Military End User List (MEU-List)

Military End User List (MEU-List)

Military End User List (MEU-List)

Das US-amerikanische „Bureau of Industry and Security” (BIS) hat am 23. Dezember 2020 eine neue Sanktionsliste in die „Export Administrations Regulations“ (EAR) aufgenommen: die „Military End User List“ (MEU). Diese findet sich im Supplement No. 7 zu Part 744 der EAR.

Auf die Military End User List muss geprüft werden, wenn z. B. bestimmte Empfänger in China, Venezuela und Russland im Zusammenhang mit Waren der EAR unterliegen. Das heißt, der Begriff wird in der EAR verwendet, um Produkte und Aktivitäten zu beschreiben, auf die das BIS regulatorische Zuständigkeit ausübt. Produkte und Aktivitäten, die dagegen nicht zur EAR gehören, sind außerhalb der regulatorischen Zuständigkeit der EAR und somit nicht von den Regeln beeinträchtigt.

 

Die neue US-Sanktionsliste

Am 21. Dezember 2020 teilte das US-Handelsministerium mit, dass die EAR um die neue MEU-Liste ergänzt wird (quasi die US-amerikanischen Dual-Use-Vorschriften). Unter den ersten 103 bereits veröffentlichten, gelisteten Unternehmen sind 58 chinesische und 45 russische Firmen. Die US-Regierung geht davon aus, dass diese Unternehmen als „militärische Endverwender“ gelten und somit unter die „Military End User“-Kontrollen in den EAR fallen, die für bestimmte Exporte, Reexporte oder inländische Transfers nach China, Russland und Venezuela gelten.

 

Hintergrund der Military End User List

Bereits seit dem 29. Juni 2020 gelten neue Beschränkungen für Re- und Exporte von Dual-Use-Gütern und Dual-Use-Technologien von den USA nach Russland, China und Venezuela. Diese Beschränkungen bedeuten eine Verschärfung der Genehmigungspflichten für Exporte in diese Länder, wenn diese mit einem militärischen Endverwender bzw. einer militärischen Endverwendung zusammenhängen. Das Ziel des US-Handelsministeriums ist es, mit den neuen Regelungen ein neues Verfahren zur Bestimmung von militärischen Endverwendern einzuführen und damit (wörtlich übersetzt) „die Bemühungen Chinas und Russlands zu bekämpfen, US-Technologie für ihre destabilisierenden Militärprogramme umzuleiten“.

Ist eine Einrichtung auf der MEU-Liste aufgeführt, ist es Exporteuren, Reexporteuren und (inländischen) Verbringern verboten, bezeichnete Güter an diese Einrichtungen auszuführen, wiederauszuführen (Reexport) und inländische zu transferieren. Aus Sicht der US-Regierung, stellen diese Einrichtungen ein inakzeptables Risiko der Verwendung in oder der Umleitung zu einer „militärischen Endverwendung“ oder einem „militärischen Endverwender“ dar.

Die MEU-Liste ist aus US-amerikanischer Sicht jedoch keine erschöpfende Liste. Eine Listung auf der MEU-Liste bedeutet also nicht, dass andere Parteien, die nicht auf der Liste sind, von gesetzlichen Verboten ausgenommen sind. So können auch Parteien, die nicht auf der MEU-Liste, aber auf der Section 1237-List des National Defense Authorization Act stehen, beim US-Verteidigungsministerium eine „red flag“ unter den EAR auslösen. Damit erfordern sie zusätzliche Sorgfaltspflichten für Exporteure, Reexporteure oder inländische Verbringer.

 

Wann müssen Unternehmen die Military End User List prüfen?

Dies hängt davon ab, ob das Unternehmen in den Anwendungsbereich der MEU-Sanktionsliste fällt. Die neue MEU-List betrifft nur Unternehmen, die entweder mit betroffenen US-Produkten (aus Supplement No. 2 zu Part 744 der EAR) handeln oder gemäß Definition eine „US-Person“ darstellen.

Hierbei gilt zu beachten: rechtliche Konsequenzen einer MEU-Listung sind anders als bei umfangreicheren Finanzsanktionen. Es handelt sich dabei nicht um ein Bereitstellungsverbot (verbietet das Bereitstellen von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen). Die MEU-Sanktionsliste möchte lediglich das Handeln mit definierten Gütern an Endverwender (Military End User) einschränken. Bei einem Handel, mit auf der MEU-Sanktionsliste aufgeführten Endverwendern aus den eben genannten vier Ländern, unterliegen betroffene Unternehmen einer Genehmigungspflicht.

 

Welche Auswirkungen hat die MEU-Sanktionsliste auf Ihre Due Diligence und KYC-Prozesse?

Bereits bei der Veröffentlichung der MEU-Liste warnte das BIS, dass es sich nicht um eine erschöpfende Sanktionsliste aller militärischer Endverwender handelt. Das bedeutet, dass Endverwender, die nicht aufgelistet werden, nicht automatisch von den Sanktionen ausgenommen sind. Exporteure müssen also auch weiterhin sichergehen, dass keine kontrollierten Güter an militärische Endverwender aus Birma, China, Russland oder Venezuela geliefert werden (auch wenn diese nicht auf der MEU-Sanktionsliste stehen).

Die MEU-Liste wurde vom BIS eingeführt, um Exporteuren die Überprüfung ihrer Kunden zu erleichtern und um zu prüfen, ob diese Kunden militärische Endverwender oder an militärischer Endverwendung beteiligt sind. Aufgrund dieser Entwicklungen werden Risikoanalysen zur Kundenidentität (Know Your Customer = KYC) wieder wichtiger. Mit dem Verfahren nach KYC-Prinzipien verbunden, werden „Due-Diligence“-Prüfungen durchgeführt. „Due-Diligence“ bedeutet so viel wie „Sorgfaltspflicht“, was in den Prüfungen eingehalten werden soll. Dabei werden ein Unternehmen oder eine Person mithilfe komplexer Fragestellungen auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse untersucht. Außerdem sind Handelspartner und deren Eigentumsstrukturen, in neuen und bestehenden Geschäftsbeziehungen, Teil der Prüfungen.

Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX leite ich den Bereich Vertrieb und Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.