FORMS

FORMS: EUR.1, A.TR und andere Warenbegleitdokumente mit einem Klick

Ob EUR.1, A.TR oder einen CMR-Frachtbrief – mit der AES3-Modulerweiterung FORMS erstellen Sie verschiedene Warenbegleitdokumente für Ihre Sendungen mit einem einfachen Klick. 

Warenbegleitdokumente mit einem Klick erstellen

Einfache Anpassung der Warenbegleitdokumente

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Große Auswahl an Formularen

Warenverkehrsbescheinigungen und Formulardruck

Modulerweiterung für Ihre Formulare und Warenverkehrsbescheinigungen wie EUR.1 und A.TR

Alle Formulare in einer Übersicht

Unterlagen schnell und einfach erstellen und ausfüllen

Umfangreiche Datengrundlage

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Passgenauer Formulardruck für die Vorlagen des Formularverlag Niemaier

Warum sollte ich mich für FORMS entscheiden?

Sie möchten beim Export Ihrer Ware einen präferenziellen Zolltarif nutzen? Dazu müssen Sie zunächst den Ursprung Ihrer Waren beweisen. Dieser muss in einem Land liegen, das ein Abkommen mit den EU-Staaten hat. Der Nachweis erfolgt in vielen Fällen in Form von Warenverkehrsbescheinigungen wie EUR.1 oder A.TR.
Mit FORMS können Sie Warenbegleitdokumente wie die EUR.1 Unterlagen direkt aus der Ausfuhranmeldung heraus erstellen. Somit vermeiden Sie Systembrüche und vereinfachen Ihre Arbeitsprozesse. Sind die Ausfuhrdokumente ausgestellt, lassen sich die Inhalte in jedem Feld im Schreibmaschinenmodus bei Bedarf weiterhin beliebig anpassen.

Für wen ist FORMS gedacht?

Mit FORMS bieten wir die ideale Lösung für alle Unternehmen im Außenhandel, die

  1. Ihre Zoll- und Ausfuhrangelegenheiten bereits mit der BEX Software AES3 abwickeln und
  2. zusätzlich Zeit bei der Erstellung von Warenverkehrsbescheinigungen (wie EUR.1, A.TR oder Ursprungszeugnissen) sparen wollen.

Wobei hilft mir FORMS?

FORMS unterstützt seine Anwender beim Ausfüllen der Warenbegleitdokumente als Bescheinigung für eine zollrechtliche Präferenz der Waren. Konkret beschleunigt und vereinfacht FORMS interne Prozesse, indem die Software 

  1. bei vielen Dokumenten Daten aus der Ausfuhranmeldung automatisch übernimmt und ausfüllt sowie 
  2. sich wiederholende Textbausteine abspeichert und kopierbar macht.

Dafür reichen wenige Mausklicks in der Ausfuhranmeldung von AES3.

Welche Dokumente kann ich mit FORMS erstellen?

Das hängt von Ihrem gebuchten Modell ab – denn FORMS ist modular aufgebaut und in verschiedenen Umfängen erhältlich. Grundsätzlich unterstützt unsere Software folgende Ausfuhr- und Zollformulare:

Für die EU:

  • EUR1: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • ATR: Warenverkehrsbescheinigung A.TR (Türkei)
  • EUR2: Formblatt für den vergünstigten Warenverkehr EUR.2
  • UZ: Ursprungszeugnis
  • SPED: Speditionsauftrag
  • UPS1: Frachtbrief
  • DHL: DHL Hausfrachtbrief
  • T5LL: Ladeliste für T5
  • TNT4: TNT-Frachtbrief Inland
  • TNT5: TNT-Frachtbrief Ausland
  • CMR: Internationaler Frachtbrief
  • CMR_K: Internationaler Frachtbrief (Köhler Verlag)
  • 0733: Versendung / Ausfuhr
  • 0733N: AM für Notfallverfahren ATLAS Ausfuhr
  • 0734: Versendung / Ausfuhr Ergänzungsblatt
  • 0734N: AM für Notfallverfahren ATLAS Ausfuhr Ergänzungsblatt
  • 0761: Unvollständige/Vereinfachte Ausfuhranmeldung
  • 0769: Versandpapier T2L
  • 0770: Ergänzungsblatt zum Vordruck 0769
  • 3095: Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
  • 3096: Langzeit- Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
  • LLEoP: Langzeitlieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
  • 4005: Ausfuhrlizenz oder Vorausfestsetzungsbescheinigung AGREX
  • DA59_CN: Declaration of Origin – Republic of South Africa
  • D43_CN: Canada Customs Invoice
  • GPA: German Parcel Adressaufkleber

Für die Schweiz:

  • EUR1_CH: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Schweiz
  • SPED_CH: Speditionsauftrag Schweiz
  • 11.030: Ausfuhrzollanmeldung Schweiz
  • 11.031: Ausfuhrzollanmeldung Folgeblatt Schweiz
  • 11.51: Geleitscheinabfertigung mit verbürgtem Betrag

Wie ist FORMS technisch umgesetzt?

