Was ist ein Ursprungszeugnis?
Ein Ursprungszeugnis (UZ) ist ein Warenbegleitpapier, das den nichtpräferenziellen Ursprung Ihrer Waren/Teile bescheinigt. Es wird neben anderen Dokumenten, die Informationen zu Ihrer Ware enthalten, wie z. B. der EUR.1, der A.TR etc. Ihren Waren bei der Sendung beigelegt.
Es wird als öffentliche Urkunde angesehen. Abhängig von den Importvorschriften des Empfangslandes, wird ein Ursprungszeugnis (UZ) ausgestellt oder nicht. Dem entsprechend, kann es in jeder Amtssprache der EU ausgestellt werden.
Es gibt drei Varianten von Ursprungszeugnissen: das Original, den Antrag auf Ausstellung und die Durchschrift (Kopie). Für jede Warensendung gibt es nur ein Original. Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt, wenn das Ursprungszeugnisformular korrekt ausgefüllt wurde. Die IHK kann eine Ausstellung auch ablehnen, wenn die Angaben überprüft wurden und sich als unvollständig oder falsch herausstellen. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Ursprungszeugnisses ohne Zustimmung der IHK wird als Urkundenfälschung gewertet.
Wie beantrage ich ein Ursprungszeugnis?
Der Antrag eines Ursprungzeugnisses erfolgt in Deutschland bei der zuständigen IHK des jeweiligen Unternehmens. Jeder Antragssteller muss seinen Firmen- oder Wohnsitz in dem örtlich zuständigen IHK-Bezirk haben. Diese prüft die im Antragsformular angegebenen Daten und stellt bei Richtigkeit das verifizierte und gestempelte Ursprungszeugnis zur Verfügung.
Ein Antrag auf ein Ursprungszeugnis kann auf zwei Arten erfolgen, die beide von der IHK anerkannt werden:
- Papier: Sie können einen Antrag in Papierform an die IHK stellen. Hierfür benötigen Sie das Antragsformular (besteht aus Original, Antrag auf Ausstellung und ggf. Durchschlag).In dieses Formular tragen Sie alle relevanten Daten ein und reichen es anschließend per Post oder persönlich bei der IHK ein.
- Elektronisch: Seit 2002 besteht auch die Möglichkeit Ihren Antrag direkt elektronisch bei der IHK einzureichen, seit Oktober 2019 ist dieser elektronische Antrag über eine Webanwendung noch einfacher umsetzbar.
Wofür wird ein Ursprungszeugnis benötigt?
Ein Ursprungszeugnis ist ein Warenbegleitpapier und beweist eindeutig den handelspolitischen Ursprung bestimmter Waren. Es wird als öffentliche Urkunde angesehen. Abhängig von den Importvorschriften des Empfangslandes, wird ein Ursprungszeugnis ausgestellt oder nicht. Dem entsprechend, kann es in jeder Amtssprache der EU ausgestellt werden.
Wie wird ein Ursprungszeugnis ausgestellt?
In Deutschland wird ein Ursprungszeugnis von einer unabhängigen Stelle erstellt, wie den Industrie- und Handelskammern. Jeder Antragssteller muss seinen Firmen- oder Wohnsitz in dem örtlich zuständigen IHK-Bezirk haben.
Es gibt drei Varianten von Ursprungszeugnissen: das Original, den Antrag auf Ausstellung und die Durchschrift (Kopie). Für jede Warensendung gibt es nur ein Original. Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt, wenn das Ursprungszeugnisformular korrekt ausgefüllt wurde. Die IHK kann eine Ausstellung auch ablehnen, wenn die Angaben überprüft wurden und sich als unvollständig oder falsch herausstellen. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Ursprungszeugnisses ohne Zustimmung der IHK wird als Urkundenfälschung gewertet.
Wie ist ein Ursprungszeugnis aufgebaut?
Alle drei Varianten eines Ursprungszeugnisses bestehen aus acht Hauptfeldern, im Antrag kommt noch ein neuntes hinzu. In der oberen, rechten Ecke ist bei jeder Variante die entsprechende Bezeichnung (Original, Durchschrift, Antrag auf Ausstellung) und die Seriennummer angegeben. Darunter stehen die Angaben „Europäische Gemeinschaft“ und „Ursprungszeugnis“. Bei Durchschrift und Original wird dies auf Englisch, Französisch und Spanisch übersetzt.
