Die präferenzielle Ursprungseigenschaft entscheidet darüber, ob Ihr Produkt im Ausland zu reduzierten Zollsätzen importiert werden kann. Mit der Präferenzkalkulation prüfen Sie, ob Ihre Ware präferenzberechtigt ist. Dieser Beitrag zeigt, welche Regeln und Daten dafür nötig sind und wie die Berechnung funktioniert. Außerdem finden Sie hier kostenlose Excel-Vorlagen zur Präferenzkalkulation und weitere hilfreiche Ressourcen.
Kostenlose Excel-Vorlagen zur Präferenzkalkulation
Vorlage zur Präferenzkalkulation
ab Excel 2007
Vorlage zur Präferenzkalkulation
Excel 97-2003
Was ist eine Präferenzkalkulation – und warum betrifft sie Ihr Unternehmen?
Eine Präferenzkalkulation entscheidet darüber, ob Ihr Produkt beim Export von Zollvergünstigungen profitieren kann. Dieser Vorteil ist für viele Unternehmen ein relevanter Wettbewerbsfaktor — besonders, wenn Sie in Länder exportieren, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Die wichtigsten Fragen zum Thema Warenursprung und Präferenzkalkulation beantwortet:
Was ist eine Präferenzkalkulation?
Die Präferenzkalkulation ist ein Berechnungsverfahren, mit dem Sie feststellen, ob ein Produkt die Voraussetzungen für einen präferenziellen Warenursprung erfüllt. Das Ergebnis zeigt, ob Sie oder Ihr Kunde beim Import in ein Drittland mit EU-Freihandelsabkommen bei den Zollabgaben sparen können. Grundlage für die Ermittlung einer möglichen Zollpräferenz sind die bei der Warenproduktion / -verarbeitung eingesetzten Vormaterialien, deren Ursprung sowie die jeweiligen Verarbeitungsregeln des relevanten Abkommens.
Was sind Zollpräferenzen?
Zollpräferenzen sind Vergünstigungen wie reduzierte oder vollständig entfallende Zölle. Sie gelten, wenn eine Ware im Sinne eines Handelsabkommens ausreichend be- oder verarbeitet wurde. Diese Vorteile entstehen ausschließlich auf Basis vertraglich festgelegter Ursprungskriterien zwischen der EU und dem jeweiligen Partnerland.
Was ist ein präferenzieller Warenursprung?
Ein präferenzieller Warenursprung bedeutet, dass die Herkunft einer Ware oder der Ort ihrer hauptsächlichen Verarbeitung im Rahmen eines EU-Handelsabkommens als „präferiert“ für den Handel zwischen den Partnerländern definiert wird. Der Import von Waren mit einem solchen „präferierten“ Ursprung wird durch Zollvergünstigungen gefördert.
Ein präferenzieller Ursprung liegt vor, wenn die Ware entweder vollständig in einem Vertragsstaat hergestellt oder dort in ausreichendem Maß verarbeitet wurde. Welche Verarbeitungsschritte anerkannt werden, definieren die sogenannten Listenregeln. Sie unterscheiden sich je nach Produkt und Partnerland.
Lohnt es sich, Zollpräferenzen zu kalkulieren und nutzen?
Ja, Zollpräferenzen zu berechnen und geltend zu machen, hat entscheidende Vorteile für alle beteiligten Unternehmen:
- Zollersparnis beim Kunden: Produkte lassen sich im Ausland häufig günstiger anbieten.
- Stärkere Marktposition: Präferenzberechtigte Waren sind international konkurrenzfähiger.
- Preisvorteile im Einkauf: Lieferanten mit Präferenzstatus ermöglichen günstigere Importkonditionen.
- Rechtssicherheit im Export: Viele Geschäftspartner verlangen den Nachweis zur Präferenz.
Für wen ist das Thema Präferenzkalkulation relevant?
Die Prüfung auf mögliche Warenpräferenzen lohnt sich für nahezu alle produzierenden oder international handelnden Unternehmen, sofern für die entsprechenden Waren grundsätzlich Präferenzabkommen existieren. Mit einer individuellen Präferenzkalkulation können sie dann bestimmen, ob auch für ihre Ware konkret bei einem Import Zollvergünstigungen genutzt werden können.
Wann ist eine Präferenzkalkulation sinnvoll?
Ob eine Präferenzkalkulation sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Ihre Ware in einem EU-Präferenzabkommen mit dem Importland gelistet ist und ob Sie alle Nachweise haben, die für die Berechnung nötig sind. Denn grundsätzlich gilt: Nur wenn ein Abkommen aktiv und auf Ihr Produkt anwendbar ist, kann eine Präferenzkalkulation zu einem Vorteil führen.
Welche Zollabkommen sind also relevant?
Die EU hat Handelsabkommen mit zahlreichen Partnerländern abgeschlossen, die beim Import bestimmter Waren reduzierte oder entfallende Zollabgaben vorsehen. Welche das sind, erfahren Sie in unserer Übersicht der aktuellen EU-Freihandelsabkommen.
Für jedes Abkommen gelten individuelle Regeln zu Verarbeitungsstufen, Toleranzen und Wertanteilen.