Sie können FORMS entweder als ASP-Lösung über unser ISO27001-zertifiziertes-Rechenzentrum (pay-per-use-Prinzip) oder als Inhouse-Lösung mit einmaligem Lizenzerwerb buchen. Mehr Informationen zu unseren technischen Lösungen erhalten Sie in der detaillierten Produktbeschreibung.

Funktioniert FORMS nur zusammen mit einer anderen BEX Software?

Ja, FORMS ist eine Erweiterung unserer Ausfuhrsoftware AES3. Sie erweitert die dortigen Funktionen um eine praktische Formularhilfe, damit Sie große Teile Ihrer Ausfuhr- und Zollabwicklung auf effiziente Weise digital umsetzen können – natürlich immer sicher und rechtskonform.

Wie viel kostet FORMS?

*Zzgl. zu den jährlichen Kosten kommen einmalige Kosten für Einrichtung und Schulung dazu. Bedarfsabhängige Kosten gibt es bei FORMS nicht.

Bitte füllen Sie das Formular aus.

8 + 14 =

Bitte füllen Sie das Formular aus.

8 + 12 =

FORMS Produktbeschreibung

FORMS

Diese Kunden vertrauen bereits unseren Lösungen:

Hintergrund: Allgemeine Informationen zur Warentarifierung und zur Zolltarifnummer

Was versteht man unter der Warentarifierung? 

Die Warentarifierung ist für die Zollabwicklung bei der Einfuhr und Ausfuhr einer Ware nötig. Bei einer „Warentarifierung“ werden Produkten und Stoffen bestimmte Codes zugeordnet.  Dieser Prozess wird auch Einreihung genannt. Grundlage sind die Vorgaben und Anmerkungen, die im EU-Zolltarif beschrieben werden. Je nach Codenummer folgt für den Handel mit der entsprechenden Ware ein bestimmter (präferenzieller oder nicht-präferenzieller) Zollsatz, Zusatzvorschriften oder gar Beschränkungen.

 

Was ist eine Zolltarifnummer?

Die Zolltarifnummer wir auch als Warentarifnummer, Tarifnummer oder Codenummer bezeichnet. Bei der Einfuhr wird in der Regel eine 11-stellige Nummer genutzt, und bei der Ausfuhr eine 8-stellige Nummer. Jeder Code teilt sich in verschiedene Abschnitte, die mit verschiedenen internationalen oder nationalen Code-Systemen korrespondieren – das harmonisierte System, die Kombinierte Nomenklatur, das TARIC System sowie die nationale Ebene der Nummer.

  • Abschnitt 1 (Stellen 1 – 2): Harmonisiertes System der Weltzollorganisation (Kapitel)
  • Abschnitt 2 (Stellen 3 – 4): Harmonisiertes System der Weltzollorganisation (Position)
  • Abschnitt 3 (Stellen 5 – 6): Harmonisiertes System der Weltzollorganisation (Unterposition)
  • Abschnitt 4 (Stellen 7 – 8): Kombinierte Nomenklatur der EU (Unterposition)
  • Abschnitt 5 (Stellen 9 – 10): TARIC der EU (Unterposition)
  • Abschnitt 6 (Stelle 11): EZT Deutschlands

 

Warum die manuelle Warentarifierung so aufwändig ist

Wer die Zolltarifnummer manuell heraussuchen möchte, muss sich mühsam durch den Inhalt der einzelnen Abschnitte, Kapitel und Anmerkungen arbeiten, um daraus die korrekte Nummer für die Warentarifierung abzuleiten.

Das Problem: Zwar bieten Ihnen Suchmasken wie die des EZT Online Unterstützung, bei der Einreihung Ihrer Ware können jedoch zunächst mehrere Positionen in Frage kommen. Dann müssen Sie die Faustregel „Zweck vor Stoff“ nutzen, also Kapitel über die Art der Verwendung den Abschnitten zu den verwendeten Stoffen beziehungsweise der Beschaffenheit der Produkte vorziehen.