Pflichtangaben bei einem Ursprungszeugnis/Welche Angaben werden benötigt?
Im Folgenden werden die notwendigen Daten pro Feld aufgeführt.
Feld 1:
- vollständige Firmierung, wie im Handelsregister eingetragen
- Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts: ausgeschriebener Vor- und Zuname
- Fantasienamen sind nur nach korrekter Firmierung zulässig
- ein ausländischer Auftraggeber kann hier genannt werden, mit Angabe des Vertragsverhältnisses (z.B.: „on behalf of …/as agent for …“)
Feld 2:
- vollständige Anschrift des Empfängers
- unbekannter Empfänger oder dieser möchte nicht genannt werden: „an Order“ und Empfangsland
- Mindestangabe: Zielland
Feld 3:
- Angabe der offiziellen Bezeichnung des Ursprungslandes
- Liste der offiziellen Länderbezeichnungen bei Downloads der IHK
Feld 4:
- freiwillige Angabe über die Beförderungsart (z.B.: Luftfracht, LKW etc.)
Feld 5:
- freiwillige Bemerkungen (z.B.: Rechnungsnummer, L/C-Nummer, Auftragsnummer etc.)
- weiterführende Angaben sollten vorher mit der IHK besprochen werden
Feld 6:
- Warenbezeichnung/-beschreibung, muss verständlich sein und Identifikation der Ware ermöglichen
- weitere Angaben: Artikelnummer, Typ- oder Seriennummer, Anzahl und Art der Packstücke, sowie deren Markierung
Feld 7:
- Angaben zur Ware (z.B.: Brutto- und Nettogewicht, Stückzahl, Liter, Meter etc.)
- Mengenangaben können in geeigneten Maßeinheiten erfolgen
Feld 8 (nur im Antrag ausfüllen):
- Erklärung, ob Ware im eigenen Betrieb in Deutschland oder in einem anderen Betrieb hergestellt wurde
- bei mehreren Waren: Zuordnung muss eindeutig sein
- Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Feld 9 (nur im Antrag vorhanden):
- muss nur ausgefüllt werden, wenn Antragsteller und Absender nicht identisch sind
- Antragsteller muss seinen Sitz in dem zuständigen Bezirk der IHK haben und benötigt eine Vollmacht des Absenders
- Absender muss in der EU ansässig sein
Rückseite:
- spezielle Erklärungen, die von Empfangsland oder Kunde gefordert werden (müssen auf allen drei Ausfertigungen angegeben werden)
- Unterschrift des Antragstellers
Es gibt zwei Wege Ihre Daten in das elektronische Formular einzupflegen.
- Manuell: Hierbei tragen Sie alle nötigen Daten direkt in das Onlineformular ein und übermitteln Ihre Daten anschließend direkt elektronisch an den Zoll.
- XML-Import: Hierbei importieren Sie Ihre Daten aus einem vorher generierten XML-Dokument direkt in das Onlineformular und passen nur noch etwaige Fehler an oder ergänzen fehlende Informationen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein elektronisches Ursprungszeugnis zu beantragen?
Damit Sie Ihr Ursprungszeugnis elektronisch beantragen können, ist es für die IHK unumgänglich, eine korrekte Verifizierung Ihrer Person/Ihres Unternehmens zu gewährleisten. Aus diesem Grund müssen Sie der IHK Ihr Interesse an der elektronischen Antragstellung mitteilen und Ihr Unternehmen einer Prüfung bezüglich der bestehenden Ursprungsdokumentation unterziehen lassen. Sieht die IHK hierbei keine Probleme, benennen Sie eine Ansprechperson, die Ihr Unternehmen gegenüber der IHK vertritt und melden diese an. Hierfür steht ein Formular auf der Website der IHK zur Verfügung.
Sobald die Ansprechperson genehmigt wurde, erhält sie einen Code für die Anmeldung im elektronischen Anmeldeportal. Innerhalb dieses Portals erfolgt die Verifizierung für die Antragstellung auf zwei Arten:
- Signaturkarte + Lesegerät: Sie haben die Möglichkeit, bei der IHK eine Signaturkarte und ein zugehöriges Kartenlesegerät zu erwerben, anhand derer Sie sich in der Anwendung der IHK verifizieren können. Diese Art der Verifizierung wird von der IHK als die sicherere Variante beworben.
