Langzeit-Lieferantenerklärung – Vorlage, Formular & Muster zum Download

Langzeitlieferantenerklärung Vorlage & Muster zum Anfordern oder Ausstellen

Direkt zum Download:

LLE-Vorlage zur Ausstellung

als Word und PDF Versionen

LLE-Vorlage ­zum Anfordern

als Word und PDF Versionen

Langzeitlieferantenerklärung (LLE)

Die Vorlagen sind für Sie kostenlos und können Ihnen als Anregung oder ausgefülltes Muster dienen, wenn Sie Erklärungen anfordern oder ausstellen müssen. Sie können den Vordruck übernehmen und nur die variablen Daten austauschen oder Sie verwenden die Beispiele als Vorlage für Ihre eigene Version.

Die Muster erfüllen die aktuell gültigen Vorgaben Durchführungsverordnung (EU 2015/2447 Art.61 ff.) zum Unionszollkodex (UZK) und verwenden somit auf dem Formular die gesetzeskonformen Wortlaute.Die Vorgängerverordnung (EG) 1207/2001 ist nicht mehr gültig. Die hier zur Verfügung gestellten Vorlagen haben sich bewährt und werden aktuell von mehr als 20.000 Unternehmen (Lieferanten und Kunden) in Deutschland und der Europäischen Union angewandt.

Vorlage Langzeit-Lieferantenerklärung Muster download
Z
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Z
einsetzbar für LLEs mit Gültigkeit 2023, 2024 und 2025
Z
aktuell rechtskonforme Wortlaute (UZK 2018)

Kostenlose Lieferantenerklärungen – Infopaket zum Download

Wir haben für Sie ein kostenloses Infopaket mit allen Mustern & Vorlagen für die Langzeitlieferantenerklärung zusammengestellt.

Im LLE Infopaket erhalten Sie folgende Download Dateien:

  • Word Vorlage zum Ausstellen im Format .doc und .docx
  • Mustervorlage zum Ausstellen im PDF Format
  • Word Vorlage zum Anfordern im Format .doc und .docx
  • Mustervorlage zum Anfordern im PDF Format

Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX arbeite ich vor allem im Bereich Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.