Huawei auf Entity List

Huawei

[Update 03.07.2019] Die Sanktionen gegen Huawei könnten in Kürze aufgehoben werden. Dies deutete Donald Trump zumindest während der Gespräche mit dem chinesischem Regierungchef, Xi Jinping, auf dem G20-Gipfel an. Unter der Voraussetzung, dass „kein großes Problem für die nationale Sicherheit entstehe“. Was dies nun im konkreten Fall heißt und wann Huawei offiziell von der Entity List entfernt wird, steht jedoch bislang nicht fest. [7]


Am 15. Mai 2019 gab das Bureau of Industry and Security (BIS) bekannt, dass Huawei Technologies Co. Ltd. In die Entity List aufgenommen werden soll.

Diese Maßnahme wird durchgeführt, da dem BIS Informationen vorliegen, dass Huawei an Aktivitäten beteiligt ist, die der nationalen Sicherheit oder den außenpolitischen Interessen der USA widersprechen. Zusätzlich soll es einen Verstoß gegen den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA), durch Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für den Iran und die Behinderung der Justiz im Zusammenhang mit der Untersuchung geben.

Durch die Listung auf der Entity List verhindert das BIS, dass amerikanische Produkte für solche Aktivitäten eingesetzt werden. Es besteht eine Lizenzpflicht für alle Produkte, die der Export Administration Regulations (EAR) unterliegen. [1]

Noch am gleichen Tag gibt US-Präsident Donald Trump eine weitere Erklärung ab, dass die chinesische Technik von Huawei zur Spionage und  Sabotage verwendet werden kann. Allgemein wird vermutet, dass diese Maßnahmen durchgeführt werden, um im Handelskrieg zwischen der USA und China eine weitere Option bei den Verhandlungen zu haben und um die amerikanischen Unternehmen, die in Konkurrenz zu Huawei stehen zu stärken. [2]

Bereits ein Tag vor Veröffentlichung der Erweiterung im Federal Register Dokument 84 FR 22961 wird bekanntgegeben, dass es eine vorübergehende allgemeine Lizenz für bestimmte Produkte gibt. Die Lizenz gilt ab dem 20. Mai für 90 Tage bis zum 19. August 2019. Die Lizenz soll den Unternehmen, die aktuell bei kritischen Diensten auf Huawei angewiesen sind eine Möglichkeit schaffen, um eine Alternative zu finden. Hierbei handelt es sich um den Betrieb vorhandener Netze und Mobilfunkdienste einschließlich der Cybersicherheitsforschung. [3]

Auf der Entity List nimmt das BIS dabei auch nicht amerikanische Tochterunternehmen von Huawei auf, da diese ein erhebliches Risiko für die Beteiligung an den Aktivitäten darstellen. Neben dem Hauptsitz von Huawei in China werden so auch Tochtergesellschaften an 26 Standorten weltweit gelistet. Dabei wird auch Huawei Technologies Deutschland GmbH auf der Entity List aufgeführt. [4]

Die Listung trifft Huawei hart, da Sie auch wichtige Komponenten von Ihren Hauptzulieferern nicht mehr erhalten. Beispielsweise kann das Betriebssystem Android von dem amerikanischen Unternehmen Google oder der Chip vom britischen Unternehmen ARM nicht mehr geliefert werden. Das britische Unternehmen ist an die Exportregelung der USA gebunden, da der Chip zum Teil amerikanische Technologie enthält. [5] In der aktuellen Jahresprognose korrigiert Huawei, auf Grund der US Sanktionen, die bisherige Vorhersage und geht von einem um 30 Milliarden Dollar geringeren Umsatz aus. [6]

[1]  Trump dreht Huawei den Saft ab: Ist das eine moderne Form der Kriegserklärung? (Stand: 18.06.2019)

[2] Department of Commerce Issues Limited Exemptions on Huawei Products (Stand: 18.06.2019)

[3] Addition of Entities to the Entity List (Stand: 18.06.2019)

[4] So hart treffen Huawei die amerikanischen Sanktionen (Stand: 18.06.2019)

[5] Huawei rechnet mit Umsatzeinbruch von 30 Milliarden Dollar (Stand: 18.06.2019)

Alexander Haun

Bei BEX bin ich im Bereich Produktmanagement tätig. Exportkontrolle, Warenursprung und Präferenzen gehören zu meinen Schwerpunktthemen. Für die fachlichen Beiträge zu den genannten Themengebieten bin ich im BEXblog verantwortlich. Haben Sie Fragen zu unseren Lösungen oder einem meiner Beiträge? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.