Was sind PAN-EURO-MED (PEM) und das Regionale Übereinkommen?
Die Paneuropäisch Mediterrane Ursprungszone (Kurz: PEM– oder Pan-Euro-Med-Zone) ist eine Gruppe von Ländern, die ab 2005 zahlreiche bilaterale Freihandelsabkommen untereinander geschlossen haben, darin die gleichen Ursprungsregeln verwenden und somit die Grundlage zur Paneuropäisch Mediterranen Kumulierung geschaffen haben.
Zum Jahreswechsel 2024/2025 standen im Fachbereich Warenursprung & Präferenzen weitreichende Änderungen an. Diese erfordern Anpassungen in unserer Anwendung GENESYS sowie das Mitwirken der Verantwortlichen in den betroffenen Unternehmen.
Die Änderungen betreffen weiterhin Unternehmen in der EU und in der Schweiz, die die Software von BEX einsetzen. Unternehmen in UK sind nicht betroffen. Für Länder außerhalb der PEM-Zone, wie z.B. Südkorea, Mexiko, Japan und Kanada werden die Regeln nicht geändert.
Dieser Artikel ist die zentrale Stelle für alle derzeit bekannten und noch kommenden Fachinformationen, Anleitungen und Handlungsaufforderungen (Stand 10/2025). Wenn Sie die Software GENESYS von BEX einsetzen ist die Beachtung und Umsetzung folgender Hinweise unerlässlich.
Details zum fachlichen Hintergrund
Es stellte sich als schwierig heraus, eine große Zahl von Abkommen gleichzeitig zu ändern. Dabei wollte man das System der gleichen Ursprungsregeln nicht gefährden. Deshalb klammerte man 2013 die Ursprungsregeln als ein eigenes Regelwerk aus – das sogenannte Regionale Übereinkommen. In den Freihandelsabkommen wurde fortan für das Ursprungsprotokoll, in dem die Regeln für den präferenziellen Warenursprung festgeschrieben sind, mit der sogenannten dynamischen Referenz auf die Regeln des Regionalen Übereinkommens verwiesen. Um die Ursprungsregeln zu ändern, muss die Änderung nur noch im Regionalen Übereinkommen vorgenommen werden und nicht mehr in allen bilateralen Präferenzabkommen umgesetzt werden. Gleichwohl bedarf es bei Änderungen einer Bestätigung auf nationaler Ebene, weswegen diese nicht stichtagsgenau in Kraft treten können.
Auf eine solche Änderung der Ursprungsregeln haben sich die Vertragsparteien zum 1. Januar 2025 geeinigt. Die Pan-Euro-Med-Matrix beschreibt, welche Länder aus der PEM-Zone untereinander Abkommen abgeschlossen haben und somit auch kumulieren dürfen. Die Anwendung des Regionalen Übereinkommen wird mit einem Datum mit dem Zusatz „(C)“ dargestellt. Die Verwendung der revidierten Regeln wird mit einem „(R)“ gekennzeichnet.
Es wurden nicht alle Freihandelsabkommen zum Stichtag auf das Regionale Übereinkommen (inkl. dynamischer Referenz) umgestellt. Auch über den 1. Januar 2026 hinaus werden Freihandelsabkommen auf die neuen Regeln wechseln.
Ausschnitt der Pan-Euro-Med-Matrix des deutschen Zoll am Beispiel Schweiz. (Stand: 18.11.2025)
Welche Änderungen ergeben sich aus den neuen Regelungen?
Isoliert betrachtet sind die Übergangsregeln einfacher zu erfüllen. Es werden im Wesentlichen folgende langfristigen Vereinfachungen in Kraft treten:
- Erhöhung der allgemeinen Toleranz von 10% auf 15%
- Inhaltliche und strukturelle Änderung der Listenregeln, insbesondere durch:
- Erhöhung der Anteile an erlaubten Vormaterialien ohne Ursprung in Abhängigkeit vom Ab-Werk-Preis; ergo höherer Prozentsatz
- Reduzierung von Kombinationsregeln
- Einführung von Gewichtsregeln
- Vereinfachungen für Textil- und Chemiebranche durch besondere Verfahren, zusätzliche textuelle Regeln, die eventuell zutreffen könnten
- Viele Positionsregeln werden auf die Kapitelregeln zusammengefasst; d.h. Wegfall vieler ex-Regeln für HS-Position oder HS-Unterposition
- Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED entfallen.
