Sie möchten Waren international über den Straßenweg transportieren? Dann können Sie unter Umständen von einem vereinfachten Zollverfahren und Einsparungen der Zollabgaben profitieren. Dafür sorgt das Carnet TIR – ein Zolldokument, das in Ländern des TIR-Übereinkommens gültig ist. Wir erklären, was es mit dem Carnet TIR auf sich hat und zeigen, wie Sie selbst ein Carnet TIR erhalten
Carnet TIR: praktisches Dokument für den grenzüberschreitenden Warenverkehr
Das Carnet TIR ist ein Zolldokument, das für ein besonderes Zollverfahren verwendet werden kann: das TIR-Verfahren. „TIR” steht für „Transport Internationaux Routiers”. Durch das Wegfallen einiger Formalitäten entsteht hierbei eine Erleichterung des multilateralen Warenverkehrs.
Der Hintergrund: Werden Waren beispielsweise aus dem Zollgebiet der Union transportiert, müssen Exporteure ihre Güter stets über den Zoll versenden. Sie müssen ihre Ware zur Kontrolle den verschiedenen Zollstellen vorführen. Dann ist auch eine Zahlung der Zölle und Steuern im Zielland nötig. Beim internationalen Warentransport mit Carnet TIR jedoch sind für die Dauer des Transports keine Zollabgaben zu leisten.
Allerdings gelten wichtige Bedingungen für die Verwendung eines Carnet TIR-Verfahrens. Zum einen ist das TIR-Verfahren nur in Ländern anwendbar, die Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens sind. Zum anderen ist es für Warentransporte mithilfe von Straßenfahrzeugen bestimmt – andere Transportwege sind ausgeschlossen.
Das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport „TIR” legt fünf Säulen fest:
- Zulassung:
Sowohl die Versender als auch die Verbände, welche die Bürgschaft für Versender übernehmen, müssen für das Carnet TIR-Verfahren zugelassen sein. Für die Freigabe durch die Zollbehörde sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.
- Bürgschaft und Zollsicherheit:
Bei einer Beförderung über das TIR-Verfahren geht jede Vertragspartei ein Risiko ein, da sie auf die üblichen Zollkontrollen und -abgaben verzichten. Deshalb ist für beim TIR-Verfahren stets ein Verband involviert, der die Bürgschaft für mögliche Zollschulden übernimmt, sollte sich das Carnet TIR-Verfahren nachträglich als unzulässig erweisen. Sollte dieser Fall eintreten, zahlen die Verbände den Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens im Rahmen der Sicherheitsleistung maximal 100.000 Euro aus.
- Carnet TIR:
Bei Warentransporten im TIR-Verfahren muss das Fahrzeug ein bestimmtes Zolldokument, ein sogenanntes Carnet TIR, begleiten. An jeder durchfahrenen Zollstelle ist das Carnet TIR vorzuführen: der Abgangszollstelle im Abgangsland, den Durchgangszollstellen in den durchfahrenen Ländern sowie der Bestimmungszollstelle im Zielland der Sendung.
- Zollsicherung:
In den meisten Fällen müssen die TIR-Waren unter Zollverschluss befördert werden, das heißt, sie werden beispielsweise verplombt. Die Versiegelung soll vor Betrug und damit der Ungültigmachung des Verfahrens schützen.
- Verzicht auf weitere Zollkontrollen:
Da der Güterverkehr im TIR-Verfahren nur mit einem mitgeführten Carnet TIR-Dokument sowie in den meisten Fällen unter einer Warensicherung erfolgt, entfallen an den Zollstellen in den Transitländern (Durchgangszollstellen) erneute Kontrollen und Abgaben.
Was ist ein Carnet TIR?
Das Carnet TIR im engeren Sinne beschreibt das Zolldokument, welches eine internationale Warensendung im TIR-Verfahren stets begleiten muss. Es dient als Nachweis und Protokollmöglichkeit. Jedes Heft ist nur für einen einzelnen Warentransport gültig. Es beinhaltet:
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- zwei Umschlagblätter
- ein gelbes Blatt
- Trennabschnitte für alle Zollstellen, durch die die Ware befördert wird
- gelbes Protokollblatt
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Achtung: Bei Transportstreckenabschnitten innerhalb der Europäischen Union müssen die Informationen aus dem Carnet TIR auch elektronisch weitergeleitet werden.
