Auswirkung des BREXIT auf die Präferenzkalkulation

Brexit Präferenzkalkulation

Trotz der unerwartet schnellen Einigung mit dem Vereinigten Königreich Ende 2020 ergeben sich erhebliche Einschnitte was die Präferenzkalkulation betrifft. So profitiert das VK beispielsweise nicht länger von den 40 gültigen Freihandelsabkommen, die die EU im Namen der Mitgliedsstaaten aushandelte. Nun könnte man meinen, dass dies ein rein britisches Problem sei. Doch in unserer globalisierten Industrie bleibt eine so weitreichende Änderung nicht ohne Konsequenzen für die gesamte Wirtschaft und deren Produktions- und Lieferketten. Viele deutsche Unternehmen sind enger mit der britischen Wirtschaft verbunden, als man annehmen mag.

Verlust des EU-Warenursprungs

Die besondere Krux für die Präferenzkalkulation ist allerdings, dass alle Vormaterialien britischer Herkunft nicht mehr als EU-Ware gelten.  Somit sind sie als Ware ohne präferenziellen Ursprung bzw. Drittlandsware zu behandeln mit allen Folgen daraus für die Kalkulation. In der Folge könnten auch eigengefertigte Produkte von deutschen Unternehmen ihren EU-Ursprung verlieren, wenn sich der Anteil nicht präferenzieller Vormaterialien dementsprechend vergrößert.

Widerruf der Präferenzaussage womöglich erforderlich

Damit wird eine Neubewertung dieser Produkte notwendig und die Unternehmen müssen neu kalkulieren. Im schlechtesten Fall verliert die Ware nach der Einbeziehung der VK-Materialien ihre Präferenz. Das hat zur Konsequenz, dass die Unternehmen bisher getätigten Präferenzaussagen widerrufen müssen – also ein sehr hoher bürokratischer Aufwand. 

Registrierter Ausführer REX unter Umständen notwendig

Bei Ausfuhren von der EU in das Vereinigte Königreich kann jeder Ausführer unter Angabe einer EORI-Nummer eine Ursprungserklärung ausstellen, sofern der Warenwert der Sendung 6.000 Euro oder weniger beträgt. Über diesen Betrag hinaus muss jedoch der Exporteur eine REX-Nummer (Registrierter Ausführer) angeben können.
Wenn der Versender nicht REX-registriert ist, muss er darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der Empfänger möglicherweise nicht in der Lage ist, die Präferenz zu beanspruchen, es sei denn, er verfügt über die „Kenntnis des Importeurs“.  Der Versender hat dann noch zu bestätigen, dass der Versand in Ordnung ist. 

Lösungsansatz für GENESYS-Anwender

Für alle Anwender unserer Präferenzkalkulationslösung GENESYS sich ab dem 01. Januar 2021 korrekt mit dem System und ihren Aussagen verhalten, haben wir mit der Version 3.3.0.0 einen Brexit-Assistenten entwickelt, der die erforderlichen Schritte für die Kunden automatisch durchführt:

  • Adressdaten entsprechend bereinigt,
  • die Gültigkeit von Lieferantenerklärungen entsprechend angepasst und deren Verlängerung ggf. deaktiviert,
  • die Waren, die jemals von britischen Lieferanten geliefert wurden sowie Ursprungswaren von Europäischen Lieferanten mit britischem Bezug auf „keine Präferenz“ gesetzt,
  • Kalkulationen entsprechend nochmals angestoßen und somit
  • aktualisierte Bewertungen ermittelt und
  • ggf. Widerrufe erstellt.

Der Assistent dient dazu, einen einheitlichen Systemstand herzustellen und gegebenenfalls fehlende Anpassungen aus einer manuellen Umstellung aus dem Januar 2020 nachzuholen. So dass damit alle Anwender ohne Bedenken weiter agieren können.

Alexander Haun

Bei BEX bin ich im Bereich Produktmanagement tätig. Exportkontrolle, Warenursprung und Präferenzen gehören zu meinen Schwerpunktthemen. Für die fachlichen Beiträge zu den genannten Themengebieten bin ich im BEXblog verantwortlich. Haben Sie Fragen zu unseren Lösungen oder einem meiner Beiträge? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.