Durch diese Änderungen müssen bestehende Regelzuordnungen aufgelöst und Regeln neu zugeordnet werden. Ebenso bedingt dies neue Kalkulationen und Bewertungen.
Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
Seit dem 1. Januar 2025 sind die neuen Regeln als Revidierte Regeln zum Regionalen Übereinkommen in Kraft getreten. Die Abkommen, für die diese Regeln anwendbar sind, sind in der Matrix mit „R“ gekennzeichnet.
Zusätzlich hat der Gemischte Ausschuss des Regionalen Übereinkommens am 12. Dezember 2024 eine Verlängerung der bisherigen Regeln des Regionalen Übereinkommens neben weiteren Übergangsbestimmungen beschlossen. Damit ist die Verwendung der bisherigen Regeln für ein weiteres Jahr möglich, sofern die Abkommens-Parteien diese Übergangsbestimmungen auf nationaler Ebene ratifiziert haben. Die Ratifizierung der Übergangsbestimmungen gemäß Beschluss Nr. 2/2024 wird in der Matrix der Kumulierungsmöglichkeiten mit „CR“ gekennzeichnet. Abkommen, die noch auf dem alten Regelwerk basieren, sind in der Matrix mit „C“ gekennzeichnet.
Ab dem 1. Januar 2026 enden die Übergangsbestimmungen und es gelten für die Abkommen, die mindestens ein „R“ in der Matrix haben die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens.
Auswirkungen auf die BEX-Software und Ihre Prozesse
- Bis zum 31. Dezember 2025: Stellt ein Abkommen von „C“ auf „R“ um, ohne die Kennzeichnung „CR“ in der Matrix, stellt BEX dieses Abkommen auf die revidierten Regeln zum Regionalen Übereinkommen um, um weiterhin Rechtskonformität sicherzustellen. Dies ist notwendig, weil in diesem Fall unklar ist, wann und ob überhaupt der Wechsel zum Status „CR“ vor Ablauf des Jahres 2025 erfolgen wird.
Eine Umstellung wird in diesem Fall per Servicepaket mit dem Abkommens-Reform-Assistenten ausgeliefert. - Zum 1. Januar 2026: Alle Abkommen, die mindestens ein „R“ in der Matrix haben stellen wir zum 1.Januar 2026 auf die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens um. BEX wählt den Zeitraum bewusst, da typischerweise LLEs für ein Kalenderjahr gelten und somit die Auswirkungen so gering wie möglich sind.
Was ändert sich zum 1. Januar 2026 in der Software GENESYS?
- In der Software GENESYS von BEX wurden bisher nur einzelne Abkommen auf die neuen Regeln umgestellt. Zum 1. Januar 2026 werden in der Software alle betroffenen Abkommen auf die Ursprungsregeln des revidierten Übereinkommens umgestellt.
- Die Umstellung erfolgt im Rahmen eines Servicepakets, welches das Widget „Abkommens-Reform-Assistent“ enthält. Dieses unterstützt Sie Schritt für Schritt bei allen erforderlichen Anpassungen.
BEX plant die Bereitstellung mit dem Servicepaket Dezember 2025. Da es auch kurzfristig Änderungen geben kann, bleiben Sie über diesen Blogartikel stets auf dem Laufenden:- Für den Betrieb der Software in unserem Rechenzentrum wird das Servicepaket automatisch installiert.
- Wenn Sie GENESYS Inhouse Installation betreiben, installieren Sie das Servicepaket selbst. Wie gewohnt, bekommen Sie per Email eine Benachrichtigung, sobald dieses bereitsteht.
Was ist jetzt für Sie wichtig? Welche Schritte müssen Sie umsetzen?
Vorbereitung
- Klären Sie die fachlichen Fragen vorab. Dann kann Ihr Administrator mit präferenziellem Fachwissen die Umstellung gut vorbereitet ausführen.
- Planen Sie ausreichend Fachressourcen für das Ausführen des Widgets ein, z. B. für die Regelzuordnung in der Software und ggf. das Anlegen von manuellen Listenregeln.
Eigentliche Umstellung
- Sobald mit dem Servicepaket das Widget zur Verfügung steht, werden alle Datenimporte und Datenexporte von und nach GENESYS unterbrochen. Diese werden erst nach dem vollständigen Ausführen des Widgets in allen Mandanten wieder ausgeführt.