Dies ist sehr zeitaufwändig und kann zum Teil Unklarheiten bei der korrekten Warennummer dennoch nicht abschließend klären. Informationen darüber, wie komplex Sonderfälle sein können, die zum Beispiel Behältnisse oder eine Verpackung betreffen, finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden zur Zolltarifierung.

Eine Alternative zur manuellen Suche der passenden Zolltarifnummer stellt die verbindliche Auskunft zum Zolltarif (vZTA) dar. Auf diese Weise erhalten Sie zwar die richtige Einreihung in den Tarif, die vZTA setzt jedoch einen extra Online-Antrag an den Zoll voraus und deshalb auch eine gewisse Bearbeitungszeit.

 

Lösung: Warentarifnummer-Software CLASS-X nutzen

Diese kurze Einführung in die Warentarifierung zeigt, wie viel Aufwand und Fachwissen für die korrekte Einreihung von Waren in den Zolltarif nötig ist. Deshalb sollten Sie gleich zu einer Warentarifnummer-Software greifen. CLASS-X beispielsweise ermöglicht Ihnen eine einfache, zeit-effiziente und sichere Form der Warentarifierung nach aktueller Vorschrift.]

Elvira Jahnke

Ihre Ansprechpartnerin

Hintergrundinformationen zum Thema Warenbegleitdokumente

Was sind Warenbegleitdokumente? ?

Warenbegleitdokumente sind Dokumente, die eine Warensendung begleiten und Angaben zu Ware, Ursprung, Bestimmungsland und rechtlichem Status enthalten. Im Zoll- und Präferenzrecht zählen dazu unter anderem Warenverkehrsbescheinigungen wie EUR.1 oder A.TR, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten und Zolldokumente. Sie ermöglichen eine transparente Kommunikation zwischen Ausführer, Logistikdienstleister, Empfänger und Zollbehörden und sind unverzichtbar für einen rechtssicheren Warenverkehr.

Wofür braucht man Warenbegleitdokumente?

Warenbegleitdokumente …

  • … sind Nachweis des Warenursprungs (und damit für die Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen im Rahmen von Handelsabkommen wichtig).
  • … zum Teil bei Ausfuhrkontrollen gefragt.
  • … können im Rahmen von Akkreditiven oder Exportkreditversicherungen nötig sein.

Wer braucht Warenbegleitdokumente?

Vor allem Exporteure, Importeure und Spediteure, die an internationalen Warensendungen beteiligt sind (besonders dann, wenn Exporte in Länder mit EU-Freihandelsabkommen erfolgen). 

Welche Warenbegleitdokumente gibt es?

1) Nicht-förmliche Präferenznachweise

Diese Dokumente weisen einen Warenursprung nach, der nach einem bestimmten Freihandelsabkommen präferenziell behandelt werden kann – also z.B. zollvergünstigt importiert werden kann. Sie kommen jedoch ohne behördliche Bestätigung aus und dürfen vom Ausführer selbst erstellt werden. Die jeweilige Formulierung ist abhängig vom Import-Land.

Zu den nicht-förmlichen Präferenznachweisen gehören z.B.:

2) Förmliche Präferenznachweise

Diese Art von Warenbegleitdokument muss ausgefüllt werden, damit die finale Bescheinigung für den günstigen Zollsatz beim Verkehr der Ware durch den Zoll ausgestellt wird. Denn bei manchen Sendungen sind bestimmte Dokumente als Nachweis des präferenziellen Ursprungs nötig. Es gibt verschiedene Arten solcher Warenverkehrsbescheinigungen (WVB), darunter zum Beispiel:

  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1: EUR.1 erhalten Sie bei der zuständigen Zollstelle (Antrag per Formular). Diese Warenverkehrsbescheinigung muss genutzt werden, sobald der Wert der Sendung über 6.000 Euro liegt.
  • Warenverkehrsbescheinigung A.TR: Hierbei handelt es sich um Nachweise, die Lieferanten zum Teil für den Warenverkehr mit der Türkei benötigen (für Nicht-EGKS-Waren und Nicht-Agrarerzeugnisse).
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED: Dies sind Bescheinigungen für den zollrechtlich präferenziellen Warenverkehr in der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone (Pan-Euro-Med-Zone).

