Zentrale Zollabwicklung – Centralised Clearance (CCL)

Zentrale Zollabwicklung Centralised Clearance

Waren aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat mit einer deutschen Ausfuhrsoftware exportieren? Geht das?

Ja, das geht. Das Schlüsselwort dafür lautet Zentrale Zollabwicklung (englisch: Centralised Clearance)

Nehmen wir folgendes Szenario an, um dies zu veranschaulichen: Ein Unternehmen, das seinen Stammsitz in Deutschland hat, besitzt zudem einen Produktionsstandort in den Niederlanden. Alle Lieferungen, die vom Stammsitz in Deutschland aus in ein Drittland gehen, werden über ATLAS bei der deutschen Zollverwaltung angemeldet. Die Zentrale Zollabwicklung (früher Einzige Bewilligung) ermöglicht es in diesem Beispiel, auch Waren aus dem Produktionsstandort Niederlande in Deutschland anzumelden. Früher mussten Lieferungen aus dem Produktionsstandort mit dem dortigen, niederländischen Zollsystem angemeldet werden. Die Gestellung der Ware findet jedoch nach wie vor, da statt wo sich auch die Ware zu diesem Zeitpunkt befindet. So kann nach diesem Prinzip jede  Ausfuhranmeldung zentral aus Deutschland heraus über eine einzige Ausfuhrsoftware durchgeführt werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Zentrale Zollabwicklung?

Um dieses Verfahren zu verwenden, wird lediglich eine mitgliedstaatenübergreifende Bewilligung und eine AES-Software, wie AES3, benötigt.

Um die Bewilligung zu erlangen, ist es notwendig diese auf elektronischem Wege zu beantragen Dafür steht im Zoll-Portal die neue Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass im Vorfeld Abstimmungen beim Konsultationsverfahren stattfanden. Verantwortlich dafür ist in Deutschland das Hauptzollamt Nürnberg.

Allerdings gilt zu beachten, dass im EU-Mitgliedstaat, in welchem die Gestellung stattfindet, eine Meldung an das entsprechende Amt für Statistik abgegeben werden muss. Diese Meldung enthält in der Regel sämtliche ausfuhrrelevanten Daten, die mit der deutschen Lösung automatisch an das Statistische Bundesamt übermittelt werden.

Um eine Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung für die Zentrale Zollabwicklung anzumelden, muss unter Art der Ausfuhranmeldung ein Wert verwendet werden, der an der drittletzten Stelle eine 4 enthält. Bspw. „00000400 Standardverfahren zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr“. Da die Gestellung bei einer Zollstelle im bewilligten EU-Mitgliedstaat stattfindet, wird diese bei der Ausfuhranmeldung entsprechend angegeben. Außerdem werden das Ausfuhrland und der Start der Beförderungsroute gemäß dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat gewählt.

Weitere Informationen finden Sie direkt beim Zoll.

 

Steven Schindler

Steven Schindler ist seit der Gründung der BEX im Unternehmen und fachlicher Ansprechpartner für unsere Kunden im Bereich Export/ Außenhandel mit dem Schwerpunkt ATLAS Ausfuhr. Ebenso ist er Verantwortlich für unsere Projekte zu unseren SAP Schnittstellen. Haben Sie fachliche Fragen zu unseren Produkten? Gerne können Sie sich direkt an Herrn Schindler wenden.