Grünes Handelsabkommen zwischen EU und Neuseeland

Grünes Handelsabkommen EU Neuseeland

Verhandlungen im Juni 2018 begonnen, Abschluss des Abkommen am 30. Juni 2022, seither wird auf die Ratifizierung gewartet

Nach einer vierjährigen Verhandlungsphase hat die EU am 30. Juni 2022 das Freihandelsabkommen mit Neuseeland unterzeichnet. Dieses neue Abkommen soll zum Abbau von einem Großteil der noch verbliebenen Zölle zwischen der EU und Neuseeland führen.

„Neuseeland ist für uns ein wichtiger Partner im indopazifischen Raum. Dieses Handelsabkommen bietet unseren Unternehmen, unseren Landwirten und unseren Verbrauchern auf beiden Seiten große Chancen. Es wird dazu beitragen, den Handel zwischen uns um 30 % zu steigern.“, pries Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, das lang erwartete Abkommen an.

Welche Möglichkeiten ergeben sich durch das neue Abkommen?

  • Abschaffung aller Zölle für Ausfuhren aus der EU nach Neuseeland
  • Öffnung des neuseeländischen Dienstleitungsmarktes in Wirtschaftsbranchen wie bspw. Zustelldienste, Telekommunikation und im Finanzsektor
  • Sicherstellung der Gleichbehandlung von Investoren in der EU und Neuseeland
  • Möglichkeit an öffentlichen Ausschreibungen für diverse Projekte teilzunehmen
  • Verbraucherschutz im digitalen Handel durch Regelungen der Datenströme
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Mehr Ausfuhrvolumen für kleinere Unternehmen
  • Abbau von Konformitätsanforderungen für einen schnelleren Warenfluss
  • Schutz von „Geistigem Eigentum“ in Neuseeland zukünftig nach EU-Standards

Aber warum grünes Freihandelsabkommen? Wie ist das Thema Nachhaltigkeit im Abkommen verankert?

Die Europäische Kommission hat sich auf die Fahne geschrieben, zukünftige Handelsabkommen ganz im Sinne der Nachhaltigkeit zu gestalten. Umweltverträglich, fair und nachhaltig sind hierbei die Schlüsselwörter. In der Pressemitteilung vom 22. Juni 2022 der Europäischen Kommission wird hierzu ausführlich berichtet – diese beinhaltet unter anderem folgende wesentliche Punkte:

  • Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung, die durch intensive Zusammenarbeit und verstärkter Durchsetzung eingehalten werden
  • Verhängung von Sanktionen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen grundlegende arbeitsrechtliche Prinzipien begangen werden
  • Einhaltung des „Klimaabkommen von Paris

Als erstes Abkommen seiner Art verfügt der Vertrag über ein Kapitel, dass ausschließlich dem Handel und der Erzeugung nachhaltiger Lebensmittel gewidmet ist. Auch hat die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Reform der Subventionierung fossiler Brennstoffe einen eigenen Artikel erhalten.

Wie geht es weiter?

Nachdem die ausgehandelten Entwürfe einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen und in alle Amtssprachen der EU übersetzt wurden, werden sie an den Rat der Europäische Kommission zur Unterzeichnung und zum Abschluss übermitteln.

Anschließend unterzeichnen die EU und Neuseeland das Abkommen. Weiter geht es mit der Unterzeichnung und Zustimmung des Textes vom Europäische Parlament. Nachdem das Parlament zugestimmt und sobald Neuseeland das Abkommen ebenso ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.

Softwaregestützte Hilfe bei der Anwendung der Präferenzregeln

Die Handelsabkommen der EU bieten für Unternehmen großartige Möglichkeiten zollfrei in Drittländer liefern zu können. Doch die damit verbundenen Präferenzregeln rechtskonform anzuwenden ist eine Herausforderung für sich. Dies fängt in der Regel bereits bei der Bestimmung des präferenziellen Ursprungs an. Welchen Anteil dürfen Materialien ohne Ursprung haben – und was, wenn das Material verschiedene Lieferanten und Ursprünge hat? Komplexe Fragen, auf die es eine Antwort gibt: unsere Software GENESYS unterstützt Sie dabei, die Präferenzkalkulation rechtskonform durchzuführen, Nachweise für Kunden auszustellen und diese automatisch bei Lieferanten anzufordern.

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Stefan Kluge

"Sanktionslistenprüfung geht jedes Unternehmen an" Fachlich beschäftige ich mich seit 2018 mit Embargos, Exportkontrolle und Trade Compliance sowie im Speziellen mit dem Thema Sanktionslisten. Bei der BEX leite ich den Bereich Vertrieb und Marketing. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu.