Laut Auskunft vom ICC werden die neuen Incoterms frühestens August/September 2019 bekanntgegeben.
Weil es aus diesem Grund keine offiziellen Informationen mit dem Anspruch auf Richtigkeit zu den kommenden Änderungen geben kann, häufen sich die Spekulationen. Seit mehreren Monaten weißt der ICC sogar auf Falschmeldungen hin.
Im Gespräch mit Urs Angliker von der schweizerischen Höheren Fachschule für Außenwirtschaft erfuhren wir einige der Mutmaßungen, die unter Experten als wahrscheinlich gelten:
Expertentheorien zu den Incoterms 2020:
EXW – Abschaffung?
Bei Vereinbarung der Incoterm EXW ist der Verkäufer der Ware lediglich zur Bereitstellung der Sendung verpflichtet. Der Verkäufer ist weder zum Beladen des LKWs noch zur Ausstellung der Exportdokumente verpflichtet. Da dieser Incoterm haftungsrechtlich als problematisch gilt, könnte er tatsächlich abgeschafft werden.
Neuauslegung DDP?
Das Gegenstück von EXW stellt die Lieferbedingung DDP dar. Der Versender ist für den Transport bis zum Bestimmungsort inkl. der Verzollung zuständig und Steuerschuldner für Zoll und EUSt. Aus diesem Grund wird bisher oft die Möglichkeit „DDP excl. Tax“ genutzt, da ohne steuerliche Registrierung im Bestimmungsland die EUSt nicht geltend gemacht werden kann. Ebenso birgt der Incoterm DDP für den Empfänger der Ware häufig einen steuerlichen Fallstrick: Er übernimmt Zoll und EUSt und macht die EUSt als Vorsteuer beim Finanzamt geltend, was bei der Lieferbedingung DDP nicht zulässig ist.
Aus der bisherigen DDP Klausel könnten deshalb theoretisch zwei neue Incoterms geschaffen werden:
- DTP (Delivered at Terminal Paid): Der Versender übernimmt alle Kosten inkl. der Verzollung bis zu einem (Flug-)Hafen oder einem Transportumschlagplatz.
- DPP (Delivered at Place Paid): Der Versender übernimmt sämtliche Kosten bis zu einem anderen Bestimmungsort als einem (Flug-)Hafen oder einem Transportumschlagplatz.
In beiden Fällen solle aber der Umstand bestehen bleiben, dass die Importverzollung sowohl vom Verkäufer organisiert als auch beglichen werden müsse.
FCA / FAS – Änderungen noch ungewiss
Auch wird spekuliert, dass der Incoterm FAS ebenfalls wegfallen soll, da dieser in der Praxis nur äußerst selten zum Tragen käme. FCA hingegen – eine der am häufigsten verwendeten Incoterms – könnte, ähnlich wie beim DDP, in zwei neue Incoterms aufgesplittet werden.
Cost and Insurance CNI – Neuer Incoterm?
Bei dieser antizipierten Lieferbedingung soll der Bereich zwischen FCA und CFR abgedeckt werden und die Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung mit enthalten sein. Diese Verpflichtung besteht bislang weder bei FCA noch bei CFR.
Wie lange gelten die Incoterms 2010 noch?
Ab Bekanntgabe der Incoterms 2020 können die bisherigen Incoterms weiterhin verwendet werden. Jedoch empfehlen wir die Nennung der geltenden Fassung (z.B. EXW Incoterms 2010).