- E-Mail + Nutzerkennung: Ihre angegebenen Kontaktdaten werden gemeinsam mit Ihrer Nutzerkennung verwendet, um Sie verifizieren zu können. Dies ist erst seit dem Update im Oktober 2019 möglich und führt dazu, dass die Mehrkosten durch die Anschaffung einer Signaturkarte mit Kartenlesegerät wegfallen.
Welche Daten muss ich in einem Ursprungszeugnis angeben?
Um ein Ursprungszeugnis erfolgreich zu beantragen, ist es wichtig, die benötigten Informationen fehlerfrei anzugeben. Die entsprechenden Informationen werden in die 9 vorgegebenen Formularfelder eingetragen und können durch zusätzliche Informationen auf der Rückseite des Dokuments oder zusätzliche Dokumente ergänzt werden.
Welche Daten Sie in die entsprechenden Felder eingeben müssen, ist in der folgenden Grafik dargestellt.
Wie ist ein Ursprungszeugnis aufgebaut?
Alle drei Varianten eines Ursprungszeugnisses bestehen aus acht Hauptfeldern, im Antrag kommt noch ein neuntes hinzu. In der oberen, rechten Ecke ist bei jeder Variante die entsprechende Bezeichnung (Original, Durchschrift, Antrag auf Ausstellung) und die Seriennummer angegeben. Darunter stehen die Angaben „Europäische Gemeinschaft“ und „Ursprungszeugnis“. Bei Durchschrift und Original wird dies auf Englisch, Französisch und Spanisch übersetzt.
Im Folgenden werden die notwendigen Daten pro Feld aufgeführt.
Feld 1:
- vollständige Firmierung, wie im Handelsregister eingetragen
- Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts: ausgeschriebener Vor- und Zuname
- Fantasienamen sind nur nach korrekter Firmierung zulässig
- ein ausländischer Auftraggeber kann hier genannt werden, mit Angabe des Vertragsverhältnisses (z.B.: “on behalf of …/as agent for …”)
Feld 2:
- vollständige Anschrift des Empfängers
- unbekannter Empfänger oder dieser möchte nicht genannt werden: „an Order“ und Empfangsland
- Mindestangabe: Zielland
Feld 3:
- Angabe der offiziellen Bezeichnung des Ursprungslandes
- Liste der offiziellen Länderbezeichnungen bei Downloads der IHK
Feld 4:
- freiwillige Angabe über die Beförderungsart (z.B.: Luftfracht, LKW etc.)
Feld 5:
- freiwillige Bemerkungen (z.B.: Rechnungsnummer, L/C-Nummer, Auftragsnummer etc.)
- weiterführende Angaben sollten vorher mit der IHK besprochen werden
Feld 6:
- Warenbezeichnung/-beschreibung, muss verständlich sein und Identifikation der Ware ermöglichen
- weitere Angaben: Artikelnummer, Typ- oder Seriennummer, Anzahl und Art der Packstücke, sowie deren Markierung
Feld 7:
- Angaben zur Ware (z.B.: Brutto- und Nettogewicht, Stückzahl, Liter, Meter etc.)
- Mengenangaben können in geeigneten Maßeinheiten erfolgen
Feld 8 (nur im Antrag ausfüllen):
- Erklärung, ob Ware im eigenen Betrieb in Deutschland oder in einem anderen Betrieb hergestellt wurde
- bei mehreren Waren: Zuordnung muss eindeutig sein
- Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Feld 9 (nur im Antrag vorhanden):
- muss nur ausgefüllt werden, wenn Antragsteller und Absender nicht identisch sind
- Antragsteller muss seinen Sitz in dem zuständigen Bezirk der IHK haben und benötigt eine Vollmacht des Absenders
- Absender muss in der EU ansässig sein
Rückseite:
- spezielle Erklärungen, die von Empfangsland oder Kunde gefordert werden (müssen auf allen drei Ausfertigungen angegeben werden)
- Unterschrift des Antragstellers
Welche Vorteile bietet das elektronische Ursprungszeugnis?
