Sanktionslisten der USA

Das Wichtigste über US-Sanktionen im Überblick

Was sind Sanktionen?

Sanktionen sind Maßnahmen, die zum Beispiel die United Nations oder Länder wie die USA gegenüber Personen, Unternehmen bzw. Organisationen oder ganzen Regionen und Nationen beschließen. Hintergrund sind häufig Verstöße gegen Menschenrechte oder Bedrohungen gegen die nationale Sicherheit. Die Sanktionen werden immer als Sanktionsliste veröffentlicht. Meist sind eine ganze Reihe von Listen mit den jeweiligen Geschäftskontakten und Mitarbeiterlisten abzugleichen.

Welche Arten von Sanktionen verhängen die USA?

Die USA verhängen sowohl Finanzsanktionen als auch Wirtschafts- und Handelssanktionen (Embargos). Besonderheit bei den US-Sanktionen ist die Unterscheidung zwischen primären und sekundären Sanktionen:

  • Primäre Sanktionen: beziehen sich auf US-Personen, US-Güter und US-Transaktionen
  • Sekundäre Sanktionen: beziehen sich auf Personen ohne US-Verbindung, aber mit einer Geschäftsbeziehung zu den Zielen einer primären Sanktion

Beispiele: Wer oder was ist zurzeit in US-Sanktionen gelistet?

Zu den unter US-Sanktionen gelisteten Personen, Unternehmen und Ländern gehören aktuell (Stand Mai 2025) zum Beispiel bestimmte:

  • russische Schattenflotten
  • verschiedene iranische Unternehmen
  • chinesische Forschungseinrichtungen für Quantencomputing
  • mexikanische Drogenkartelle
  • uvm.

Wichtig: Die oben genannten Gruppen und Organisationen sind nur Beispiele. Einen genauen Überblick über die aktuellen Sanktionsziele geben nur die vollständigen, aktuellen Sanktionslisten der USA!

Welche Ziele verfolgen die USA mit ihren Sanktionen?

Bei der Festlegung von Sanktionen stehen in der Regel außenpolitische und sicherheitspolitische Interessen im Fokus. Es geht zum Beispiel darum, Menschenrechtsverletzungen, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Terrorismus und Korruption zu unterbinden.

Welche US-Behörde ist in den USA zuständig für Sanktionen?

In den USA werden Sanktionslisten von verschiedenen öffentlichen Stellen herausgegeben, darunter solche des US-Finanzministeriums, des US-Handelsministeriums und des US-Außenministeriums. Dazu gehören vor allem die folgenden amerikanischen Behörden:

  • Office of Foreign Assets Control (OFAC)
  • Bureau of Industry and Security (BIS)
  • Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)

Haben die Sanktionslisten der USA Relevanz für EU-Unternehmen?

Wann EU-Unternehmen von US-Sanktionen betroffen sind

Unternehmen mit Sitz in der EU müssen bei ihren Geschäftsbeziehungen und Transaktionen die verschiedenen Sanktionslisten der EU im Blick haben. Nur mit einer regelmäßigen, gründlichen Sanktionslistenprüfung lassen sich mögliche Compliance-Verstöße vermeiden. Tatsächlich sind aber auch die Sanktionslisten der USA für sie relevant. Das trifft in zwei Fällen zu:

1) Das Unternehmen hat Verbindungen zu US-Geschäftskontakten und / oder US-Mitarbeitern beziehungsweise zu US-Waren und / oder Transaktionen in US-amerikanischer Währung.

2) Das Unternehmen betreibt Geschäfte mit oder führt Transaktionen mit von primären US-Sanktionen betroffenen Entitäten aus. Dann greifen die sekundären US-Sanktionen.

Zu Fall 2) wichtig zu beachten

Die Europäische Union hat 1996 die EU Blockadeverordnung EG NR. 2271/96 erlassen, die Unternehmer in der Europäischen Zollunion vor der rechtlichen Wirkung extraterritorialer Sanktionen (also beispielsweise den US-Sanktionen aus Fall 2) auf EU-Boden schützt – nicht aber vor den US-Sanktionen selbst. Die Sanktionslisten der USA sollten deshalb ebenfalls im Auge behalten werden – ganz besonders, sobald ein direkter Kontakt zu US-Gütern, -Zahlungen, -Personen und -Organisationen besteht. Denn grundsätzlich ahnden die USA Verstöße gegen ihre Sanktionslisten mit hohen Bußgeldern und weiteren Sanktionen.