3) Nicht-präferenzielle Ursprungsnachweise

Diese Dokumente dienen nicht der Zollermäßigung, sondern dem handelspolitischen Ursprungsnachweis. Beispiel:

  • Ursprungszeugnis: Bestätigung des nicht-präferenziellen Ursprungs, ausgestellt durch die IHK

4) Handels- und Transportdokumente

Sie begleiten nahezu jede Sendung und bilden die Basis für Zollabwicklung und Logistik.

  • Handelsrechnung: Zentrale Grundlage für Zollwert und Abfertigung
  • Packliste: Übersicht über Inhalt, Gewichte und Verpackung
  • Frachtpapiere (z. B. CMR, Bill of Lading): Nachweis des Transports

 5) Zolldokumente und ergänzende Nachweise

Diese Dokumente entstehen im Rahmen der Zollabfertigung oder dienen der internen Absicherung.

Beispiel: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit FORMS erstellen – einfach erklärt

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist eines der wichtigsten Dokumente im Präferenzrecht. Gerade bei regelmäßigem Export lohnt sich ein strukturierter und softwaregestützter Prozess.

Was ist EUR.1?

EUR.1 ist ein förmlicher Präferenznachweis, der den präferenziellen Ursprung einer Ware bestätigt. Sie ermöglicht dem Importeur im Bestimmungsland reduzierte oder vollständig entfallende Zölle auf Basis von EU-Freihandelsabkommen. 

Wer braucht EUR.1 und wofür?

Eine EUR.1 wird benötigt, wenn Waren mit einem Wert über 6.000 Euro in ein Land mit EU-Präferenzabkommen exportiert werden. Denn Handelsabkommen zwischen den EU-Staaten und anderen Ländern machen zollfreien oder zollgünstigen Warenverkehr möglich. Um aber bei der Zollabwicklung von einem Freihandelsabkommen beziehungsweise einer Zollpräferenz zu profitieren, müssen Lieferanten den präferenziellen Ursprung ihrer Ware nachweisen – und zwar mit einem sogenannten Präferenznachweis, wie etwa EUR.1.

Wie läuft der Prozess rund um EUR.1 ohne Software ab?

Ohne Software ist die Erstellung der EUR.1 überwiegend manuell organisiert und sehr aufwändig. Um EUR.1 zu erhalten, sind zunächst verschiedene Unterlagen nötig. Diese müssen einen Ursprung der Ware nachweisen, der laut geltender Abkommen präferenziell zu behandeln ist.

Darüber hinaus muss der Lieferant das entsprechende EUR.1 Formular ausfüllen. Hier ist die Angabe vieler Informationen gefragt, darunter:

  • Anschrift der Ausführer
  • Bestimmungsland
  • Anschrift des Empfängers
  • Art der Beförderung der Ware
  • Ursprungsland (Achtung Ausnahmen EWR, Kumulierungen, etc.)
  • Beschreibung der Ware und für jede Position die entsprechende Nummer
  • Rohmasse
  • MRN (Movement Reference Number)
  • usw.

Nicht zuletzt muss der Lieferant im EUR.1 Formular Informationen darlegen, die zur Ermittlung des Ursprungs der Ware dienen. Bei einem Produkt aus Eigenherstellung beispielsweise muss der Lieferant beschreiben, wie die Ware bearbeitet wurde, um ihren Ursprung genauer zu erläutern. In diesem Zusammenhang kann es nötig sein, zum Beispiel die Vormaterialien zu erklären oder einen Teil der Tarifnummer anzugeben.

Dieses Beispiel zeigt: Das Ausfüllen der Formulare für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigungen ist in der Regel sehr aufwändig. Wer eine präferenzielle Herkunft seiner Ware nachweisen möchte, um Abkommen der EU bei der Zollabwicklung geltend zu machen, muss jedoch häufig diesen Prozess der Ursprungserklärung durchlaufen. Das stellt einen hohen Zeit- und damit Kostenaufwand für Lieferanten dar, die Ware in andere Länder versenden.

Wie erstelle ich EUR.1 mit der BEX Software?

Eine digitale Software wie FORMS ist die optimale Lösung für aufwändige Prozesse rund um die Erstellung von Warenbegleitdokumenten wie EUR.1. Mit FORMS füllen Sie die jeweiligen Unterlagen mit nur wenigen Klicks aus: Relevante Daten werden automatisch aus dem System übernommen und Vorgänge automatisiert. So wird der Antrag der Warenverkehrsbescheinigung ganz einfach!