Bereits im Jahr 2014 erließ der Rat der Europäischen Union einen Beschluss gegen die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Damit sollte die Krise in der Ukraine friedlich beigelegt werden. Aufgrund einiger außenpolitischer Ereignisse wurden in letzter Zeit weitere Sanktionen hinzugefügt.
Welche Sanktionen wurden 2014 erlassen?
Waffenembargo
- Verbot von Verkauf, Lieferung, Verbringung und Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern nach Russland
- Verbot von Einfuhr, Kauf oder Beförderung von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern aus Russland
Handelsbeschränkungen für Dual-Use-Güter
- Verbot, Dual-Use-Güter zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, wenn diese für militärische Zwecke oder militärische Endnutzer bestimmt sind oder sein könnten (russische Streitkräfte als Endnutzer gelten automatisch als militärische Zwecke)
Genehmigungspflicht im Energiesektor
- Güter, die in der Ölindustrie für Erdölexploration und Erdölförderung unter Wasser eingesetzt werden können, wie z. B. Rohre, Bohrgestänge oder Werkzeuge, dürfen (unabhängig vom Ursprung) nur mit Genehmigung nach Russland verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden
Verbot bestimmter Dienstleistungen im Ölsektor
- Verbot, erforderliche Dienstleistungen für die Erdölexploration und Erdölförderung in Russland zu erbringen z. B. Bohrungen, Bohrlochprüfungen, Bohrlochmessungen und Komplettierungsdienste
- Handelsbeschränkungen für bestimmte Güter der Ölindustrie
Finanzsanktionen
- Verbot, Wertpapierdienstleistungen oder Hilfsdienste zu erbringen oder zu handeln
- Beschränkungen zum Zugang des Kapitalmarkts der EU
- Anordnung von Finanzsanktionen gegenüber bestimmten Personen, Einrichtungen und Organisationen, die für Handlungen verantwortlich gemacht werden, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedrohen und die für Menschenrechtsverletzungen und Veruntreuung von Staatsvermögen in der Ukraine verantwortlich gemacht werden
Erfüllungsverbot
- Verbot, Ansprüche (Schadensersatz und ähnliche Ansprüche) abzuwehren, wenn abgeschlossene Verträge und Geschäfte wegen der Sanktionsmaßnahmen nicht mehr erfüllt werden dürfen
Wie hat Russland auf die Sanktionen reagiert?
Als Gegenmaßnahme auf die EU-Sanktionen hat der russische Präsident Wladimir Putin am 6. August 2014 den Erlass über „spezielle wirtschaftliche Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit der Russischen Föderation“ unterzeichnet. Inhalt des Erlass ist ein einjähriges Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoffe und Lebensmittel aus den Vereinigten Königreich, der EU, Kanada, Australien und Norwegen. Dieses Einfuhrverbot wurde später auf Albanien, Montenegro, Island, Liechtenstein und die Ukraine ausgedehnt. Das bestehende Verbot wurde etwas gelockert, sodass Lieferungen aus Deutschland mittlerweile wieder leichter sind. Jedoch wurde das Embargo zusätzlich verlängert und gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2021.
Welche Sanktionen kamen 2021 dazu?
Nach der Inhaftierung des russischen Oppositionellen Alexey Nawalny verhängte die EU neue Sanktionen gegen Russland. Diese betreffen hauptsächlich sieben russische Regierungsmitglieder, die Verantwortliche im Fall Nawalny sind, wie z. B. Aleksandr Bortnikov (Direktor des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB) und Igor Krasnow (Generalstaatsanwalt).
Für die Strafmaßnahmen verwendet die EU ein neues Sanktionsinstrument, mit welchem in der EU vorhandene Vermögenswerte von Akteuren eingefroren werden können, wenn diese schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren. Außerdem wurden EU-Einreiseverbote verhängt.
Welche Rolle spielt Nord-Stream-2?
