Neue Verordnung gegen Cyberangriffe

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[Update 17.09.2020: Geschrieben von Nese Öztunc]

Wie im unteren Teil dieses Artikels schon erklärt, schuf die EU im Mai 2019 der Rechtsrahmen für Sanktionen im Falle von Cyberterror. Nun wurden diese Sanktionen erstmalig gegen sechs Personen und drei Einrichtungen angewandt. Welche Personen und Einrichtungen diese restriktiven Maßnahmen betreffen, können Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1125 des europäischen Rates vom 30. Juli 2020 nachlesen.

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[Artikel erstellt am: 25.06.2019]

Die EU möchte einen offenen, stabilen und sicheren Cyberraum bewahren. Der Cyberraum bietet jedoch immer mehr Möglichkeiten durch böswillige Aktivitäten negativen Einfluss auf die Integrität, Sicherheit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU zu nehmen.

Daher hat die EU mit der Verordnung (EU) 2019/796 vom 17.05.2019 eine Verordnung erlassen, die es ermöglicht Finanzsanktionen gegen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die im Zusammenhang mit Cyberangriffen stehen anzuordnen. Bei Finanzsanktionen dürfen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und Gelder werden eingefroren.

Unter die Verordnung fallen Cyberangriffe, die erhebliche Auswirkungen haben und eine äußere Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedsstaaten darstellen. Bereits der Versuch eines derartigen Angriffs fällt unter diese Verordnung. Eine Bedrohung für die Union oder einen der Mitgliedsstaaten entsteht dann, wenn beispielsweise Dienstleistungen, die für die Aufrechterhaltung wesentlicher sozialer und/oder wirtschaftlicher Tätigkeiten erforderlich sind, angegriffen werden. Ob ein Cyberangriff erheblich ist hängt von den in Artikel 2 beschriebenen Faktoren ab. Dabei wird beispielsweise berücksichtigt wie viele Personen, Organisationen und Einrichtungen betroffen sind oder in welcher Höhe der wirtschaftliche Schaden ist.

Die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen ist im Anhang I der Verordnung zu finden. Aktuell enthält diese Liste noch keine Einträge, jedoch wird durch diese Verordnung deutlich, dass die EU die potentielle Gefahr erkannt hat. Bei Cyberangriffen besteht mit dieser Verordnung das Werkzeug um schnellstmöglich Maßnahmen einzuleiten.


Quellen:

Maßnahmen gegen Cyberangriffe (Stand: 18.06.2019)

VERORDNUNG (EU) 2019/796 DES RATES (Stand: 18.06.2019)

Cyberangriffe: Rat kann jetzt Sanktionen verhängen (Stand: 18.06.2019)

Alexander Haun

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