- Ein Administrator mit fachlichen Kenntnissen muss nach dem Jahreswechsel das Widget ausführen. Das Widget führt Schritt für Schritt durch die Umstellung. Nur nach der vollständigen Ausführung des Widgets in allen Mandanten ist die weitere Arbeit mit GENESYS möglich. Berücksichtigen Sie dies auch für Vertretungssituationen wie Urlaubs- oder Krankheitstage.
Die hier zu Verfügung gestellten Informationen benötigen Sie für einen reibungslosen Ablauf am Jahreswechsel. Bitte beachten Sie, dass Ihre Mitwirkung gefragt ist, damit ein störungsfreier Ablauf Ihrer Geschäftsvorgänge gewährleistet ist.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unseren Support wenden.
Strengere Handhabung für Lagerware der Kapitel 1-24
Für Waren der HS-Kapitel 1-24, bei denen keine Durchlässigkeit angewendet werden darf, liegen neue Erkenntnisse vor (Stand: Dezember 2025). Einzelne Hauptzollämter legen hierzu Regelungen zu Bewertungen besonders streng aus. Daher wurde der Umgang mit Lagerware dieser Kapitel in der Software an diese strenge Auslegung angepasst, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben weiterhin sicherzustellen.
Die Änderung hat zur Folge, dass positive Bewertungen für Waren der Kapitel 1-24, für die keine Durchlässigkeit gilt, durch das Widget für die Abkommensreform auf negativ geändert werden. Damit führen nachfolgend eingeholte Nachweise in der Gesamtbetrachtung erst nach Ablauf der eingestellten Lagerdauer zur Präferenz. Mit dem Ausführen des Widgets zu Jahresbeginn 2026 wird diese Logik auch für die zurückliegenden Widgetläufe angewendet.
Zum Vergleich: Bisher wurden Nachweise für Lagerware lediglich deaktiviert und nicht übernommen. Sobald aber ein Folgenachweis inkl. dem dazu gehörenden Wareneingangs nach neuen Regeln vorlag, konnte die Präferenz wiedererlangt werden. Und dies auch innerhalb der Lagerdauer. Dieses Vorgehen entspricht nicht der jetzt bekannt gewordenen strengen Auslegung einzelner Hauptzollämter. Daher ist eine Änderung in der Software notwendig.
Update (07.01.2025):
Umstellung der revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens
Mit Beschluss 01/2023 vom 07. Dezember 2023 sollte das Regelwerk des Regionalen Übereinkommens vollständig durch ein neues Regelwerk ab 01. Januar 2025 ersetzt werden. Am 12. Dezember 2024 wurde jedoch mit Beschluss 01/2024 des Gemischten Ausschusses zum Regionalen Übereinkommen das bisherige Regelwerk als Alternative zusätzlich für ein Jahr verlängert. Dieser Beschluss bedarf jedoch noch nationaler Ratifizierungen, weshalb dies am 01. Januar 2025 noch nicht durchgängig durch alle Staaten umgesetzt wurde.
In GENESYS wurden zum 01. Januar 2025 daher die Abkommen mit Albanien und Montenegro für die Rechtsräume EU und CH auf die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens umgestellt. Dieser Schritt ist nicht umkehrbar, auch wenn eine Ratifizierung zu einem späteren Zeitpunkt noch stattfindet und die alten Regeln wieder anwendbar sein sollten.
Update (17.12.2024):
Auswirkungen auf GENESYS und Ihre Prozesse
Standort EU:
Es bleibt abzuwarten, welche Abkommenspartner der EU, die bereits auf das Regionale Übereinkommen verweisen, noch bis zum 31. Dezember 2024 ratifizieren können. Es zeichnet sich ab, dass für einzelne Abkommen der EU eine Umstellung erfolgen muss.
Für den Rechtsraum EU wird zumindest für einige Abkommen das Widget für die Umstellung zum Jahreswechsel ausgeliefert werden.
