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Besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke: Wann Exportgüter unter Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A fallen

Besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke: Wann Exportgüter unter Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A fallen

Güter, die „besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke“ sind, können unter die Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A fallen – und damit als Rüstungsgüter gelten. Für Unternehmen im Außenhandel ist diese Einstufung zentral, weil daraus Genehmigungspflichten,...

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