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Welche US-Sanktionslisten gibt es?

Ein Kurzüberblick zu aktuellen Sanktionslisten der USA und deren Auswirkungen (Stand: Mai 2025): 

Specially Designated Nationals and Blocked Persons List (SDN List)

Die OFAC-Liste Specially Designated Nationals und Blocked Persons List (SDN List) ist einer der wichtigsten US-Sanktionslisten und enthält entscheidende Finanzsanktionen.

  • Herausgeber: Office of Foreign Assets Control (OFAC), US Department of Treasury
  • sanktioniert: Unternehmen und Personen, Organisationen sowie Schiffe und Flugzeuge
  • Fokus: Terrorismus, Cyberkriminalität, Geldwäsche
  • Maßnahmen: Einfrieren von Vermögenswerten, Verbot von Transaktionen und Investitionen
  • Link: SDN List als Download oder OFAC Sanctions List Search Tool

 

OFAC Consolidated Sanctions List (CSL)

Mit der Consolidated Sanctions List (CSL) bietet das OFAC eine Übersicht zu allen vom OFAC herausgegebenen Sanktionslisten, die nicht zur SDN List gehören (Non-SDN Lists). Dazu gehören:

  • Sectoral Sanctions Identifications List (SSI List)
  • Foreign Sanctions Evadors List (FSE List)
  • Non-SDN Palestinian Legislative Council List
  • Non-SDN Iran Sanctions Act List (NS-ISA List)
  • List of Foreign Financial Institutions Subject to Correspondent Account or Payable-Through Account Sanctions (CAPTA List)
  • Non-SDN Menu-Based Sanctions List (NS-MBS List)
  • Non-SDN Menu-Based Sanctions List (NS-CMIC List)

Ein Überblick zu den wichtigsten Fakten über die Konsolidierte OFAC-Liste:

  • Herausgeber: Office of Foreign Assets Control (OFAC), US Department of Treasury
  • sanktioniert: variiert je nach Sanktionsliste (z.B. Foreign Sanctions Evaders)
  • Fokus: jeweils bestimmte sanktionierte Länder oder Bereiche
  • Maßnahmen: Beschränkungen für den Export bestimmter Güter
  • Link: Consolidated Non-SDN List als Download oder OFAC Sanctions List Search Tool

 

Entity List

  • Herausgeber: Bureau of Industry and Security (BIS), US-Handelsministerium
  • Sanktioniert / belegt mit Exportkontrollen: ausländische Unternehmen und Forschungseinrichtungen
  • Fokus: Militär-, 5G-, KI-Technologien
  • Maßnahmen: Genehmigungspflichten für den Export
  • Link: als PDF-Dokument oder Online-Übersicht

 

Denied Persons List

  • Herausgeber: Bureau of Industry and Security (BIS), US-Handelsministerium
  • sanktioniert: Personen und Unternehmen
  • Fokus: Sanktionen u.a. wegen unerlaubter Weitergabe von US-Technologien
  • Maßnahmen: Exportverbot
  • Link: DPL als Online-Übersicht

 

Unverified List (UVL)

  • Herausgeber: Bureau of Industry and Security (BIS), US-Handelsministerium
  • sanktioniert: Personen und Unternehmen
  • Fokus: bei sanktionierten Entitäten keine Endverwendungsüberprüfung bei Exporten umsetzbar
  • Maßnahmen: keine Lizenzausnahmen für den Export von Artikeln, die den Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, an die sanktionierten Entitäten
  • Link: UVL als Online-Übersicht

 

Debarred Parties List

  • Herausgeber: Directorate of Defense Trade Controls (DDTC), US-Außenministerium
  • sanktioniert: Personen und Unternehmen
  • Fokus: Entitäten sanktioniert wegen Verstoß gegen US-Regelungen zum Waffenhandel (Exportkontrolle von Rüstungsgütern)
  • Maßnahmen: keine US-Rüstungsexporte
  • Link: Online-Ansicht und Download-Möglichkeiten

Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX arbeite ich vor allem im Bereich Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.