Politisch exponierte Personen (PEP) – Hintergründe und Due Diligence einfach erklärt

Kurzüberblick: Was ist eine Politisch exponierte Person (PEP)?

Für Geschäftsbeziehungen und Finanztransaktionen, in die Politisch exponierte Personen (PEP) involviert sind, gelten strenge Auflagen. Der Grund: Es handelt sich bei den PEP um einen Personenkreis mit erhöhtem Risiko rund um Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Korruption. Laut Definition

a) haben PEP aktuell oder hatten innerhalb der vergangen zwölf Monate einflussreiche Positionen (zum Beispiel wichtige öffentliche Ämter mit hoher gesellschaftlicher Verantwortung)
b) oder stehen Personen aus Gruppe a) aus familiären oder anderen Gründen nahe.

Unternehmen und Finanzinstitute müssen deshalb (potenzielle) Geschäftsbeziehungen sorgfältig auf deren PEP-Status prüfen sowie Dokumentations- und Meldepflichten einhalten, um ihre rechtliche Compliance sicherzustellen.

Definition: Wer wird als Politisch exponierte Person (PEP) eingestuft?

Der PEP-Status wird automatisch auf Basis eines sogenannten risikobasierten Ansatzes vergeben. Denn bei Personen, die einflussreiche politische Positionen innehaben, ist das Risiko besonders hoch, dass sie in Geldwäscherei verwickelt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine PEP zwingend illegale Aktivitäten betreibt. Vielmehr ist die Einstufung als PEP eine präventive Vorsichtsmaßnahme.

Wer also gilt als Politisch exponierte Person? Im § 1 Abs 12 Geldwäschegesetz (GwG) heißt es:

„Politisch exponierte Person im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat.”

Aber Achtung: Für die Compliance-Gewährleistung sind nicht nur PEP selbst, sondern auch Personen in ihrem engeren Umkreis zu beachten. Bei der Risikobewertung sind demnach drei Personengruppe wichtig:

1. Hauptgruppe: Personen mit einflussreichen Positionen

a) „Personen sind vor allem dann politisch exponiert (also möglichen Risiken ausgesetzt), wenn sie laut § 1 Abs 12 Geldwäschegesetz (GwG) eins der folgenden Ämter bekleiden oder innerhalb der vergangenen zwölf Monate bekleidet haben:
b) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre,
c) Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,
d) Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
e) Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen im Regelfall kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann,
f) Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen,
g) Mitglieder der Leitungsorgane von Zentralbanken,
h) Botschafter, Geschäftsträger und Verteidigungsattachés,
i) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen,
j) Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation“

Diese Personen sind auch auf bestimmten PEP-Listen aufgeführt.

2. Erweiterter Personenkreis A: Familienmitglieder

Auch wenn enge familiäre Beziehungen zu einer in der Hauptgruppe genannten Person bestehen, gelten für Geschäftsbeziehungen mit dieser Person verstärkte Sorgfaltspflichten. Im Detail listet § 1 Abs 13 Geldwäschegesetz (GwG):

a) „der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner,
b) ein Kind und dessen Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie
c) jeder Elternteil.“

3. Erweiterter Personenkreis B: nahestehende Personen

Wichtig für Due-Diligence-Prüfungen sind außerdem Personen, die zwar nicht mit einer PEP verwandt sind, aber dennoch – öffentlich bekannt – signifikante Beziehungen zu ihnen pflegen. Der § 1 Abs 14 des Geldwäschegesetzes (GwG) bezeichnet solche Personen als „bekanntermaßen nahestehende Person” und definiert dafür wie folgt:
„ […] eine natürliche Person, bei der der Verpflichtete Grund zu der Annahme haben muss, dass diese Person

  1. gemeinsam mit einer politisch exponierten Person
       a) wirtschaftlich Berechtigter einer Vereinigung nach § 20 Absatz 1 ist oder
       b) wirtschaftlich Berechtigter einer Rechtsgestaltung nach § 21 ist,
  2. zu einer politisch exponierten Person sonstige enge Geschäftsbeziehungen unterhält oder
  3. alleiniger wirtschaftlich Berechtigter
       a) einer Vereinigung nach § 20 Absatz 1 ist oder
       b) einer Rechtsgestaltung nach § 21 ist,
    bei der der Verpflichtete Grund zu der Annahme haben muss, dass die Errichtung faktisch zugunsten einer politisch exponierten Person erfolgte.”

Achtung: Länder-Hinweise beachten

Vorsicht ist ebenfalls bei möglichen Verbindungen zu Ländern geboten, in denen unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche getroffen werden. Aufschluss über solche Länder geben zum Beispiel die Listen der Financial Action Task Force.

Due Diligence: Was müssen Unternehmen oder Finanzinstitute im Umgang mit PEP beachten?