Wie beschrieben, erkennt die IHK zwei Arten der Antragstellung an. Warum man es dennoch nicht beim Antrag in Papierform belassen hat, machen folgende Vorteile des elektronischen Antrags deutlich:
- Unabhängig von Öffnungszeiten: Der Antrag auf das Ursprungszeugnis ist unabhängig von den Öffnungszeiten der IHK oder der Post stellbar.
- Zeitersparnis: Das elektronische Ursprungszeugnis kann direkt von Ihnen aus der Anwendung heraus gedruckt werden.
- Flexible Änderungen: Durch das elektronische Portal ist die Kommunikation mit der IHK schneller und einfacher, Änderungen können also direkt am Bildschirm besprochen und in Zusammenarbeit mit der IHK durchgeführt werden.
Wie kann das elektroniche Ursprungszeugnis an die IHK übermittelt werden?
Das elektronsiche Ursprungszeugnis können Sie auch ganz bequem aus AES3 exportieren und auf der Seite der IHK importieren.
Im folgenden Video sehen Sie, wie einfach der Datenaustausch abgewickelt wird.
Glossar ATLAS Ausfuhranmeldung – FAQ
Was ist eine Ausfuhrzollstelle?
Was ist eine Ausgangszollstelle?
Was bedeutet MRN?
Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Ausfuhrnachweisdokument (AND)
Hat Ihre Ware die Grenze verlassen und wurde nicht vom Zoll erfasst müssen Sie durch Wiedervorlage (Nachverfolgung) beim Zoll durch eigene Papiere nachweisen, dass die Ware die Grenze überquert hat.
Was ist der Unterschied zwischen Hauptpack und Beipack?
Ein Beipack ist eine Ware, die in der Verpackung einer anderen Warenposition mitverpackt wird. Beide Warenpositionen müssen hierbei in der selben Ausfuhranmeldung angemeldet werden.
Was bedeuten die Abkürzungen CO, EFTA & EX?
- innerhalb der EU gefertigt wurden und nicht mit Teilen aus Drittländern ergänzt wurden
- oder mit Teilen aus einem Drittland ergänzt oder gebaut wurden, das aber mit der EU zollfrei handeln darf.
EFTA Waren sind Waren, die innerhalb der zur Europäischen Freihandelszone (EFTA) gehörenden Länder gehandelt werden.
EX Waren sind Waren die in ein Drittland ohne Freihandelsabkommen gesendet werden. Hier fallen Zollgebühren zur Überführung an.
Was sind Incoterms?
Das Ausfuhrland bzw. das Bestimmungsland
Das Bestimmungsland ist das Land, in das Sie ihre Ware senden wollen. Wichtig ist, das Bestimmungsland ist das letzte Land in dem Ihre Ware ankommt, alle Länder die dazwischen passiert werden sind nur für Ihre Beförderungsroute relevant.
Beförderungsmittel
Worin besteht der Unterschied der Rohmasse, Eigenmasse und der Gesamtmasse?
Diese sind:
- die Rohmasse ihrer einzelnen Warenpositionen, das heißt das Gewicht Ihrer Ware zuzüglich des Verpackungsgewichts.
- die Eigenmasse ihrer Ware, also das tatsächliche Gewicht Ihrer jeweiligen Warenpositionen ohne ihre Verpackung
- die Gesamtmasse, diese gibt das Gesamtgewicht aller Warenpositionen Ihrer Sendung mit deren Verpackung in der Summe an
Warenbegleitdokumente und Warenverkehrsbescheinigung
Die wichtigsten hierbei sind :
-
- Frachtbrief
- Lieferschein
- Ladeschein
Warenverkehrsbescheinigungen sind Bescheinigungen die Ihre Waren, abhängig von deren Ursprung, als zollfrei oder geringer zu verzollen bescheinigen.
Die am hierbei häufigsten genutzten sind:
-
- EUR1: Diese Bescheinigung gilt als Präferenznachweis, Sie wird Waren beigelegt, die innerhalb von bi- und multilateralen Abkommensländern der EU gehandelt werden. Sie wird als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftlichen Sinne anerkannt.
- ATR: Diese Bescheinigung legen Sie Waren bei, die Sie zwischen einem EU-Mitgliedsstaat und der Türkei im freien Warenverkehr unmittelbar handeln.
- UZ: Die Abkürzung UZ steht für Ursprungszeugnis, das UZ ist also ein Dokument, das den eigentlichen Ursprung Ihrer Ware bescheinigt.