Die Pipeline „Nord-Stream-2“ soll in Zukunft russisches Erdgas an die deutsche Ostseeküste transportieren. Sie verläuft parallel zur 2012 fertig gestellten Leitung „Nord-Stream-1“. Ebenso wie Nord-Stream-1 soll Nord-Stream-2 eine Jahreskapazität von 55 Mrd. m3 haben.
Seit Langem gibt es Widerstand gegen das Projekt von Seiten der USA, aber auch von Staaten innerhalb der EU, wie Polen, den baltischen Staaten und der Ukraine. Es mischen sich geopolitische Befürchtungen über eine steigende Abhängigkeit von russischen Leitungen mit der Angst um Transiteinnahmen. Die Kritiker des Projektes fürchten, die beiden Nord-Stream-Pipelines im Norden und die Pipeline „Turk Stream“ im Süden, könnten dazu verwendet werden, die Ukraine und ihre wichtigen Transitleitungen teilweise zu umgehen. Damit würden der Ukraine wichtige Transiteinnahmen entgehen und Russland hätte somit ein Druckmittel gegen diese. Die Ukraine befürchtet, nach der Fertigstellung der Pipeline entfallen Milliardenzahlungen aus Russland für den Transit von Erdgas komplett oder starke Reduzierungen dieser Zahlungen.
Die USA wollen ebenfalls verhindern, dass das Gas als Druckmittel gegen Westeuropa eingesetzt werden kann und verwenden dafür Sanktionen und Sanktionsdrohungen. Ende 2019 wurden auf diese Weise Verlegearbeiten für ein Jahr blockiert. Mehrere Unternehmen wurden mithilfe Sanktionsverschärfungen gezielt sanktioniert und somit erheblich von der Arbeit abgehalten oder auch ganz vom Projekt abgewandt.
Derzeit bezieht Europa etwa ein Drittel seines Erdgases aus Russland, knapp die Hälfte davon wird durch die Ukraine transportiert. Dieser Transport verteuert russisches Erdgas und ergibt etwa 2 Mrd. Dollar an Transitgebühren pro Jahr, zumindest ein Teil davon könnte mit Inbetriebnahme von Nord-Stream-2 der Ukraine entgehen. Auch EU-Länder, allen voran die Slowakei, würden Transiteinnahmen verlieren.
Bisher konnten die USA mit ihrem Vorgehen gegen Nord-Stream-2 das Projekt zumindest verzögern. Solange durch die Pipeline noch kein Gas fließt, wird auch Moskau gezwungen sein, an einem wichtigen Gasvertrag mit Kiew festzuhalten.
Sanktionen gegen Belarus
Die EU hatte bereits in den vergangenen Monaten, wegen der gewaltsamen Unterdrückung von Protesten, Sanktionen gegen Belarus verhängt. Nun kamen neue Sanktionen dazu.
Nach der Zwangslandung eines Passagierflugzeugs in Minsk am 23. Mai 2021, wurden der Journalist Roman Protassewitsch und seine Partnerin Sofia Sapega von belarussischen Behörden verhaftet. Die EU reagierte darauf mit einer Sperrung des Luftraums von Belarus, europäische Flugzeuge sollen Belarus nicht mehr überfliegen. Belarussische Flugzeuge dürfen ebenfalls nicht mehr über EU-Lufträume fliegen und in EU-Flughäfen starten oder landen. Zusätzlich wurden gezielte Wirtschaftssanktionen erlassen und eine Ausweitung der Liste mit Personen und Unternehmen veranlasst, gegen die Vermögenssperren und EU-Einreiseverbote gelten. Investitionen von rund drei Millionen legt die EU so auf Eis. Laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, werde das Geld nicht fließen, bis Belarus wieder einen demokratischen Kurs einschlage.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Beziehungen weiter verändern werden und wie sich die Situation entwickeln wird. Es wird sich zeigen, ob die Sanktionen noch erweitert werden oder ob in Zukunft vielleicht sogar einige Sanktionen entschärft werden können.
Quellen:
https://www.ihk-wiesbaden.de/international/import/eu-sanktionen-gegen-russland-beschlossen-1255244
https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-05/eu-beschliesst-sanktionen-gegen-belarus