Präferenzen kalkulieren mit BEX-Vorlage – so geht’s
Auf welcher Basis wird berechnet, ob eine Ware präferenzberechtigt ist?
Die Präferenzberechtigung kann anhand der jeweiligen Listenregeln (also Anforderungen an die Ware) im Handelsabkommen bestimmt werden. Diese Bedingungen folgen einer von drei grundlegenden Methoden, die im Abkommen individualisiert sind. Die drei möglichen Prinzipien hinter den Listenregeln sind:
- Positionswechsel: Die Tarifnummer des Produkts muss sich durch die Verarbeitung ändern.
- Spezifische Verarbeitungsschritte: Bestimmte Fertigungsprozesse müssen erfolgt sein.
- Wertschöpfungsregeln: Ein maximaler Anteil nicht-präferenzberechtigter Materialien darf nicht überschritten werden. → Das ist die Methode, die in den EU-Handelsabkommen am häufigsten angewandt wird.
Was brauche ich für eine korrekte Berechnung der Zollpräferenz?
Eine Präferenzkalkulation erfordert, das folgende Dokumente und Informationen vorliegen:
- Stücklisten: Listen mit allen Materialien und Teilen, aus denen die zu prüfende Ware entstanden ist
- Lieferantenerklärung (LE / LLE): Dokument vom Lieferant, das die Herkunft der Ware beschreibt
- Einkaufspreise der Vormaterialien: wieviel die verbauten / verwendeten Materialien und Teile gekostet haben
- Zolltarifnummer: Code aus dem EU-Zolltarif, der das Endprodukt beschreibt
- Ab-Werk-Preis des Endprodukts: für wieviel das Endprodukt an Ihren Kunden verkauft wird.
Hinweis: Diese Informationen sind hilfreich zur Hand zu haben, unabhängig davon, ob das Handelsabkommen Präferenzen aufgrund von Positionswechseln (veränderter Zolltarifnummer), spezifischen Verarbeitungsschritten (bestimmten Veränderungen an der Ware) oder Wertschöpfungsregeln (maximaler Anteil nicht-präferenzberechtigter Vormaterialien) berechnet. Denn Informationen wie die Preise sind spätestens dann nötig, wenn Sie die möglichen Zollersparnisse am Ende konkret berechnen möchten.
Anleitung: Wie führe ich eine Präferenzkalkulation manuell durch?
Schritt 1: Prüfen Sie, ob es ein Handelsabkommen zwischen der EU und dem Zielland gibt. Dazu können Sie die EU-Anwendung Access2Markets nutzen.
Schritt 2: Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen und Infos. Recherchieren Sie außerdem die korrekte Zolltarifnummer für das Endprodukt. Eine Anleitung finden Sie im kostenlosen BEX Leitfaden zur Zolltarifierung.
Schritt 3: Schauen Sie nach, welche Listenregeln (also Bedingungen zur Präferenzberechtigung) für das jeweilige Handelsabkommen gelten: ein Wechsel der Zolltarifnummer, bestimmte Schritte bei der Warenverarbeitung oder ein prozentuales Maximum an nicht-präferenzberechtigten Vormaterialien?
Schritt 4: Prüfen Sie, ob Ihre Ware die Bedingungen für eine Präferenzberechtigung erfüllt. Je nach Abkommen müssen Sie dazu die Zolltarifnummer der Einzelteile mit der des Endprodukts vergleichen, die durchgeführten Produktionsschritte mit den Voraussetzungen im Abkommen abgleichen oder berechnen, wie viel Prozent der Ware aus Nicht-EU-Ländern stammt. Dafür können Sie unsere Excel-Vorlage nutzen. Rechnen Sie am besten mit den pessimistischsten Zahlen, um bei der Einschätzung der Präferenzberechtigung z.B. mögliche Preisschwankungen auszugleichen (Worst-Case-Methode).
Schritt 5: Halten Sie das Ergebnis Ihrer Berechnung schriftlich fest und archivieren Sie die Unterlagen – am besten für 10 Jahre.
Vorlage zur Präferenzkalkulation kostenlos downloaden
Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zur Berechnung Ihrer Präferenzkalkulation zusammengestellt. Sie eignet sich für Abkommen, die Prozentregeln (Wertschöpfungsregeln) zur Präferenzkalkulation voraussetzen. Das Dokument besteht aus 3 Seiten:
- Seite 1: Arbeitsanweisungen, Materialinformationen, Produktinformationen, Kalkulation und das Präferenzergebnis
- Seite 2: Übersicht der gültigen Nachweise Ihrer Lieferanten
- Seite 3: Anleitung zu Änderungsmöglichkeiten sowie allgemeine Informationen
Sie können in der Kopfzeile die hinterlegte Musteranschrift (Lieferanten AG…) mit Ihrer eignen Firmenanschrift ersetzen sowie Ihr Firmenlogo einfügen.
Geben Sie hier einfach Ihre E-Mail-Adresse an, um die Excel-Datei anzufordern. Sie können das Dokument dann ohne Einschränkung nutzen und speichern.
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