GENESYSPORTAL.com wurde am 30.06.2024 eingestellt.
- Davon betroffen sind die Freemium- als auch die Premium Version
- Für professionelles Lieferantenerklärungs-Management und Präferenzkalkulation können Sie weiterhin GENESYS nutzen
- Oder Nutzen Sie einfach unsere kostenlosen Vorlagen-Downloads
Sie haben Fragen?
Gerne stehen wir für Fragen rund um das Thema Lieferantenerklärungen, Warenursprung und Präferenzen für Sie zur Verfügung.
Warum wurde genesysportal.com eingestellt?
GENESYS ist eines unserer „Hauptprodukte“, das dem Unternehmen eine umfassende Präferenzkalkulation für die produzierten Waren ermöglicht. Ein Teil davon war unser bisheriges GENESYSPORTAL. Damit das Anfordern und Erstellen von Langzeitlieferantenerklärungen möglichst papierlos und mit wenig manuellem Aufwand bearbeitet werden konnte, hatten wir als Erweiterung für die Nutzer von GENESYS das GENESYSPORTAL geschaffen.
Darüber hinaus hatten wir zur freien Nutzung das Portal, wie Sie es kennen, genesysportal.com entwickelt. Und damit eine Möglichkeit für Jedermann geschaffen, Lieferantenerklärungen zu erstellen, ohne das Hauptprodukt GENESYS zu nutzen oder ohne ein Lieferant eines GENESYS-Anwenders zu sein. Das GENESYSPORTAL hatte sich allein betrachtet, wirtschaftlich über die letzten Jahre nicht getragen. Deshalb wurde diese Version abgelöst.
Dieses kann ab dem 01.07.2024 nur noch in Verbindung mit unserem Produkt GENESYS genutzt werden.
Wir starten mit der neuen GENESYSPORTAL Version am 01.07.2024. Die es für GENESYS-Anwender auch weiterhin ermöglicht Ihre Langzeitlieferantenerklärungen per E-Mail, Post oder über das kostenpflichtige Portal anzufordern.
Welche Alternativen gibt es?
Leider ist uns kein vergleichbares Webportal zur kostenfreien Nutzung bekannt, dass wir Ihnen empfehlen könnten. Natürlich können Sie aber entsprechende LLE-Vorlagen bei uns oder auch bei der IHK jährlich neu herunterzuladen und Lieferantenerklärungen anhand dieser zu erstellen.
Was ist die aktuell gültige Grundlage für eine Lieferantenerklärung?
Mit Einführung des Unions-Zollkodex, der seit dem 1. Mai 2016 gilt, sind Lieferantenerklärungen nach den Erfordernissen der Verordnung (EU) 2015/2447 in der jeweils gültigen Fassung auszustellen.
Dies beinhaltet auch die später hinzukommenden Änderungsverordnungen.
GRUND-/ORIGINAL-VERORDNUNGEN (2015/2447) < > ÄNDERUNGS-/BERICHTIGUNGS-VERORDNUNGEN (2017/989, …)
Die aktuell gültige Grundlage für die Ausstellung einer Lieferantenerklärung ist nach wie vor die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex. Die Grundverordnungen ändern sich auch nur selten.
Häufiger sind sogenannte Änderungsverordnungen, welche nur Details mit Bezug auf die Grundverordnung klarstellen oder ändern. Die Änderungsverordnung Durchführungsverordnung (EU) 2017/989 vom 08.06.2017 wurde im GENESYSPORTAL sofort nach dem Erscheinen am 13.06.2017 umgesetzt.
Infos, Vorlagen, Muster & Downloads
Vorlage für Langzeitlieferantenerklärung
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Kostenlose Proformarechnung Muster & Vorlagen
Die Proformarechnung ist ein Dokument, dass sich in erster Linie von der herkömmlichen Rechnung unterscheidet, in dem es den Käufer nicht zur Zahlung auffordert. Sie wird buchhalterisch deshalb nicht erfasst.
Leitfaden Tarifierung
Ein Leitfaden für die korrekte Vorgehensweise bei der Tarifierung von Waren: