtungen, Ausfuhren aus dem EU-Zollgebiet besser zu überwachen, um Betrug zu verhindern.

Welche fachlichen Änderungen werden vorgenommen?
Mit der ATLAS-Info 0306/22 wurden die fachlichen Inhalte des Updates detailliert dargestellt. Hier sind nun die wesentlichen Änderungen zusammengefasst.
Ein Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr kann nun nicht mehr nur dann verwendet werden, wenn verladungsrelevante Daten nachgemeldet werden müssen (zwischen Annahme und Überlassung), sondern ab der Version 3.0 auch, wenn die Transportinformationen erst spät festlegbar sind. Die Übermittlung ist aber nur vor der Annahme möglich.
Zur Identifizierung der Ausfuhrvorgänge wird die LRN (Local Reference Number), statt der Bezugsnummer, verpflichtend anzugeben sein. Bei der MRN (Movement Reference Number) war bei der 17. Stelle bisher fest ein „E“ für Export gesetzt. Diese Stelle kann nun die Werte „A“, „B“ oder „E“ annehmen:
- „A“: Nur Ausfuhr (enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten)
- „B“: Ausfuhranmeldungen und summarische Ausgangsmeldung (enthält sicherheitsrelevante Daten)
- „E“: Versendung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten (Art der Anmeldung: Wert „CO“-Unionswaren)
Bei der Art der Anmeldung entfällt der Wert „EU“. Die Werte „CO“ und „EX“ existieren weiterhin. Bei „EX“: Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Gütern außerhalb des Zollgebiets der Union sind auch Länder gelistet, welche bisher dem Wert „EU“ zugeordnet waren.
Für die Art der Ausfuhranmeldung besteht eine neue Systematik. Sie beruht nicht mehr auf einer Buchstaben-Codierung, sondern auf einer Zahlenreihenfolge. Hinter jeder der acht Teilstellen verbirgt sich eine Fachlichkeit:
- Zeitpunkt der Abgabe der Anmeldung (0=vorab, 1=nachträglich, 2=gesammelt)
- Grund (0=ohne, 1=Korrektur, 2=Notfallverfahren, 3=Carnet-ATA)
- Art der Passiven Veredelung (0=keine, 1=zollrechtliche, 2=wirtschaftliche)
- Art der PV-Bewilligung (0=keine, 1=OPO-PV, 2=Antrag auf vereinfachte Bewilligung)
- Art der bewilligten Vereinfachung (0=keine, 1=SDE)
- Ort der Gestellung (0=keiner, 1=Ausfuhrzollstelle, 2=§12(4) AWV, 3=SDE-Bewilligung, 4=CCL-Bewilligung, 9=Ausgangszollstelle)
- Umfang der Anmeldung (Vereinfachung) (0=Standard-Ausfuhranmeldung, 1=Vereinfachte Ausfuhranmeldung)
- Sonderfall (0=keiner, 1=geringwertig, 2=begründet)
Künftig stehen zur Anmeldung neue Beteiligte zur Verfügung:
- der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer
- der Versender
- der Beförderer sowie
- der Lieferketten-Beteiligter.
Neu ist eine differenzierte Anmeldung von Unterlagen – je nach Art des Dokumentes – auf Kopf- und Positionsebene als Unterlage, Sonstiger Verweis oder Transportdokument möglich. Die Vorpapiere können ebenfalls auf den Ebenen „Kopf“ und „Position“ angemeldet werden.
Allerdings wird nun, durch das Hinzukommen der Sonstigen Verweise, fachlich zwischen tatsächlich vorliegenden Unterlagen und Verweise auf allgemein geltende Bestimmungen unterschieden. So ist bspw. weiterhin die Handelsrechnung mit der Codierung N380 bei den Unterlagen zu finden, weil dabei auf das Dokument der Rechnung mit einer bestimmten Rechnungsnummer referenziert wird. Dahingegen ist nun beispielsweise die Codierung Y901, welche besagt, dass eine Dual Use Prüfung erfolgte, diese für negativ befunden wurde, nun unter Sonstigen Verweisen zu finden.
Die detaillierten Änderungen können der ATLAS-Info unter folgendem Link entnommen werden: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2022/info_0306_22.pdf?__blob=publicationFile&v=4
AES 3.0 – alle wichtigen Änderungen im Überblick

AES 2.4 & AES 3.0 Änderung im BEX Ausfuhrportal
Zeitplan der EU – Zeitplan des deutschen Zolls
Nach derzeitiger Planung des deutschen Zolls ist die Zertifizierung für das ATLAS Release 3.0 bis Ende Oktober 2023 möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist es für alle verpflichtend mit der neuen ATLAS Version ihre Ausfuhranmeldungen zu tätigen. Die EU weite Übergangszeit ist derzeit bis Ende November 2023 angesetzt. Nach diesem Stichtag müssen alle Systeme der EU auf ein einheitliches System umgestellt sein.
BEX ist zertifiziert und bereit
Die Softwareanwendung muss für die Verwendung von AES 3.0 zertifiziert sein. Dazu wird die Anwendung auf Herz und Nieren auf die richtige Funktionalität überprüft. Nur zertifizierte Software darf und kann verwendet werden, um Ausfuhranmeldungen beim deutschen Zoll durchzuführen.
Für eine erfolgreiche Zertifizierung müssen zwei Teile durchlaufen werden:
Der erste Teil ist die Prüfung von Daten gegen einen Automaten. Erst wenn all diese Informationen an und vom Zoll richtig auf beiden Seiten ankommen, beginnt die zweite Phase der Zertifizierung. Gemeinsam mit dem Zoll werden dabei verschiedene Fälle, bis hin zu den seltensten Spezialfällen, durchzelebriert und überprüft. Wurde auch diese Phase erfolgreich durchlaufen ist die Anwendung erfolgreich zertifiziert und kann für Ausfuhrvorgänge verwendet werden.
Ab Anfang Oktober 2022 werden wir mit der Zertifizierung Teil 1 beschäftigt sein. Dabei gilt es über 150 Vorgänge händisch in die dafür vorgesehenen Masken einzutragen und diese fehlerfrei an den Zoll zu übermitteln.
Nach derzeitigem Zeitplan werden wir Am 1. März 2023 mit der Umstellung der Systeme auf AES 3.0 beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es keine gravierenden Änderungen geben.
Was bringt mir die Umstellung auf AES 3.0?
Mit dem ATLAS Releas 3.0 kommen eine Menge Veränderungen auf Sie zu. Neben den fachlichen Änderungen wird es auch auf der Oberfläche erhebliche Änderungen geben. Diese beinhalten allerdings in erster Linie Performance Verbesserungen und verbesserte Führung durch das User Interface. Dabei wurde vor allem darauf geachtet, dass häufig aufgetretene Schwierigkeiten nun wesentlich eleganter gelöst sind.
In den kommenden Wochen werden wir detailliert auf Änderungen eingehen, die auf Sie zukommen werden. In regelmäßigen Abständen werden wir auf jeden der kommenden Stolpersteine eingehen.
Quellen:
https://ec.europa.eu/info/index_de
https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html