Standort Schweiz:
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat mit einer Mitteilung vom 16. Dezember 2024 darüber informiert, dass für folgende Abkommen der Schweiz die notwendige Ratifizierung vorliegt und somit zunächst die weitere Anwendung der bisherigen Regeln vorgesehen ist:
- CH – EU
- EFTA – Übereinkommen:
- Nordmazedonien
- Türkei
Für folgende Übereinkommen ist die Situation noch nicht klar, vorläufig ist die weitere Anwendung der bisherigen Regeln aber wahrscheinlich:
- EFTA – Bosnien und Herzegowina
- EFTA – Georgien
- EFTA – Albanien
- EFTA – Montenegro
Für das Abkommen EFTA-Serbien wird diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, somit ist die Anwendung der revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens notwendig.
Für den Rechtsraum Schweiz wird also zumindest für Serbien das Widget für die Umstellung zum Jahreswechsel ausgeliefert werden.
Für beide Standorte beobachtet BEX weiterhin die Situation und mögliche kurzfristige Ratifizierungen und Bekanntgaben. Entsprechend der Situation am 30. Dezember 2024 wird BEX ein Servicepaket zur Verfügung stellen. In diesem werden notwendige Anpassungen enthalten sein. Sie werden über ein Widget durch alle notwendigen Schritte geleitet.
Für den Betrieb der Software im Rechenzentrum wird das Servicepaket automatisch installiert. Wenn Sie GENESYS vor Ort als Inhouse-Installation betreiben, installieren Sie das Servicepaket selbst.
Update (18.11.2024):
PEM-Regeln 2025: Übergangsbestimmungen
Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen PEM-Regeln zum 1. Januar 2025 gibt es im November 2024 noch erhebliche Unsicherheiten wegen der Regelungen zu den Übergangsbestimmungen. Der offizielle Beschluss des Gemischten Ausschusses des PEM-Übereinkommens wird Mitte Dezember 2024 erwartet. Es ist unklar, ob die Übergangsbestimmungen rechtzeitig vor dem ersten Januar 2025 in Kraft treten werden.
Bis zur Bekanntgabe des Beschlusses Mitte Dezember ist daher offen, wie es weitergehen wird. Für BEX ist es von zentraler Bedeutung, am 1. Januar 2025 eine rechtssichere Lösung zur Verfügung zu stellen. BEX wird auch künftig nur ein Regelset zur Verfügung stellen. Zur Wahrung der Konsistenz von Bewertungen kann dies nicht beliebig geändert werden. BEX behält sich für Dezember eine kurzfristige Entscheidung vor, um bestmöglich reagieren zu können.
Mit dem Stand der Informationen Anfang November 2024 hält BEX folgende drei Szenarien bezüglich einer Einigung auf eine parallele Verwendung der Übergangsbestimmungen in 2025 für möglich – und bittet alle Kunden von GENESYS, sich für alle drei organisatorisch vorzubereiten:
Szenario 1: Einstimmiger Beschluss, jedoch keine rechtzeitige Ratifizierung (bis Ende Dezember 2024) aller Teilnehmer des Regionalen Übereinkommens
In diesem Szenario werden wir auf die revidierten PEM-Regeln umstellen, da BEX zum 1. Januar 2025 in der Anwendung GENESYS eine rechtskonforme Lösung bereitstellen muss, die alle Abkommenskonstellationen berücksichtigt. Eine Anwendung der Übergangsbestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt kann nicht berücksichtigt werden. Dieses Szenario gilt derzeit als das wahrscheinlichste, und BEX bereitet hierfür ein entsprechendes Servicepaket vor.
Szenario 2: Kein einstimmiger Beschluss im Dezember 2024
Dies würde keine Änderung der bisher bekannten Situation bedeuten. Die überarbeiteten PEM-Regeln würden am 1.Januar 2025 als alleinige Regeln für das Regionale Übereinkommen in Kraft treten. Es gäbe keine Übergangsbestimmungen. Dieses Szenario kann nicht ausgeschlossen werden und BEX hält für diese Möglichkeit ein Servicepaket bereit.
Szenario 3: Einstimmiger Beschluss und rechtzeitige Ratifizierung (bis Ende Dezember 2024) aller Teilnehmer des Regionalen Übereinkommens
In diesem Szenario könnte es möglicherweise sinnvoll sein, weiterhin mit den Vorteilen der vielfältigeren Kumulierungsoptionen der alten PEM-Regeln zu arbeiten, auf die weiteren Teilnehmer zum Regionalen Übereinkommen zu warten und dann mit diesen gesamthaft zum Jahreswechsel 2026 umzustellen. Die finale Entscheidung für dieses mögliche Szenario kann leider sehr kurzfristig ausfallen.
