Warenursprungs- und Präferenzkalkulation

Das Warenursprungs- und Präferenzrecht kann Unternehmen im internationalen Handel finanzielle Vorteile bieten. Die Voraussetzung dafür ist, dass

     - ein Handelsabkommen zwischen dem Importland und der Europäischen Union
       besteht, wie es bei den meisten Ländern der Welt der Fall ist und
     - die Waren nachweisweislich präferenzberechtigt sind, also den Anforderungen der
       Listenregeln entsprechen.

Den Warenursprung eines Artikels oder Ware belegen sie mit einer Lieferantenerklärung oder einer Warenverkehrsbescheinigung z.B. einer EUR.1.

Sie pflegen zukünftig ihre Ursprungsnachweise in der Nachweisverwaltung im GeneSys-System ein. Damit stehen Ihnen alle Nachweise auf einem Blick zur Verfügung. Sie erkennen zum Beispiel sofort, von welchem Lieferanten die Langzeitlieferantenerklärung noch fehlt.

Aus der Nachweisverwaltung von GeneSys fordern Sie Langzeitlieferantenerklärungen an und stellen Lieferantenerklärungen aus.

Die Präferenzkalkulation findet in der Regel auf der Basis einer Wertregel statt. Dabei ermittelt GeneSys den Wertanteil des Vormaterials ohne Ursprung und gibt einen Grenzwert aus. Der Ab-Werk-Preis des Erzeugnisses kann nun genau bestimmt werden, um den Ursprung zu erhalten.