
FORMS: EUR.1, A.TR und andere Warenbegleitdokumente mit einem Klick
Ob EUR.1, A.TR oder einen CMR-Frachtbrief – mit der AES3-Modulerweiterung FORMS erstellen Sie verschiedene Warenbegleitdokumente für Ihre Sendungen mit einem einfachen Klick.
Warenbegleitdokumente mit einem Klick erstellen
Einfache Anpassung der Warenbegleitdokumente
Große Auswahl an Formularen

Modulerweiterung für Ihre Formulare und Warenverkehrsbescheinigungen wie EUR.1 und A.TR
Alle Formulare in einer Übersicht
Unterlagen schnell und einfach erstellen und ausfüllen
Umfangreiche Datengrundlage
Passgenauer Formulardruck für die Vorlagen des Formularverlag Niemaier
Warum sollte ich mich für FORMS entscheiden?
Sie möchten beim Export Ihrer Ware einen präferenziellen Zolltarif nutzen? Dazu müssen Sie zunächst den Ursprung Ihrer Waren beweisen. Dieser muss in einem Land liegen, das ein Abkommen mit den EU-Staaten hat. Der Nachweis erfolgt in vielen Fällen in Form von Warenverkehrsbescheinigungen wie EUR.1 oder A.TR.
Mit FORMS können Sie Warenbegleitdokumente wie die EUR.1 Unterlagen direkt aus der Ausfuhranmeldung heraus erstellen. Somit vermeiden Sie Systembrüche und vereinfachen Ihre Arbeitsprozesse. Sind die Ausfuhrdokumente ausgestellt, lassen sich die Inhalte in jedem Feld im Schreibmaschinenmodus bei Bedarf weiterhin beliebig anpassen.
Programmfunktionen
FORMS unterstützt seine Anwender beim Ausfüllen der Warenbegleitdokumente als Bescheinigung für eine zollrechtliche Präferenz der Waren. Dafür reichen wenige Mausklicks in der Ausfuhranmeldung von AES3.
Reibungslose Integration ins AES-System
Sie nutzen bereits unsere Softwarelösung AES3 für Ihre Ausfuhranmeldungen? Perfekt! Sobald Sie FORMS erworben haben, wird Ihnen das Modul freigeschaltet und Sie können mit Ihren Warenbegleitdokumente direkt im selben Client starten.
Preisinformationen FORMS
*Zzgl. zu den jährlichen Kosten kommen einmalige Kosten für Einrichtung und Schulung dazu. Bedarfsabhängige Kosten gibt es bei FORMS nicht.
Basic
- Inklusive:
- ➤ Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 & A.TR
- ➤ Ursprungszeugnis (UZ) & Internationaler Frachtbrief CMR
- ➤ Für AES3 Enterprise Kunden ist FORMS inklusive
Enterprise
- Inklusive:
- ➤ Alle Formulare aus Basic zuzüglich:
- EUR2, Speditionsauftrag, UPS Frachtbrief,
- DHL Hausfrachtbrief, Ladeliste für
- T5 (T5LL), Versandpapier T2L (0769), LLE
- (3096), TNT4 und TNT5
Bitte füllen Sie das Formular aus.
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FORMS Produktbeschreibung

Diese Kunden vertrauen bereits unseren Lösungen:
Hintergrund: Allgemeine Informationen zur Warentarifierung und zur Zolltarifnummer
Was versteht man unter der Warentarifierung?
Die Warentarifierung ist für die Zollabwicklung bei der Einfuhr und Ausfuhr einer Ware nötig. Bei einer „Warentarifierung“ werden Produkten und Stoffen bestimmte Codes zugeordnet. Dieser Prozess wird auch Einreihung genannt. Grundlage sind die Vorgaben und Anmerkungen, die im EU-Zolltarif beschrieben werden. Je nach Codenummer folgt für den Handel mit der entsprechenden Ware ein bestimmter (präferenzieller oder nicht-präferenzieller) Zollsatz, Zusatzvorschriften oder gar Beschränkungen.
Was ist eine Zolltarifnummer?