Auch in diesem Szenario können gegebenenfalls Änderungen, z. B. Hinweise auf Formularen auf die verwendeten Regeln, erforderlich werden. In diesem Fall würde BEX ebenfalls ein Servicepaket zur Verfügung stellen.
Anmerkungen
- Wir werden Sie in der zweiten Dezemberhälfte über diesen Kanal darüber informieren, welches Szenario von uns tatsächlich umgesetzt wird.
- Insbesondere für Kunden mit Inhouse-Installationen weisen wir darauf hin, die Hinweise zum Installieren des erforderlichen Servicepakets, wie wir sie in diesem Artikel beschrieben haben zu befolgen.
- Wir bitten um Verständnis, dass im Dezember keine Version zum Testen bereitgestellt werden kann.
Neue Version Grenzwertdatei
Da wir uns derzeit auf das oben beschriebene Szenario 1 vorbereiten, wird eine neue Version der Grenzwertdatei benötigt. Die Grenzwertdatei für den Export in Ihr Vorsystem wird um das Feld „FTA-Reform“ erweitert und die Schnittstelle angepasst. Dieses Feld ermöglicht es, die Textauswahl für die Ursprungserklärung zu steuern, sofern weitere Länder kurzfristig dem Regionalen Übereinkommen beitreten. Die Auslieferung erfolgt vorbereitend mit dem Servicepaket GENESYS im November 2024.
Update (14.10.2024):
Nicht alle bilateralen Abkommen werden bis zum Jahresende auf das Regionale Übereinkommen (neue PEM-Regeln) umstellen. Demnach würden sich zwei voneinander isolierte Kumulierungszonen ergeben:
- Einerseits die Abkommen untereinander gemäß der Matrix für das revidierte Regionale Übereinkommen (neue PEM-Regeln)
- Andererseits die bilateralen Abkommen, die noch die alten PEM-Regeln verwenden.
Dies hätte Einschränkungen in der Kumulierung und für die Präferenzgewährung von Handelsware zur Folge.
Gemäß der Veröffentlichung des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gibt es daher wohl eine grundsätzliche Einigung auf Übergangsbestimmungen, die noch offiziell beschlossen werden müssen.
Diese Übergangsbestimmungen sehen unter anderem vor, dass:
- die neuen PEM-Regeln zum 1.1.2025 wie geplant in Kraft treten und
- die alten PEM-Regeln noch als Übergangsbestimmungen bis 31.12.2025 gelten.
Der offizielle Beschluss des Gemischten Ausschusses des PEM-Übereinkommens wird erst Mitte Dezember erwartet und muss einstimmig sein. Zudem muss die Anwendung der Übergangsbestimmungen noch von jedem Teilnehmerland im nationalen Verfahren ratifiziert werden. Es ist daher nicht sichergestellt, dass die Übergangsbestimmungen auch wirklich bereits zum 1.1.2025 für alle Teilnehmerländer Wirkungen entfalten.
BEX stellt sich auf die unterschiedlichen Szenarien ein, setzt die Änderungen in der Software um und informiert Sie frühestmöglich. Sie finden hier auf dieser Seite alle aktuellen Informationen, so dass Sie sich jederzeit über Neuigkeiten informieren können.
Für die Umstellung wird in der Software Ende Dezember in einem Servicepaket ein Assistent (Widget) zur Verfügung gestellt. Dieses Widget führt Sie durch alle notwendigen Schritte. Die Ausführung muss Anfang Januar 2025 durch einen fachlichen Administrator erfolgen. Für den Betrieb von GENESYS in der Cloud wird das Servicepaket automatisch installiert. Wenn Sie die Software on-premises betreiben, installieren Sie vorher das Servicepaket.
WuP-Prozesse meistern und Zollpräferenzen nutzen – mit GENESYS
GENESYS lässt sich einfach in Ihre Systeme integrieren und unterstützt Sie dabei, im internationalen Handel eine Zollpräferenz geltend zu machen. Mit der Software von BEX weisen Sie den Präferenzursprung Ihrer Ware ganz einfach nach und nutzen Zollbegünstigungen effektiv und gesetzeskonform.


