Exportkontrollen und Exportklassifizierung

Ein Unternehmen, das Güter aus Deutschland exportiert, muss die in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) genannten Exportkontrollvorschriften berücksichtigen. Es ist zwingend notwendig, die zu exportierenden Güter hinsichtlich Genehmigungspflichten und Exportverboten zu überprüfen.

Durch Exportkontrollen erfüllt Deutschland internationale Verpflichtungen. Nach §7 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) existieren diese Beschränkungen, um

    - die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu
      gewährleisten,
    - eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder
    - zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
      erheblich gestört werden.

In der Praxis muss bei jeder Ausfuhr im Rahmen der Exportklassifizierung geprüft werden, ob das zu exportierende Gut von der Ausfuhrliste erfasst ist. Ist dies der Fall, ergibt sich eine Ausfuhrlisten-Nummer, die dem Gut zugeordnet ist. Die Ausfuhrliste ist zwar in zahlreiche Abschnitte und Kategorien unterteilt, dennoch ist es sehr aufwendig, diese in ihrer Gesamtheit zu überblicken.  Aufgrund der vielen Einträge der Ausfuhrliste ist es schwierig, sicher auszuschließen, dass das zu exportierende Gut erfasst ist.  Dies führt häufig zu Fehlern bei der Angabe der Codierung und zur Ablehnung der Ausfuhranmeldung.

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Codierungen in der Ausfuhranmeldung

Die TARIC-Kommission (Online-Zolltarifdatenbank der Europäischen Kommission) der Europäischen Gemeinschaft hat genehmigungsrechtliche Codierungen festgelegt, die im gesamten Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gültig sind. Um auch einzelstaatliche Ausfuhrgenehmigungen und genehmigungsrechtliche Erklärungen in codierter Form abbilden zu können, war es erforderlich, die Liste der gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Codierungen entsprechend um nationale Codierungen zu ergänzen. Darüber hinaus gibt es Erklärungen in codierter Form, die ausdrücken, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen.

Zugrunde liegt hierbei das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung und Online–Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr:

    "Die Eingabe einer Codierungskennziffer ist eine rechtsverbindliche Erklärung in
    einer Ausfuhranmeldung, für deren Richtigkeit der Anmelder verantwortlich ist."

Die Angabe unrichtiger Codierungen kann ahndungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wurde beispielsweise eine Ausfuhrgenehmigung für bestimmte Waren erteilt, muss die Ausfuhrgenehmigung in der Ausfuhranmeldung angegeben werden.Das passiert über Codierungsschlüssel. ATLAS ist ein papierloses Verfahren, also kann kein Bewilligungsbescheid angeheftet werden. Mit einem Codeschlüssel z.B. X002 kann der Anmelder dem prüfenden Zollamt in einer elektronischen Ausfuhranmeldung mitteilen, dass eine Ausfuhrgenehmigung vorliegt und diese auf Nachfrage beim Zoll vorgelegt werden kann.

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