Die Zolltarifnummer wir auch als Warentarifnummer, Tarifnummer oder Codenummer bezeichnet. Bei der Einfuhr wird in der Regel eine 11-stellige Nummer genutzt, und bei der Ausfuhr eine 8-stellige Nummer. Jeder Code teilt sich in verschiedene Abschnitte, die mit verschiedenen internationalen oder nationalen Code-Systemen korrespondieren – das harmonisierte System, die Kombinierte Nomenklatur, das TARIC System sowie die nationale Ebene der Nummer.
- Abschnitt 1 (Stellen 1 – 2): Harmonisiertes System der Weltzollorganisation (Kapitel)
- Abschnitt 2 (Stellen 3 – 4): Harmonisiertes System der Weltzollorganisation (Position)
- Abschnitt 3 (Stellen 5 – 6): Harmonisiertes System der Weltzollorganisation (Unterposition)
- Abschnitt 4 (Stellen 7 – 8): Kombinierte Nomenklatur der EU (Unterposition)
- Abschnitt 5 (Stellen 9 – 10): TARIC der EU (Unterposition)
- Abschnitt 6 (Stelle 11): EZT Deutschlands
Warum die manuelle Warentarifierung so aufwändig ist
Wer die Zolltarifnummer manuell heraussuchen möchte, muss sich mühsam durch den Inhalt der einzelnen Abschnitte, Kapitel und Anmerkungen arbeiten, um daraus die korrekte Nummer für die Warentarifierung abzuleiten.
Das Problem: Zwar bieten Ihnen Suchmasken wie die des EZT Online Unterstützung, bei der Einreihung Ihrer Ware können jedoch zunächst mehrere Positionen in Frage kommen. Dann müssen Sie die Faustregel „Zweck vor Stoff“ nutzen, also Kapitel über die Art der Verwendung den Abschnitten zu den verwendeten Stoffen beziehungsweise der Beschaffenheit der Produkte vorziehen.
Dies ist sehr zeitaufwändig und kann zum Teil Unklarheiten bei der korrekten Warennummer dennoch nicht abschließend klären. Informationen darüber, wie komplex Sonderfälle sein können, die zum Beispiel Behältnisse oder eine Verpackung betreffen, finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden zur Zolltarifierung.
Eine Alternative zur manuellen Suche der passenden Zolltarifnummer stellt die verbindliche Auskunft zum Zolltarif (vZTA) dar. Auf diese Weise erhalten Sie zwar die richtige Einreihung in den Tarif, die vZTA setzt jedoch einen extra Online-Antrag an den Zoll voraus und deshalb auch eine gewisse Bearbeitungszeit.
Lösung: Warentarifnummer-Software CLASS-X nutzen
Diese kurze Einführung in die Warentarifierung zeigt, wie viel Aufwand und Fachwissen für die korrekte Einreihung von Waren in den Zolltarif nötig ist. Deshalb sollten Sie gleich zu einer Warentarifnummer-Software greifen. CLASS-X beispielsweise ermöglicht Ihnen eine einfache, zeit-effiziente und sichere Form der Warentarifierung nach aktueller Vorschrift.]
Hintergrund: Allgemeine Informationen zu EUR.1, A.TR und anderen Warenbegleitdokumenten
Erklärung: Was sind Warenbegleitdokumente?
Handelsabkommen zwischen den EU-Staaten und anderen Ländern machen zollfreien oder zollgünstigen Warenverkehr möglich. Um bei der Zollabwicklung von einem Freihandelsabkommen beziehungsweise einer Zollpräferenz zu profitieren, müssen Lieferanten den präferenziellen Ursprung ihrer Ware nachweisen – und zwar mit einem sogenannten Präferenznachweis. Es gibt zwei Arten von Präferenznachweisen:
1) Nicht-förmliche Präferenznachweise
Der Ursprung der Ware wird lediglich auf der Rechnung deklariert. Die Nachweis-Form der Ursprungserklärung darf genutzt werden, wenn der Wert der Sendung unter 6.000 Euro liegt oder eine Bewilligung vorliegt. Die jeweilige Formulierung ist abhängig vom Import-Land.