Besondere Einschränkungen für PEP

Zweck der Einstufung von Personen als politisch exponiert ist es, Unternehmen und Finanzinstituten eine einfachere Risikobewertung bei potenziellen Geschäftsbeziehungen zu ermöglichen und so Geldwäsche und Korruption zu verhindern. Im Umkehrschluss bedeutet das: Analog zu Sanktionslistenprüfungen müssen PEP-Prüfungen durchgeführt werden, damit problematische Geschäfte und Transaktionen unterbunden beziehungsweise aufgedeckt werden. Ansonsten drohen Unternehmen und Finanzinstituten rechtliche Folgen und hohe Geldstrafen.

Hintergrund: das Geldwäschegesetz (GwG)

Die zentrale nationale Gesetzesgrundlage zum Thema Politisch exponierte Personen ist in Deutschland das Geldwäschegesetz (GwG). Es regelt, wie Finanzströme kontrolliert werden und ob diese als strafbare Handlungen zu beurteilen sind und von den Behörden geahndet werden müssen. Die Geldwäsche selbst ist ein Mittel, Gelder aus illegalen Geschäften in den legalen Geldkreislauf zu bringen und nach §1 Abs. 1 GwG i. V. m. § 261 StGB strafbar.

In diesen Fällen greift die PEP-Prüfpflicht

Geschäftsbeziehungen und Finanztransaktionen auf Kontakte zu Politisch exponierten Personen prüfen müssen:

  • Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen
  • Finanzdienstleister inklusive Kryptowert-Dienstleister
  • Vermögensverwalter, Investmentberater, Honorarberater
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Versicherungsunternehmen
  • Immobilienmakler (bei Bewertungen, Verkäufen und Vermietungen und großen Projekten)
  • Händler von besonders wertvollen Edelmetallen, Kunstwerken, Antiquitäten, Fahrzeugen, Schmuck und Edelsteinen
  • Anbieter von Glücksspielen

Details sind im § 2 des Geldwäschegesetzes zu finden.

PEP-Prüfung: Wie findet man heraus, wer eine PEP ist?

Um strafbare Geschäfte mit Politisch exponierten Personen zu vermeiden, ist ein systematisches Screening von Datenbanken nötig. Dazu gehen Unternehmen am besten wie folgt vor:

  1. Daten zu der zu prüfenden Person sammeln (Name, Geburtsdatum, Nationalität, Familienmitglieder, etc.)
  2. Abgleich mit PEP-Listen, z.B. automatisch mit passenden Tools
  3. Ausschluss von falsch positiven Treffern und nicht aktuellen Treffern
  4. Dokumentation des Prüfverfahrens und der Prüfergebnisse (inkl. Quellen, Zeitpunkt der Prüfung und Ergebnisbewertung)
  5. ggf. Maßnahmen bei PEP-Treffern einleiten

Unsere Empfehlung:

  • regelmäßig und nach politischen Ereignissen bestehende Geschäftskontakte prüfen
  • stets neue potenzielle Geschäftskontakte prüfen
  • auf Aktualität der PEP-Listen achten
  • Mitarbeiter schulen

Diese PEP-Listen gibt es

Für die PEP-Prüfung ist vor allem die offizielle PEP-Liste der Europäischen Kommission wichtig. Hilfreich können außerdem sein:

  • Listen zu deutschen Bundestagsabgeordneten, Mitgliedern der Bundesregierung und Landesregierungen
  • Liste der Financial Action Task Force (FATF-Liste)
  • UN Security Council Consolidated List
  • plus ggf. Listen anderer Länder, wie der OFAC Specially Designated Nationals List der USA

PEP-Prüfung mit passenden Tools

Anstatt PEP-Listen manuell durchzusuchen, können Sie Ihr ERP-System ganz einfach mit einem passenden Tool verbinden. Das praktische BEX Add-on SANSCREEN zum Beispiel ermöglicht in Kombination mit der PEP-03 Erweiterung eine automatisierte und sichere PEP-Prüfung.

Treffer beim PEP-Compliance-Check – das ist zu tun

Sie haben Ihre Geschäftskontakte auf Politisch exponierte Personen geprüft und einen echten, aktuellen Treffer gelandet? Das ist zu tun:

  • unternehmensinterne Reaktion: Benachrichtigung von Führung und Compliance- / Geldwäsche-Experten sowie ggf. Rechtsabteilung
  • sofortige Meldung der Treffer an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Wichtige Anlaufstellen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionen, welche die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Transaktionen darstellt, bietet eine Hotline für Verpflichtete an. Die Kontaktdaten und weiterführende Informationen können unter dem folgenden Link auf der Zoll Website abgerufen werden: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz können Sie unter dem folgenden Link von der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) herunterladen: www.bafin.de

Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX arbeite ich vor allem im Bereich Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.