Ende der 150-Euro-Zollfreigrenze – der neue EU-Pauschalzoll

Wer kennt es nicht: Ein Klick bei Temu, Shein oder AliExpress, ein paar Tage warten – und das Päckchen landet portofrei und zollfrei vor der Haustür. Diese Ära ist vorbei. Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die Europäische Union erstmals Zölle auf Kleinsendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter 150 Euro. Was das konkret bedeutet, welche nationalen Sonderregelungen hinzukommen und worauf Unternehmen jetzt achten müssen – ein Überblick.

Hintergrund: Warum fällt die Freigrenze?

Die bisherige Zollbefreiung für Kleinsendungen war ursprünglich für den klassischen Reiseverkehr und gelegentliche Privatgeschenke gedacht – nicht für den industriellen Massenversand von Millionen Paketen täglich. Der explosionsartige Wachstum des grenzüberschreitenden E-Commerce, insbesondere aus Asien, hat die Regelung faktisch ausgehöhlt und europäischen Händlern einen erheblichen Wettbewerbsnachteil beschert.

Der neue EU-Pauschalzoll: 3 Euro pro Position

Mit der Verordnung (EU) 2026/382 hat der Rat der Europäischen Union die bisherige Zollbefreiungsverordnung geändert. Die seit Jahrzehnten geltende Freigrenze von 150 Euro entfällt ersatzlos. An ihre Stelle tritt ein pauschaler Zoll von 3 Euro – pro angemeldeter Warenposition in der Zollanmeldung.

Praxisbeispiel: Wer zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen in einem Paket bestellt, zahlt nicht einmal 3 Euro – sondern 9 Euro, da es sich um drei verschiedene Warenkategorien (Tarifpositionen) handelt. Der Zoll fällt je deklarierter Warenposition an, nicht je Sendung.

Grundvoraussetzung für die Anwendung des neuen Zollsatzes ist, dass es sich um einen Fernverkauf im Sinne der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie handelt – also um einen B2C-Verkauf, bei dem sich die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs außerhalb der EU befunden hat.

IOSS bleibt das zentrale Instrument

Für die praktische Abwicklung bleibt der Import One Stop Shop (IOSS) das Kerninstrument. Bei Inanspruchnahme des IOSS-Verfahrens ist der Anmelder die Person, die die Sonderregelung nutzt – oder deren indirekter Vertreter. Wichtig: Der Empfänger (Einführer) oder Dritte können in diesen Fällen nicht als Anmelder auftreten.

In Deutschland wird der Pauschalzoll sowohl über ATLAS IMPOST als auch über ATLAS Zollbehandlung transaktionsbezogen erhoben. Für die Entrichtung ist ein laufender Zahlungsaufschub nach Art. 110 b) Unionszollkodex erforderlich.

Handlungsbedarf: Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2026 im Fernabsatzverkehr tätig sind oder werden wollen, sollten frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Betriebs- oder Aufschub-Hauptzollamt aufnehmen, Zollbewilligungen prüfen und Referenzbeträge für Gesamtsicherheiten anpassen.

Ab November 2026: Produktidentifikatoren und Handling Fee

Die Reform geht über den Pauschalzoll hinaus. Spätestens ab November 2026 sollen Identifikationsmerkmale zu den angemeldeten Produkten angegeben werden. Die überarbeitete Delegierte Verordnung definiert dabei:

  • Product Identifier: Ein alphanumerischer Code am Produkt oder der Verpackung zur Rückverfolgung über die Lieferkette
  • Merchant Product Identifier: Ermöglicht die Zuordnung zu einem Online-Händler oder einer Plattform
  • Standardised / Non-standardised Manufacturer Product Identifier: Zur Zuordnung zu Hersteller oder Lieferanten

Zusätzlich ist ab November eine einheitliche EU-Bearbeitungsgebühr (Handling Fee) geplant – deren genaue Ausgestaltung in der überarbeiteten Delegierten Verordnung noch nicht abschließend geregelt ist.

Nationale Paketabgaben: Ein Flickenteppich in Europa

Noch bevor die EU-weite Regelung griff, haben einzelne Mitgliedstaaten eigene nationale Gebühren eingeführt – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen:

  • Frankreich erhebt seit dem 1. März 2026 die sogenannte Taxe Petit Colis (TPC) auf alle postalisch importierten Kleinsendungen unter 150 Euro. Die Gebühr beträgt 2 Euro pro deklariertem Warenartikel nach Zolltarifnummer. Zwei Hosen und drei Hemden zählen als zwei Artikel (4 Euro); vier Hosen hingegen als ein Artikel (2 Euro). Die TPC gilt bis zur Einführung der europäischen Handling Fee.
  • Rumänien erhebt seit Januar 2026 eine Gebühr von 25 Rumänischen Leu (etwa 5 Euro) pro Sendung auf Pakete, die Handelswaren enthalten.
  • Italien erhob ab 1. Januar 2026 eine Gebühr von 2 Euro pro postalische Warensendung, setzte diese jedoch per Mitteilung des italienischen Finanzministeriums am 12. März 2026 wieder aus.
  • Belgien, Niederlande und Luxemburg wollten eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Deklarationszeile erheben, haben von diesem Vorhaben aber wieder Abstand genommen.
  • Österreich hat im Rahmen des 39. Ministerrats am 28. Januar 2026 die Einführung einer nationalen Paketabgabe von 2 Euro für Sendungen aus Drittstaaten angekündigt. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) fordert jedoch, dieses Vorhaben zu stoppen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

 

Übersicht über die nationalen Paketabgaben in der EU

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze verändert die Kostenstruktur des grenzüberschreitenden E-Commerce grundlegend. Plattformen wie Temu oder Shein, deren Geschäftsmodell auf zollfreien Kleinsendungen basierte, stehen vor erheblichem Anpassungsdruck.

Checkliste für Unternehmen im Import:

  • Zollbewilligungen prüfen und ggf. neu beantragen
  • Referenzbeträge für Gesamtsicherheiten anpassen
  • IOSS-Registrierung sicherstellen
  • AEO-Status prüfen (reduzierte Sicherheitsleistungen möglich)
  • IT-Systeme für Produktidentifikatoren vorbereiten (ab November 2026)

Für Verbraucher gilt: Günstige Direktimporte aus China oder anderen Drittstaaten werden teurer – je nach Warenzusammenstellung spürbar.

Fazit

Europa zieht die Zollschraube an – und das mit System. Der pauschale 3-Euro-Zoll ab Juli 2026 ist erst der Anfang: Mit der geplanten Handling Fee und den Produktidentifikatoren entsteht ein umfassendes Kontrollsystem für den E-Commerce-Import. Wer im grenzüberschreitenden Handel tätig ist, sollte die Entwicklungen genau verfolgen – die Regelungen werden aktuell noch auf EU-Ebene finalisiert.


Quellen:
Deutscher Zoll – Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze

AEB Community – Kleinsendungen: EU-Maßnahmen und nationale Paketabgaben

EU-Rat – Zölle auf kleine Pakete ab 1. Juli 2026

IHK Magdeburg – Kleinsendungen aus Drittstaaten

Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX arbeite ich vor allem im Bereich Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.