Kostenlose Muster für Langzeit-Lieferantenerklärungen mit Anschreiben und Artikelliste
[Update 21.08.2017]: Unter https://www.bex.ag/vorlage/langzeit-lieferantenerklaerung-muster/ finden Sie aktuell gültige Vorlagen zur manuellen Erstellung von Langzeit-Lieferantenerklärungen.
Seit dem 13.06.2017 muss nicht mehr aufgesplittet werden!
[Update 13.06.2017] Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/989 der Kommission vom 8. Juni 2017 wurde die aufwendige Aufsplittung der Erklärungen wieder aufgehoben.
Ein gutes Jahr mit unnötigen formalen Zusatzarbeiten ist nun vorbei. Die ausführliche Beschreibung ist hier zu finden.
Die LLE-Umstellung GENESYS erfolgte am 14.06.2017
Seit dem 01.05.2016 gilt bei der Ausstellung von Langzeit-Lieferantenerklärungen eine neue Regelung.
„Alles neu macht der Mai“ – das wusste auch schon Hermann Adam von Kamp 1829 als er seinen Ohrwurm schrieb.
Daran hält sich auch der Unions-Zoll-Kodex(UZK) und die Generaldirektion des Zolls in Bonn wenn es um die Langzeitlieferantenerklärungen (LLE) geht.
Was muss bei Langzeitlieferantenerklärungen ab Mai 2016 nun beachtet werden?
Nach der aktuellen Auslegung der Durchführungsverordnung 2015/2447 dürfen Lieferantenerklärungen nun nicht mehr länger als 12 Monate ab aktuellem Vortagesdatum in die Vergangenheit ausgestellt werden.
Dies führt dazu,
dass Langzeit-Lieferantenerklärungen für das aktuelle Jahr in zwei aufgeteilt werden müssen, eine für die Vergangenheit und eine ab heute in die Zukunft.
Das Problem dabei – der Lieferant muss dies selbst beachten!
Es hängt nun ganz allein vom Datum der Ausstellung ab, welche Gültigkeit angeben werden muss.
Das GENESYSPORTAL berücksichtigt dies für beide Richtungen – beim Beantworten der angeforderten LLE und beim unaufgeforderten Ausstellen.
Hier können Sie kostenlos eine gültige Langzeit-Lieferantenerklärung konform zur aktuellen Regelung erstellen.