Hinweis: Noch wird das Carnet TIR vorrangig in Papierform ausgestellt. Ein digitales System, welches das TIR-Verfahren unterstützen soll (eTIR System), wird jedoch entwickelt. Laut aktuellem Stand wird dieses frühestens im Jahr 2025 nutzbar sein.
Wie läuft das Versandverfahren mit Carnet TIR ab?
Möchten Sie Ihre Ware mithilfe eines Carnets TIR versenden, müssen Sie sich genau an den vorgeschriebenen Verfahrensablauf und die entsprechenden Zeiträume halten. Bei Verstößen ist nämlich mit Strafen zu rechnen. Außerdem werden Sie wahrscheinlich das TIR-Verfahren zukünftig nicht mehr nutzen können.
Wie funktioniert also der Versand mit einem Carnet TIR? Zunächst müssen Exporteure ein Carnet TIR beantragen (vgl. nächster Abschnitt). Dann müssen sie die Güter dem Zoll im Abgangsland vorführen. Hier wird eine umfangreiche Kontrolle und Nämlichkeitssicherung durchgeführt: Die Zollbeamten prüfen, ob die Zolldokumente korrekt und zutreffend sind. Außerdem begutachten sie die zollrechtliche Zulässigkeit des Transportfahrzeugs beziehungsweise Behälters (Verschlusssicherheit), checken die benötigte Zulassungstafel am Fahrzeug und sorgen für Zollverschlüsse. Darüber hinaus erstellt die Zollstelle ein Versandbegleitdokument und führt die Vorab-Ankunftsanzeige durch. Hierbei werden Zollinformationen über den Transport digital an die Bestimmungszollstelle gesendet. Die Abgangszollstelle eröffnet dann offiziell das TIR-Verfahren.
Danach kann die Ware Richtung Zielland transportiert werden. Allerdings ist in jedem Transit- beziehungsweise Durchfuhrland der jeweiligen Zollstelle das Carnet TIR vorzuführen. Während der ganzen Transportzeit müssen die Waren im Übrigen unter Zollverschluss befördert werden. Sollte es zum Beispiel zu einem Unfall kommen, durch den die Ware umgeladen werden muss, ist dafür die Aufsicht durch eine Zollbehörde nötig (außer in sicherheitskritischen und damit dringlichen Fällen).
Im Zielland angekommen, prüft die Bestimmungszollstelle das Carnet TIR und bestätigt die Ankunft der Waren. Die Ankunftsanzeige wird mit Informationen über die Kontrolle an die Abgangszollstelle gesendet. Die Zollbehörde zieht außerdem Teile des Carnets sowie das Versandbegleitdokument ein. Damit ist das Carnet TIR-Verfahren beendet.
Unter welchen Voraussetzungen kann man Carnets TIR nutzen?
Beförderer müssen für das Carnet TIR-Verfahren zugelassen sein und verschiedene Vorschriften erfüllen – zum Beispiel hinsichtlich des Transportfahrzeugs und seiner Kennzeichnung. Aber auch das befördernde Unternehmen selbst wird vor der Ausstellung eines Carnets TIR genau unter die Lupe genommen. Man möchte sicherstellen, dass Beförderer das Verfahren innerhalb der rechtlichen Regeln durchführen, um das Risiko bis zu den Bestimmungszollstellen zu mindern. Vergangene Steuervergehen zum Beispiel können die Zulassung zum TIR-Verfahren verhindern. Bedingung ist außerdem eine Bankbürgschaft. Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen für das Carnet TIR-Zollverfahren bietet beispielsweise die BGL-Webseite.
Wie erhält man ein Carnet TIR?
Sie möchten ein Carnet TIR beantragen? Die allgemeine Zuständigkeit für das TIR-Verfahren liegt bei der Internationalen Straßentransportunion (International Road Transport Union, kurz IRU) in der Schweiz. De facto wird das Zolldokument jedoch jeweils von einer nationalen Stelle ausgehändigt. Welche das ist, variiert also von Vertragspartei zu Vertragspartei. In Deutschland gibt es zwei Anlaufstellen für die Carnet TIR-Beantragung:
Allgemeine Grundlagen und Informationen zu einer weiterführenden Verfahrensvereinfachung können Sie auf der Webseite des Zolls nachlesen.

