Neues Exportkontrollgesetz in China

Update 2025: Verschärfte Bestimmungen und erweiterte Dual-Use-Güter-Liste

China hat im Dezember 2020 ein neues Exportkontrollgesetz verabschiedet, das seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft ist. Das Gesetz regelt die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, militärischen Gütern und anderen kontrollierten Artikeln aus China. Deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit China betreiben, sollten die Bestimmungen kennen und ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen.

Aktuelle Entwicklungen: Entgegen früherer Einschätzungen zeigt sich, dass die Auswirkungen des chinesischen Exportkontrollgesetzes deutlich weitreichender sind als zunächst angenommen. Die neuen Bestimmungen betreffen nicht nur in China ansässige Unternehmen, sondern haben durch extraterritoriale Anwendung und Re-Export-Kontrollen direkte Auswirkungen auf deutsche Exporteure.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche neuen Bestimmungen seit 2025 gelten, wie sich die Betroffenheit für deutsche Unternehmen verändert hat und welche konkreten Schritte jetzt erforderlich sind. 

Wer ist betroffen?

Das chinesische Exportkontrollgesetz betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die kontrollierte Güter aus China exportieren. Dazu gehören:

Direkt betroffene Unternehmen:

  • In China ansässige Unternehmen (einschließlich ausländischer Tochtergesellschaften)
  • Exporteure kontrollierter Güter aus China
  • Unternehmen in den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau

Indirekt betroffene Unternehmen:

  • Deutsche Unternehmen, die chinesische Komponenten in ihre Produkte integrieren
  • Unternehmen mit Joint Ventures oder Kooperationen in China
  • Distributoren chinesischer Technologien in Deutschland

Wichtiger Hinweis: Die extraterritoriale Anwendung des Gesetzes ist noch nicht vollständig geklärt. Deutsche Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

Welche Güter werden kontrolliert?

Das chinesische Exportkontrollgesetz erfasst verschiedene Kategorien von Gütern. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten kontrollierten Güterkategorien:

Güterkategorie Beispiele Besonderheiten
Dual-Use-Güter Chemikalien, Elektronikkomponenten, bestimmte Software, Präzisionsmaschinen Sowohl zivile als auch militärische Verwendung möglich
Militärische Güter Waffen, militärische Ausrüstung, Rüstungstechnologien Strenge Kontrolle, meist Exportverbot
Nukleare Güter Nuklearmaterial, Reaktorkomponenten, Anreicherungstechnologie Höchste Sicherheitsstufe
Seltene Erden Neodym, Dysprosium, Terbium, Europium Strategisch wichtige Rohstoffe
Biotechnologie Bestimmte Mikroorganismen, Genetik-Equipment, Impfstoffe Wachsende Bedeutung
Cyber-Technologien Verschlüsselungssoftware, Überwachungstechnologie Nationale Sicherheit
Catch-all-Güter Nicht gelistete Güter bei sensiblen Endverwendungen Einzelfallprüfung

 

Wichtige Hinweise zur Tabelle:

Catch-all-Klausel: Auch nicht explizit gelistete Güter können genehmigungspflichtig werden, wenn sie für Zwecke verwendet werden sollen, die Chinas nationale Sicherheit gefährden könnten.

Dynamische Listen: Die konkreten Kontrolllisten werden regelmäßig aktualisiert. Unternehmen sollten die aktuellen Versionen der chinesischen Behörden konsultieren.

