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Iran-EmbargoDie Personenliste des Iran-Embargos zählt nicht zu den Anti-Terror-Listen, sondern steht im Zusammenhang mit einem Embargo gegen den Iran. Dabei werden auch Personen und Organisationen geprüft. Die Iranliste ist für alle Unternehmen erforderlich, die jegliche Arten von Geschäftsbeziehungen mit dem Iran unterhalten. Dabei ist besonders zu beachten, dass die Personen, mit denen geschäftlich verkehrt wird, nicht im Iran ansässig sein müssen. Funktion: Integration in AES for you!Um eine zeitnahe Adress-Prüfung aller Exporte in Drittländer zu ermöglichen, steht eine Anbindung des Systems SanScreen an AES for you! zur Verfügung. Funktion: Der Anwender muss jetzt in SanScreen diesen Treffer bearbeiten. Dieser Vorgang wird selbstverständlich protokolliert. Sollte der Treffer freigegeben worden sein, wird der Plausibilitätsfehler aufgehoben und die Ausfuhr kann stattfinden. Mit dieser Zusatzfunktion hat der Ausführer Sicherheit, bei jeder Ausfuhr nicht gegen die Anti-Terror-Verordnungen zu verstoßen. |
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