2) Förmliche Präferenznachweise
Bei manchen Sendungen sind bestimmte Dokumente als Nachweis des präferenziellen Ursprungs nötig. Bestimmte Formulare müssen ausgefüllt werden, damit die finale Bescheinigung für den günstigen Zollsatz beim Verkehr der Ware durch den Zoll ausgestellt wird. Es gibt verschiedene Arten solcher Warenverkehrsbescheinigungen (WVB), darunter zum Beispiel:
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1:
EUR.1 erhalten Sie bei der zuständigen Zollstelle (Antrag per Formular). Diese Warenverkehrsbescheinigung muss genutzt werden, sobald der Wert der Sendung über 6.000 Euro liegt.
Warenverkehrsbescheinigung A.TR
Hierbei handelt es sich um Nachweise, die Lieferanten zum Teil für den Warenverkehr mit der Türkei benötigen (für Nicht-EGKS-Waren und Nicht-Agrarerzeugnisse).
Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
Dies sind Bescheinigungen für den zollrechtlich präferenziellen Warenverkehr in der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone (Pan-Euro-Med-Zone).
Achtung: Für die oben genannten Bestimmungen gelten verschiedene Ausnahmen. Ermächtigte Ausführer zum Beispiel können den Präferenznachweis auch dann auf die Rechnung drucken, wenn der Wert der Sendung die genannte Grenze überschreitet. Um den Status „ermächtigter Ausführer” zu erhalten, müssen Lieferanten einen gesonderten Antrag beim Zoll stellen.
Warum FORMS für den WVB-Antrag nutzen? Beispiel EUR.1
Wer den Antrag für eine Warenverkehrsbescheinigung wie EUR.1 beim Zoll stellen möchte, merkt schnell: der Prozess ist komplex. Anhand der EUR.1 Bescheinigung soll hier das Problem für Lieferanten veranschaulicht werden:
Um EUR.1 zu erhalten, sind zunächst verschiedene Unterlagen nötig. Diese müssen einen Ursprung der Ware nachweisen, der laut geltender Abkommen präferenziell zu behandeln ist.
Darüber hinaus muss der Lieferant das entsprechende EUR.1 Formular ausfüllen. Hier ist die Angabe vieler Informationen gefragt, darunter:
- Anschrift der Ausführer
- Bestimmungsland
- Anschrift des Empfängers
- Art der Beförderung der Ware
- Ursprungsland (Achtung Ausnahmen EWR, Kumulierungen, etc.)
- Beschreibung der Ware und für jede Position die entsprechende Nummer
- Rohmasse
- MRN (Movement Reference Number)
- usw.
Nicht zuletzt muss der Lieferant im EUR.1 Formular Informationen darlegen, die zur Ermittlung des Ursprungs der Ware dienen. Bei einem Produkt aus Eigenherstellung beispielsweise muss der Lieferant beschreiben, wie die Ware bearbeitet wurde, um ihren Ursprung genauer zu erläutern. In diesem Zusammenhang kann es nötig sein, zum Beispiel die Vormaterialien zu erklären oder einen Teil der Tarifnummer anzugeben.
Dieses Beispiel zeigt: Das Ausfüllen der Formulare für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigungen ist in der Regel sehr aufwändig. Wer eine präferenzielle Herkunft seiner Ware nachweisen möchte, um Abkommen der EU bei der Zollabwicklung geltend zu machen, muss jedoch häufig diesen Prozess der Ursprungserklärung durchlaufen. Das stellt einen hohen Zeit- und damit Kostenaufwand für Lieferanten dar, die Ware in andere Länder versenden.
Die optimale Lösung ist daher eine digitale Software. Bei uns finden Sie eine passende Modulerweiterung für Ihre Ausfuhranmeldungssoftware: Mit FORMS füllen Sie die jeweiligen Unterlagen mit nur wenigen Klicks aus – so wird der Antrag der Warenverkehrsbescheinigung ganz einfach!