Rechtsgrundlagen:

  • Hauptgesetz: Exportkontrollgesetz der VR China (in Kraft seit 1. Dezember 2020)
  • Ergänzende Verordnungen und Listen werden von MOFCOM und anderen Behörden herausgegeben
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Erforderliche Dokumente

Für den Export kontrollierter Güter aus China sind verschiedene Dokumente erforderlich:

Grundlegende Dokumente

  • Exportlizenz vom chinesischen Handelsministerium (MOFCOM)
  • Nachweis der Endverwendung (End-Use Certificate)
  • Detaillierte Produktbeschreibung
  • Angaben zum Endverwender

Zusätzliche Anforderungen

  • Bei sensiblen Gütern: Erweiterte Dokumentation zur geplanten Verwendung
  • Nachweis der Compliance mit chinesischen Sicherheitsbestimmungen
  • Möglicherweise zusätzliche behördliche Genehmigungen

Praxis-Tipp: Die Anforderungen können sich je nach Güterart und Bestimmungsland unterscheiden. Eine frühzeitige Klärung mit den chinesischen Behörden ist empfehlenswert.

 

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen das chinesische Exportkontrollgesetz können schwerwiegende Folgen haben:

Verwaltungsstrafen

  • Geldstrafen bis zum zehnfachen Warenwert
  • Einziehung der betroffenen Güter
  • Widerruf von Exportlizenzen

Strafrechtliche Verfolgung

  • Bei schweren Verstößen: Freiheitsstrafen für verantwortliche Personen
  • Unternehmen können strafrechtlich belangt werden

Durchsetzungsinstrumente

China hat verschiedene Instrumente zur Durchsetzung seiner Exportkontrollbestimmungen entwickelt:

  1. „Unreliable Entity List“: Unternehmen, die gegen chinesische Interessen verstoßen, können auf diese Liste gesetzt werden, was Geschäftstätigkeiten in China erheblich erschwert.
  2. Vergeltungsmaßnahmen: China kann gegen Unternehmen vorgehen, die ausländische Sanktionen gegen chinesische Unternehmen umsetzen oder unterstützen.
  3. Konzernweite Auswirkungen: Sanktionen können sich auf alle verbundenen Unternehmen eines Konzerns auswirken, auch außerhalb Chinas.
  4. Weitere Sanktionsmöglichkeiten: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Einschränkungen bei Geschäftstätigkeiten in China

 

Empfehlungen für Unternehmen

Sofortmaßnahmen

  1. Bestandsaufnahme durchführen
    • Alle China-Geschäfte auf Betroffenheit prüfen
    • Lieferketten analysieren und kritische Komponenten identifizieren
    • Bestehende Verträge auf Anpassungsbedarf überprüfen
  2. Rechtliche Beratung einholen
    • Spezialisierte Anwaltskanzleien konsultieren
    • Klärung der extraterritorialen Anwendung
    • Bewertung möglicher Rechtskonflikte
  3. Compliance-System anpassen
    • Interne Richtlinien überarbeiten
    • Mitarbeiter schulen
    • Dokumentationsprozesse verbessern

Langfristige Strategien

  1. Diversifikation der Lieferketten
    • Alternative Lieferanten außerhalb Chinas identifizieren
    • Strategische Lagerbestände aufbauen
    • Risikobewertung für kritische Komponenten
  2. Monitoring-System etablieren
    • Regelmäßige Überwachung von Gesetzesänderungen
    • Aufbau von China-Expertise im Unternehmen
    • Teilnahme an Branchenverbänden und Informationsaustausch
  3. Proaktive Kommunikation
    • Dialog mit chinesischen Geschäftspartnern intensivieren
    • Transparenz über Compliance-Anforderungen schaffen
    • Frühzeitige Abstimmung mit Behörden

Fazit

Das chinesische Exportkontrollgesetz stellt deutsche Unternehmen vor neue Herausforderungen. Eine proaktive Herangehensweise und die frühzeitige Anpassung der Compliance-Systeme sind entscheidend, um Risiken zu minimieren und Geschäftschancen zu wahren.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht. Für konkrete Fälle sollten Unternehmen immer spezialisierte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

 

Alexander Haun

Bei BEX bin ich im Bereich Produktmanagement tätig. Exportkontrolle, Warenursprung und Präferenzen gehören zu meinen Schwerpunktthemen. Für die fachlichen Beiträge zu den genannten Themengebieten bin ich im BEXblog verantwortlich.